Besoldungstabelle 2027

Besoldung Baden-Württemberg: Tabelle, Erhöhung und aktueller Stand

Baden-Württemberg überträgt den Tarifabschluss der Länder auf seine Beamten. Seit Ende Juli 2026 zahlt das Land 2,82 Prozent mehr, rückwirkend ab April. Im März 2027 folgen 2,0 Prozent, im Januar 2028 weitere 1,0 Prozent. Beschlossen hat der Landtag das Gesetz noch nicht. Hier finden Sie Stand, Tabellen und Termine.

Von Sebastian Henneke – zuletzt aktualisiert am 06. Oktober 2026

Besoldung Baden-Württemberg auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

  • 2026: plus 2,82 Prozent ab 1. April, seit Ende Juli im Vorgriff ausgezahlt
  • 2027: plus 2,0 Prozent ab 1. März
  • 2028: plus 1,0 Prozent ab 1. Januar
  • Anwärter: plus 60 Euro, 60 Euro und 30 Euro zu denselben Terminen
  • Gesetz: Entwurf seit Juni 2026, Beschluss im Landtag steht aus
  • Nachzahlungen für frühere Jahre: eigenes Gesetz angekündigt, Termin offen

Baden-Württemberg gehört zu den Ländern, die den Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten zeitgleich und in voller Höhe auf ihre Beamten übertragen. Das gilt für Landes- und Kommunalbeamte, Richter und Versorgungsempfänger. Wie die anderen Länder vorgehen, zeigt unser Überblick zur Besoldungsrunde 2026. Alle Länder und den Bund finden Sie auf unserer Seite zur Besoldung.

Besoldungstabellen BW nach Jahren

Für jedes Jahr gibt es eine eigene Seite mit allen Besoldungsordnungen, den Anwärterbezügen und dem Familienzuschlag:

Besoldungstabelle A Baden-Württemberg 2026: aktuell gültige Werte

Die Besoldungsordnung A gilt für die meisten Beamten im Land, von A 7 im mittleren Dienst bis A 16 im höheren Dienst. Die Tabelle zeigt die Grundgehälter für 01.04.2026 – 28.02.2027 als Prognose. Die Werte für B, R, W, C und die Anwärter stehen auf den Jahresseiten.

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10
A 7 3.220,85 3.314,32 3.407,74 3.501,18 3.594,68 3.661,40 3.728,15 3.794,93
A 8 3.302,04 3.421,84 3.541,57 3.661,34 3.781,13 3.860,96 3.940,79 4.020,67 4.100,47
A 9 3.480,07 3.607,89 3.735,69 3.863,51 3.991,30 4.079,21 4.167,09 4.254,95 4.342,82
A 10 3.737,00 3.900,74 4.064,51 4.228,29 4.392,05 4.503,15 4.614,82 4.726,51 4.838,21
A 11 4.108,34 4.276,16 4.444,56 4.616,23 4.787,90 4.902,37 5.018,38 5.135,16 5.251,92 5.368,64
A 12 4.654,11 4.790,54 4.996,39 5.205,14 5.344,34 5.483,49 5.622,69 5.761,88 5.901,07
A 13 5.332,12 5.557,55 5.783,02 5.933,32 6.083,60 6.233,90 6.384,24 6.534,50
A 14 5.652,72 5.945,07 6.237,43 6.432,31 6.627,24 6.822,10 7.017,00 7.211,94
A 15 6.507,80 6.829,20 7.086,35 7.343,48 7.600,63 7.857,75 8.114,92
A 16 7.156,33 7.528,05 7.825,49 8.122,89 8.420,26 8.717,65 9.015,04

Grundgehalt brutto in Euro pro Monat, gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027, laut Gesetzentwurf der Landesregierung. Auf dem Smartphone die Tabelle seitlich wischen.
Alle Angaben ohne Gewähr

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So steigt die Besoldung in Baden-Württemberg bis 2028

Das Land erhöht die Besoldung in drei Schritten. Zusammen steigen die Grundgehälter damit um rund 5,9 Prozent. Die Erhöhungen gelten auch für Familienzuschlag, Amtszulagen und Strukturzulage. Nur der Zuschlag für das dritte und jedes weitere Kind bleibt gleich.

