Besoldung Bundeswehr

Öffentlicher Dienst und Bundeswehr: Das müssen Soldaten über den Stand der Bundesbesoldung wissen

Öffentlicher Dienst und Besoldung
Soldaten der Bundeswehr warten auf die Besoldungsanpassung / Copyright: picture alliance / photowerkstatt | Mike Schmidt

Die Reform der Bundesbesoldung verzögert sich erneut. Das Innenministerium überarbeitet den Gesetzentwurf und will ihn nach der Sommerpause vorlegen. Betroffen sind auch rund 180.000 Soldaten. Der Deutsche BundeswehrVerband kritisiert die Hängepartie scharf und rät weiterhin zum Widerspruch.

Öffentlicher Dienst und Bundeswehr: Bundesalimentationsgesetz wird überarbeitet

Das Bundesalimentationsgesetz ist weiterhin nicht beschlossen. Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 14. April 2026 soll noch einmal überarbeitet werden. Nach der Sommerpause soll das Verfahren weitergehen. Danach beraten Kabinett und Bundestag. Welche Regelungen sich ändern, ist offen. Ebenso gibt es keinen konkreten Zeitplan, wann das Gesetz endlich in Kraft tritt.

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Der Entwurf soll das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst des Bundes auf Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger übertragen. Vorgesehen sind 3,0 Prozent mehr zum 1. April 2025 und weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Beide Stufen zahlt der Bund bereits als Abschlag. Zugleich soll das Gesetz die Bundesbesoldung verfassungsgemäß ausgestalten. Grundlage ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Die Richter haben ein neues Berechnungsmodell vorgegeben. So soll die Besoldung mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen.

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Bundeswehrverband nennt Verzögerung nicht hinnehmbar

Der Deutsche BundeswehrVerband begleitet das Verfahren seit 2020. Die erneute Verzögerung bewertet er scharf. „Die nun eingetretene neuerliche Verzögerung nach Vorlagen des letzten RefEntw ist nicht hinnehmbar und ein Schlag ins Gesicht für Tausende aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige“, teilte der Verband auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit. Seine Mitglieder fragten sich zu Recht, „ob auf die Politik und diese Regierung noch Verlass ist“.

Die Karlsruher Rechtsprechung zur Besoldung einzelner Länder setzt dem Bund keine unmittelbare Frist. Ihre Grundsätze gelten laut Verband aber mittelbar auch für ihn. Seit dem Beschluss zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025 richtet sich die Mindestbesoldung nach 80 Prozent des Median Äquivalenzeinkommens und nicht mehr nach dem Abstand zur Grundsicherung. Der Aprilentwurf aus dem BMI berücksichtigt den neuen Maßstab zwar, trotzdem gab es massive Kritik aus Verbänden und Gewerkschaften am Entwurf.

Kritik am angenommenen Einkommen des Partners

Streit gibt es vor allem um das Doppelverdienermodell. Der Entwurf unterstellt ein Einkommen des Partners. Verbände bezweifeln, dass dies verfassungsgemäß ist. Versetzungen im In und Ausland können die Berufstätigkeit von Soldatenpartnern erschweren oder verhindern.

Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Besoldungsexperte des Bundeswehrverbandes, sagte im Interview: „Soldaten werden nun einmal weltweit auch gegen ihren Willen versetzt.“ Partner müssten umziehen oder am Wohnort die Familie betreuen. „In beiden Konstellationen fällt ein Doppelverdienst meist aus.“ Auch die Nachzahlungsregeln seien schwer verständlich.

Öffentlicher Dienst und Bundeswehr: Gewinner und Verlierer der neuen Besoldungstabellen

Positiv bewertet Buch, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 von rund 181 Euro in die Grundbesoldung A einfließen soll. Davon könnten Tausende ledige Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten profitieren. In der B Besoldung fehlt dies bislang. Verheiratete Führungskräfte würden den Zuschlag verlieren, ohne einen Ausgleich im Grundgehalt zu erhalten.

Der Kinderzuschlag soll steigen. Eine Familie mit drei Kindern würde laut Verband statt 771 Euro künftig 1.238 Euro erhalten. Die Tabellenzuwächse reichen je nach Gruppe und Stufe jedoch von wenigen bis zu mehreren Hundert Euro. Der Verband verlangt zudem eine stärkere Aufwertung der Feldwebellaufbahn. Zudem soll es eine vollständige Tarifübertragung, einschließlich Urlaub, Sonderzahlung und Erschwerniszulagen geben. Buch kritisiert: „Hier hat man das Minimum getan.“

Widerspruch bleibt aus Sicht des Verbandes sinnvoll

Das Bundesinnenministerium verzichtet nach eigenen Angaben auf die Einrede der Verjährung und auf eine haushaltsjahrnahe Geltendmachung. Juristisch sei ein jährlicher Widerspruch daher eigentlich nicht nötig, teilte der Verband mit. Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 2026, Aktenzeichen 2 B 5.26, wirkt eine Rüge grundsätzlich fort.

Dennoch rät der Verband seit Herbst 2024 zum jährlichen Widerspruch. Grund sei der Vertrauensverlust. Zudem sehe der Aprilentwurf für Personen mit Rechtsbehelf gesonderte Nachzahlungen vor. Die Wehrbeschwerdeordnung greife nicht. Denn, Besoldung und Versorgung würden von Behörden im Geschäftsbereich des Innenministeriums oder des Finanzministeriums festgesetzt, nicht von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehr, stellt der Verband fest. Die Zahl der Widersprüche sind aktuell nicht bekannt.

Mehr als drei Milliarden Euro aus dem Verteidigungsetat

Mehr als drei Milliarden Euro für aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige sollen laut Haushaltsentwurf 2027 aus dem Einzelplan 14 fließen. Dies ermöglicht die Ausnahme des Verteidigungsbereichs von der Schuldenbremse. Der Etat könne die Kosten tragen, teilte der Verband mit. Für Soldaten gilt vorerst: Die Abschläge laufen weiter, das Gesetz fehlt. Erst der neue Entwurf nach der Sommerpause wird zeigen, ob die Kritik am Doppelverdienermodell, an den Tabellen und an soldatenspezifischen Belastungen berücksichtigt wird. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

Quellen

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