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Die Kapitalrente erklärt: Das bedeutet sie für den öffentlichen Dienst

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Können künftige Rentner von der Kapitalrente profitieren? Copyright: picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll die gesetzliche Rente ergänzen. Wie das Geld angelegt wird und wie davon nicht nur Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren sollen.

Von Thomas Öchsner

Kapitalrente: Wer profitiert im öffentlichen Dienst?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht von einer „genialen Idee“: Vom Gehalt jedes Arbeitnehmers soll künftig ein Prozent des Bruttolohns auf ein Kapitalkonto fließen. Ein weiteres Prozent muss der Arbeitgeber obendrauf legen. Macht zusammen zwei Prozent, die am Kapitalmarkt, vor allem an den internationalen Aktienmärkten, angelegt werden. Dies betrifft zunächst alle als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im öffentlichen Dienst, das sind nach den jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 3,5 Millionen.

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Die Kapitalrente ist der wohl innovativste Vorschlag, den die Rentenkommission vorgelegt hat. Diese kapitalgedeckte Vorsorge soll die gesetzliche Rente und damit die Hauptsäule der Altersversorgung in Deutschland ergänzen. Für die knapp zwei Millionen Beamtinnen und Beamte, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist die Kapitalrente daher nicht vorgesehen.

Erstmals wird damit eine kapitalgedeckte Vorsorge mit obligatorischem Charakter, also verpflichtend, hierzulande eingeführt. Das Geld, die Rede ist von 35 Milliarden Euro, die mittelfristig pro Jahr so zusammenkommen, wird langfristig angelegt – ganz anders als die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung: Diese werden sofort verwendet, um die Renten an die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen. Man spricht deshalb hier vom umlagefinanzierten System, das eben nicht kapitalgedeckt ist.

Wobei soll die Kapitalrente helfen?

Die Kommission erhofft sich dadurch, dass das Rentenniveau langfristig wieder „spürbar ansteigt“. Die Experten und Expertinnen halten die Kapitalrente für „einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner, auch im öffentlichen Dienst, nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig zu erhöhen. Wer im Ruhestand ist, soll also mehr von seiner gesetzlichen Rente, betrieblichen Altersversorgung und seiner privaten staatlich geförderten Zusatzvorsorge haben. Der Zwang, in die Kapitalrente einzahlen zu müssen, soll dazu beitragen, „dass möglichst viele Menschen erreicht werden – und besonders diejenigen, die bisher keinen Zugang zu Kapitalmärkten haben, und daher von der Entwicklung nicht profitieren können“, heißt es in den Empfehlungen der Kommission weiter. Das könnte zum Beispiel auch auf Niedrigverdiener im öffentlichen Dienst zutreffen.

Gibt es ein Vorbild für die Kapitalrente?

Die Kommission orientiert sich am schwedischen Modell der sogenannten Prämienrente „als internationales Vorbild“. In Schweden fließen nämlich bereits seit der Jahrtausende 2,5 Prozent vom Gehalt obligatorisch in eine Zusatzvorsorge. Dieses Geld wird entweder in den staatlichen Fonds mit dem Namen AP7 Såfa angelegt. Wer das nicht will, kann auch in Fonds von privaten Anbietern investieren, mehrere hundert Fonds stehen zur Auswahl. Die Rentenbeiträge von 18,5 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Arbeitgeber übernehmen einen etwas größeren Teil. Von diesen 18,5 Prozent fließen 16 Prozent in die ebenfalls umlagefinanzierte Rente, die restlichen 2,5 Prozent gehen in die Prämienrente. In Deutschland beläuft sich der Rentenbeitrag auf 18,6 Prozent, die vorgeschlagenen zwei Prozent kommen somit zusätzlich obendrauf. Die junge und jüngere Generation wird dadurch allerdings doppelt belastet, weil sie – im Gegensatz zur jetzigen Rentner-Generation – in ihrem Erwerbsleben Rentenbeiträge zahlen und künftig gleichzeitig in die Kapitalrente einzahlen muss. Die neue Kapitalrente soll aber dafür im Gegenzug den Beitragsanstieg für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber dämpfen. Belastet werden allerdings auch die Arbeitgeber, das dürfte gerade bei klammen Kommunen, die jetzt schon überall sparen müssen, nicht gut ankommen.

Wie wird das Geld angelegt und was kostet das?

Hier orientiert sich die Kommission wieder am schwedischen Vorbild. In den Empfehlungen heißt es dazu: „Das Kapital muss möglichst breit gestreut angelegt werden, um die Ertragsrisiken einzelner Anlagen, Anlageklassen, Branchen oder Länder auszugleichen.“ Diese Anlagestrategie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Weil in die Aktien von vielen Firmen weltweit investiert wird, ist das Risiko geringer: Es mag ein Unternehmen mal pleitegehen, es mag mal in einem Land oder einer Branche kriseln, aber in der Summe sollen die Einzahler und Einzahlerinnen davon profitieren, dass die Wirtschaft auch in Zukunft langfristig weltweit wachsen wird und die Unternehmen ihre Profite weiter steigern werden.

