Flexiblerer Zugang zu Beförderungen, vereinfachte Personalwechsel vom Land zum Bund, Aufstiegsmöglichkeiten bis zum 60. Lebensjahr. „Zeitnah“ ist eine Kabinettsfassung der überarbeiteten Bundeslaufbahnverordnung geplant. Es soll eine Karriere im Staatsdienst attraktiver machen – spürbare Verbesserungen stehen einer verpassten Chance gegenüber.
Es war ein Krimi hinter den Kulissen, den das breite Publikum des Politzirkus wahrscheinlich gar nicht mitbekommen hat: Das Ringen um die Bestenförderungen. Dahinter verbirgt sich der sogenannte Verwendungsaufstieg – die Regelung erlaubt es besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten Karriere zu machen, auch wenn sie formelle Anforderungen nicht erfüllen. Unter anderem die Gewerkschaften ver.di und BDZ (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft) kämpften für den Erhalt des Passus in der neuen Bundeslaufbahnverordnung. Im aktuellen Entwurf ist er enthalten, was ein wertvoller Etappensieg ist. Die Reform des Dienstrechts ist ein Prozess, der zwischen Modernisierungswillen und bürokratischer Vorsicht schwankt. Eine Übersicht.
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Warum die neue Bundeslaufbahnverordnung notwendig ist
Hinter der Novellierung stehen weit mehr als nur politischer Gestaltungswille und die Modernisierungsagenda. Sie ist eine juristische Notwendigkeit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April 2023 geurteilt, dass eine Verordnung, die ohne ausreichende gesetzliche Basis erlassen wurde, nicht automatisch dadurch gültig wird, dass der Gesetzgeber die Grundlage Jahre später nachreicht. Der Hintergrund ist, dass die alte Bundeslaufbahnverordnung auf dem Bundesbeamtengesetz basierte, das dem Gericht in einigen Details zu schwammig formuliert war. Einfach nur das Bundesbeamtengesetz nachzuschärfen, reichte dem Bundesverwaltungsgericht aber nicht.
Heißt im Klartext: Es ist rein juristisch nicht möglich, einfach einzelne Gesetze zu ändern, vielmehr muss ein kompletter Neuerlass her. In der Praxis hätte es passieren können, dass Beförderungen oder Ernennungen vor Gericht angefochten werden. Mit dem kompletten Neuerlass der Verordnung – einer sogenannten „Ablösungsverordnung“ – wird das Dienstrecht auf ein rechtlich stabiles Fundament gestellt. Eine Pressesprecherin des Bundesinnenministeriums betont auf Nachfrage von Öffentliche-Dienst-News zusätzlich, dass bislang keine konkreten Probleme dieser Art bei Beförderungen bekannt seien.
Übersicht: Die wichtigsten Aspekte des Reformpakets
Die Modernisierungsagenda prägt auch die Bundeslaufbahnverordnung. Der Fachkräftemangel ist auch in der Regierung angekommen und zwingt die Verwaltung mit der freien Wirtschaft zu konkurrieren. Einfacher, schneller und digitaler sind die zentralen Leitmotive, die sich die Bundesregierung bei dieser Thematik auf die Fahnen geschrieben hat. Und in einigen Bereichen gibt es spürbare Fortschritte.
So wird etwa die Mindestdauer für Vorbereitungsdienste im höheren Dienst von 18 auf 14 Monate verkürzt, um Nachwuchskräfte schneller in die Verantwortung zu bringen. Gleichzeitig vereinfachen die Digitalisierung der Personalakten und eine Vereinheitlichung des Beurteilungswesens die Rotation zwischen verschiedenen Behörden. Zudem wird die Elternzeit künftig stärker bei der laufbahnrechtlichen Probezeit berücksichtigt, um die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu verbessern. Bisher führten längere Auszeiten, wie die Elternzeit, dazu, dass sich die Probezeit verlängerte. Mit der Neuregelung in der Verordnung sollen Elternzeiten bis zu einem gewissen Maße pauschal als Dienstzeit in der Probezeit angerechnet werden.
