Der Alterssicherungsbericht zeigt unter anderem wie es um Pensionen im öffentlichen Dienst bestellt ist.
Egal ob Sie noch für eine Riester-Rente einzahlen oder bald Ihre Auszahlungen bekommen, das dürfte Sie interessieren: Oder hätten Sie gewusst, dass die ausgezahlte Riester-Rente sich derzeit auf gerade einmal 1581 Euro im Durchschnitt pro Jahr beläuft? Das steht erstmals im neuen Alterssicherungsbericht 2024, den wir für Sie ausgewertet haben. Welche interessanten Zahlen und Erkenntnisse in dem Bericht, den das Bundesarbeitsministerium alle vier Jahre vorlegt, noch stecken – hier die wichtigsten Zahlen und Fakten.
Öffentlicher Dienst: So hoch sind die Pensionen
Wie hoch sind die Beamtenpensionen wirklich? Auch dafür finden sich Antworten im neuen Alterssicherungsbericht. Demnach beliefen sich die durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge Anfang 2023 für Pensionäre und Pensionärinnen (65 Jahre und älter) bei Männern im „unmittelbaren Bundesbereich“ auf 3480 Euro im Monat, bei Frauen auf 2980 Euro. Etwas höher ist das Ruhegehalt für Beamte aus dem Landesbereich, es beträgt brutto 3820 Euro für Männer und 3150 Euro für Frauen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern sind davon abzuziehen. Gesetzliche Renten sind im Durchschnitt deutlich niedriger. Rentenoberhalb von 3000 Euro brutto sind sogar die absolute Ausnahme, auch wenn ihre Anzahl mit den zuletzt deutlichen Rentenerhöhungen zugenommen hat.
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In dem Bericht wird auch die Frage erörtert, inwieweit Beamtenpensionen mit den gesetzlichen Renten vergleichbar ist. Hier wird darauf hingewiesen, dass es für Beamte – anders als für etwa die Hälfte der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer – keine betriebliche Altersversorgung gibt. Die Beamtenversorgung als erste Säule der Altersvorsorge müsse daher „aus sich heraus eine angemessene Alterssicherung ohne ergänzende Elemente sicherstellen“. Außerdem ist für die Mehrheit der Staatsdiener laut dem Bericht „ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine qualifizierte Ausbildung (und zusätzliche Berufsausbildung) Einstellungsvoraussetzung, was zu einer höheren Durchschnittsvergütung führt“ – und wiederum dazu beiträgt, dass die Durchschnittspensionen im Vergleich zu den gesetzlichen Renten höher sind. So entfallen bei den Ländern rund 89 Prozent der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten aufgrund ihrer hohen Qualifikation auf die Laufbahngruppen des gehobenen und höheren Dienstes. Beim Bund sind es immerhin noch 52 Prozent, bei den Gemeinden rund 79 Prozent. Hinzu kommt: Wenn in öffentlichen Beiträgen auf Durchschnittsrenten von zum Beispiel um die 1000 Euro verwiesen wird, sind solche Zahlen wenig aussagekräftig. Beim Vergleich von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente ist nämlich zu berücksichtigen, dass „Durchschnittsrenten“ einen Mittelwert aus allen rentenversicherten Berufsgruppen abbilden. Darin enthalten sind auch Versicherte, die nicht lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, etwa, weil sie später Beamte oder selbständig geworden sind oder ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben. Diese „Mini-Renten“ ziehen den Durchschnittswert nach unten. Darauf wird auch im neuen Alterssicherungsbericht aufmerksam gemacht. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre hingegen, „das Lebenszeitprinzip (ununterbrochene Beschäftigungszeit), das zu einer durchschnittlich längeren Beschäftigungszeit führt“, so der Regierungsbericht.
Bei dieser Argumentation wird allerdings unterschlagen, dass etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland über keine betriebliche Altersversorgung verfügt. Dies gilt vor allem für Geringverdiener, Beschäftigte in Kleinbetrieben und in nicht tarifgebundenen Unternehmen sowie für Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Außerdem sind die gezahlten Betriebsrenten oft alles anders als üppig. Und auch wer akademisch gebildet ist, lange gearbeitet hat und hohe Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt hat, wird mit seiner Rente an die Pensionen nicht herankommen.
So hoch ist die Riester-Rente laut Alterssicherungsbericht
Immer mehr Menschen in Deutschland bekommen ihre Riester-Rente ausgezahlt, die ausgezahlten Zusatzrenten sind jedoch meist noch sehr gering. Demnach haben 2022 bereits mehr als eine Million Personen eine Auszahlung aus mindestens einem geförderten Riester-Vertrag erhalten. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Zahl der Riester-Rentnerinnen und Rentner damit verdoppelt. Ausgezahlt wurden demnach im Durchschnitt 1581 Euro im Jahr, das wären rechnerisch knapp 132 Euro im Monat. Im Alterssicherungsbericht 2024 wird dazu aber angemerkt, dass die Jahresbeträge nur „beschränkt aussagekräftig“ seien und „nicht mittels Division durch 12 auf monatliche Leistungsbeträge geschlossen werden“ könne – aus zwei Gründen:
- Erstens hat knapp die Hälfte der Personen 2022 erstmalig und somit je nach Beginn der Auszahlungsphase weniger als 12 Kalendermonate Riester-Leistungen bezogen.
