Eine seit Jahren diskutierte Erhöhung der Beamtenbesoldung droht sich wegen einem Streit innerhalb der Bundesregierung zu verzögern, wie die FAZ mitteilt. Ein vom Bundesinnenministerium vorgelegter Entwurf wird offenbar nicht weiterverfolgt. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes kritisieren dies scharf.
Ampel-Regierung streitet über Besoldungserhöhung im öffentliche Dienst – Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert Maßnahmen
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP streitet sich über die Reform der Beamtenbesoldung. Das Vorhaben geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Ein Referentenentwurf des SPD-geführten Bundesinnenministeriums zur Neufassung des Besoldungsgesetzes, der im Januar 2023 vorgelegt wurde, wird offenbar nicht weiterverfolgt. Dieser Entwurf sieht teilweise höhere Bezüge für den einfachen und mittleren Dienst sowie die Einführung eines Wohnortzuschlags vor. Das FDP-geführte Finanzministerium hat das Vorhaben laut dem FAZ-Bericht gestoppt, angeblich aufgrund von Bedenken bezüglich der Haushaltslage. Die Beamten und einige Politiker sind ungeduldig wegen der Verzögerungen.
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Öffentlicher Dienst: Beamtenbund will für Erhöhung Beamtenbesoldung kämpfen
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin und Nordrhein-Westfalen als zu niedrig gerügt, was Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung im ganzen Land hat. Die Gerichtsentscheidungen setzen Mindeststandards für die Besoldung fest. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung, um die verfassungswidrige Besoldung feststellen zu lassen. Der dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach übte in der FAZ wegen des Vorgangs scharfe Kritik an der Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Sie verlangt zu Recht Verfassungstreue von den Beamten, hält sich aber als Verfassungsministerin selbst nicht an die Entscheidungen des Verfassungsgerichts.“ Der dbb werde diese Untätigkeit nicht akzeptieren und behält sich auch juristische Schritte vor. „Das Bundesverfassungsgericht kann nicht hinnehmen, dass die Bundesregierung ewig seine Vorgaben ignoriert“, so der dbb Chef. Auch Abgeordnete der Ampel-Parteien kritisieren den Stillstand.
Öffentlicher Dienst: 50 Normenkontrollverfahren zu amtsangemessenen Besoldung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist auf seiner Internetseite auf die Hintergründe zur Anpassung der Beamtenbesoldung hin. „Beim Bundesverfassungsgericht liegen aktuell über 50 Normenkontrollverfahren zur Frage der amtsangemessenen Besoldung. Dabei handelt es sich um Verfahren aus verschiedenen Bundesländern, die unterschiedliche Zeiträume – durchweg vor 2020 – und auch unterschiedliche Besoldungsordnungen und -gruppen betreffen. Aufgrund der Verfahrensdauern wird deshalb noch sehr lange unklar sein, ob die nach 2020 normierten Maßnahmen der Besoldungsgesetzgeber eine vom Grundgesetz gedeckte Fortentwicklung des Beamtenrechts darstellen oder doch eher gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßen.“ Der DGB stellt fest, dass knapp vier Jahre und 16 unterschiedliche Versuche der Besoldungsreparatur später, sei die „Unsicherheit bezüglich der Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation bei vielen Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen allerdings größer als zuvor“.
Zuversicht und Pessimismus in der Ampel
Ingo Schäfer, SPD-Berichterstatters im Innenausschuss für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, ist laut FAZ zuversichtlich, dass die Gesetzesreform innerhalb der nächsten vier Monate abgeschlossen werden kann, ohne den Referentenentwurf komplett neu zu schreiben. Er glaubt, dass lediglich einige Punkte an die Wünsche des Bundesfinanzministeriums angepasst werden müssen, um einen Konsens innerhalb der Koalition zu erreichen. Er ist optimistisch, dass dies bis zu den Sommerferien möglich ist.
Im Gegensatz dazu ist Grünen-Obmann Marcel Emmerich weniger optimistisch. Er hat gehört, dass das Finanzministerium vom Innenministerium fordert, den Prozess „von vorne“ zu beginnen. Aus diesem Grund möchte er sich nicht darauf festlegen, ob eine Abstimmung vor den Sommerferien möglich ist, obwohl er einen zeitnahen Beschluss für wichtig hält. Emmerich warnt davor, dass das Vertrauen der Beamten verloren gehen könnte, wenn die Vorgaben aus Karlsruhe nicht bald umgesetzt werden. „Das wäre gefährlich“, sagte Emmerich der FAZ. Aus der FDP gab es bisher keine Aussagen zum Thema.
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