Die Schweden gehen jedoch lieber auf Nummer sicher: Bis zum 55. Lebensjahr der Rentenversicherten wandert das Geld komplett in den Aktienmarkt. Mit zunehmendem Alter aber, je näher der Ruhestand rückt, desto mehr Kapital wird schrittweise in festverzinsliche Wertpapiere angelegt, um das Risiko zu verringern – und das bei äußerst niedrigen Kosten. Beim schwedischen Staatsfonds belaufen sich die jährlichen Kosten auf weniger als 0,1 Prozent des angelegten Geldes. Das geht, weil die Rentenbehörde weder Gewinne erwirtschaften noch Werbung machen muss und das Massengeschäft mit vielen Millionen Anlegenden effizient organisiert ist. Die deutsche Rentenkommission empfiehlt daher auch klipp und klar: Die effektiven Kosten dürften „maximal 0,1 Prozent pro Jahr“ betragen. Schließlich bedeuten höhere Kosten immer weniger Rendite.

Welche Renditen sind bei der Kapitalrente zu erwarten? 

Gute Renditen in der Vergangenheit sind nie ein Garant dafür, dass es in der Zukunft ähnlich gut läuft. Die Erfahrungen in Schweden zeigen aber: Wer früh genug mit dem Sparen anfängt und lange durchhält, wird belohnt. Der schwedische Staatsfonds investiert in mehr als 3000 Unternehmen weltweit. Er erwirtschaftete so zwischen 2000 und 2025 eine durchschnittliche jährliche Rendite von elf Prozent. Natürlich gibt es auch schlechte Jahre wie 2022, dem Jahr des Angriffs von Russland auf die Ukraine und dem folgenden Energiepreisschock, als der AP7einen Verlust von knapp zehn Prozent machte. Und Kurseinbußen gab es auch in der Finanzkrise 2008/2009. Aber das wird langfristig durch die Kursgewinne an den Aktienmärkten wieder ausgeglichen. Denn auch an den Aktienmärkten wirkt der Zinseszinseffekt stärker, je länger der Anlagezeitraum ist. So dürfte es einige Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern, bis die Deutschen die Früchte einer neuen Kapitalrente ernten können.

Die Rentenkommission hat sich aber schon mal vom Leipniz-Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung eine Hochrechnung erstellen lassen: Demnach bekommt eine 22-jährige, die 45 Jahre lange stets wie der Durchschnitt der Rentenversicherten verdient und entsprechend Beiträge in die Kapitalrente zahlt, 777 Euro mehr Rente als bisher. Bei einem 47-Jährigen, der noch 20 Jahre entsprechend einzahlt, sind es immerhin 150 Euro extra Rente.

Was ist bei der Kapitalrente anders als bei einem Wertpapierdepot?

Auch dazu hat sich die Rentenkommission geäußert: „Die individuellen Kapitalkonten dürfen nicht mit Bankkonten oder Wertpapierdepots verwechselt werden, denn sie könne nicht vererbt werden.“ Bei der gesetzlichen Kapitalrente handele es sich um eine Sozialversicherung, „Risiken werden im Kollektiv ausgeglichen“, schreibt die Kommission. Das bedeutet: Die Renten werden aus dem Kollektiv der Versicherten bezahlt. Manche werden früher sterben, manche sehr lange leben, und das soll sich finanziell ausgleichen, in dem man bei der Verrentung des Kapitals mit realistischen Lebenserwartungen kalkuliert. Das bedeutet aber auch: Die Kinder einer Rentnerin oder eines Rentners oder deren Ehegatte oder dessen Gattin sehen von den Einzahlungen nichts mehr. In den Empfehlungen der Kommission heißt es dazu: „Eine eventuelle Absicherung der Hinterbliebenenversorgung in der Kapitalrente sollte nicht zu Lasten des Versichertenkollektivs gehen.“

Wann wird die Kapitalrente eingeführt?

