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Dobrindt will Besoldungsgesetz für Bundesbeamte noch 2026 beschließen

Dobrindt zur Bundesbesoldung auf dem GdP-Kongress
Der Dienstherr zu Gast auf dem GdP-Kongress. Copright: picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das neue Besoldungsgesetz für den Bund noch 2026 durchs Kabinett bringen. Beim GdP-Bundeskongress in Berlin sagte er am Montag, sein Haus sei in der Schlussabstimmung mit dem Finanzministerium. Für rund 200.000 Bundesbeamte bleibt offen, ob es noch im November klappt.

Für Bundesbeamte, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes gibt es einen neuen Zeitplan bei der Besoldung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat  auf dem 28. Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin angekündigt, die Alimentationsregelung noch in diesem Jahr im Bundeskabinett zu verabschieden. Er gehe davon aus, dass dies gelinge. Je schneller, desto besser, fügte er hinzu. Sein Ministerium habe die nötigen Vorbereitungen erledigt, sagte Dobrindt. Nun laufe die Schlussabstimmung mit dem Bundesfinanzministerium. Zur Forderung der Gewerkschaften nach einer verfassungsgemäßen Bezahlung sagte er: „Das Anliegen ist nicht nur berechtigt, es ist überfällig.“ Es gehe um eine große Summe Geld. Darüber müsse die Politik aber eigentlich nicht streiten.

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Der größte Teil der Rede drehte sich um die Krawalle am vergangenen Wochenende und die Angriffe auf Einsatzkräfte. Dobrindt verlangte mehr Wertschätzung für die Polizei. Die Alimentation nahm er erst zum Schluss auf, vor Delegierten einer Gewerkschaft, deren Mitglieder bei der Bundespolizei seit Monaten auf das Gesetz warten.

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Dobrindt zur Besoldung: Kommt der überarbeitete Entwurf noch im November?

Einen Termin im November hat Dobrindt nicht zugesagt. Sein Ziel ist das Jahresende. Das Bundeskabinett tagt in der Regel mittwochs. Bis Weihnachten bleiben damit nur noch einige Sitzungen, denn das Jahr ist politisch nicht mehr lang. Die Zollgewerkschaft BDZ hatte der Bundesregierung eine Frist bis zum 30. November gesetzt. „Für uns ist Ende November Schluss mit der Warterei“, sagte sie im Oktober gegenüber Öffentlicher Dienst News. Dobrindts Ziel reicht über diese Frist hinaus. Was der BDZ nach dem 30. November plant, lesen Sie im Beitrag zum Ultimatum des BDZ.

Neu ist der Hinweis auf die Schlussabstimmung. Noch am 27. Oktober hatte dbb-Chef Volker Geyer nach einem Treffen im Kanzleramt beklagt, es gebe weder einen Kabinettsbeschluss noch einen abgestimmten Gesetzentwurf. „Die Geduld der Kolleginnen und Kollegen ist am Ende“, sagte er. Wenn Innen- und Finanzministerium sich jetzt einigen, kann der überarbeitete Entwurf in eine der nächsten Kabinettssitzungen gehen. Ob das im November oder erst im Dezember passiert, ist offen. Der Kabinettsbeschluss ist nur der erste Schritt. Danach beraten Bundestag und Bundesrat. Erst wenn das Gesetz verkündet ist, rechnen die Besoldungsstellen die Bezüge auf der neuen Grundlage ab. Nachzahlungen dürften Bundesbeamte deshalb frühestens im kommenden Jahr sehen.

Datum Was passiert ist
Januar 2026 Dobrindt kündigt auf der dbb-Jahrestagung einen Gesetzentwurf binnen weniger Wochen an
14. April 2026 Bundesinnenministerium legt den Referentenentwurf vor
Mai 2026 Geplanter Kabinettsbeschluss bleibt aus
Juli 2026 Kabinett befasst sich vor der Sommerpause nicht mehr mit dem Entwurf
September und Oktober 2026 Angekündigter Kabinettstermin nach der Sommerpause verstreicht
27. Oktober 2026 dbb mahnt im Kanzleramt, kein abgestimmter Entwurf
3. November 2026 Dobrindt nennt Kabinettsbeschluss noch 2026 als Ziel
30. November 2026 Frist des BDZ für den Kabinettsbeschluss

Was Bundesbeamte bis dahin bekommen

Mehr Geld fließt trotzdem schon. Der Bund zahlt die Erhöhung um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 und weitere 2,8 Prozent seit dem 1. Mai 2026 als Abschlag. Beides steht unter dem Vorbehalt des späteren Gesetzes. Einen Widerspruch müssen Bundesbeamte für die Jahre ab 2021 nicht einlegen. Das Bundesinnenministerium verzichtet seit einem Rundschreiben vom Juni 2021 darauf, dass Beamte ihre Ansprüche einzeln geltend machen. Für frühere Jahre gilt das nicht. Die Gewerkschaften sehen diese Vorgabe mittlerweile kritisch.

Besoldung: Knackpunkte im Entwurf vom April

Das heiß erwartete Gesetz soll zwei Dinge auf einmal regeln. Es überträgt die Tariferhöhungen für Bund und Kommunen auf die Beamten. Zugleich setzt es die Vorgaben der Verfassungsrichter zur amtsangemessenen Alimentation um. Nach dem Entwurf vom April entfällt die Stufe 1 in allen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A. Wer neu in den Bundesdienst kommt, startet damit höher. Den Familienzuschlag für Verheiratete will das Ministerium in die Grundgehälter einbauen. Die Beträge laut Entwurf stehen in den neuen Besoldungstabellen Bund 2026.

Der größte Streitpunkt ist das sogenannte Doppelverdienermodell. Bei der Berechnung der Mindestbesoldung rechnet der Entwurf ein fiktives Partnereinkommen an, für 2026 sind es 22.648 Euro brutto im Jahr. dbb, DGB und ver.di halten das für verfassungsrechtlich nicht haltbar. Welche Kritik das Ministerium übernommen hat, zeigt erst der überarbeitete Entwurf. Zudem heißt es, dass es aktuell noch Debatten über die Ausgestaltung der Besoldungsordnung B geht. Diese war nach Kritik am ersten Entwurf wieder zurückgenommen worden. Allerdings danach die Frage im Raum, ob das Abstandgebot innerhalb des Besoldungsgefüges noch gewahrt war. Der überarbeitete Entwurf ist noch nicht. Betroffen sind neben den Beamten auch rund 180.000 Soldatinnen und Soldaten. Ihre Bezüge hängen auch von der Gesetzgebung des Bundes ab. Wie weit die Länder mit ihren Gesetzen sind, dokumentieren wir laufend auf der Seite zur Besoldungsrunde 2026.

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Quellen: