Millionen Menschen im öffentlichen Dienst werden einmal auf eine gesetzliche Rente angewiesen sein. Beim Thema Rente wird allerdings viel erzählt, was nicht stimmt. Zehn häufige Irrtümer über die Rente – und die Fakten zum Mitreden.
Von Thomas Öchsner
Ob Erzieherin oder Sozialarbeiter, Straßenbahnfahrerin oder Sekretär – mehr als fünf Millionen Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst. Etwa zwei Drittel sind Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Etwa ein Drittel zählt zu den Beamten, die im Ruhestand eine Pension erhalten werden. Nicht wenige unter ihnen waren vor ihrer Übernahme in den Staatsdienst aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben sich in dieser Zeit einen Anspruch auf eine dann meist sehr kleine gesetzliche Rente erarbeitet.
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Rente im öffentlichen Dienst: Zehn weitverbreitete Irrtümer
So oder so, viele zukünftige Rentner- und Rentnerinnen, vielleicht auch Sie, liebe Leserin, lieber Leser, dürfte das eine oder andere schon über die gesetzliche Rente gehört und gelesen haben. Nur, in Sachen Rente machen schon immer viele Gerüchte und falsche Behauptungen die Runde. Der wohl am häufigsten verbreitete Irrtum lautet: Die gesetzliche Rente wird sinken. Was aber ist dran an solchen Aussagen? Zehn weitverbreitete Irrtümer über die Rente, und wie es wirklich ist.
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Irrtum 1: „Die Renten werden sinken.“
Solche Sorgen sind unbegründet. Die gesetzliche Rente darf nicht sinken. Das ist durch die Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen. Vielmehr wird Ihre persönliche Rente in Euro und Cent von Jahr zu Jahr höher werden oder zumindest wie im Corona-Jahr 2021 in den alten Bundesländern gleich hoch bleiben. 2025 zum Beispiel stiegen die Renten bundesweit um 3,74 Prozent. Im neuen Jahr rechnet die Bundesregierung vorläufig mit einem Plus von ebenfalls 3,7 Prozent. Im Rentenversicherungsbericht 2025 ist zudem die Prognose zu finden: „Bis zum Jahr 2039 steigen die Renten um insgesamt rund 47 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von rund 2,8 % pro Jahr.“
Irrtum 2: „Wie hoch meine Rente ausfallen wird, kann ich am Rentenniveau ablesen.“
Dass nicht wenige Menschen, auch im öffentlichen Dienst, vermuten, ihre Rente werde sinken, dürfte mit der Inflation zusammenhängen. Gewiss, wenn die Preise für die Lebenshaltung dauerhaft stärker steigen als die Rente, können Sie sich als Ruheständler tatsächlich weniger leisten. Ihre Rente wird aber nicht gekürzt, und sie sinkt auch nicht. Allenfalls kann der Auszahlbetrag in einer Nullrunde etwas geringer ausfallen, wenn Sie für Ihre gesetzliche Krankenversicherung höhere Beiträge leisten müssen. Hinzu kommt ein Missverständnis: Immer wieder ist vom sinkenden Rentenniveau die Rede. Das aber ist nur eine Rechengröße. Dabei wird die Höhe der Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittslohn gesetzt, und zwar nach Abzug des Krankenkassenbeitrags und vor Abzug von Steuern. Und die Standardrente ist ebenfalls nur ein Hilfsmittel zum Rechnen.
Der Durchschnittsverdienst der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung belief sich 2025 auf 50 493 Euro im Jahr oder 4208 Euro brutto, vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Zahlung von Steuern. Die Standardrente betrug nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genau 1835,55 Euro brutto. Das aber sagt nur aus, dass die Rente brutto so hoch ausfällt, wenn man 45 Jahre stets den jeweils aktuellen Durchschnittslohn verdient hat und darauf Rentenbeiträge gezahlt hat. Weder verdienen Versicherte aber immer den Durchschnittslohn, noch schafft es die Mehrheit, 45 Jahre lang zu arbeiten und Beiträge zu zahlen. Deshalb sagt das Rentenniveau auch nur wenig über Ihre individuelle Rente aus. Es signalisiert Ihnen aber, inwieweit Sie am allgemeinen Wohlstand teilhaben.
