Bund Kommunen Länder News

Steuerfreies Weihnachtsgeld als Alternative zur Entlastungsprämie: So viele Angestellte im öffentlichen Dienst würden profitieren

Weihnachtsgeld oder Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst
Eine Alternative zur Entlastungsprämie: Steuerfreies Weihnachtsgeld / Copyright: picture alliance / Weingartner-Foto / picturedesk.com

Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie ist Geschichte. Nun läuft die Debatte, wie Beschäftigte dennoch spürbar entlastet werden können. Eine der diskutierten Optionen: ein steuerfreies Weihnachtsgeld. Eine aktuelle Analyse der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wie viele Beschäftigte eine Jahressonderzahlung erhalten. Wir haben zudem recherchiert, wer im öffentlichen Dienst profitieren würde. 

Entlastungsprämie gescheitert: Was jetzt auf dem Tisch liegt

Es war eine der zentralen sozialpolitischen Ankündigungen der schwarz-roten Koalition: Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen dürfen – als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise infolge des Irankriegs. Doch der Plan scheiterte am 8. Mai 2026 im Bundesrat. Nur vier von 16 Ländern stimmten zu. Der Grund: Die Länder hätten den Großteil der Steuerausfälle schultern müssen, ohne von der parallel geplanten Tabaksteuererhöhung zu profitieren.

Laut Medien haben Union und SPD die Entlastungsprämie nun im Koalitionsausschuss beerdigt. Nun soll die geplante Reform der Einkommensteuer im Fokus der Regierung stehen. Sie soll vor allem Menschen entlasten, deren monatliches Einkommen zwischen 2.500 und 4.000 Euro im Monat liegt.

 Wer im öffentlichen Dienst auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter.

Alternativen zur Entlastungsprämie: CDA-Chef Radtke schlägt steuerfreies Weihnachtsgeld vor

Doch es gibt noch weitere pragmatische Ideen, um die hohen Kosten abzufedern. Während in Berlin die Koalitionsspitzen nach einem Ausweg suchen, bringt Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), einen konkreten Alternativvorschlag in die Debatte. Radtke plädiert dafür, bestehende Sonderzahlungen steuerfrei zu stellen:

„Wenn der Bundesrat die geplante 1.000-Euro-Prämie stoppt, darf das nicht das Ende der Debatte sein. Die Idee, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar zu entlasten, bleibt richtig. Jetzt braucht es Nachbesserungen, damit die Entlastung breit, verlässlich und unkompliziert bei den Beschäftigten ankommt. Wir müssen weg von der Zusätzlichkeit. Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, in diesem Jahr bis zu 1.000 Euro aus Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung oder vergleichbaren tariflichen Sonderzahlungen steuerfrei zu stellen. Das wäre ein pragmatischer Weg, um Leistung unmittelbar anzuerkennen und Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen konkret zu entlasten. Die Bundesregierung hat Entlastungen angekündigt, jetzt braucht es pragmatische Lösungen, das auch einzuhalten.” (Dennis Radtke, Vorsitzender der CDA)

Anzeige:  Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen

Der Kern des Vorschlags: Anders als bei der gescheiterten Prämie müssten Arbeitgeber keine neue, zusätzliche Zahlung leisten. Stattdessen würde eine bereits bestehende tarifliche Leistung – das Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Jahressonderzahlung – bis zu einem Betrag von 1.000 Euro von Steuern und Sozialabgaben befreit. Das hätte einen entscheidenden strukturellen Vorteil gegenüber dem bisherigen Modell: Es würde nicht an der Bereitschaft oder Zahlungsfähigkeit einzelner Arbeitgeber hängen. Wer einen Tarifvertrag hat, hätte damit einen gesicherten Anspruch auf die Entlastung.

In den zwei großen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst, TVöD (Bund und Kommunen) sowie den TV-L (Länder) sind Jahressonderzahlungen vereinbart. Da somit die Tarifbeschäftigten diese Leistung erhalten, müssten Bund, Länder und Kommunen keine zusätzlichen Mittel aufwenden. Einzig die Finanzierung der Steuer- und Abgabenausfälle müsste politische geklärt werden. Der Bund müsste hierfür den Ländern entgegenkommen. Allerdings ist der Vorschlag bisher nicht in der Bundespolitik angekommen.

 

So viele Beschäftigte würden von einem steuerfreien Weihnachtsgeld profitieren

Wie groß die Reichweite eines solchen Modells für die gesamte Wirtschaft wäre, zeigt eine aktuelle Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2025. Diese zeigt, wie weit verbreitet das Weihnachtsgeld in der Arbeitswelt ist. Das Ergebnis ist bemerkenswert: 51 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland erhalten dieses. Für sie würde die Steuerfreistellung unmittelbar und ohne großen bürokratischen und finanziellen Aufwand greifen. Entscheidend ist dabei die Tarifbindung: In Betrieben mit Tarifvertrag erhalten 77 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Ohne Tarifvertrag sind es nur 41 Prozent.

Die Auswertung auf Basis von rund 58.000 Befragten zeigt zudem: Männer (54 Prozent) erhalten etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen (48 Prozent). In Westdeutschland (53 Prozent) sind die Chancen auf eine Sonderzahlung deutlich höher als in Ostdeutschland (41 Prozent). Vollzeitbeschäftigte (53 Prozent) profitieren häufiger als Teilzeitkräfte (46 Prozent). Auch zwischen befristeten (48 Prozent) und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen (52 Prozent) gibt es Unterschiede. Der mit Abstand wichtigste Faktor aber bleibt die Tarifbindung. Der öffentliche Dienst würde durch eine solche Regelung klar profitieren.

So würden die Angestellten des öffentlichen Dienstes von steuer- und abgabenfreier Jahressonderzahlung profitieren

Beide Tarifverträge (TVöD und TV-L) sehen eine Jahressonderzahlung vor, die je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgelts beträgt.  Alle Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen würden damit automatisch von einer Steuerfreistellung von 1.000 Euro profitieren – ohne dass ihre Arbeitgeber eine zusätzliche Zahlung beschließen oder finanzieren müssten. Laut Destatis arbeiten aktuell rund 3.337.100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also Tarifbeschäftigte, im öffentlichen Dienst. Nachfolgend haben wir die aktuellen Werte für das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst zusammengestellt. Der neue TVöD sieht für 2026 nochmal eine Steigerung für die Angestellten bei Bund und Kommunen vor.

TVöD und TV-L: So sehen die Jahressonderzahlungen bzw. das Weihnachtsgeld 2026 im öffentlichen Dienst aus

Jahressonderzahlung TVöD Bund 2026

WP DataTables

 

Jahressonderzahlung TVöD VKA 2026

WP DataTables

 

Jahressonderzahlung TV-L 2026

WP DataTables

 

Beispiele Jahressonderzahlungen im öffentlichen Dienst 2026

TVöD VKA 2026

Entgeltgruppe E 5, Stufe 6: 3215,53 Euro

Entgeltgruppe E 9a, Stufe 2: 3296,25 Euro

TVöD Bund 2026

Entgeltgruppe E 4, Stufe 2: 3030,93 Euro

Entgeltgruppe E 7, Stufe 2: 3361,04 Euro

TV-L 2026

Entgeltgruppe E 2, Stufe 2: 2582,02 Euro

Entgeltgruppe E 10, Stufe 5: 4078,94 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr

Von diesen Summen wäre 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Der Rest würde dann mit dem Monatsgehalt entsprechend abgerechnet.

Welche Branchen zahlen Weihnachtsgeld – und wie viel?

Und wie sieht es in anderen Branchen aus? Die WSI-Analyse des Tarifarchivs zeigt, dass unter den großen Wirtschaftszweigen Branchen ohne Weihnachtsgeld die klare Ausnahme sind. Kein Weihnachtsgeld gibt es laut der Auswertung im Gebäudereinigungshandwerk, in der Floristik sowie im ostdeutschen Bauhandwerk. In einigen westdeutschen Regionen des Bauhandwerks wird die Zahlung erst nach einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gewährt.

In der Mehrheit der Tarifbranchen hingegen ist die Jahressonderzahlung fest verankert. Das WSI-Tarifarchiv weist für ausgewählte Branchen folgende tarifvertragliche Jahressonderzahlungen für 2025 aus.

  • Spitzenreiter ist die Chemische Industrie mit bis zu 4.235 Euro (100 Prozent eines Monatsentgelts),
  • gefolgt von der Energieversorgung in NRW mit bis zu 4.113 Euro.
  • Im Privaten Bankgewerbe erhalten Beschäftigte bundesweit einheitlich 3.719 Euro,
  • bei der Deutschen Bahn AG 3.399 Euro.
  • Im öffentlichen Dienst der Gemeinden belief sich die Jahressonderzahlung je nach Vergütungsgruppe auf 51,78 bis 84,51 Prozent des Monatsentgelts (alte Werte) – in der mittleren Gruppe bis zu 3.110 Euro (vereinheitlicht).
  • Versicherungsgewerbe (2.960 Euro),
  • Einzelhandel (bis zu 2.298 Euro in NRW)
  • Metallindustrie gibt es bis zu 1.976 Euro in Baden-Württemberg

Top-News:

 Steuerfreies Weihnachtsgeld als Alternative zur Entlastungsprämie: So viele Angestellte im öffentlichen Dienst würden profitieren

Aktivrente im öffentlichen Dienst: Behörden und Kommunen im Realitätscheck

NRW: Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung 2026 liegt vor

Update Entlastungsprämie im Bundesrat gescheitert

 Bundesbesoldung: So sehen die neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 1. Mai 2026 aus

Hohe Krankenkassenbeiträge: So können Angestellte viel Geld sparen

Altersteilzeit als Auslaufmodell – das leise Ende der Sonderregel

Öffentlicher Dienst TVöD SuE: So hoch fällt die Gehaltserhöhung für Erzieher aus

Interview: Verwaltungsexperte erklärt, warum die Beamtenbesoldung vor einer Jahrhundertreform steht

Bayern verschiebt Anpassung der Beamtenbesoldung um ein halbes Jahr

Beamtenbesoldung: Schleswig-Holstein zahlt nach – was Beamte jetzt bekommen

Besoldungsrunde 2026: Der lange Weg zur amtsangemessenen Alimentation

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder: 5,8 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten

Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst

KI-Webinar: Einführung in ChatGPT – JETZT ANMELDEN

Aktuelle Informationen zu Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst

Für öffentliche Arbeitgeber!

Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen 

 

Anzeige Kredite für den öffentlichen Dienst