- Zweitens weisen aktuell ausgezahlte Riester-Verträge noch vergleichsweise kurze Anspardauern von maximal 20 Jahren auf. Es sei aber damit zu rechnen, dass die durchschnittliche Leistungshöhe steigen wird, „wenn Personen mit längeren Ansparphasen in den Rentenbestand hineinwachsen“.
Wie es in dem Bericht weiter heißt, erhielten rund 65 Prozent der Personen mit einer eigenen Riester-Rente 2022 weniger als 1000 Euro im Gesamtjahr ausgezahlt. Bei etwa 91 Prozent waren es unter 2000 Euro im Jahr. Wer sich zu Beginn der Auszahlungsphase einen Teil des ersparten Kapitals auszahlen ließ – bis zu 30 Prozent sind möglich – erhielt 2022 im Durchschnitt 5477 Euro. Darin enthalten sind aber auch die laufenden Riester-Renten des Kalenderjahres. Wer sich auf Grund des geringen Umfangs des angesparten Kapitals die Riester-Rente einmalig auszahlen lassen konnte, bekam im Durchschnitt auf einen Schlag 4091 Euro überwiesen. Die Zahlen lagen für den Alterssicherungsbericht erstmalig vor. Grundlage sind Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge, die Riester-Förderung, verantwortlich ist.
Nach den Angaben der Anbieter belief sich deren Riester-Vertragsbestand Ende 2023 auf rund 15,5 Millionen. Seit dem Jahr 2018 geht die Gesamtzahl der Riester-Verträge allerdings zurück. Im Alterssicherungsbericht wird dies mit den niedrigen Zinsen, den geringen Renditen, den schwer zu verstehenden Produkten und der gestiegenen Inflation begründet. So sind dem Bericht zufolge mittlerweile „gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel“ der Riester-Verträge ruhend gestellt, es werden also keine Beiträge mehr geleistet. Was nicht in dem Regierungsbericht steht: Die Auszahlungen sind auch deshalb so niedrig, weil viele Verträge mit so hohen Kosten belastet sind, dass unterm Strich die Rendite für Riester-Versicherungsverträge gegen Null gehen kann. Dazu trug in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch die jahrelange Niedrigzinsphase bei.
Alterssicherungsbericht: Zusatzeinkünfte von Rentnern
Etwa die Hälfte der 65-Jährigen und Älteren in Deutschland hat über die Rente und Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen hinaus zusätzliche Einkünfte im Ruhestand. Dies gilt laut Alterssicherungsbericht für 62 Prozent der Paare und 46 Prozent der Alleinstehenden. Im Durchschnitt verfügen die Paare mit diesen Einkünften über zusätzlich 2101 Euro monatlich, bei Alleinstehenden sind es 968 Euro. Hauptbasis des Alterseinkommens der Senioren und Seniorinnen in Deutschland bleibt aber die gesetzliche Rente. So macht die gesetzliche Rentenversicherung laut dem Bericht weiter 69 Prozent aller Alterssicherungsleistungen aus, die an 65-Jährige und Ältere gezahlt werden.
In dem Bericht wird genau aufgeschlüsselt, über welche weiteren Einkommensquellen die 65-Jährigen und Älteren verfügen. Am weitesten verbreitet sind demnach Zinseinkünfte. So beziehen 22 Prozent der Paare und 14 Prozent der Alleinstehenden in dieser Altersgruppe Zinseinkünfte. Sie belaufen sich für Paare auf monatlich 280 Euro, für Alleinstehende auf 231 Euro in den alten Bundesländern. Die Vergleichswerte für die neuen Länder betragen 134 Euro und 119 Euro.
Etwas weniger häufig sind Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Sie werden von 19 Prozent der Paare im Alter ab 65 Jahren bezogen sowie von zehn Prozent der Alleinstehenden. Im gesamtdeutschen Durchschnitt erzielten Paare so 1030 Euro monatlich. Bei den Alleinstehenden waren es 794 Euro. Davon profitierten vor allem Senioren und Seniorinnen im Westen des Landes. Deutlich weniger springt heraus, wenn man im Rentenalter eine Zusatzrente aus einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung bezieht. Diese privaten Renten betragen in den alten Ländern bei den Paaren durchschnittlich 307 Euro und bei den Alleinstehenden 259 Euro. Paare erreichen in den neuen Ländern durchschnittlich 168 Euro und Alleinstehende 137 Euro monatlich. Enthalten sind hier auch Renten aus Riester-Verträgen.