Dazu kommen vier zentrale Neuerungen, auf die das BMI besonderen Wert legt:
- Der Sonderzugang für „Bachelor Professional“: Ein Kernstück der Reform ist die neue Durchlässigkeit für Fachkräfte ohne klassisches Uni-Studium. Wer Abschlüsse wie den „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ – also etwa einen Meister- oder Technikerbrief – vorweisen kann, erhält künftig einen Sonderzugang zum gehobenen Dienst. Allerdings nur in technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen. Aufgrund dieser Einschränkung sieht die Gewerkschaft ver.di darin eine verpasste Chance. Sie fordert, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung flächendeckend anzuerkennen, statt nur punktuell Löcher zu stopfen. Eine Sprecherin des BMI verweist gegenüber Öffentlicher-Dienst-News darauf, dass die Regierung eine Untersuchung durchgeführt habe, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse und den tatsächlichen Personalbedarf zu ermitteln. Der Entwurf würde das Ergebnis der Untersuchung widerspiegeln und sei „sachgerecht“.
- Barrierefreier Wechsel zwischen Land und Bund: Ein zweiter Schwerpunkt zielt auf die Mobilität innerhalb des öffentlichen Dienstes ab. Bisher glich der Wechsel von einer Landesbehörde zum Bund einem Hürdenlauf, da jedes Bundesland und der Bund selbst ein eigenes Laufbahnrecht haben. Hatte ein Beamter im Land ein Aufstiegsverfahren erfolgreich absolviert (z. B. vom mittleren in den gehobenen Dienst), wurde dies beim Bund oft nicht automatisch anerkannt. Die neue Verordnung soll gleichwertige Verfahren unbürokratisch akzeptieren. Dem Bund fällt es damit leichter, erfahrene Kräfte aus den Ländern zu übernehmen.
- Aufstieg 60+: Die Höchstaltersgrenze für die Zulassung zu Aufstiegsverfahren wird auf 60 Jahre angehoben. Das BMI begründet diesen Schritt mit der demografischen Entwicklung: Es gelte, ein „ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausbildung und Restdienstzeit“ zu schaffen. In Zeiten, in denen das Renteneintrittsalter steigt, erkennt der Dienstherr damit an, dass sich eine Qualifizierung auch im Alter von 60 noch rentiert – für die Beschäftigten genauso wie für den Bund.
- Fachspezifische Qualifizierung: Bisher glich die Grenze zwischen gehobenem und höherem Dienst oft einer „gläsernen Decke“, die nur mit einem akademischen Titel durchbrochen werden kann. Eine neue, praxisorientierte fachspezifische Qualifizierung soll künftig ebenfalls den Weg nach oben ebnen. Das schafft neue Karriereperspektiven für Beamte, die ihre Kompetenz bereits jahrelang in der Praxis bewiesen haben, aber den rein akademischen Weg scheuten.
Bundeslaufbahnverordnung: Zukünftige Umsetzung
Trotz einiger Verhandlungserfolge blicken die Gewerkschaften beim neuen Dienstrecht auch skeptisch in die Zukunft. Ein kritischer Punkt bleibt die Kapazitätsfrage: ver.di und BDZ bezweifeln, dass die Fortbildungsinstitute des Bundes die neuen praxisorientierten Aufstiegswege ohne massives zusätzliches Personal überhaupt stemmen können. Ohne zusätzliche Lehrkräfte drohen die neuen Karrierewege im höheren Dienst zu einem theoretischen Versprechen zu werden, das in der Behördenrealität an fehlenden Seminarplätzen scheitert. Noch stand der Entwurf im Kabinett auch nicht zur Abstimmung. Die solle „zeitnah“ folgen, wie eine Sprecherin gegenüber Öffentlicher-Dienst-News auf Anfrage mitteilte.