Am 1. Januar 2028 soll es losgehen, „idealerweise“ und „schrittweise in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten für alle Altersgruppen“, wie die Kommission schreibt. Das soll dazu beitragen, dass „die Gesamtabgabenlast nicht zu schnell und sprunghaft erhöht wird“. Zunächst muss die Bundesregierung aber entscheiden, wer den staatlichen Fonds leitet. In Frage kommt der „Fonds zur Finanzierung kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo). Dieser wurde 2017 gegründet, um mit den Erträgen die Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen in Deutschland zu bezahlen. Der Fonds verwaltet derzeit bereits mehr als 26 Milliarden Euro, angelegt in Aktien, Staatsanleihen, Immobilien oder Infrastrukturprojekten. 2023 lag die Rendite bei 11,1 Prozent, 2024 bei 9,4 Prozent, 2025 trotz der Krisen wegen des Ukraine-Kriegs und des Zollstreits mit den USA immerhin 6,2 Prozent. 2022 verlor der Fonds aber wie sein schwedisches Pendant an Wert, das Minus betrug 12,2 Prozent. Im Durchschnitt lag die Rendite seit dem Start 2017 bei jährlich 5,8 Prozent.

Die Bundesbank könnte den neuen deutschen Staatsfonds ebenfalls managen. Schon jetzt verwaltet die Bundesbank knapp 20 Sondervermögen mit einem Volumen von etwa 140 Milliarden Euro. Dazu zählt zum Beispiel der Versorgungsfonds des Bundes sowie die Versorgungsrücklage des Bundes, der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit sowie der Pflegevorsorgefonds. Das Geld in den Fonds wird angelegt, um damit Ausgaben zu finanzieren wie die Beamtenpensionen oder Zusatzkosten in der Pflegeversicherung.

Welche Renditen erwirtschaftet die Bundesbank bisher, zum Beispiel für die Beamtenpensionen?

Was die jährlichen Renditen der Bundesfonds angeht, hüllt sich die Bundesbank in Schweigen und begründet das mit dem Bankgeheimnis. Die Wertentwicklung der Fonds lässt sich aber zumindest langfristig aus dem Versorgungsbericht der Bundesregierung herauslesen; der aktuellste erschien im Juli 2025. Demnach vermehrte die Bundesbank die Versorgungsrücklage des Bundes zwischen 1999 und Ende 2023 mit durchschnittlich 4,8 Prozent pro Jahr. In dem Bericht heißt es dazu: „Die Portfoliorenditen übertreffen dabei nicht nur im Durchschnitt, sondern auch in jedem einzelnen Jahr die Finanzierungskosten bei einer alternativen Aufnahme von Schulden.“

Bei den anderen Bundesvermögen fallen die Renditen allerdings geringer aus. Der Versorgungsfonds des Bundes soll die bislang ausschließlich haushaltsfinanzierte Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung „schrittweise auf eine teilweise Kapitaldeckung“ umstellen, wie es in dem Versorgungsbericht heißt. Hier belief sich die Rendite laut dem Bericht seit 2007 auf durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr.

Beim Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit waren es 2,7 Prozent, jeweils von 2007 bis Ende 2023, wobei ein Satz in dem Bericht bemerkenswert ist. Dort steht: „Der Aktienanteil lag bei rund 29,8 Prozent.“ Das zeigt, dass die Bundesbank bei ihrer Anlagestrategie eher vorsichtig agieren muss. Der Aktienanteil ist, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, wegen der „von der Politik vorgegebenen Anlagerichtlinien“ weitaus geringer als zunächst beim schwedischen Staatsfonds. Schon deshalb können nicht so hohe Renditen herauskommen.

Welche Fehler soll die Bundesregierung unbedingt vermeiden?

Möglicher Fehler Nummer eins: Die Schweden dürfen neben dem Staatsfonds AP7 auch zu anderen Fonds für ihre Prämienrente greifen. Hier gab es aber schon kleinere Anlageskandale, bei denen Sparer Geld verloren haben. Die Regeln für die privaten Anbieter wurden deshalb verschärft. Die Rentenkommission schlägt nun vor: Wer nicht in den deutschen Staatsfonds einzahlen wolle, solle „aus einer möglichst begrenzenten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen“. Hier wird es auf die Details ankommen: Die Riester-Verträge in Deutschland sind auch zertifiziert, aber trotzdem in vielen Fällen zu teuer und zu unrentabel.

Möglicher Fehler Nummer zwei: Es gibt den Spruch: „Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass Politiker einen Milliardenschatz in einer Sozialkasse unangetastet lassen.“ Deshalb ist die Sorge groß, dass in Notzeiten auch in den Geldtopf der Kapitalrente gegriffen wird. Das soll die Bundesregierung unbedingt vermeiden. In den Empfehlungen der Kommission steht dazu: „Das angelegte Kapitel muss vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden“. Und weiter: „Um Vertrauen in die Kapitalanlage durch den öffentlichen Anbieter zu schaffen, ist eine Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme und die Besetzung eines professionellen Anlageausschusses durch externe Fachleute unabdingbar.“

Thomas Öchsner ist seit mehr als 30 Jahren Finanzjournalist und war leitender Redakteur in der Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung. Gerade ist sein neues Buch erschienen: Dein Geld kann mehr!, Rowohlt 2026.

Quellen:

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