Es geht um mindestens 1,2 Milliarden Euro Zusatzbelastung für den ohnehin auf Kante genähten Haushalt Berlins. Der am 20. September 2026 neu gewählte Senat muss entscheiden, wie die Nachzahlungen für die Beamten ausgestaltet werden, die seit dem Jahr 2008 zu wenig Lohn erhalten. Was die Parteien vor der Wahl versprechen.
Für den Berliner Senat tickt die Uhr. Bis zum 31. März 2027 muss das Land die zu niedrige Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020 anpassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht der Regierung ins Lastenheft geschrieben. Obwohl der Gesetzentwurf der Finanzverwaltung längst vorliegt, hat es die schwarz-rote Koalition vermieden, das Thema noch vor der Wahl am 20. September anzufassen. Aus gutem Grund. Mindestens 1,2 Milliarden Euro Nachzahlungen kosten die rund 150.000 offenen Widersprüche. Würde das Land alle Beamtinnen und Beamten entschädigen, droht eine Belastung von über 7 Milliarden Euro. Während die meisten Fraktionen das Thema meiden und nur im Wahlprogramm abarbeiten, bezog auf Anfrage immerhin eine Partei Stellung.
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Berliner Beamtenbesoldung: 13 Jahre Verfassungsbruch
Die Misere hat sich das Land Berlin selbst eingebrockt. In den Jahren 2008 bis 2020 – die Gegenstand der Verhandlung waren – verstieß der Dienstherr gegen das Alimentationsprinzip (GG Art. 33 Abs. 5). Es verpflichtet den Staat, Beamtinnen und Beamten lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu garantieren. Um auszurechnen, was angemessen ist, orientiert sich das Bundesverfassungsgericht am relativen Armutsrisiko. Als verfassungsrechtliche Mindestbesoldung gelten nun 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens (Netto). Wird dieser Wert in der untersten Stufe gerissen, liegt automatisch ein Verstoß vor.
Der Beschluss bezieht sich zwar formell nur auf die Jahre 2008 bis 2020. Da sich an der Besoldung seitdem im Kern aber nichts geändert hat, gilt sie unter Rechtsexperten und Gewerkschaften bis heute als verfassungswidrig. Der neue Berliner Senat muss also zwei Hürden nehmen: das Besoldungsgesetz anpassen und die Nachzahlung für die 13 Jahre Verfassungsbruch leisten.
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Öffentlicher Dienst: Berlins Parteien stehen vor großen Herausforderungen
Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, ist derzeit noch völlig unklar. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bezifferte sie auf mindestens 1,2 Milliarden Euro. Im aktuellen Haushalt hinterlegt sind bislang lediglich knapp 493 Millionen Euro. Doch selbst diese Milliardensumme hat Sprengkraft unter den Beamten. Denn sie ist lediglich die juristische Minimalzahlung. Dabei bekommen nur die Beamtinnen und Beamten Geld, die Widerspruch eingelegt haben.
Theoretisch betrifft die Nachzahlung 110.000 Beamtinnen und Beamte. Jeder von ihnen hätte 13 Widersprüche einlegen müssen (einen für jedes Jahr) – das macht über 1,4 Millionen Widersprüche. Eingegangen sind aber rund 150.000. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine rückwirkende Auszahlung ausdrücklich nur für Kläger sowie für diejenigen, die zeitnah Widerspruch eingelegt haben. Es kann also sein, dass ein Beamter eine fünfstellige Einmalzahlung erhält, sein Kollege am Schreibtisch gegenüber aber gar nichts. Gewerkschaften laufen gegen diese Beschränkung Sturm. Sie fordern eine Wiedergutmachung für alle betroffenen Beamten. Es dürfe keine Zwei-Klassen-Beamtenschaft geben, in der Vertrauen in den Dienstherrn bestraft werde. Würde das Land Berlin dieser Forderung nachkommen, stünde eine Nachzahlung von bis zu 7,2 Milliarden Euro im Raum – knapp ein Fünftel des gesamten Berliner Landeshaushalts.
Parteien-Check vor der Berlin-Wahl
Auf Nachfrage, wie der künftige Senat die Milliarden-Nachzahlung stemmen soll und wie viele Beamtinnen und Beamte überhaupt Geld erhalten, zeigen sich die Parteien zurückhaltend. Lediglich Die Linke bezog inhaltlich Stellung. Bei allen anderen Parteien bleibt vor dem Wahltag nur der Blick in die Wahlprogramme – und dort wird das Thema weitgehend umschifft.