Aus dem Alterssicherungsbericht geht ebenfalls hervor, dass immer mehr Ältere arbeiten und so zusätzlich zu ihrer Rente Geld verdienen. Durchschnittlich erzielen die Senioren dabei Erwerbseinkommen aus einer Haupt- oder Nebentätigkeit von monatlich 2188 Euro. Die Autoren und Autorinnen des Regierungsberichts rechnen damit, dass in Zukunft noch mehr Senioren erwerbstätig sein werden, nicht nur wegen des zunehmenden Fachkräftemangels, sondern auch weil diejenigen mit einer vorgezogenen Altersrente ihren Hinzuverdienst nicht mehr mit der Rente verrechnen müssen und deshalb Arbeiten als Frührentner finanziell attraktiver geworden ist.
Betriebsrenten in Deutschland
Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV) in Deutschland ist ins Stocken geraten. Demnach konnte der Anstieg der BAV-Anwartschaftszahlen nicht mit dem starken Zuwachs der Beschäftigten Schritt halten. „Im Jahr 2023 ist sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen“, so der Alterssicherungsbericht. Und weiter heißt es darin: Der Zuwachs in der BAV, der vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 erfolgt sei, habe in den vergangenen Jahren „deutlich an Dynamik verloren“.
Laut der Regierungsanalyse belief sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit BAV-Anwartschaften 2021 auf rund 18,4 Millionen im Jahr 2021, nach 18 Millionen 2019. Vier Jahre später, 2023, lag sie jedoch nur noch bei 18,1 Millionen, obwohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in diesen vier Jahren von 33,7 Millionen auf 34,9 Millionen deutlich zugelegt hat. Deshalb verfügt nur noch gut die Hälfte (51,9 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine betriebliche Altersversorgung.
Für das nachlassende Interesse an der BAV werden in dem Bericht vor allem drei Gründe genannt:
- Mehr Arbeitsplätze sind vor allem in den Branchen entstanden, in denen die BAV nicht stark verbreitet ist. Das dürfte vor allem auf das Dienstleistungsgewerbe mit vielen niedrig bezahlten Jobs zutreffen.
- Wer einen neuen Job aufnimmt, unterschreibt meist nicht gleich einen zusätzlichen Vorsorgevertrag über den Betrieb. Denn je länger die Zugehörigkeit zu einem Betrieb, desto häufiger wandeln Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente um.
- Das wirtschaftliche Umfeld (niedrige Zinsen, Corona-Pandemie, hohe Inflation, Anstieg der Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs) hat offenbar die Bereitschaft sinken lassen, sich für eine BAV zu entscheiden. Das gelte „gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen“. Daran habe auch die verpflichtende Beteiligung der Arbeitgeber an der BAV nichts geändert, sie habe allenfalls „ein stärkeres Absinken der BAV-Beteiligung verhindert“, so der Bericht.
Laut den Daten der Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) betrug die durchschnittliche Höhe einer Bruttorente aus der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2023 monatlich rund 535 Euro. Seniorinnen erhielten mit 382 Euro allerdings deutlich weniger als Senioren mit 696 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Bruttorente aus einer Betriebsrente der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst belief sich auf rund 363 Euro.
So viel Geld gibt es für arme Rentner
Selbständige mit einem niedrigen Einkommen und Menschen ohne Berufsausbildung haben ein besonders hohes Risiko, im Rentenalter in die Altersarmut zu geraten beziehungsweise auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Auch das zeigt der Alterssicherungsbericht. Demnach haben rund 43 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung (das ist quasi das Bürgergeld im Rentenalter), keine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch der Anteil der ehemals Selbständigen an den Grundsicherungsbeziehenden ist mit rund 19 Prozent hoch. Dem Bericht zufolge sind außerdem Personen, die niemals erwerbstätig waren oder deren Berufsleben von längeren Phasen der Arbeitslosigkeit unterbrochen wurden, überdurchschnittlich häufig auf die Grundsicherung im Alter angewiesen.
Auffällig ist, welche große Bedeutung die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat, finanzielle Not im Ruhestand zu verhindern. Im Alterssicherungsbericht heißt es dazu: „Nach Berechnungen der DRV-Bund sind nur 2,9 % der Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Altersrente auf Grundsicherung im Alter angewiesen.“ Gleichzeitig ist für Menschen, die im Alter Grundsicherung beziehen, die gesetzliche Rente die wichtigste Einkommensquelle. Knapp 68 Prozent der Leistungsbeziehenden erhalten eine Altersrente und knapp neun Prozent eine Hinterbliebenenrente. Insgesamt beziehen der Regierungsanalyse zufolge 3,9 Prozent der Bevölkerung im Alter ab der Regelaltersgrenze Leistungen aus der Grundsicherung. Zum Vergleich: Bei Personen im Alter ab 65 Jahren, die keine Ausbildung vorweisen können, liegt dieser Anteil bei 7,3 Prozent.
Ende 2023 betrug der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf der Leistungsempfängerinnen und -empfänger (außerhalb von Einrichtungen, z. B. Altenpflegeheim) 942 Euro. Ausgezahlt wurden laut dem Alterssicherungsbericht nach der Anrechnung mit anderen Einkommen monatlich 616 Euro.

