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Finanzministerium weist zehntausende Besoldungs-Widersprüche zurück: Das können bayerische Beamte jetzt tun

Finanzamt Bayern
Das Finanzministerium Bayern weist Widersprüche gegen die Beamtenbesoldung zurück (Symbolfoto/picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser).

Das bayerische Finanzministerium versendet derzeit massenhaft ablehnende Bescheide an Beamtinnen und Beamte, die ihrer Besoldung widersprochen haben. Weil die Gewerkschaften die Berechnungsmethoden anzweifeln, streben sie eine sogenannte Popularklage an. Dennoch müssen Beamte selbst aktiv werden, für sie gibt es Musterklagen.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker ist sich in seiner Sache sehr sicher. „Die bayerische Besoldung ist nach unseren fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform.“ So zitiert ihn Antenne Bayern. Aus dieser Überzeugung heraus versendet sein Ministerium derzeit rund 65.000 ablehnende Bescheide an die Beamtinnen und Beamten, die ihrem Lohn für das Jahr 2025 widersprochen haben. Die amstangemessene Alimentation ist derzeit in jedem Bundesland Dauerthema. Doch die Gewerkschaften zweifeln an der Rechtmäßigkeit der bayerischen Berechnungsmethode und streben eine Popularklage an. Die Betroffenen müssen ihre Ansprüche parallel vor den bayerischen Verwaltungsgerichten einklagen.

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Umstrittene Berechnung der Beamtenbesoldung in Bayern

Um die eigene Beamtenbesoldung langfristig zu regeln, hat der Freistaat Bayern im Jahr 2023 das sogenannte Mehrverdiener-Modell eingeführt. Das bayerische Besoldungsgesetz unterstellt seitdem, dass es in jedem Beamten-Haushalt einen Partner gibt, der Einkommen hat. So soll das definierte Mindestniveau – 80 Prozent des Median-Einkommens für eine vierköpfige Familie – rechnerisch eingehalten werden. Für das Jahr 2026 rechnet das Ministerium beispielsweise ein fiktives Bruttoeinkommen von 22.648 Euro ein. Dieser Betrag wird unabhängig davon angesetzt, ob ein Partner berufstätig ist.

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Diese Berechnung ruft die Gewerkschaften auf den Plan. Denn traditionell sieht das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) vor, dass die Bezüge des Beamten allein ausreichen müssen, um den Unterhalt zu sichern. Laut Berechnungen des Bayerischen Beamtenbunds (BBB) wäre die Besoldung ohne das fiktive Partnereinkommen bis hinauf zur Besoldungsgruppe A 11 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht wiederum hat die Zulässigkeit eines fiktiven Partnereinkommens nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Dieses Schweigen wertet das Finanzministerium als Zustimmung.

Was bayerische Beamte jetzt tun können

Um diesen Streit beizulegen, beschreitet der BBB einen Sonderweg des Freistaats. Er reicht eine sogenannte Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. So soll geklärt werden, ob die Besoldung verfassungskonform ist. „Wir brauchen Klarheit. Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht“, so BBB-Chef Rainer Nachtigall in einer Mitteilung. Die etwa 65.000 Widersprüche der Beamtinnen und Beamten wertet er als „erschreckenden Vertrauensverlust“ in den Dienstherrn.

Das Problem ist, dass eine Popularklage selbst bei Erfolg keine Nachzahlung für die Beamtinnen und Beamten sichert. Sie müssen stattdessen selbst vor Gericht ziehen. Denn die Gewerkschaften können aufgrund der Flut an Klagen keinen Rechtsschutz garantieren. Eine Klage ist ohne Anwalt möglich, jedoch verlangen die Gerichte einen Kostenvorschuss von rund 500 Euro, den die Betroffenen selbst tragen müssen. Auf dem Mitgliederportal des BBB gibt es eine Musterklage.

Aber Vorsicht vor den Fristen. An dem Tag, an dem Beamte den abgelehnten Widerspruchsbescheid im Briefkasten haben, beginnt die Frist zu laufen. Betroffene haben ab dem Tag der Zustellung genau einen Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert etwaige Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2025 endgültig.

Besoldungsanpassung 2026 sorgt für Unmut

Als wäre der Rechtsstreit nicht genug, sorgt auch die reguläre Anpassung der Bezüge für erheblichen Unmut unter den bayerischen Beamtinnen und Beamten. Denn während die Tarifbeschäftigten der Länder die Erhöhungen aus der Tarifeinigung zu April 2026 bereits erhalten, verzögert der Freistaat die Übertragung auf den Beamtenbereich. So steigen die Bezüge erst zum Oktober 2026 und damit ein halbes Jahr später. Pikant daran ist, dass die Staatsregierung die soziale Komponente des Tarifabschlusses (Mindestbetrag von monatlich 100 Euro) ihrer Beamtenschaft vorenthält. Eine feste Sockelzahlung von 100 Euro würde die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen A 3 und A 4 derart abschmelzen, dass das Abstandsgebot verletzt wäre.

Das Finanzministerium sieht in der Wartezeit einen Beitrag der Beamten zum Doppelhaushalt 2026/2027. Der Personalbereich mache rund 40 Prozent des Landeshaushalts aus und könne deswegen bei Sparmaßnahmen nicht ausgenommen werden. Die Verschiebung sei ein „milderes Mittel“ im Vergleich zur Kürzung der Jahressonderzahlung, heißt es im Gesetzentwurf.

Quellen:

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