Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie ist Geschichte. Nun läuft die Debatte, wie Beschäftigte dennoch spürbar entlastet werden können. Eine der diskutierten Optionen: ein steuerfreies Weihnachtsgeld. Eine aktuelle Analyse der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wie viele Beschäftigte eine Jahressonderzahlung erhalten. Wir haben zudem recherchiert, wer im öffentlichen Dienst profitieren würde.
Entlastungsprämie gescheitert: Was jetzt auf dem Tisch liegt
Laut Medien haben Union und SPD die Entlastungsprämie nun im Koalitionsausschuss beerdigt. Nun soll die geplante Reform der Einkommensteuer im Fokus der Regierung stehen. Sie soll vor allem Menschen entlasten, deren monatliches Einkommen zwischen 2.500 und 4.000 Euro im Monat liegt.
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Alternativen zur Entlastungsprämie: CDA-Chef Radtke schlägt steuerfreies Weihnachtsgeld vor
Doch es gibt noch weitere pragmatische Ideen, um die hohen Kosten abzufedern. Während in Berlin die Koalitionsspitzen nach einem Ausweg suchen, bringt Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), einen konkreten Alternativvorschlag in die Debatte. Radtke plädiert dafür, bestehende Sonderzahlungen steuerfrei zu stellen:
„Wenn der Bundesrat die geplante 1.000-Euro-Prämie stoppt, darf das nicht das Ende der Debatte sein. Die Idee, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar zu entlasten, bleibt richtig. Jetzt braucht es Nachbesserungen, damit die Entlastung breit, verlässlich und unkompliziert bei den Beschäftigten ankommt. Wir müssen weg von der Zusätzlichkeit. Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, in diesem Jahr bis zu 1.000 Euro aus Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung oder vergleichbaren tariflichen Sonderzahlungen steuerfrei zu stellen. Das wäre ein pragmatischer Weg, um Leistung unmittelbar anzuerkennen und Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen konkret zu entlasten. Die Bundesregierung hat Entlastungen angekündigt, jetzt braucht es pragmatische Lösungen, das auch einzuhalten.” (Dennis Radtke, Vorsitzender der CDA)
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Der Kern des Vorschlags: Anders als bei der gescheiterten Prämie müssten Arbeitgeber keine neue, zusätzliche Zahlung leisten. Stattdessen würde eine bereits bestehende tarifliche Leistung – das Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Jahressonderzahlung – bis zu einem Betrag von 1.000 Euro von Steuern und Sozialabgaben befreit. Das hätte einen entscheidenden strukturellen Vorteil gegenüber dem bisherigen Modell: Es würde nicht an der Bereitschaft oder Zahlungsfähigkeit einzelner Arbeitgeber hängen. Wer einen Tarifvertrag hat, hätte damit einen gesicherten Anspruch auf die Entlastung.
In den zwei großen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst, TVöD (Bund und Kommunen) sowie den TV-L (Länder) sind Jahressonderzahlungen vereinbart. Da somit die Tarifbeschäftigten diese Leistung erhalten, müssten Bund, Länder und Kommunen keine zusätzlichen Mittel aufwenden. Einzig die Finanzierung der Steuer- und Abgabenausfälle müsste politische geklärt werden. Der Bund müsste hierfür den Ländern entgegenkommen. Allerdings ist der Vorschlag bisher nicht in der Bundespolitik angekommen.
So viele Beschäftigte würden von einem steuerfreien Weihnachtsgeld profitieren
Die Auswertung auf Basis von rund 58.000 Befragten zeigt zudem: Männer (54 Prozent) erhalten etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen (48 Prozent). In Westdeutschland (53 Prozent) sind die Chancen auf eine Sonderzahlung deutlich höher als in Ostdeutschland (41 Prozent). Vollzeitbeschäftigte (53 Prozent) profitieren häufiger als Teilzeitkräfte (46 Prozent). Auch zwischen befristeten (48 Prozent) und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen (52 Prozent) gibt es Unterschiede. Der mit Abstand wichtigste Faktor aber bleibt die Tarifbindung. Der öffentliche Dienst würde durch eine solche Regelung klar profitieren.
