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Öffentlicher Dienst: Das bringt der April 2026 für Angestellte und Beamte

Öffentlicher Dienst April 2026: Gehaltserhöhung
Mehr Gehalt im April 2026 für den öffentlichen Dienst? Copyright: picture alliance / Hans Lucas | Romain Doucelin

Zum 1. April steigen die Entgelte im öffentlichen Dienst der Länder. Doch wo wird die Gehaltserhöhung bereits ausgezahlt? Welche Länder melden Verzögerung? Wir haben nachgefragt. Unsere Monatsvorschau zeigt den Stand in der Besoldungsrunde 2026, ein Blick auf die Gesetze, die in Kraft treten sowie ausgewählte Stellenanzeigen bei Bund, Ländern und Kommunen.

Öffentlicher Dienst April 2026: Mehr Gehalt für Angestellte der Länder, aber wann kommt die Erhöhung auf dem Konto an?

Nach der Zustimmung durch die Gewerkschaftsgremien kann der TV-L nun in Kraft treten. Die Auszahlung in den 15 Bundesländern (Hessen hat einen eigenständigen Tarifvertrag) kommt. Die Frage lautet nur: „Wann“. Öffentlicher Dienst News hat bei den Finanzministerien der beteiligten Länder nachgefragt.

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Nach der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026 warten Hunderttausende Tarifbeschäftigte auf die erste Gehaltserhöhung: Ab dem 1. April 2026 steigen die Entgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Doch nicht in allen Bundesländern landet das Geld gleichzeitig auf den Konten. Eine Umfrage bei den zuständigen Finanz- und Innenministerien zeigt: Einige Länder zahlen pünktlich im April, andere erst im Mai – dann aber rückwirkend. Fest steht: Alle Angestellten im Tarifbereich des TV-L erhalten ihre Entgelterhöhung.

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Entlastungsprämie von 1.000 Euro: Wie stehen die Chancen für den öffentlichen Dienst?

Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen dürfen. Hintergrund ist die Energiekrise infolge des Irankrieges: Die blockierte Straße von Hormus hat die Ölpreise auf über 100 Dollar pro Barrel getrieben und das Tanken für Millionen Pendlerinnen und Pendler massiv verteuert. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Maßnahme auf der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss an.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist die entscheidende Frage, ob und wann sie von der Prämie profitieren. Wir haben die Laufzeiten der aktuellen Tarifverträge recherchiert: Der TVöD für Bund und Kommunen läuft noch bis zum 31. März 2027, der TV-L für die Länder sogar bis zum 31. Januar 2028. Eine tarifvertraglich vereinbarte Entlastungsprämie ist damit frühestens in der nächsten Tarifrunde möglich. Offen bleibt, ob Bund und Länder als Arbeitgeber die Prämie auch außerhalb der Tarifbindung freiwillig zahlen. Eine Anfrage an das Bundesinnenministerium und die VKA läuft – wir berichten über die Antwort im Newsletter.

Öffentlicher Dienst: Gehaltserhöhung – diese Länder zahlen im April

Die Antworten aus den Finanzministerien ergeben folgendes Bild: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bestätigt, dass die erhöhten Entgelte bereits mit dem Gehaltsabschluss für April 2026 ausgezahlt werden. In Bayern haben die staatlichen Dienststellen bereits Mitte Februar ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten, die technische Umsetzung sei abgeschlossen und Verzögerungen seien nicht zu erwarten. Schleswig-Holstein gibt als konkreten Auszahlungstermin den 30. April 2026 an.

Hamburg, NRW und Sachsen zahlen im Mai – rückwirkend

Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben angekündigt, die Erhöhung erst mit dem Gehaltslauf für Mai 2026 auszuzahlen. Die Beschäftigten erhalten dann eine Nachzahlung für den Monat April. Hamburg begründet die spätere Auszahlung mit der laufenden technischen Umsetzung und Qualitätssicherung; zudem sollen lineare Erhöhungen und Zulagen gemeinsam ausgezahlt werden, um den Tarifabschluss für die Beschäftigten möglichst transparent darzustellen.

In Nordrhein-Westfalen verweist das zuständige Ministerium darauf, dass die rückwirkende Anpassung mit den Bezügen für Mai 2026 eine „zeitnahe Umsetzung der Tarifeinigung“ gewährleiste. Sachsen betont, dass es sich bei der Zahlung im Mai technisch nicht um eine Verzögerung handele, da die Änderungstarifverträge noch nicht unterzeichnet seien. Die programmtechnische Umsetzung sei bereits veranlasst worden.

In Thüringen und Berlin erfolgt die Auszahlung zwar zeitnah, jedoch betonen beide Länden den rechtlichen Vorbehalt: Da die formalen Änderungstarifverträge noch nicht unterzeichnet sind, zahlen diese Länder unter dem Vorbehalt der Rückforderung. In der Praxis bedeutet das: Sollten die Redaktionsverhandlungen zu abweichenden Ergebnissen führen, könnten zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden – was aber als unwahrscheinliches Szenario gilt.

Tabelle: So werden Gehaltserhöhungen ausgezahlt

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, in welchem Monat die Gehaltserhöhung nach TV-L in den Bundesländern ausgezahlt wird. Nicht alle Länder haben bisher auf unsere Anfrage geantwortet.

WP DataTables

Besoldungsrunde 2026: Warten auf den Bund  – Datenrecherche zur Prekaritätsschwelle verzögert Verfahren

Wann kommt der Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung? Bisher gibt es noch keine öffentliche Aussage dazu. Offiziell bestätigt ist bisher nur: Das Bundesinnenministerium will die Übertragung des Tarifergebnisses mit den neuen Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht in einem Gesetz kombinieren. Die Bundesrichter hatten im September 2025 ein bahnbrechendes Urteil zur Berliner Besoldung erlassen.