Derzeit beläuft sich das Rentenniveau auf 48 Prozent. Sinkt es, weil wie nicht nur im öffentlichen Dienst immer mehr Babyboomer von Einzahlern zu Rentnern werden, steigen die Renten bei der jährlich im Sommer stattfindenden Rentenanpassung nicht so stark wie die Einkommen. Das vom Bundestag beschlossene Rentengesetz sieht deshalb vor, das Rentenniveau zu stabilisieren. Rentnerinnen und Rentner sollen also weiter Erhöhungen gemäß der Lohnentwicklung bekommen. Das Bundesarbeitsministerium rechnet vor: Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt zum 1. Juli 2031 eine Rente von beispielsweise 1500 Euro um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.
Irrtum 3: „Was ich jetzt an Beiträgen einzahle, wird für die spätere Rente angespart.“
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr werden mit den Beiträgen aller Versicherten und Arbeitgeber sowie den Zuschüssen des Bundes von jährlich mehr als 100 Milliarden Euro vor allem die laufenden Renten an die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Ihre Beiträge werden also nicht für Ihre spätere Rente zurückgelegt. Was Sie und alle heutigen Beitragszahler erhalten werden, ist laut DRV aber ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch auf Rente im Alter, der „dann von der nächsten Beitragszahler-Generation finanziert wird“. Die jüngeren Berufstätigen zahlen somit die Beiträge, mit denen die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden. Man spricht deshalb auch vom Umlageverfahren oder Generationenvertrag. Dieser wird aber langfristig nur funktionieren, wenn es genug Jüngere gibt, die ausreichend viele und hohe Beiträge einzahlen.
Irrtum 4: „Was ich in den letzten Arbeitsjahren verdiene, entscheidet über meine Rentenhöhe.“
Das wäre gut für alle, die es mit zunehmendem Alter in eine höhere Position schaffen und mehr verdienen. Nur: Der Rentenanspruch errechnet sich aus allen Versicherungsjahren. Die letzten Jahre werden dabei nicht stärker gezählt. Vielmehr ist die Rente eine Art Querschnitt des Berufslebens. Dabei werden für jedes Jahr die erworbenen Ansprüche, die sogenannten Renten- oder Entgeltpunkte, ermittelt. Daraus wird dann nach einer komplizierten Formel die Rente errechnet.
Irrtum 5: „Nur, wenn ich mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt habe, bekomme ich eine Rente.“
Das trifft ebenfalls nicht zu. Bereits seit 1984 muss man nur mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein, um eine Altersrente zu bekommen. Dabei zählen neben den Beitragszeiten etwa auch Kindererziehungszeiten, Arbeitsphasen mit einem Minijob oder Ansprüche, die man aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung erworben hat. Man muss also nicht unbedingt selbst Beiträge gezahlt haben. Wenn Sie die fünf Jahre trotzdem nicht zusammenbringen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Entweder Sie lassen sich die eingezahlten Beiträge erstatten.
- Oder Sie gleichen durch freiwillige Extrazahlungen die fehlenden Zeiten aus, um zumindest eine Minirente beziehen zu können. Dabei kann man sich von der Rentenversicherung beraten lassen.
Irrtum 6: „Auf meine Rente muss ich keine Steuern zahlen.“
Stimmt leider auch nicht. Seit 2005 wird von Jahr zu Jahr ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Geregelt ist das im Alterseinkünftegesetz. Demnach können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen stetig wachsenden Anteil ihrer Rentenbeiträge in der Steuererklärung geltend machen. Seit Anfang 2023 geht das sogar in voller Höhe. Im Gegenzug ist aber, wenn sie in Rente gehen, ein immer höherer Anteil ihrer Rente zu versteuern. Wer zum Beispiel 2025 neu in Rente gegangen ist, muss 83,5 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Bei denjenigen, die 2005 in Rente gegangen waren, lag der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente bei lediglich 50 Prozent. Je später also die Rente beginnt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Bis die 100 Prozent erreicht sind, dauert es aber noch eine Weile: „Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern“, so die Rentenversicherung.
