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Besoldung: Saarland erhöht Beamtengehälter in drei Schritten bis 2028

Besoldung Saarland
Das Saarland passt die Besoldung an / Copyright: Midjourney - KI-generiert

Die saarländische Landesregierung will die Bezüge von Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern bis zum Jahr 2028 schrittweise anheben. Die Erhöhungen folgen dem Tarifergebnis, das die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes am 14. Februar 2026 für die Beschäftigten der Länder vereinbart hatten. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt dem Landtag des Saarlandes vor.

Besoldung Saarland: drei Anpassungen von 2026 bis 2028

Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Grundgehälter um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 vor, wobei eine Mindesterhöhung von 100 Euro greift. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Beschäftigte in unteren Besoldungsgruppen spürbar profitieren. Dynamische Besoldungsbestandteile wie Amtszulagen und Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder steigen ebenfalls um 2,8 Prozent. Damit hat ein weiteres Bundesland einen Gesetzentwurf in der Besoldungsrunde 2026 vorgelegt.

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Zum 1. März 2027 folgt eine weitere lineare Erhöhung um 2,0 Prozent, bevor zum 1. Januar 2028 ein dritter Schritt mit 1,0 Prozent folgt. Für Anwärter sieht der Entwurf feste Beträge vor: jeweils 60 Euro mehr im April 2026 und im März 2027 sowie weitere 30 Euro im Januar 2028.

Familienzuschlag ab dem dritten Kind ausgenommen

Eine Besonderheit gilt für Familien mit mehr als zwei Kindern. Die Familienzuschläge ab dem dritten Kind nehmen an den linearen Erhöhungen nicht teil. Hintergrund sind Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation: Danach bemisst sich der Mehrbedarf ab dem dritten Kind nach eigenen alimentationsrechtlichen Kriterien und muss in einem gesonderten Verfahren überprüft und fortgeschrieben werden, heißt es im Entwurf.

Kosten von insgesamt 206,6 Millionen Euro

Im Jahr 2026 entstehen dem Saarland Kosten von rund 34,6 Millionen Euro. Durch Basiseffekte aus den vorangegangenen Erhöhungsschritten steigen die jährlichen Belastungen in den Folgejahren deutlich an: auf 74,5 Millionen Euro im Jahr 2027 und auf 97,5 Millionen Euro im Jahr 2028. Über den gesamten Zeitraum von 2026 bis 2028 summieren sich die Kosten auf insgesamt rund 206,6 Millionen Euro.

Besoldungsreform: Wer profitiert im Saarland?

Der Gesetzentwurf gilt für Landesbeamte ebenso wie Beamte der Kommunen, der Gemeindeverbände und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Auch Richterinnen und Richter des Landes sowie Versorgungsempfänger fallen unter die Regelung. Mit dem Vorhaben kommt die Landesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, die Besoldung regelmäßig an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Grundlage dafür sind das Saarländische Besoldungsgesetz und das Saarländische Beamtenversorgungsgesetz. Federführend zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Zuletzt waren die Dienst- und Versorgungsbezüge im Saarland durch ein Gesetz vom 24. April 2024 angehoben worden, damals um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025. Die Anwärtergrundbeträge waren zu diesem Zeitpunkt um 50 Euro gestiegen. Mit der nun geplanten Regelung setzt die Landesregierung die Linie fort, Tarifabschlüsse zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.

Der Gesetzentwurf findet sich auf der Webseite des saarländischen Landtags

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