Die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro ist am Bundesrat gescheitert. Am 8. Mai 2026 verweigerte die Länderkammer dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf die Zustimmung. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat das weitreichende Konsequenzen, denn damit entfällt nicht nur eine mögliche Einmalzahlung, sondern auch die Option, den Krisenbonus in den kommenden Tarifverhandlungen zu verankern.
Die schwarz-rote Koalition hatte Mitte April 2026 beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro leisten dürfen, freiwillig, zusätzlich zum regulären Lohn und gültig bis Ende Juni 2027. Doch die Länder machten bereits Wochen vor der Abstimmung im Bundesrat deutlich, dass sie diesen Weg nicht mitgehen werden.
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Warum die Entlastungsprämie an den Ländern gescheitert ist
Der Kern des Konflikts liegt in der Finanzierung. Sowohl die Zahlungen an die Tarifbeschäftigten und nachfolgend an die Beamten und Versorgungsempfänger sowie die Steuerausfälle durch die Prämie hätten vor allem von Ländern und Kommunen getragen werden müssen. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer kommt jedoch allein dem Bund zugute. Die Länder hätten also die Kosten geschultert, während der Bund die Einnahmen kassiert hätte. Dieses Missverhältnis war für die Länderfinanzminister von Anfang an inakzeptabel.
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Hinzu kommt, dass die Länder selbst einer der größten Arbeitgeber Deutschlands sind. Hätten sie die Prämie an ihre Tarifbeschäftigten ausgezahlt, wäre zudem eine Übertragung auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger politisch und rechtlich kaum zu vermeiden gewesen. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) bezifferte die Gesamtkosten einschließlich Beamten und Pensionären allein für die 15 TdL-Mitgliedsländer (Hessen ist nicht Mitglied im Arbeitgeberverband) auf über 2,3 Milliarden Euro. Sachsen etwa nannte Zusatzkosten von knapp 115 Millionen Euro nur für den Freistaat.
Entlastungsprämie gescheitert: Der Beamten-Faktor als Kostentreiber
Der TdL-Vorsitzende und Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel machte die Position der Länder unmissverständlich klar: “Wir haben bei der Tarifeinigung im Februar gesagt, dass die Länder für diesen Abschluss an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gegangen sind – die 1.000 Euro für alle Landesbeschäftigten würden jetzt deutlich darüber hinausgehen.” Er betonte zudem: “Ich habe in der letzten Tarifrunde gesagt, dass der öffentliche Dienst in der aktuellen Krise nicht Lohnführer sein kann. Das gilt angesichts der sich weiter verschärfenden Finanzlage in Bund, Ländern und Gemeinden jetzt erst recht.” Auch kommunale Beamte hätten die Länderhaushalte zusätzlich belastet. Ihre Besoldung richtet sich nach den Landesbesoldungsgesetzen.
Folgen der gescheiterten Entlastungsprämie für den öffentlichen Dienst
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hatte sich zwar ebenfalls kritisch geäußert, aber eine Hintertür offen gelassen. VKA-Präsident Dr. Wolf-Rüdiger Michel hatte erklärt: „Wenn der Bund dieses Instrument schon einführt, muss er wenigstens so nachbessern, dass eine Entlastungsprämie auch im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen im Jahr 2027 gezahlt werden kann.” Da die Regelung bis Ende Juni 2027 gelten sollte, wäre die Prämie theoretisch ein Thema für die TVöD-Tarifrunde im Frühjahr 2027 geworden.
Mit dem Scheitern der Entlastungsprämie im Bundesrat ist diese Option nun vom Tisch. Ohne gesetzliche Grundlage kann die abgabenfreie Prämie weder freiwillig ausgezahlt noch tarifvertraglich vereinbart werden. Die kommunalen Arbeitgeber, die ohnehin vor einer strukturellen Fehlkonstruktion gewarnt hatten, dürften das Scheitern mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Michel hatte die Prämie als „Abladen der Verantwortung auf fremden Schultern durch den Bund” bezeichnet.
Entlastungsprämie im öffentlichen Dienst: Gewerkschaften sehen Prämien kritisch
Der Deutsche Beamtenbund hatte gefordert, dass der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen müsse. Ver.di-Chef Frank Werneke hatte die Konstruktion der Prämie hingegen grundsätzlich kritisiert: „Die geplante steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro davon abhängig zu machen, ob einzelne Arbeitgeber diese gnädigerweise bezahlen oder nicht, ist eine völlig verfehlte Konstruktion.”
Aus gewerkschaftlicher Sicht gibt es zudem einen weiteren Aspekt: Einmalzahlungen wie die Entlastungsprämie gehen erfahrungsgemäß zu Lasten dauerhafter Tabellenerhöhungen. Eine Analyse des WSI der Hans-Böckler-Stiftung hatte am Beispiel der Inflationsausgleichsprämie von 2023 gezeigt, dass sich solche Prämien über fünf Jahre als Verlustgeschäft für Beschäftigte erweisen können, mit einem kumulierten Nachteil von bis zu 7.399 Euro brutto.
Entlastungsprämie gescheitert: Wie es jetzt weitergeht
Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden. Denkbar wäre eine gerechtere Verteilung der Steuerausfälle oder eine Beteiligung der Länder an den Tabaksteuer-Einnahmen. Ob es dazu kommt, ist allerdings offen.
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