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Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst: Wer Anspruch auf die Sonderzahlung hat – und wer nicht

Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst (Symbolfoto@picture alliance / Zoonar | Oliver Boehmer).
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst (Symbolfoto@picture alliance / Zoonar | Oliver Boehmer).

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, wartet vor den Sommerferien vergeblich auf das Urlaubsgeld. Der Grund: Seit der Tarifreform 2005 zahlen Bund, Länder und Kommunen kein eigenes Urlaubsgeld mehr. Stattdessen steckt es in der Jahressonderzahlung im November und die steigt 2026 für viele Beschäftigte spürbar.

Gibt es im öffentlichen Dienst Urlaubsgeld?

Im öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld. Das überrascht viele Beschäftigte, denn der Begriff hält sich hartnäckig. Tatsächlich fassten die Tarifparteien Urlaubs- und Weihnachtsgeld schon 2005 zu einer einzigen Leistung zusammen: der Jahressonderzahlung. Sie ist im TVöD und im TV-L jeweils in § 20 geregelt und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

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Beide großen Tarifwerke kennen diese Sonderzahlung. Der TVöD gilt für Bund und Kommunen, der TV-L für die Länder. Eine sprachliche Trennung zwischen Urlaubs- und Weihnachtsgeld nimmt keiner der Verträge mehr vor. Wer im öffentlichen Dienst nach Urlaubsgeld fragt, meint die Jahressonderzahlung. Auch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung klammert den öffentlichen Dienst deshalb aus seiner Urlaubsgeld-Statistik aus. In der Privatwirtschaft entscheidet vor allem der Tarifvertrag: Nach WSI-Angaben erhalten 74 Prozent der tarifgebundenen Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarif sind es nur 36 Prozent. Im öffentlichen Dienst greift diese Logik nicht – hier ist die Sonderzahlung fester Bestandteil des Tarifvertrags.

Wer hat Anspruch auf die Jahressonderzahlung?

Die Voraussetzung ist klar geregelt. Anspruch auf die Jahressonderzahlung hat, wer am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Überstunden, Mehrarbeit und Leistungsprämien bleiben dabei außen vor.

Wer das Jahr nicht durchgehend gearbeitet hat, bekommt weniger. Für jeden Monat ohne Entgeltanspruch kürzt der Arbeitgeber die Sonderzahlung um ein Zwölftel. Ausnahmen gelten unter anderem für Mutterschutz und Elternzeit.

TVöD: 2026 steigt die Sonderzahlung deutlich

Für Beschäftigte von Bund und Kommunen bringt 2026 ein Plus. Bei den Kommunen (VKA) gilt jetzt ein einheitlicher Satz von 85 Prozent eines Monatsentgelts – für alle Entgeltgruppen. Bis 2025 war der Satz gestaffelt: 84,51 Prozent für die Gruppen 1 bis 8, 70,28 Prozent für 9a bis 12 und nur 51,78 Prozent für 13 bis 15. Besonders höhere Entgeltgruppen profitieren also: In E13 bis E15 springt die Sonderzahlung um mehr als 33 Prozentpunkte nach oben.

Beim Bund steigen die Sätze ebenfalls. Sie betragen 2026 nun 95 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent für 9a bis 12 und 75 Prozent für 13 bis 15. Im Vorjahr lagen sie noch bei 90, 80 und 60 Prozent. In Krankenhäusern (TVöD-K) und in der Pflege (TVöD-B) gilt für die Gruppen 1 bis 8 ein erhöhter Satz von 90 Prozent. Grundlage ist die Tarifeinigung vom 6. April 2025 zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Jahressonderzahlung TVöD / VKA

WP DataTables

 

Jahressonderzahlung TVöD / Bund

WP DataTables

 

TV-L: Länder zahlen weiter gestaffelt

Bei den Ländern bleibt es differenzierter. Der TV-L kennt keinen einheitlichen Satz wie die Kommunen. Nach § 20 TV-L beträgt die Jahressonderzahlung 87,43 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 4 und 88,14 Prozent für 5 bis 8. In den oberen Gruppen sinkt der Anteil: 74,35 Prozent für 9a bis 11, 46,47 Prozent für 12 bis 13 und 32,53 Prozent für 14 bis 15. Wer im Landesdienst gut verdient, bekommt anteilig also weniger als im kommunalen Bereich.

Jahressonderzahlung TV-L

WP DataTables

Neu ab 2026: Sonderzahlung gegen freie Tage tauschen

Allerdings gibt es für die Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen einen Neuerung: Der TVöD sieht ab 2026 ein zusätzliches Wahlrecht vor. Angestellte können einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Das Geld wird dann entsprechend von der JSZ abgezogen, die freien Tage lassen sich erstmals 2027 nehmen. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt dieses Modell nicht. Einen weiteren Vorteil bringen die Tarifverträge im öffentlichen Dienst auch beim Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt bei einer Fünf-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage vor. TVöD und TV-L gewähren dagegen 30 Tage, also sechs Wochen. Die nächste TVöD-Tarifrunde steht 2027 an. Die Länder verhandeln 2028 wieder.

Urlaubsgeld für Beamte: Was die Länder im öffentlichen Dienst zahlen

Auch Beamtinnen und Beamte bekommen kein eigenes Urlaubsgeld mehr. Wie bei den Tarifbeschäftigten ging es in einer Sonderzahlung auf, die früher Weihnachts- und Urlaubsgeld bündelte. Anders als im Tarif gibt es aber keine bundesweit einheitliche Regel. Jedes Land entscheidet selbst. Das zeigt der dbb Monitor öffentlicher Dienst 2026 (Stand: 27. November 2025).

Drei Modelle haben sich herausgebildet. Im ersten steckt die Sonderzahlung fest im monatlichen Grundgehalt. Ein gesonderter Betrag taucht dann nicht mehr auf. So handhaben es der Bund sowie Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen. Im zweiten Modell zahlen die Länder einen festen Eurobetrag, gestaffelt nach Besoldungsgruppe. Berlin überweist Beamten der Gruppen A 5 bis A 9 1.550 Euro, allen übrigen 900 Euro. Niedersachsen zahlt 1.200 Euro bis A 8 und 500 Euro darüber. In Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gelten ähnliche Staffeln, oft mit einem Sonderbetrag pro Kind.

Das dritte Modell bemisst die Zahlung als Prozentsatz. Bayern gewährt Beamten bis A 11 70 Prozent, darüber 65 Prozent von einem Zwölftel der Jahresbezüge. Sachsen zahlt monatlich 4,1 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern je nach Gruppe zwischen 29 und 40 Prozent. Eine Ausnahme bildet Hessen. Dort steht noch ein eigens benanntes Urlaubsgeld im Gesetz: 166,17 Euro für Beamte bis A 8, ausgezahlt im Juli, sofern in diesem Monat Bezüge fließen. Hinzu kommt eine monatliche Sonderzahlung von 5 Prozent.

Quellen:

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