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Rentenlücke berechnen: Ratgeber für einen sorgenfreien Ruhestand im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollten ihre Rentenlücke berechnen und schließen
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollten ihre Rentenlücke berechnen und schließen Copyright: picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser

Reicht das Geld, um den Lebensstandard als Rentner zu halten? Wie sich die eigene Rentenlücke berechnen lässt und was man nach dem großen Kassensturz tun kann, um sie zu schließen.

Wer die „Sportschau“ am Samstagabend in der ARD regelmäßig sieht, kennt den Slogan längst: „Deutschland macht den Vorsorgecheck.“ Das behauptet zumindest die R+V-Versicherung in ihrer TV-Werbung. Und auf der Homepage verspricht R+V sogar: „In 5 Minuten zum Ergebnis.“ Auch andere Versicherer, Banken, Fondsanbieter und Finanzberater rechnen für ihre Kunden gern deren Vorsorgelücken oder Rentenlücken aus. Schließlich lebt die Finanzbranche davon, auch Produkte für die Altersvorsorge unters Volk zu bringen. Doch wie geht das überhaupt, die eigene Vorsorgelücke zu ermitteln? Und was tun, wenn herauskommt, dass im Ruhestand nicht wenig Geld fehlt, um den gewohnten Lebensstandard zu halten? Eine Handreichung für alle, die sich mit dem unbestimmten Gefühl „das wird fürs Alter nicht reichen“ nicht zufriedengeben wollen.

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Rentenlücke berechnen: Was alles zum großen Kassensturz gehört

Am Anfang steht die Kassenprüfung, eine Inventur wie bei einem Unternehmen, nur dass das Unternehmen in diesem Fall der eigene Haushalt ist. Diese Inventur besteht aus drei Teilen.

  1. Die eigenen monatlichen Einnahmen und Ausgaben zusammenzählen, so wie sie derzeit sind. Dadurch wird auch klar, wie viele Euro man im Monat erübrigen kann, um eine Vorsorgelücke zu schließen.
  2. Die Ausgaben zum möglichen Rentenbeginn kalkulieren.
  3. Die zu erwartenden Einnahmen zum Rentenbeginn berechnen. Die Differenz, der Fehlbetrag zwischen Ausgaben und Einnahmen zu Beginn des Ruhestands, ist die monatliche Versorgungslücke.

Nun ist ein solcher Kassensturz mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, zumal keiner die Zukunft voraussagen kann. „Aber man bekommt so ein Bild der persönlichen Versorgungslücke“, sagt Merten Larisch, Finanzexperte in der Verbraucherzentrale Bayern. Larisch hat in den vergangenen Jahrzehnten Tausende Menschen bei der Altersvorsorge beraten. Er sagt: „Viele fühlen sich hilflos, weil sie überhaupt nicht einschätzen können, wie viel sie zur Verfügung haben werden und wie viel womöglich fehlt.“

Wie sich die monatlichen Ausgaben zusammenzählen lassen

Um die Rentenlücke zu berechnen rät Larisch, zunächst monatlich wiederkehrende Ausgaben zu notieren. Dazu zählen vor allem die Kaltmiete und die Wohnnebenkosten (Wasser, Abfall, Strom, Heizung) oder die Raten für den Immobilienkredit, die Ausgaben für Telefon, Internet, Medien, Kultur, Sport und Freizeit, Ernährung und Bekleidung, Haushalt, Versicherungen, Sparverträge, Kfz-Ausgaben oder Kinderbetreuungskosten. Hinzu kommen unregelmäßige Ausgaben in unterschiedlicher Höhe, wie für die Autoreparatur, Reisen und Urlaub. Ausgaben, die nicht monatlich anfallen, sind auf den Monat umzurechnen. Hilfreich ist dafür eine Analyse der Kontoauszüge über mehrere Monate. „Mit Hilfe einer Finanz-App beziehungsweise eines Haushaltsbuchs gewinnt man am bequemsten einen Überblick über die Gesamtausgaben“, sagt Larisch.

