Im Bereich Pflege und Gesundheit im öffentlichen Dienst stehen 2026 viele Neuerungen an. Der TVöD Pflege steigt, Hebammen erhalten eine neue tarifliche Einordnung. Auch bei den kirchlichen Arbeitgebern gibt es mehr Geld. Ein Überblick.
Öffentlicher Dienst Pflege und Gesundheit 2026: TVöD steigt, neue Eingruppierungen, Arbeitszeiten
Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im TVöD um weitere 2,8 Prozent. Die Erhöhung gilt auch für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern sowie Pflege und Betreuungseinrichtungen. Sie ergänzt die bereits im Vorjahr wirksam gewordene Anpassung und wirkt dauerhaft auf alle künftigen Entgeltbestandteile. Aktuell wird auf Länderebene über einen neuen Tarifvertrag verhandelt.
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TVöD-Entgelttabelle Pflege
| TVöD Pflege Entgelttabelle 2026 - Prognose | ||||||
| Gültig: 01.05.2026 - 31.03.2027 | ||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| P 16 | 5240,04 | 5415,9 | 5983,76 | 6645,71 | 6937,7 | |
| P 15 | 5132,29 | 5293,23 | 5695,60 | 6177,16 | 6361,06 | |
| P 14 | 5013,53 | 5170,59 | 5563,22 | 6096,68 | 6194,02 | |
| P 13 | 4894,78 | 5047,94 | 5430,82 | 5707,28 | 5778,68 | |
| P 12 | 4657,22 | 4802,61 | 5166,04 | 5389,29 | 5493,13 | |
| P 11 | 4419,71 | 4557,30 | 4901,27 | 5129,69 | 5233,54 | |
| P 10 | 4184,40 | 4312,38 | 4675,42 | 4850,63 | 4960,96 | |
| P 9 | 3992,39 | 4184,40 | 4312,38 | 4558,59 | 4662,42 | |
| P 8 | 3701,21 | 3862,80 | 4075,58 | 4247,92 | 4488,98 | |
| P 7 | 3510,30 | 3701,21 | 3998,33 | 4149,59 | 4305,40 | |
| P 6 | 3012,49 | 3187,41 | 3363,47 | 3737,95 | 3833,41 | 4013,41 |
| P 5 | 2907,18 | 3146,33 | 3216,62 | 3334,09 | 3422,22 | 3629,25 |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Öffentlicher Dienst: Jahressonderzahlung wird neu geregelt
Ab 2026 gilt bei den kommunalen Arbeitgebern eine einheitliche Jahressonderzahlung von 85 Prozent. Allerdings müssen Pflegekräfte auf die Möglichkeit verzichten, die Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Pflege und Betreuungseinrichtungen bleibt das Umwandlungsmodell ausgeschlossen. Die kommunalen Arbeitgeber argumentieren, mit der dünnen Personaldecke in den Altenheimen und Krankenhäusern. Stattdessen steigt die Jahressonderzahlung in diesen Bereichen für die unteren Entgeltgruppen auf 90 Prozent.
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Neue Entgeltgruppe für Hebammen
Eine strukturelle Änderung betrifft Hebammen und Entbindungspfleger. Ab 2026 werden Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung in die neue Entgeltgruppe P 11 eingruppiert. Auch ausgebildete Hebammen ohne Studium können diese Eingruppierung erreichen, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Rettungsdienst mit kürzerer Wochenarbeitszeit
Im Rettungsdienst sinkt ab dem 1. Januar 2026 die zulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit aus Vollarbeits und Bereitschaftszeiten auf 46 Stunden. Gleichzeitig steigt die Bewertung von Bereitschaftszeiten. Sie zählen ab 2026 zu 56,25 Prozent als tarifliche Arbeitszeit. Zusätzlich können ab 2026 durch Betriebs oder Dienstvereinbarungen tägliche Arbeitszeiten von bis zu 24 Stunden eingeführt werden. Voraussetzung bleibt, dass die reguläre Vollarbeitszeit neun Stunden nicht überschreitet und besondere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Sicherstellung ausreichender Ruhephasen und zur Freiwilligkeit greifen.
Pflegemindestlohn steigt im Juli 2026
Unabhängig vom TVöD erhöhen sich 2026 auch die gesetzlichen Mindestlöhne in der Altenpflege. Ab dem 1. Juli 2026 sollen Pflegehilfskräfte mindestens 16,52 Euro pro Stunde erhalten, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 Euro und Pflegefachkräfte 21,03 Euro. Die Anpassung gilt bundesweit und betrifft rund 1,3 Millionen Beschäftigte.
Caritas und Diakonie mit eigenen Anpassungen
Auch bei kirchlichen Trägern treten 2026 neue Entgeltregelungen in Kraft. Bei der Caritas steigen die Grundgehälter ab dem 1. Februar 2026 um 2,8 Prozent, einschließlich dynamischer Vergütungsbestandteile. In der Diakonie greift eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent ab dem 1. September 2026, ergänzt um höhere Schicht und Wechselschichtzulagen.