So würden die Angestellten des öffentlichen Dienstes von steuer- und abgabenfreier Jahressonderzahlung profitieren
Beide Tarifverträge (TVöD und TV-L) sehen eine Jahressonderzahlung vor, die je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgelts beträgt. Alle Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen würden damit automatisch von einer Steuerfreistellung von 1.000 Euro profitieren – ohne dass ihre Arbeitgeber eine zusätzliche Zahlung beschließen oder finanzieren müssten. Laut Destatis arbeiten aktuell rund 3.337.100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also Tarifbeschäftigte, im öffentlichen Dienst. Nachfolgend haben wir die aktuellen Werte für das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst zusammengestellt. Der neue TVöD sieht für 2026 nochmal eine Steigerung für die Angestellten bei Bund und Kommunen vor.
TVöD und TV-L: So sehen die Jahressonderzahlungen bzw. das Weihnachtsgeld 2026 im öffentlichen Dienst aus
Jahressonderzahlung TVöD Bund 2026
| Jahressonderzahlung TVöD Bund | ||
| bis 2025 | ab 2026 | |
| E 1 bis E 8 | 90% | 95% |
| E 9a bis E 12 | 80% | 90% |
| E 13 bis E 15 | 60% | 75% |
Jahressonderzahlung TVöD VKA 2026
| Jahressonderzahlung TVöD VKA | ||
| bis 2025 | ab 2026 | |
| E 1 bis E 8 | 84,51% | 85% |
| E 9a bis E 12 | 70,28% | |
| E 13 bis E 15 | 51,78% |
Jahressonderzahlung TV-L 2026
| Jahressonderzahlung TV-L | |
| Entgeltgruppe | TV-L |
| E 14 bis E 15 | 32,53 % |
| E 12 bis E 13 | 46,47 % |
| E 9a bis E 11 | 74,35 % |
| E 5 bis E 8 | 88,14 % |
| E 1 bis E 4 | 87,43 % |
Beispiele Jahressonderzahlungen im öffentlichen Dienst 2026
TVöD VKA 2026
Entgeltgruppe E 5, Stufe 6: 3215,53 Euro
Entgeltgruppe E 9a, Stufe 2: 3296,25 Euro
TVöD Bund 2026
Entgeltgruppe E 4, Stufe 2: 3030,93 Euro
Entgeltgruppe E 7, Stufe 2: 3361,04 Euro
TV-L 2026
Entgeltgruppe E 2, Stufe 2: 2582,02 Euro
Entgeltgruppe E 10, Stufe 5: 4078,94 Euro
Alle Angaben ohne Gewähr
Von diesen Summen wäre 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Der Rest würde dann mit dem Monatsgehalt entsprechend abgerechnet.
Welche Branchen zahlen Weihnachtsgeld – und wie viel?
Und wie sieht es in anderen Branchen aus? Die WSI-Analyse des Tarifarchivs zeigt, dass unter den großen Wirtschaftszweigen Branchen ohne Weihnachtsgeld die klare Ausnahme sind. Kein Weihnachtsgeld gibt es laut der Auswertung im Gebäudereinigungshandwerk, in der Floristik sowie im ostdeutschen Bauhandwerk. In einigen westdeutschen Regionen des Bauhandwerks wird die Zahlung erst nach einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gewährt.
In der Mehrheit der Tarifbranchen hingegen ist die Jahressonderzahlung fest verankert. Das WSI-Tarifarchiv weist für ausgewählte Branchen folgende tarifvertragliche Jahressonderzahlungen für 2025 aus.
- Spitzenreiter ist die Chemische Industrie mit bis zu 4.235 Euro (100 Prozent eines Monatsentgelts),
- gefolgt von der Energieversorgung in NRW mit bis zu 4.113 Euro.
- Im Privaten Bankgewerbe erhalten Beschäftigte bundesweit einheitlich 3.719 Euro,
- bei der Deutschen Bahn AG 3.399 Euro.
- Im öffentlichen Dienst der Gemeinden belief sich die Jahressonderzahlung je nach Vergütungsgruppe auf 51,78 bis 84,51 Prozent des Monatsentgelts (alte Werte) – in der mittleren Gruppe bis zu 3.110 Euro (vereinheitlicht).
- Versicherungsgewerbe (2.960 Euro),
- Einzelhandel (bis zu 2.298 Euro in NRW)
- Metallindustrie gibt es bis zu 1.976 Euro in Baden-Württemberg
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