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Was sich bei den Ausgaben im Alter ändern kann

Bei den Ausgaben im Ruhestand stellt sich die Frage, ob ein Rentner wirklich weniger Geld zum Leben braucht. Auf der einen Seite fällt einiges weg, etwa die Beiträge für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sparraten für die Altersvorsorge, der Zuschuss fürs Studium oder die Ausbildung der Kinder, idealerweise Zins und Tilgung für den Baukredit oder etwa das Monatsticket für den Weg zur Arbeit. Auf der anderen Seite können im Alter zusätzliche Ausgaben entstehen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, Pflegedienste, Medikamente, einen Treppenlift, die Enkelkinder, die Renovierung des Hauses – oder etwa kostspielige Reisen, wenn man sich als Ruheständler etwas gönnen mag. Vielleicht fallen solche Reisen, wie sie während des Arbeitslebens immer mal wieder möglich waren, im Alter aber weg, weil man sich dafür nicht mehr fit genug fühlt. Larisch fragt bei seinen Beratungsgesprächen stets auch: „Wie wollen Sie im Alter wohnen? Wollen Sie es eher kleiner haben? Oder komfortabler?

Und können Sie eine womöglich hohe Miete mit Ihrem voraussichtlichen Alterseinkommen überhaupt bezahlen? Oder ist deshalb ohnehin ein Umzug nötig?“ Was auch immer dabei herauskommt: Es sind Annäherungswerte, um zumindest ein Gefühl für die Ausgaben im Alter zu bekommen. Larisch rechnet dabei zunächst mit den heutigen Preisen, bis eine Summe X herauskommt. Im zweiten Schritt kann man die verbleibenden Jahre bis zur Rente zählen und zum Beispiel mithilfe des Inflationsrechners bei zinsen-berechnen.de die voraussichtlichen Ausgaben zum Rentenbeginn hochrechnen. Man kann dabei zum Beispiel mit einer Inflationsrate von zwei Prozent rechnen, das ist die Zielrate der Europäischen Zentralbank (EZB).

Rentenlücke berechnen: Wie sich die Einnahmen fürs Rentenalter kalkulieren lassen

Wie viel Rente zu erwarten ist, steht in der jährlichen Renteninformation, inklusive einer Prognose, wie hoch die Rente wird, wenn sie zum Beispiel um ein oder zwei Prozent pro Jahr steigt. Hinzu kann eine Betriebsrente, wie im öffentlichen Dienst die VBL, eine Riester-Rente oder Geld aus einer Lebensversicherung oder aus einem Versorgungswerk. Was dabei zumindest garantiert zu erwarten ist, ist der jährlichen Standmitteilung zu entnehmen. Weitere mögliche Einnahmen sind Zinsen und Dividenden, Mietzahlungen oder ein Erbe. „Mit einem Erbe würde ich aber nur kalkulieren, wenn das wirklich sicher ist“, sagt Larisch. Wie hoch die Einnahmen netto ausfallen werden, ist allerdings schwer zu berechnen, schon weil sich Steuerregeln und Sozialabgaben ändern und die Steuer auf Lebensversicherungen vom Vertrag abhängt. Am Ende des Kassensturzes weiß man hoffentlich mehr: Auf der einen Seite stehen die möglichen Ausgaben, die ausreichen sollten, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu finanzieren. Auf der anderen Seite sämtliche Einkünfte, die man im Alter hat. Der mögliche Fehlbetrag dazwischen ergibt die Lücke bei der monatlichen Versorgung.

Mit der Inflation rechnen und regelmäßig den eigenen Finanzplan aktualisieren

Nach den Erfahrungen von Larisch wird jedoch häufig unterschätzt, wie die Inflation die Kaufkraft des Geldes mindert. Beispiel: Wer aus heutiger Sicht im Rentenalter monatlich über 3000 Euro netto verfügen will, müsste bei einer Inflationsrate von durchschnittlich zwei Prozent in 20 Jahren schon knapp 4660 Euro haben. Larisch rät deshalb, immer die Teuerungsrate einzukalkulieren (siehe Tabelle unten). Bei den Ausgaben, aber indirekt auch bei den Einnahmen. Die gesetzliche Rente etwa steigt auch jedes Jahr, von einigen Nullrunden abgesehen. Das Bundesarbeitsministerium prognostiziert in seinem „Rentenversicherungsbericht 2024“ sogar: „Bis zum Jahr 2038 steigen die Renten um insgesamt rund 50 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von rund 3,0 % pro Jahr.“ Larisch rät, die eigene Finanzplanung alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dabei sollte man prüfen, ob die eigenen Annahmen noch passen, etwa beim Einkommen, den Renditen der Anlagen, den derzeit stark steigenden Ausgaben für die Krankenversicherung, der Höhe der Inflation oder den Rentenerhöhungen.