Ab Grundgehalt Anwärter
1. April 2026 plus 2,82 % plus 60 Euro
1. März 2027 plus 2,0 % plus 60 Euro
1. Januar 2028 plus 1,0 % plus 30 Euro

Erhöhungsschritte laut Gesetzentwurf der Landesregierung.
Alle Angaben ohne Gewähr

Was das in Euro bedeutet, zeigen einige Beispiele:

Gruppe und Stufe ab April 2026 ab März 2027 ab Januar 2028
A 7, Stufe 1 3.220,85 3.285,27 3.318,12
A 9, Stufe 1 3.480,07 3.549,67 3.585,17
A 11, Stufe 1 4.108,34 4.190,51 4.232,42
A 13, Stufe 3 5.332,12 5.438,76 5.493,15
A 16, Stufe 10 9.015,04 9.195,34 9.287,29

Grundgehalt beziehungsweise Anwärtergrundbetrag brutto in Euro pro Monat, laut Gesetzentwurf der Landesregierung.
Alle Angaben ohne Gewähr

Wie viel davon nach Steuern übrig bleibt, berechnen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Das Geld fließt, der Landtag entscheidet noch

Grundlage ist der Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten vom 14. Februar 2026. Die Tarifparteien vereinbarten 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab April 2026. Es folgen 2,0 Prozent im März 2027 und 1,0 Prozent im Januar 2028. Was das für Angestellte bedeutet, steht auf unserer Seite zum TV-L. Den Mindestbetrag von 100 Euro überträgt Baden-Württemberg nicht auf die Beamten. Das Land begründet das mit dem Abstand zwischen den Besoldungsgruppen, den der Sockelbetrag verkleinern würde. Stattdessen legt es das Volumen des Mindestbetrags auf die lineare Erhöhung drauf. Daraus werden 2,82 statt 2,8 Prozent.

Den Gesetzentwurf veröffentlichte das Finanzministerium im Juni 2026. Weil das Verfahren im Landtag bis in die zweite Jahreshälfte dauert, griff das Land vor. Der Finanzausschuss stimmte am 2. Juli 2026 zu, die Erhöhung schon vor dem Beschluss auszuzahlen. Mit den Bezügen für August, überwiesen Ende Juli, kam das Geld rückwirkend ab April aufs Konto. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Landtag das Gesetz so beschließt. Neu ist eine Zulagenerhöhung im Schichtdienst. Die Wechselschichtzulage steigt auf 200 Euro im Monat, die Schichtzulagen um 150 Prozent. Beamte im Krankenpflegedienst erhalten künftig 187,50 Euro.

Beamtenbund kritisiert das Rechenmodell des Landes

Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) begrüßt, dass das Land den Abschluss zeitgleich überträgt. Kritik übt er an der Begründung des Gesetzes. Um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Mindestbesoldung nachzuweisen, rechnet das Land mit einem Zuverdienst des Partners. Diesen Betrag hebt der Entwurf von 6.000 auf 7.200 Euro im Jahr an, angelehnt an die Minijobgrenze.

Der BBW-Vorsitzende Kai Rosenberger hält das für einen Versuch, die Vorgaben der Verfassungsrichter zu umgehen. Er erwartet eine Welle von Klagen. Der Verband fordert eine Erhöhung um etwa 3,2 Prozent, wie sie Nordrhein-Westfalen mit 3,36 Prozent und Berlin mit 3,8 Prozent beschlossen haben. Welche Länder mehr zahlen, zeigt unser Vergleich: Diese Länder haben bisher eine höhere Besoldung beschlossen.