Mehr zum Thema Rente und Steuern erfahren Sie in unserem Ratgeber „Öffentlicher Dienst: So viel Steuern müssen Rentner zahlen.“
Irrtum 7: „Als Top-Verdiener erhalte ich eine viel höhere Rente.“
Klar, wenn Sie zum Beispiel im öffentlichen Dienst als leitende Angestellte oder Angestellter viel verdienen und stetig entsprechend höhere Beiträge zahlen, bekommen Sie auch eine höhere Rente als ein Durchschnittsverdiener mit ebenso langen Beitragszeiten. Nur: Arbeitnehmer mit einem Top-Verdienst zahlen nicht auf ihr komplettes Einkommen Rentenbeiträge, sondern nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Für Gehalt, das darüber liegt, sind keine Beiträge fällig. Wie hoch kann dann eine Rente somit überhaupt ausfallen? Angenommen, eine Rentnerin hätte 45 Jahre lang stets über der Bemessungsgrenze verdient und den Höchstbeitrag in die Rentenkasse bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dann würde diese Musterrentnerin nach 45 Versicherungsjahren von 1980 bis 2024 laut DRV eine abschlagsfreie fiktive „Höchstrente“ von rund 3444 Euro beziehen, vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Zahlung von Steuern, die nach Abgabe der Steuererklärung fällig sind – eine Biografie, die allerdings sehr selten sein dürfte, wie eine Sprecherin der Rentenversicherung auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung sagte. So gibt es derzeit nicht gerade viele Rentner, die eine gesetzliche Rente von mehr als 3000 Euro ausgezahlt bekommen. Und mit den üblichen Verdiensten im Öffentlichen Dienst erreicht man die Beitragsbemessungsgrenze zumindest in der Rentenversicherung normalerweise ohnehin nicht. 2026 liegt diese bei 8450 Euro.
Irrtum 8: „Ist die Regelaltersgrenze erreicht, muss ich keine Abschläge mehr für eine vorzeitige Rente zahlen.“
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit normalerweise frühestens 63 Jahren und mindestens 35 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente gehen kann, muss Abschläge von seiner Rente in Kauf nehmen. Diese belaufen sich auf 0,3 Prozent der Bruttorente für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Für solche Frührentner ist es ein gefährlicher Trugschluss zu glauben, die Abschläge würden enden, wenn die Regelaltersgrenze mit spätestens 67 Jahren erreicht ist. Tatsächlich gelten die Abschläge ein Leben lang. Entscheidend für eine Rente ohne Abzüge sind das Geburtsjahr des Versicherten und die Zahl der Beitragsjahre. Nur wenn Sie mindestens 45 Beitragsjahre auf dem Buckel haben, können Sie mit 65 Jahren oder jetzt noch wegen der „Rente mit 63“ mit 64 Jahren und ein paar Monaten ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Ausnahme: Sie haben 35 Versicherungsjahre voll und haben die Abschläge durch Sonderzahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen, auch dann ist eine frühere Rente ab 63 Jahren ohne Abschläge möglich.
Irrtum 9: „Am Versorgungsausgleich lässt sich nichts mehr ändern.“
Wenn sich Ehepaare trennen, werden die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf die gesetzliche Rente normalerweise geteilt. Das hilft in der Regel denen, die sich stärker um die Kinder gekümmert haben – also immer noch meist den Frauen, während Männer, die mehr Rentenbeiträge gezahlt haben, ihrer früheren Gattin Rentenpunkte abgeben müssen. Daran lässt sich nicht rütteln, es sei denn, es passiert etwas, was man auch dem Ex-Gatten oder der Ex-Gattin nicht wünscht: Der ehemalige Ehepartner stirbt vor dem Rentenbeginn oder hat bislang keine oder höchstens 36 Monate Rente aus den übertragenen Ansprüchen erhalten. Dann wird der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht. Diese sogenannte „Anpassung wegen Todes“ ist bei der Rentenversicherung zu beantragen.
Irrtum 10: „Die Rentenversicherung kennt meine Daten. Ich muss mich um nichts kümmern.“
Sicher, bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhält die Rentenversicherung viele Informationen automatisch. Aber möglicherweise ist in der Behörde nicht alles bekannt, was wichtig wäre, um die Rente nicht mangels fehlender Angaben zu niedrig zu berechnen. Dazu zählen zum Beispiel Zeiten der Fortbildung oder der Kindererziehung oder bestimmte Ausbildungszeiten. Rentenexperten empfehlen deshalb, alle Unterlagen akribisch zu sammeln, um mögliche Lücken im Rentenkonto ausgleichen zu können. Auch hier hilft die Rentenversicherung mit einer sogenannten Kontenklärung. Ebenfalls gut zu wissen: Die Rente kommt nicht automatisch. Die zukünftigen Rentner müssen diese beantragen, idealerweise drei Monate vor Rentenbeginn.
Sie haben die Sorge, dass Ihr Alterseinkommen nicht reicht? Dann lesen Sie unseren Ratgeber „Rentenlücke berechnen: Ratgeber für einen sorgenfreien Ruhestand im öffentlichen Dienst“.
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