Öffentlicher Dienst in Brandenburg
Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst in Brandenburg
In Brandenburg arbeiten rund 136.000 Menschen im Landes- und Kommunaldienst (ohne Bundesbedienstete, Stand: 30. Juni 2025). Dazu zählen zum Beispiel die Erzieherin in der kommunalen Kita, die Lehrkraft am Gymnasium und die Polizistin auf der Streife.
Beschäftigt wird dabei vor allem auf zwei Ebenen. Zum einen stellt das Land Brandenburg ein, etwa an Schulen, Hochschulen sowie bei Polizei und Justiz – gut die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet hier. Zum anderen beschäftigen die Kommunen – also Städte, Gemeinden und Landkreise – rund vier von zehn Beschäftigten. Hinzu kommt der Bund: So unterhalten zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die Bundespolizei und der Zoll auch in Brandenburg ihre Dienststellen. Welcher Tarifvertrag oder welches Besoldungsrecht gilt, hängt deshalb davon ab, wer Sie bezahlt.
Entscheidend ist außerdem Ihr Status. Tarifbeschäftigte, also Angestellte, haben einen Arbeitsvertrag und werden nach Tarifverträgen. Ihr Gehalt richtet sich beim Land nach dem TV-L, bei Kommunen und Bund dagegen nach dem TVöD. Beamtinnen und Beamte stehen hingegen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und bekommen Besoldung nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz, das 2026 angepasst wird. Knapp ein Drittel der Beschäftigten ist in Brandenburg verbeamtet – die große Mehrheit arbeitet also im Tarifverhältnis. Hier finden Sie Fakten und News für den öffentlichen Dienst Brandenburg.
Wo Sie Ihre Gehalts- und Besoldungstabellen finden
Angestellte
Kommunen & Bund
Sie arbeiten bei einer Stadt, Gemeinde, einem Landkreis oder einer Bundesbehörde in Brandenburg? Dann gilt für Sie der TVöD – der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
TVöD-Entgelttabellen →
Angestellte
Land Brandenburg
Beschäftigte des Landes – zum Beispiel an Schulen, Hochschulen oder in Ministerien – bekommen ihr Gehalt nach dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder.
TV-L-Entgelttabellen →
Verbeamtet
Beamtinnen & Beamte
Landesbeamte, Lehrkräfte, Polizei und Richter bekommen keine Tarifvergütung. Stattdessen erhalten sie Besoldung nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz.
Besoldungstabellen Brandenburg →
Weitere Tarifbereiche im öffentlichen Dienst
Nahverkehr
Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N)
Wer in einem kommunalen Nahverkehrsbetrieb arbeitet – zum Beispiel bei Bus und Bahn –, fällt unter den Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N).
Mehr zum TV-N →
Versorgung
Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
Wer dagegen in einem Versorgungsbetrieb arbeitet – also bei Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme –, fällt häufig unter den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).
Mehr zum TV-V →