Die Besoldungstabelle Baden-Württemberg 2026 als Prognose. Der Gesetzentwurf für eine Anpassung der Besoldung ist in Arbeit, teilt das zuständige Finanzministerium mit. Die Tabelle ist eine Hochrechnung auf Basis der öffentlich angekündigten Anpassung.
Von Sebastian Henneke – erstellt am 02. Juni 2026
Besoldungstabelle 2026 als Prognose
| Besoldungstabellen Baden-Württemberg 01.04.2026 - 28.02.2027 - Prognose | ||||||||||
| Euro | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| A 7 | 3232,51 | 3323,42 | 3414,28 | 3505,15 | 3596,09 | 3660,98 | 3727,43 | 3794,19 | ||
| A 8 | 3311,48 | 3427,99 | 3544,44 | 3660,92 | 3780,40 | 3860,21 | 3940,03 | 4019,89 | 4099,67 | |
| A 9 | 3484,62 | 3608,94 | 3734,96 | 3862,76 | 3990,52 | 4078,42 | 4166,28 | 4254,12 | 4341,97 | |
| A 10 | 3736,28 | 3899,99 | 4063,71 | 4227,46 | 4391,19 | 4502,27 | 4613,92 | 4725,59 | 4837,26 | |
| A 11 | 4107,54 | 4275,33 | 4443,69 | 4615,33 | 4786,96 | 4901,41 | 5017,40 | 5134,16 | 5250,90 | 5367,60 |
| A 12 | 4653,20 | 4789,61 | 4995,42 | 5204,13 | 5343,30 | 5482,43 | 5621,60 | 5760,76 | 5899,92 | |
| A 13 | 5331,08 | 5556,47 | 5781,89 | 5932,17 | 6082,42 | 6232,69 | 6383,00 | 6533,23 | ||
| A 14 | 5651,63 | 5943,92 | 6236,22 | 6431,05 | 6625,95 | 6820,77 | 7015,64 | 7210,54 | ||
| A 15 | 6506,53 | 6827,87 | 7084,98 | 7342,05 | 7599,15 | 7856,22 | 8113,35 | |||
| A 16 | 7154,94 | 7526,58 | 7823,96 | 8121,31 | 8418,62 | 8715,95 | 9013,29 | |||
| Alle Angaben ohne Gewähr |
Besoldung: Baden-Württemberg bringt das Gesetz noch 2026 ein
Baden-Württemberg bereitet ein Gesetz vor, das das jüngste Tarifergebnis auf die Beamten überträgt. Nach Angaben des Landes soll der Entwurf noch in diesem Jahr in den Landtag gehen. Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger bekommen damit die Erhöhungen, die der öffentliche Dienst der Länder zuvor ausgehandelt hatte. Wann das Parlament endgültig zustimmt, hängt vom Gang der Beratungen ab. Ein festes Datum nennt das Land auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News nicht.
Amtsangemessene Alimentation: Was das Verfassungsgericht verlangt
Das geplante Gesetz überträgt aber nicht nur das Tarifergebnis. Es prüft zugleich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2026. Die Richter haben eine neue Berechnungsgrundlage angesetzt. Alimentation meint grundsätzlich die Pflicht des Staates, seine Beamten und deren Familien angemessen zu bezahlen. Diese Prüfung will das Land in der Begründung des Gesetzentwurfs darstellen. So sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen für alle nachvollziehbar werden.
Baden-Württemberg: Nachzahlungen bei der Besoldung bleiben offen
Schwieriger wird es bei der Besoldung für zurückliegende Zeiträume. Eine Korrektur nach den neuen Karlsruher Vorgaben will das Land bei Bedarf in einem eigenen Gesetz regeln. Einen Zeitplan dafür gibt es noch nicht. Das Land begründet das mit zwei offenen Verfahren. Zum einen läuft bereits ein Gerichtsverfahren zu dem Besoldungsgesetz, das bis zum 31. Oktober 2024 galt. Dessen Ausgang könnte auch für die Nachzahlungen wichtig werden. Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht für das erste Halbjahr 2026 eine weitere Entscheidung zur Besoldung in Bremen angekündigt. „Zum Zeithorizont ggf. erforderlicher Anpassungen der Besoldung für die Vergangenheit können wir momentan noch keine konkreten Aussage machen”, erklärte das Land. Erst wenn die Gerichte entschieden haben, dürfte sich klären, wie hoch mögliche Nachzahlungen ausfallen.
Quellen:
- Antwort des Finanzministerium Mai 2026 auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News
- Eigene Berechnung der Tabelle als Prognose
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