Tabelle: Wie die Inflation an der Kaufkraft nagt

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So früh wie möglich anfangen, die Rentenlücke zu schließen

Wer seine Versorgungslücke ermittelt hat, kann im nächsten Schritt etwa mit dem Vorsorgerechner bei zinsen-berechnen.de mit ein paar Klicks kalkulieren, wie viel man zum Beispiel mithilfe eines ETF-Sparplans zurücklegen muss, um eine bestimmte Summe zu erreichen. Ein fiktives Beispiel: Susanne Schmidt arbeitet bei einer Kommune als Verwaltungsangestellte. Schmidt, 47, fehlen, Stand jetzt, beim Eintritt in den Ruhestand mit 67 etwa 700 Euro monatlich, um ein aus Ihrer Sicht auskömmliches Alterseinkommen zu haben. Sie braucht deshalb im Alter ein Zusatzeinkommen, um die Lücke auszugleichen. Schmidt verdient ganz ordentlich, sie ist aber anders als ihr Mann, der im Finanzministerium eines Bundeslandes arbeitet, nicht verbeamtet. Ihr Gatte übernimmt deshalb den größten Teil des Haushaltsbudgets, in dem Wissen, dass er später einmal eine Pension bekommt, seine Frau aber eine niedrigere gesetzliche Rente plus VBL. Schmidt kann deshalb monatlich 500 Euro zurücklegen.

Die Hälfte des Geldes legt sie sicher an, in Tages- und Festgeld, die andere Hälfte in weltweit anlegende Aktienindex-ETFs, die einen Aktienindex wie den MSCI World nachbilden. Dieser spiegelt die Aktienkursentwicklung von mehr als 1300 Unternehmen in 23 Industriestaaten wider. Die durchschnittliche Verzinsung der gesamten Anlage beläuft sich auf vier Prozent im Jahr, nach Steuern. Das ist etwas weniger als die historische jährlichen Rendite eines sogenannten Pantoffelportfolios mit einem Sicherheitsbaustein und einem Renditebaustein, wie es die Stiftung Warentest vorschlägt. Nach 20 Jahren hat die Verwaltungsangestellte so 120. 000 Euro eingezahlt. Zins und Zinseszins belaufen sich auf rund 62 .540 Euro, macht zusammen rund 182 .540 Euro (vgl. Tabelle unten). Sie rechnet sicherheitshalber damit, als Rentnerin noch 25 Jahre zu leben. Mit 92 wäre sie dann weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung von Frauen, die sich laut Statistischem Bundesamt auf 83 Jahre beläuft. Die angesammelten rund 182 .540 Euro werden mit drei Prozent verzinst.

So entwickelt sich ein Sparplan mit einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro

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Lesebeispiel: Bei einer jährlichen Rendite von durchschnittlich von 4,0 Prozent beläuft sich das Endguthaben bei einer Einzahlung von monatlich 100 Euro nach 20 Jahren auf36.508 Euro. Guthaben sind auf- oder abgerundet. Steuern und Handelskosten sind nicht berücksichtigt.

Schmidt kann nun jedes Jahr einen stetig steigenden Betrag von ihrem angesparten Vermögen entnehmen, weil sie sich jedes Jahr wegen der Inflation zwei Prozent mehr auszahlen lässt. Im ersten Jahr sind dies rund 8300 Euro oder etwa 692 Euro monatlich, im letzten und 25. Jahr fast 1100 Euro. Das Geld reicht dafür, weil sie in der Entnahmezeit noch einmal 83.280 Euro Zinsen kassieren kann, die auf die gesparten 182 .540 Euro obendrauf kommen (siehe Tabelle unten). Nach 25 Jahren ist dann von ihrem Geld aber nichts mehr übrig. Das Beispiel zeigt, welche große Bedeutung der häufig unterschätzte Zinseszinseffekt für den Sparerfolg hat, also die sofortige Wiederanlage der Zinsen und deren Mitverzinsung. Experte Larisch rät deshalb: „Mit dem Sparen für die Altersvorsorge möglichst früh beginnen, denn der Zinseszinseffekt entfaltet erst über lange Zeiträume seine Kraft.“ Er warnt davor, auf den richtigen Einstiegspunkt zu warten. Warten führe meistens zum Nichtstun, sagt Larisch.

Diese monatlichen Auszahlungen sind bei einem Vermögen von 100.000 Euro drin

Von der durchschnittlichen Verzinsung und der gewünschten Laufzeit hängt ab, welchen Betrag man sich jeden Monat gutschreiben lassen kann. Beispiel: Bei einem konstanten durchschnittlichen Zins von 2,0 Prozent lassen sich 20 Jahre lang jeden Monat 510 Euro entnehmen, bis die 100.000 Euro aufgebraucht sind.

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Wie Faustregeln beim Rechnen weiterhelfen

Vielleicht ist die Rechnerei auch der einen oder dem anderen zu viel. Dann kann man sich hilfsweise an drei Faustregeln halten.

Faustregel eins: „Wer als junger Mensch zehn bis 15 Prozent des Nettoeinkommens spart, bewegt sich einigermaßen auf der sicheren Seite. Verändern sich die Lebensumstände, kann man dies ja wieder ändern“, sagt Larisch. Diese Rechnung geht aber nur auf, wenn dynamisch gespart wird, heißt: „Mit den hoffentlich jährlichen Einkommenssteigerungen wird dann bei einem Sparanteil von zehn bis 15 Prozent automatisch auch mehr zurückgelegt, um die Inflation auszugleichen.“

Faustregel zwei: Vom gesamten Alterseinkommen ohne Steuerabzüge und gegebenenfalls fällige Sozialabgaben ein Alterseinkommen netto abzuleiten, kann im Detail schwierig werden, vor allem, wenn es um die Steuerabzüge geht. Hier lässt sich hilfsweise Regel Nummer zwei heranziehen: ein Drittel bis ein Viertel vom hochgerechneten Alterseinkommen abziehen, um auf die Summe in netto zu kommen. „Das ist aber nur eine sehr grobe Schätzung, weil bei höheren Einkommen die Steuerprogression zuschlägt und privat Krankenversicherte womöglich mit hohen Beiträgen belastet sind“, sagt Larisch.

Faustregel drei: Auf die Frage, was für ein Einkommen im Alter vorhanden sein sollte, lautet eine Antwort der Stiftung Warentest, dass „80 Prozent des letzten Nettogehalts zur Verfügung stehen sollten“. Aber auch das kann je nach Ausgabeverhalten stimmen oder nicht.

Was in der Bank oder beim Versicherungsvertreter passieren kann

So wie Rock oder Hose die richtige Größe haben sollten, müssen auch die gewählten Anlageprodukte passen, um eine Vorsorgelücke auszugleichen. Doch oft scheint dies nicht der Fall zu sein. 95 Prozent der von Finanzvertrieben und Geldinstituten angebotenen Produkte für die Altersvorsorge und die Geldanlage „waren nicht im besten Kundeninteresse“. Das zeigte eine Untersuchung der „Marktwächter Finanzen“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Analyse stammt zwar aus dem Jahr 2015. Verbraucherschützer Larisch hat in seinen Beratungsstunden jedoch die Erfahrung gemacht, dass sich daran nichts geändert hat: „Wenn ich mir anschaue, was Banken Verbrauchern empfohlen haben, die zu mir kommen, bekomme ich das kalte Grausen.“

Er sagt: „Es gibt in den Bankfilialen keine Beratung, weil viel zu wenig auf die persönlichen und individuellen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden eingegangen wird.“ Vielmehr werde eine Vorsorgelücke „als Einfallstor genutzt, um den Verkauf von Anlageprodukten voranzutreiben, die den Banken Provisionen bringen“. Er rät stattdessen, sich selbst um seine Geldanlage zu kümmern oder sich von einem Honorarberater oder einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

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