Beschäftigte in der Entgeltgruppe 4 des TVöD verdienen seit dem 1. Mai 2026 zwischen 2.994 und 3.620 Euro brutto im Monat. Die zweite Stufe der Tarifeinigung brachte 2,8 Prozent mehr Gehalt. Die aktuelle Entgelttabelle mit allen sechs Stufen der TVöD EG 4 und die Eingruppierung im Überblick.
Entgeltgruppe 4 TVöD 2026: Die aktuelle Tabelle
Seit dem 1. Mai 2026 gelten im TVöD neue Entgelte. Die Gehälter stiegen um 2,8 Prozent – die zweite Stufe der Tarifeinigung vom April 2025. In der Entgeltgruppe 4 beträgt das Einstiegsgehalt nun 2.994 Euro brutto, die Endstufe erreicht 3.620 Euro. (gültig seit 01.05.2026)
Stufe 1: 2.994,17 Euro – beim Einstieg
Stufe 2: 3.190,45 Euro – nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3: 3.355,14 Euro – nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4: 3.457,66 Euro – nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5: 3.560,17 Euro – nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6: 3.620,20 Euro – nach 5 Jahren in Stufe 5
Alle Angaben ohne Gewähr
TVöD VKA: Wer wird in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert?
Die Entgeltgruppe 4 ist die höchste Gruppe für an- und ungelernte Beschäftigte. Sie gilt für Tätigkeiten, die eine gründliche Anlernung erfordern – oder für Beschäftigte mit einer Berufsausbildung von weniger als drei Jahren, die in ihrem Fachgebiet arbeiten. Typische Beispiele sind Kraftfahrer, handwerkliche Hilfskräfte, Beschäftigte in Poststellen und Lagern sowie Helfer in der Verwaltung. Ab der Entgeltgruppe 5 beginnt der Bereich der ausgebildeten Fachkräfte.
So kamen die neuen Werte zustande
Grundlage ist die Tarifeinigung vom April 2025 mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2027. Rückwirkend zum 1. April 2025 stiegen die Entgelte um drei Prozent, mindestens aber um 110 Euro im Monat. Von diesem Mindestbetrag profitierte die Entgeltgruppe 4 in allen sechs Stufen. Zum 1. Mai 2026 folgte die zweite Erhöhung um 2,8 Prozent. Über die gesamte Laufzeit legten die Gehälter der Gruppe damit um rund sieben Prozent zu. Ab 2027 kommt zudem ein zusätzlicher Urlaubstag. Über die nächste Erhöhung verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber in der TVöD-Tarifrunde 2027. Die Tabelle gilt für Angestellte bei Kommunen, Landkreisen und kommunalen Unternehmen, die Mitglied der VKA sind.
Quellen
- VKA: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Lesefassung Stand 1. Januar 2026 (PDF)
- Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, April 2025
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