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TVV-Entgelttabelle 2024: Inflationsprämie und Gehaltserhöhung

Kommunen
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Die Beschäftigten in öffentlichen Versorgungsunternehmen erhalten dem TVöD folgend sowohl eine Gehaltserhöhung und eine Inflationsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro. Hier gibt es die TV-V Entgelttabellen für 2024.

Versorgungsunternehmen stellen im öffentlichen Auftrag technische Dienstleistungen und Versorgungsleistungen, insbesondere im Bereich der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge der Bevölkerung bereit. Für Beschäftigte bei öffentlichen Versorgungsunternehmen gilt in der Regel der TV-V.

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Versorgungsunternehmen stellen im öffentlichen Auftrag technische Dienstleistungen und Versorgungsleistungen, insbesondere im Bereich der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge der Bevölkerung bereit. Für Beschäftigte bei öffentlichen Versorgungsunternehmen gilt in der Regel der TV-V.

TV-V: Mehr Gehalt und Inflationsausgleichsprämie

Laut TVöD-Tarifergebnis soll es für Beschäftigte eine Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3000 Euro geben. Diese soll in mehreren Schritten von Bund und Kommunen ausgezahlt werden. Die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.

  • Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
  • In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.

TV-V Gehaltserhöhung 2024

Die tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte erfolgt dann zum 1. März 2024. Dann steigen die Gehälter der Beschäftigten im Versorgungsunternehmen um 200 Euro, darauf werden die Entgelte um 5,5 Prozent erhöht; mindestens insgesamt 340 Euro. Daraus ergibt sich eine neue TVV-Entgelttabelle 2024, die folgendermaßen aussieht.

TV-V Entgelttabelle 2024

Gültig: 01.03.2024 bis 31.12.2024

Euro 1 2 3 4 5 6
1 2456,50
2 2711,84 2863,69 2997,69 3095,94 3158,45 3194,17
3 2890,51 3033,41 3149,50 3247,78 3310,29 3444,24
4 3069,10 3247,78 3399,59 3506,78 3578,23 3747,93
5 3247,78 3435,32 3596,12 3712,21 3783,67 3899,77
6 3471,04 3667,54 3846,19 3971,22 4042,69 4105,22
7 3694,36 3908,70 4096,28 4230,23 4319,57 4408,90
8 3962,33 4194,51 4391,02 4578,61 4766,15 4900,14
9 4230,23 4587,51 4935,89 5177,01 5266,33 5400,30
10 4498,20 4909,07 5310,95 5578,90 5766,47 5900,41
11 4810,78 5248,45 5632,49 5963,03 6239,86 6472,10
12 5123,41 5596,82 6070,15 6472,10 6865,10 7141,79
13 5480,68 6016,60 6534,60 7043,70 7436,68 7758,26
14 5837,96 6409,57 6963,32 7499,25 8008,34 8472,79
15 6239,86 6909,72 7552,80 8151,24 8705,01 9214,10

Alle Angaben ohne Gewähr

TV-V Entgelttabelle 2023

Gültig: 01.04.2022 – 29.02.2024

Euro 1 2 3 4 5 6
1

2116,50

2 2370,46 2514,40 2641,41 2734,54 2793,79 2827,65
3 2539,82 2675,27 2785,31 2878,46 2937,72 3064,68
4 2709,10 2878,46 3022,36 3123,96 3191,69 3352,54
5 2878,46 3056,23 3208,64 3318,68 3386,42 3496,46
6 3090,09 3276,34 3445,68 3564,19 3631,93 3691,20
7 3301,76 3504,93 3682,73 3809,70 3894,38 3979,05
8 3555,76 3775,84 3962,10 4139,91 4317,68 4444,68
9 3809,70 4148,35 4478,57 4707,12 4791,78 4918,77
10 4063,70 4453,15 4834,08 5088,06 5265,85 5392,81
11 4359,98 4774,83 5138,85 5452,16 5714,56 5934,69
12 4656,31 5105,04 5553,70 5934,69 6307,20 6569,47
13 4994,96 5502,94 5993,93 6476,49 6848,99 7153,80
14 5333,61 5875,42 6400,30 6908,29 7390,84 7831,08
15 5714,56 6349,50 6959,05 7526,29 8051,19 8533,74

Alle Angaben ohne Gewähr

TV-V: Versorgungsbetriebe in der VKA

In der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich der Versorgungsbetriebe ist geregelt, für welche Betriebe und damit auch für welche MitarbeiterInnen der TV-V gilt.

