Das Berliner Abgeordnetenhaus berät über die Besoldungsanpassung 2026/2027. Ziel ist ein Beschluss im Juni und eine Auszahlung im Sommer. Ein separates Reparaturgesetz, um Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht umzusetzen, befindet sich noch in der politischen Abstimmung – ein Inkrafttreten vor 2027 gilt als unwahrscheinlich.
Berlin Besoldung: Anpassungsgesetz in parlamentarischer Abstimmung – Auszahlung im August möglich
Das Abgeordnetenhaus hat gestern (21. Mai 2026) in zweiter Lesung über das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 beraten. Das Gesetz setzt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für Berliner Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um. Der Gesetzentwurf war mittels Fraktionsantrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht worden. Die erste Lesung fand am 7. Mai 2026 statt.
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Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen erklärte auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News: “Sofern das Gesetz des BerlBVAnpG 2026/2027 noch im Juni verkündet wird, würde eine rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungserhöhung ab April 2026 aufgrund der technischen Vorlaufzeit voraussichtlich mit den Augustbezügen erfolgen.” Zuständig für die Auszahlung an versorgungsberechtigte Personen sei das Landesverwaltungsamt Berlin. Der Sprecher betont: “Es bleibt zunächst der Fortgang des parlamentarischen Verfahrens abzuwarten.”
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Berliner Reparaturgesetz: Politische Abstimmung läuft, 493 Millionen Euro für Besoldung bereitgestellt
Unabhängig vom Anpassungsgesetz steht Berlin vor einer weiteren großen juristischen Aufgabe: dem sogenannten Reparaturgesetz. Es soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung umsetzen. Die Bundesrichter hatten im September 2025 festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig zu niedrig war. Das hat weitreichende Folgen für Besoldung in Berlin und darüber hinaus (mehr zur Besoldungsrunde 2026). Da über die Jahre bis zu 120.000 Widersprüche gegen die Besoldung eingegangen sind, steht Berlin nun vor einer gewaltigen Aufgabe samt Kosten.
Als grobe Orientierung für mögliche Nachzahlungen zieht die Berliner Morgenpost ein früheres Urteil zur Berliner Richterbesoldung aus dem Jahr 2020 heran, das Nachzahlungen von rund 4.000 Euro pro Jahr ergab. Hochgerechnet auf 13 Jahre könnten einzelne Beamte demnach Ansprüche auf mittlere fünfstellige Summen haben. Die Senatsfinanzverwaltung rechnet insgesamt mit 120.000 bis 150.000 eingegangenen Widersprüchen. Würde eine Nachzahlung an alle Beamten unabhängig von eingereichten Widersprüchen erfolgen, würden sich die Kosten auf rund 7,2 Milliarden Euro belaufen, wie verschiedene Medien errechnet haben. Das wären 15 Prozent des Jahreshaushaltes in der Hauptstadt. Ein Vielfaches der bislang gebildeten Rücklage von knapp 500 Millionen Euro. Für die Finanzierung stehen laut Senatsverwaltung bisher insgesamt 493 Millionen Euro zur Verfügung – 213 Millionen Euro davon bereits der Versorgungsrücklage zugeführt, weitere 280 Millionen Euro im Haushalt 2026 veranschlagt.
Zentrale Streitfrage ist, wer eine Nachzahlung erhalten soll. Nach den Vorgaben des BVerfG besteht eine Verpflichtung zur rückwirkenden Nachzahlung grundsätzlich für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die sich zeitnah mit statthaften Rechtsbehelfen gegen die Höhe ihrer Besoldung gewandt haben. “Die Frage, ob darüber hinaus auch Beamtinnen und Beamte ohne eingelegten Widerspruch eine Nachzahlung erhalten sollen, ist Gegenstand der laufenden politischen Abstimmungen”, so der Sprecher.
Neues Besoldungssystem: Prekaritätsschwelle und drei Vergleichsgrößen
Mit seinem Urteil hat das BVerfG die Grundlagen der Beamtenbesoldung neu geordnet. Die bisherige Orientierung am Grundsicherungsniveau ist durch die sogenannte Prekaritätsschwelle ersetzt worden, die bei 80 Prozent des mittleren Netto-Medianäquivalenzeinkommens liegt. Zudem muss die Besoldung künftig drei volkswirtschaftliche Vergleichsgrößen einhalten: Tariflohnindex, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex. Weicht sie von einer dieser Größen um mehr als fünf Prozent ab, ist sie verfassungswidrig. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) formulierte es gegenüber der Berliner Morgenpost so: „Wir werden nun immer ein Stück weit im Ungewissen leben.” Der Grund: Diese genannten Werte stehen immer erst in Nachhinein fest. Er rechne deshalb auch künftig mit regelmäßigen Widersprüchen gegen die Besoldung.
Zeitplan für Berliner Besoldung: Reparaturgesetz wohl erst nach der Wahl
Das BVerfG hat Berlin eine Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt, um eine Reparationsgesetz auf den Weg zu bringen. Finanzsenator Evers erklärte gegenüber der Berliner Morgenpost, der Gesetzestext sei „nahezu fertig geschrieben”. Die politische Grundsatzentscheidung könne er jedoch nicht allein treffen: „Wenn es bis zur Wahl noch verabschiedet werden soll, müsste das Gesetz von den Fraktionen eingebracht werden.”
Genau das planen CDU und SPD als Regierungsfraktionen offenbar nicht. Die neue Berliner Landesregierung, die nach der Wahl am 20. September ins Amt kommt, müsste das Gesetz dann im Eilverfahren beschließen. Ein Inkrafttreten des Reparaturgesetzes vor 2027 gilt daher als unwahrscheinlich.
Zum aktuellen Gesetzentwurf zur Anpassung der Berliner Besoldung
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