Die neuen Vorgaben aus Karlsruhe führen nun zur Verzögerung: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung neue Maßstäbe in der Berechnung der Besoldung gesetzt. Statt des bisherigen 15-prozentigen Abstandes zur Grundsicherung gilt nun die sogenannte Prekaritätsschwelle – die Besoldung muss 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Das zuständige Bundesinnenministerium hat den Gewerkschaften im Januar mitgeteilt, dass die Ermittlung dieser Kennziffer Zeit beanspruche, da die erforderlichen Daten beim Statistischen Bundesamt bislang nicht vorlagen und erst erarbeitet werden mussten.

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Besoldungsanpassung 2026: Länder zögern, weichen ab – Berlin vertagt Gesetzentwurf

Mehrere Bundesländer sind derzeit dabei, die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten für die Jahre 2026 bis 2028 neu zu regeln – doch das Bild, das sich dabei zeigt, ist ernüchternd: Verzögerungen, Abweichungen vom Tarifabschluss und ausbleibende Nachzahlungen. Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 vorgelegt. Doch der Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück: Entgegen der Ankündigung des Finanzministers gegenüber den Gewerkschaften vom 26. Februar enthält er keine wirkungsgleiche Übertragung der TV-L-Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung. Der im Tarifbereich vereinbarte Mindesterhöhungsbetrag von 100 Euro für 2026 fehlt im Gesetzentwurf. Zulagen und Familienzuschlag werden lediglich um 2,8 Prozent angehoben – gegenüber 2,82 Prozent im TV-L. Eine weitere Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind ist nicht vorgesehen; er bleibt bei 818,98 Euro eingefroren. Immerhin wird der ergänzende Familienzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 350 auf 600 Euro angehoben. Den Verzicht auf den Mindesterhöhungsbetrag begründet die Landesregierung mit dem beamtenrechtlichen Abstandsgebot: Ein solcher Pauschalbetrag würde die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern und damit gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen.

Auch im sächsischen Landtag liegt inzwischen ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028 vor. Ähnlich wie in Sachsen-Anhalt sieht der Entwurf vor, auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung des TV-L zu verzichten und stattdessen für 2026 eine lineare Erhöhung von 2,82 Prozent anzuwenden.

Besonders gravierend ist die Lage in Berlin: Gut ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Berliner Beamtenbesoldung warten Zehntausende Betroffene weiter auf ihr Geld. Der Berliner Senat wird den angekündigten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besoldung nicht mehr vor der Sommerpause vorlegen, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Die Finanzverwaltung erklärte auf eine parlamentarische Anfrage, der Entwurf werde noch erarbeitet – wann er fertiggestellt werden könne, sei „derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar”. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 festgestellt, dass Berlin seine Beamtinnen und Beamten von 2008 bis 2020 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig entlohnt hatte. Die Kosten für fällige Nachzahlungen werden auf knapp 500 Millionen Euro geschätzt. Rund 100.000 Widersprüche liegen vor, deren Auswertung nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers noch Jahre dauern könnte. Für die Gewerkschaften fehlt nach jahrelanger, bewusst von der Politik fortgesetzter Unteralimentation jedes Verständnis für weitere Verzögerungen.

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Freie Stellen im öffentlichen Dienst April 2026

Quelle: Stellen in Kooperation mit unserem Partner Stepstone / Stellenbörse

Bessere Bedingungen und höhere Gehälter

Auch in anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge gibt es Veränderungen zum 1. April. So treten Nachbesserungen für Hebammen in Kraft. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) konnte nach monatelangen Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband einige Verbesserungen durchsetzen: Ambulante Betreuungen im Kreißsaal sind wieder abrechenbar, der 1:1-Betreuungszuschlag wird unter erleichterten Bedingungen gewährt, und die Quittierungspflicht für telefonische Kurzberatungen entfällt.

Zudem steigen ab 1. April die Gehälter von rund 25.000 Sicherheitskräften an deutschen Flughäfen. Grundlage ist ein Tarifvertrag, den der Arbeitgeberverband BDLS mit ver.di und dbb im April 2025 geschlossen hatte. Die Stundenlöhne erhöhen sich pauschal um einen Euro – in der Fluggastkontrolle auf 25,00 Euro, in der Personal- und Warenkontrolle auf 24,09 Euro, für einfache Servicetätigkeiten auf 17,38 Euro.

Neue Gesetze, neue Regeln

Ebenfalls ab April haben starke Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren Anspruch auf eine jährliche kostenlose Lungenkrebs-Früherkennungsuntersuchung per Niedrigdosis-Computertomographie – die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings warnt der Gemeinsame Bundesausschuss: Weil Ärzte und Radiologen eine spezielle Weiterbildung sowie teils eine zusätzliche Genehmigung benötigen, könnte es bis zum ersten Termin noch eine Weile dauern.

Ab dem 12. April endet die Übergangsfrist für das digitale EU-Einreisesystem EES, das seit Oktober 2025 schrittweise eingeführt wurde. An allen Grenzübergängen der EU werden Drittstaatenangehörige ab dann vollständig digital erfasst – per Fingerabdruck und Gesichtsscan statt Stempel im Reisepass. Das System soll die Grenzsicherheit erhöhen und Wartezeiten langfristig reduzieren. Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten beim nächsten Grenzübertritt mehr Zeit einplanen, bis das Verfahren routinemäßig läuft.

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