Im Tarifvertrag heißt es:

„Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) an-gehören. Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe sind solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energie-und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v.H. des Gesamtpersonalbestandes eingesetzt sind. Ausgenommen sind Unternehmen, die in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Unternehmen mit anderen Unternehmenszwecken angehören, wenn die hierfür eingesetzten Beschäftigten mindestens 10 v.H. des Gesamtpersonalbestandes des Konzerns ausmachen.“

Tarifsteigerung TV-V 2023

Die Tabellenentgelte im TV-V werden laut Tarifeinigung von Oktober 2020 folgendermaßen steigen:

  • ab dem 1. April 2021 um 1,56 Prozent
  • ab dem 1. April 2022 um 1,8 Prozent

ver.di teilte zudem mit: „Den Mindestbetrag von 50 Euro, den es im TVöD im ersten Erhöhungsschritt von 1,4 Prozent gibt, haben wir im TV-V zugunsten einer höheren pro-zentualen Erhöhung wirkungsgleich umgerechnet.“

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TV-V 2021: Entgelttabelle ab April 2021

01.04.2021 – 31.03.2022

Euro 1 2 3 4 5 6
1

2079,08

2 2328,55 2469,94 2594,71 2686,19 2744,39 2777,65
3 2494,91 2627,97 2736,06 2827,56 2885,78 3010,49
4 2661,20 2827,56 2968,92 3068,72 3135,26 3293,26
5 2827,56 3002,19 3151,91 3260,00 3326,54 3434,64
6 3035,45 3218,41 3384,75 3501,17 3567,71 3625,93
7 3243,38 3442,96 3617,61 3742,34 3825,52 3908,69
8 3492,89 3709,08 3892,04 4066,71 4241,34 4366,09
9 3742,34 4075,00 4399,38 4623,89 4707,05 4831,80
10 3991,85 4374,41 4748,61 4998,09 5172,74 5297,46
11 4282,89 4690,40 5047,99 5355,76 5613,52 5829,75
12 4573,98 5014,77 5455,50 5829,75 6195,68 6453,31
13 4906,64 5405,64 5887,95 6361,97 6727,89 7027,31
14 5239,30 5771,53 6287,13 6786,14 7260,16 7692,61
15 5613,52 6237,23 6836,00 7393,21 7908,83 8382,85

Alle Angaben ohne Gewähr

Versorgungsbetriebe in Deutschland

Versorgungsbetriebe kümmern sich auf kommunaler Ebene um zentrale Bereiche der öffentlichen Darseinsvorsorgen. Dazu gehört etwa die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme. Durch eine Privatisierungswelle in den 1990er und 2000er Jahren sind viele Versorgungsunternehmen in privater Hand. Zu den Versorgungsunternehmen gehören unter anderem Betriebe in den folgenden Bereichen:

  • Energieversorgung (einschließlich Energiedienstleistungen und -beratung):
    • Stromversorgung (Lieferung von Strom, Messstellenbetrieb, Betrieb von Verteilnetzen, teilweise auch von Kraftwerken)
    • Gasversorgung (Lieferung von Gas, Messstellenbetrieb, Betrieb von Verteilnetzen, früher auch von Gaswerken)
    • Fernwärmeversorgung (Betrieb von Verteilnetzen und Heizwerken)
  • Wasserwirtschaft:
    • Wasserversorgung (Betrieb von Verteilnetzen, Speichern und Wasserwerken)
    • Abwasserentsorgung (Betrieb von Sammelnetzen und Kläranlagen)
    • Industrielle und private Abwässer
    • Regenwassersammlung und -rückhaltung (s. u. Gewässerregulierung)

Den TV-V- Tarifvertrag gibt es auf der Internetseite der VKA…

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