Das Bundeskabinett hat mehrere Gesetzesvorhaben beschlossen, zudem sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 veröffentlicht worden. Besserverdiener im öffentlichen Dienst sollten die Zahlen kennen.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026 – auch für Besserverdiener im öffentlichen Dienst
Die Bundesregierung hat die Rechengrenzen für die Sozialversicherungen 2026 vorgelegt. Die Werte werden jährlich angepasst. Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würden die Einnahmen von Beschäftigten mit hohen Einkommen in die Sozialversicherungen anteilsmäßig sinken.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.812,50 Euro monatlich ab dem 1. Januar 2026. In der Rentenversicherung liegt sie künftig bei 8.450 Euro. Diese Anpassung betrifft vor allem Beschäftigte mit höheren Einkommen. Die Reformen müssen noch von Bundestag und/oder Bundesrat bestätigt werden. Insbesondere das neue Polizeigesetz dürfte im parlamentarischen Verfahren für Diskussionen sorgen. Die Bundesregierung sieht das Gesamtpaket als Beitrag zur Modernisierung von Sicherheit, Gesundheit und Verwaltung. Krankenhausreform wird nachgebessert. Die bereits begonnene Krankenhausreform erhält längere Übergangsfristen und zusätzliche Ausnahmeregelungen. Kliniken in ländlichen Regionen sollen stärker kooperieren können, um die Versorgung vor Ort zu sichern.
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Beitragsbemessungsgrenzen 2026 – die Rechengrößen für das neue Jahr
| Rechengrößen ab 1. Januar 2026 im Überblick | Rechengrößen ab 1. Januar 2026 im Überblick | Rechengrößen ab 1. Januar 2026 im Überblick |
| pro Monat | pro Jahr | |
| Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 8.450 Euro | 101.400 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 10.400 Euro | 124.800 Euro |
| Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 6.450 Euro | 77.400 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 5.812,50 Euro | 69.750 Euro |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung | — | 51.944 Euro |
| Quelle: bundesregierung.de / Alle Angaben ohne Gewähr |
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Das Bundeskabinett hat die neuen Werte in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Für Beschäftigte mit höheren Einkommen im öffentlichen Dienst bedeutet das: Sie zahlen künftig mehr Beiträge, da ein größerer Teil ihres Bruttoeinkommens beitragspflichtig wird. Für Normalverdiener unterhalb dieser Grenzen ändert sich hingegen nichts. Hintergrund: Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Ebenfalls angepasst wurde die Versicherungspflichtgrenze. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen. Wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Die jährliche Anpassung dieser Rechengrößen orientiert sich an der Einkommensentwicklung und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Öffentlicher Dienst: Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Das Bundespolizeigesetz von 1994 wird umfassend überarbeitet. Ziel ist eine Anpassung an aktuelle Sicherheitslagen und digitale Entwicklungen. Künftig darf die Bundespolizei Drohnen zur Überwachung und Abwehr anderer Drohnen einsetzen. Auch die präventive Telekommunikationsüberwachung wird ermöglicht. In Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen und in Zügen dürfen Beamtinnen und Beamte künftig anlasslos kontrollieren. Zudem kann die Bundespolizei künftig die Festnahme von ausreisepflichtigen Personen beantragen, um ein Untertauchen zu verhindern.
Neues Bundespolizeigesetz: Drohnenabwehr und Datenerhebung
Das Bundeskabinett hat über eine Reform des Bundespolizeigesetzes beraten. Ziel ist es, der Bundespolizei mehr Befugnisse zu geben, um aktuelle Sicherheitsrisiken besser zu bewältigen. Der Gesetzentwurf erweitert die Möglichkeiten zur Überwachung, Datenerhebung, Drohnenabwehr und zu Kontrollen an Bahnhöfen. Künftig darf die Bundespolizei Drohnen einsetzen und feindliche Drohnen stören oder abschalten. Auch Einsätze mit eigenen Drohnen, etwa bei Demonstrationen, sollen erlaubt sein. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dafür eine spezielle Drohnenabwehreinheit aufbauen. Die Polizei darf laut Entwurf Telefone abhören und Standortdaten auswerten, um Extremisten zu stoppen oder Schleusernetzwerke aufzudecken. Fluggesellschaften müssen Passagierdaten von Flügen außerhalb des Schengenraums automatisch an die Bundespolizei weiterleiten.
Kontrolle an Bahnhöfen
An Bahnhöfen und in Zügen soll die Bundespolizei künftig stichprobenartig und ohne konkreten Anlass kontrollieren. So will die Regierung das Mitführen von Waffen und Messern besser verhindern. Auch beim Umgang mit ausreisepflichtigen Personen erhält die Bundespolizei mehr Rechte. Sie darf Menschen in Gewahrsam nehmen, wenn Fluchtgefahr besteht. Zusätzlich soll sie Aufenthaltsverbote für bis zu drei Monate aussprechen können, wenn Personen gegen Auflagen verstoßen oder sich gefährlich verhalten. Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst bei der Bundespolizei müssen vor der Einstellung ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Dabei prüft die Behörde vor allem ihre Verfassungstreue.
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