Die Linke: Warnung vor Kahlschlag
Die Linke fordert eine zügige Umsetzung des Karlsruher Beschlusses und nimmt die schwarz-rote Koalition für die Verschleppung scharf ins Visier. So sei zwar ein Reparaturgesetz unter den demokratischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus verabredet worden, doch habe sich die Koalition nicht an diese Absprache gehalten. Sie habe „bislang keinen entsprechenden Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Dadurch ist wertvolle Zeit verloren gegangen, die für die Suche nach einer rechtssicheren und tragfähigen Lösung hätte genutzt werden können“, so Thomas Barthel, Pressesprecher der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus, gegenüber Öffentlicher Dienst News.
Allerdings warnt die Partei vor einer Auszahlung für alle. Zwar wolle die Partei vor dem Gespräch mit den Gewerkschaften nichts ausschließen, aber: „Angesichts der finanziellen Dimensionen, um die es hier geht, wäre es im höchsten Maße unseriös, so wie die AfD es jetzt tut, allen Beamtinnen und Beamten pauschal Nachzahlungen für den gesamten Zeitraum von 2008 bis 2020 in Aussicht zu stellen, selbst wenn man das in Teilen mit Blick auf die unteren Besoldungsstufen für wünschenswert hält.“ Die Erfüllung der Rechtsansprüche dürfe nicht dazu führen, dass die „soziale, kulturelle und ökologische Infrastruktur Berlins massiv unter den finanziellen Folgen leidet“.
CDU: Strukturreform im Programm, Vertagung in der Praxis
Die regierende Berliner CDU ließ die Anfrage zur konkreten Ausgestaltung der Nachzahlungen unbeantwortet. In ihrem „Regierungsprogramm 2026–2031“ kündigt die Union die Reform der Besoldung lediglich in knappen Sätzen an. „Die Besoldung der Berliner Beamten wollen wir neu strukturieren, um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Das Besoldungsniveau wollen wir auf dem Stand vergleichbarer Tarifbeschäftigter halten und Tariferhöhungen auf die Beamten übertragen.“
An anderer Stelle verspricht das Programm den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr eine „angemessene Besoldung“. Zentrale Fragen zur Gegenfinanzierung oder wie mit nicht-widersprechenden Beamten verfahren wird, lässt das Programm offen.
SPD: Allgemeines Bekenntnis zu guter Arbeit ohne Milliarden-Plan
Auch die SPD ließ die Anfrage unbeantwortet. Und auch im Wahlprogramm fehlt eine konkrete Bezugnahme. Die Partei nähert sich dem Thema „öffentlicher Dienst“ lediglich bei der Frage nach der Attraktivität als Arbeitsplatz: „Eine starke Verwaltung braucht engagierte Beschäftigte. Wer gute Leute gewinnen und halten will, muss faire Bedingungen bieten. Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – unabhängig davon, ob sie im Bezirk oder auf Landesebene geleistet wird.“ Zudem fordert die SPD die Einführung eines Altersgeldes für Beamte, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden.
Bündnis 90/Die Grünen: Offene Fragen zur Besoldung
Tatsächlich befassen sich die Berliner Grünen in ihrem Wahlprogramm sehr umfangreich mit der Verwaltungsmodernisierung. Es geht dabei in erster Linie um Digitalisierung, Diversitäts- und Antidiskriminierungsstandards sowie um flexible und faire Arbeitszeitmodelle. Ein konkreter Besoldungs-Fahrplan fehlt. Auch zur Finanzierung der Nachzahlung schreibt die Partei nichts.
AfD: Pauschale Forderung
Die AfD selbst beklagt in ihrem Wahlprogramm pauschal, Berlin verstoße „gegen den Grundsatz der leistungsgerechten Alimentierung“. Die Partei fordert, dass die Besoldung entsprechend angepasst werde. Im parlamentarischen Diskurs wird der AfD vorgeworfen, mit Maximalversprechen auf Stimmenfang zu gehen. Im Gespräch mit Öffentlicher Dienst News bezeichnete es Barthel als „im höchsten Maße unseriös, so wie die AfD es jetzt tut, allen Beamtinnen und Beamten pauschal Nachzahlungen für den gesamten Zeitraum von 2008 bis 2020 in Aussicht zu stellen“. Das würde den Landeshaushalt überfordern.
Beamtenbesoldung Berlin: Was nach der Wahl droht
Berlins Kassen sind chronisch klamm. Entsprechend haben die Beamtinnen und Beamten jahrzehntelang Spar- und Konsolidierungsrunden Berlins mitgeschultert. Ihnen gegenüber steht der Dienstherr in der Pflicht. Massive Kürzungen an der Infrastruktur und bei Sozialem kommen als Gegenfinanzierung aber nicht mehr in Frage. Nach der Wahl in Berlin am 20. September und den (wahrscheinlich) zähen Koalitionsverhandlungen muss dann aber eine Lösung im Eilverfahren gefunden werden.
Quellen:
