Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst bietet eine sichere berufliche Perspektive. Die Ausbildungsvergütung wird nach dem TVAöD geregelt. Hier finden Sie die Tabellen für 2024 sowie Infos zur Tarifrunde 2025.
Der öffentliche Dienst ist vielschichtig und breit gefächert. Von der kommunalen Verwaltung, über die technischen Dienste, die Finanzämter, Bundeswehr, Krankhäuser bis hin zu Landes- und Bundesministerien – im öffentlichen Dienst können Männer und Frauen Karriere machen. Eine Ausbildung gilt als klassischer Einstieg in den öffentlichen Dienst. Doch wie viel verdienen Azubis bzw. Auszubildenden im öffentlichen Dienst?
Du arbeitest im öffentlichen Dienst? Dann abonniere unseren kostenlosen Newsletter!
TVAöD: Wie viel verdienen Auszubilden im öffentlichen Dienst?
Im öffentlichen Dienst werden gerne Abkürzungen verwendet. So auch bei den Tarifverträgen. In Anlehnung an den TVöD – den allgemeinen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt es für Auszubildende den TVAöD, den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
TVAöD 2024: Neue Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst ab März 2024
Im Rahmen der Tarifverhandlungen wurden für Auszubildende im öffentlichen Dienst neue Vergütungen festgelegt, die ab dem 1. März 2024 in Kraft treten. Diese gelten sowohl für den allgemeinen Bereich gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil – Berufsbildungsgesetz (TVAöD-BT-BBiG) als auch für den Pflegebereich. Die Änderungen zielen darauf ab, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen zu stärken und bieten eine stufenweise Vergütung, die je nach Ausbildungsjahr variiert.
TVAöD – BT – BBiG (allgemeiner Bereich)
Gültig ab 01.03.2024:
Besonderer Teil – Pflege nach § 1 Abs. 1 Buchstabe b
- 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
- 4. Ausbildungsjahr (falls vorhanden): 1.377,59 €
TVAöD – BT – Pflege (Pflegebereich)
Gültig ab 01.03.2024:
Besonderer Teil – Pflege nach § 1 Abs. 1 Buchstabe c
- 1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 €
Nach § 1 Abs. 1 Buchstabe c:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.215,24 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1.275,30 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1.372,03 €
Diese neuen Vergütungssätze sollen die Ausbildungsbedingungen im öffentlichen Dienst weiter verbessern und den Berufsnachwuchs in allen Bereichen unterstützen.
TVAöD-Tarifrunde 2025: Gewerkschaften mehr Geld und sichere Übernahme nach der Ausbildung
Im Januar 2025 steht die TVöD-Tarifverhandlungen an. In diesem Rahmen wird auch über die Vergütung der Azubis verhandelt. Wir berichten über die Tarifrunde. Abonniere unseren Newsletter.
- Erhöhung der Vergütung: Ver.di fordert eine Anhebung der monatlichen Ausbildungsvergütung und Praktikantenentgelte um 200 Euro, um die Gehälter für Azubis und Praktikanten im öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten und an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen.
- Unbefristete Übernahme: Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sollen Azubis unbefristet übernommen werden, um Arbeitsplatzsicherheit und langfristige Perspektiven zu schaffen.
- Eingruppierung in Erfahrungsstufe 2: Ver.di fordert, dass junge Beschäftigte nach der Ausbildung direkt in die TVöD-Erfahrungsstufe 2 eingruppiert werden, um ihren Einstieg in die Berufspraxis finanziell zu stärken.
- Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern: Die Forderungen zielen insgesamt darauf ab, den öffentlichen Dienst für junge Talente attraktiver zu machen und so dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken.
Öffentlicher Dienst bei Ausbildungsvergütung vorn
Eine Analyse zeigt, dass der öffentliche Dienst seinen Auszubildende eine im Vergleich sehr gute Vergütung zahlt. In sechs der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen oberhalb von 1.000 Euro pro Monat – an erster Stelle steht laut Hans-Böckler-Stiftung der Öffentliche Dienst:
- der Öffentliche Dienst mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.043 Euro (Bund und Gemeinden) bzw. 1.037 Euro (Länder),
- die chemische Industrie mit 1.042 Euro im Bezirk Nordrhein und 1.033 Euro im Bezirk Ost,
- die Metall- und Elektroindustrie mit 1.037 Euro in Baden-Württemberg und 1.007 Euro in Sachsen,
- das Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.040 Euro,
- das Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.036 Euro sowie
- die Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.004 Euro.
Die höchste Ausbildungsvergütung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell mit 1.166 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) bzw. 1.161 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) für die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen verfügen. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel in diesem Bereich reagiert. Allerdings gelten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.
Für wen gilt der TVAöD?
Dieser Tarifvertrag gilt laut TVAöD für:
- Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden,
- Auszubildende in Betrieben oder Betriebsteilen, auf deren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der TV-V oder der TV-WW/NW Anwendung findet,
- Auszubildende in Betrieben oder Betriebsteilen, auf deren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ein TV-N Anwendung findet, soweit und solange nicht eine anderweitige landesbezirkliche Regelung getroffen wurde.
Wann wird die TVAöD-Ausbildungsvergütung ausgezahlt?
Laut TVAöD soll die Vergütung den Azubis zum gleichen Zeitpunkt wie den regulär Beschäftigten ausgezahlt werden. Wörtlich heißt es: „Das Ausbildungsentgelt ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt.“