Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge vorgelegt. Rund 300.000 Beamte, Richter und Versorgungsempfänger erhalten in drei Stufen höhere Bezüge. Wir erklären, was geplant ist – und wann das Geld kommt.
Besoldung NRW 2026: Grundgehälter steigen 2026 um 3,36 Prozent
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung der rund 300.000 Beamten vorgelegt. Grundlage dafür ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026. Die Landesregierung hatte bereits vor Monaten zugesagt, dieses Tarifergebnis systemgerecht und vollständig auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen.
Der aktuelle Stand zur Besoldungsrunde 2026 …
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Der erste Erhöhungsschritt greift rückwirkend ab dem 1. April 2026. Die Grundgehälter werden um 3,36 Prozent angehoben. Der gegenüber dem Tarifabschluss leicht erhöhte Prozentsatz stellt sicher, dass in jeder Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eine Mindesterhöhung von 100 Euro erreicht wird – und dass die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben. Familienzuschlag, Amtszulagen und Strukturzulage steigen um 2,8 Prozent. Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendare erhalten einen Festbetrag von 60 Euro zusätzlich auf ihre Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen. Die spannende Frage lautet nun: Wann kommt die Auszahlung? Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW plant, die erhöhten Bezüge erstmals abschlagsweise mit den Bezügen für Juli 2026 auszuzahlen. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden.
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Besoldungstabellen NRW 2026 – Übersicht nach Besoldungsgruppen
| Besoldungstabelle A NRW 2026 - Prognose für Anpassung mit 3,36 Prozent | ||||||||||
| Gültig: 01.04.2026 - 28.02.2027 | ||||||||||
| Euro | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| A 5 | 3.076,37 | 3.145,21 | 3.214,05 | 3.282,90 | 3.351,75 | 3.420,60 | 3.489,46 | 3.558,32 | ||
| A 6 | 3.128,27 | 3.203,86 | 3.279,46 | 3.355,07 | 3.430,67 | 3.506,25 | 3.581,84 | 3.657,40 | ||
| A 7 | 3.215,64 | 3.309,66 | 3.403,66 | 3.497,60 | 3.591,62 | 3.658,72 | 3.725,87 | 3.793,02 | ||
| A 8 | 3.297,34 | 3.417,78 | 3.538,22 | 3.658,68 | 3.779,14 | 3.859,42 | 3.939,72 | 4.020,04 | 4.100,31 | |
| A 9 | 3.438,22 | 3.565,23 | 3.692,22 | 3.819,22 | 3.946,23 | 4.033,49 | 4.120,87 | 4.208,16 | 4.295,45 | |
| A 10 | 3.693,51 | 3.856,20 | 4.018,94 | 4.181,64 | 4.344,38 | 4.452,85 | 4.561,86 | 4.672,80 | 4.783,77 | |
| A 11 | 4.047,72 | 4.209,60 | 4.371,53 | 4.533,45 | 4.698,97 | 4.809,35 | 4.919,78 | 5.031,72 | 5.144,33 | 5.256,99 |
| A 12 | 4.504,78 | 4.701,47 | 4.898,95 | 5.099,22 | 5.233,52 | 5.367,79 | 5.502,12 | 5.636,43 | 5.770,65 | |
| A 13 | 5.221,48 | 5.438,95 | 5.656,44 | 5.801,45 | 5.946,45 | 6.091,47 | 6.236,50 | 6.381,49 | ||
| A 14 | 5.530,75 | 5.812,82 | 6.094,83 | 6.282,88 | 6.470,89 | 6.658,95 | 6.846,99 | 7.035,03 | ||
| A 15 | 6.355,71 | 6.665,80 | 6.913,86 | 7.161,95 | 7.410,06 | 7.658,16 | 7.906,23 | |||
| A 16 | 6.981,43 | 7.340,03 | 7.626,98 | 7.913,91 | 8.200,79 | 8.487,74 | 8.774,66 | |||
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Besoldung NRW 2027 und 2028: Weitere Erhöhungsschritte im öffentlichen Dienst
Der Gesetzentwurf sieht zwei weitere Anpassungsschritte vor. Ab dem 1. März 2027 steigen Grundgehälter sowie alle regelmäßig angepassten Bezügebestandteile – darunter Familienzuschläge, Amtszulagen und Strukturzulage – um 2,0 Prozent. Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen steigen um weitere 60 Euro. Ab dem 1. Januar 2028 folgt eine weitere Anhebung der Grundgehälter und übrigen Bezügebestandteile um 1,0 Prozent sowie ein Festbetrag von 30 Euro für Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen.
Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder sowie Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den Grundgehältern angepasst. Auch dynamische Versorgungsbestandteile wie Kindererziehungszuschläge und der Unfallausgleich werden erhöht.
Tipp: Die Besoldungstabellen NRW 2027 und 2028
Sonderregelungen: Lehrkräfte, Finanzverwaltung und Ämterbewertung
Neben der allgemeinen Besoldungserhöhung enthält der Gesetzentwurf mehrere spezifische Anpassungen. Da alle Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I bis August 2026 vollständig in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet werden, erhalten koordinierende Gesamtschulrektoren eine neue Amtszulage von rund 261 Euro monatlich, um den funktionalen Abstand zum Eingangsamt zu wahren. Diese Regelung verursacht jährliche Mehrkosten von rund 1,6 Millionen Euro.
Bundesverfassungsgericht und amtsangemessene Besoldung folgt in einem weiteren Schritt
Der Gesetzentwurf nimmt ausdrücklich Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2025 zur amtsangemessenen Alimentation. Das Gericht hatte – auch unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – neue Anforderungen an die verfassungsrechtliche Prüfung der Besoldung formuliert und dabei eine sogenannte Prekaritätsschwelle als Maßstab etabliert.
Die daraus resultierenden tiefgreifenden strukturellen Überprüfungen erfordern Zeit, heißt es im Text. Die Landesregierung plant deshalb ein gesondertes Gesetz für diese Fragen. Um Beamtinnen und Beamten keine Nachteile entstehen zu lassen, wird für das Jahr 2026 die Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen ausgesetzt. Individuelle Widersprüche zur Wahrung von Rechten auf eine höhere Besoldung sind im Jahr 2026 damit nicht erforderlich.
ver.di NRW bewertet die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten als grundsätzlich positiv, betont aber, dass eine grundlegende Besoldungsstrukturreform angesichts des Verfassungsgerichtsurteils nun unumgänglich sei. Die Gewerkschaft wird die weiteren Gesetzgebungsverfahren im öffentlichen Dienst eng begleiten.
Der NRW-Gesetzentwurf auf oeffentlicher-dienst.info
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