Amtsangemessene Besoldung: Nachzahlungen bleiben offen

Im September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht neue Maßstäbe für die Beamtenbesoldung gesetzt. Die unterste Besoldungsgruppe muss für eine vierköpfige Familie mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens erreichen. Außerdem muss die Besoldung mit Löhnen und Preisen Schritt halten. Für 2026 hält das Land seine Besoldung nach diesen Maßstäben für verfassungsgemäß. In seiner eigenen Prüfung verfehlt es nur einen Wert knapp. In A 14 bis A 16 ist die Besoldung seit 1996 etwas langsamer gestiegen als die allgemeinen Löhne. Das Land wertet diese Abweichung als gering.

Für frühere Jahre will Baden-Württemberg mögliche Nachzahlungen in einem eigenen Gesetz regeln. Einen Termin nennt das Finanzministerium nicht. Wie andere Länder mit Nachzahlungen umgehen, lesen Sie in unserem Bericht So planen die Länder die Auszahlung.

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Chronik der Besoldungsrunde in Baden-Württemberg

  • Ende Juli 2026: Das Land zahlt die Erhöhung um 2,82 Prozent mit den Bezügen für August aus, rückwirkend ab April.
  • 2. Juli 2026: Der Finanzausschuss des Landtags stimmt der Auszahlung im Vorgriff zu.
  • Juni 2026: Das Finanzministerium veröffentlicht den Gesetzentwurf für 2026 bis 2028.
  • 26. Mai 2026: Der Beamtenbund kritisiert das Rechenmodell mit Partnereinkommen und fordert rund 3,2 Prozent.
  • 14. Februar 2026: Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten. Das Land kündigt die Übertragung auf die Beamten an.
  • November 2025: Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seinen Beschluss zur Besoldung.

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Häufige Fragen zur Besoldung in Baden-Württemberg

Wann steigt die Besoldung in Baden-Württemberg?

Laut Gesetzentwurf in drei Schritten: um 2,82 Prozent ab 1. April 2026, um 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und um 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028.

Wurde die Erhöhung 2026 schon ausgezahlt?

Ja. Das Land zahlt die Erhöhung seit Ende Juli 2026 im Vorgriff aus. Die Monate April bis Juli kamen mit den Bezügen für August rückwirkend aufs Konto.

Ist das Gesetz zur Besoldung schon beschlossen?

Nein. Der Gesetzentwurf liegt seit Juni 2026 vor. Der Landtag soll ihn in der zweiten Jahreshälfte 2026 beschließen. Bis dahin zahlt das Land unter Vorbehalt.

Wie viel bekommen Anwärter in Baden-Württemberg mehr?

Die Anwärtergrundbeträge steigen um 60 Euro im April 2026, um weitere 60 Euro im März 2027 und um 30 Euro im Januar 2028. Im Eingangsamt A 7 bis A 9 sind es ab März 2027 dann 1.612,89 Euro im Monat.

Was verdienen Lehrer in Baden-Württemberg?

Lehrkräfte sind meist in A 12 oder A 13 eingruppiert. In A 13 liegt das Grundgehalt derzeit zwischen 5.332,12 und 6.534,50 Euro. Mehr zu Besoldung und Dienstrecht lesen Sie in unserem Themenbereich Lehrer, Details zur Besoldungsgruppe auf unserer Seite zur A13 Beamtenbesoldung.

Was verdienen Polizisten in Baden-Württemberg?

Der mittlere Polizeivollzugsdienst beginnt in A 7 mit derzeit 3.220,85 Euro Grundgehalt, der gehobene Dienst in A 9 mit 3.480,07 Euro. Dazu kommen Zulagen. Aktuelle Meldungen finden Sie im Themenbereich Polizei.

Bekommen Beamte in Baden-Württemberg Nachzahlungen?

Das ist offen. Das Land will Nachzahlungen für frühere Jahre in einem eigenen Gesetz regeln, nennt aber keinen Termin.

Gilt die Erhöhung auch für Pensionäre?

Ja. Die Versorgungsbezüge steigen zu denselben Terminen und um dieselben Prozentsätze wie die Besoldung.

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Die Beträge geben den Gesetzentwurf der Landesregierung wieder (s. unten). Bis zum Beschluss im Landtag können sie sich noch ändern. Verbindlich ist allein das Gesetz.

Quellen:

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