Der Haushalt für 2025 steht. Was bedeuten die Pläne der Bundesregierung für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst? Was bisher bekannt ist über steuerfreie Überstunden, Abbau der kalten Progression und Bürokratieabbau.
Bundeshaushalt 2025 und öffentlicher Dienst: Vorteile für Angestellte und Beamte?
Der Haushaltsentwurf 2025 steht in Grundzügen. Am 17. Juli soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht in den Haushaltsbeschlüssen eine breite Wachstumsinitiative, die auch den öffentlichen Dienst betreffen. So will die Regierung Überstunden steuer- und abgabenfrei ermöglichen, Anreize für Teilzeitbeschäftigte und Rentner setzen, um ihre Arbeitszeit zu erhöhen bzw. weiterzuarbeiten und die kalte Progression soll verringert werden.
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Bundeshaushalt 2025: Anreize für mehr Arbeit
Neben vielen weiteren Maßnahmen sieht der Haushaltsplan 2025 vor, dass ab Januar 2025 die Bezahlung von Überstunden steuerfrei gestellt wird und die kalte Progression gesenkt wird. In einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums heißt es: „Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen – Die Zuschläge für Mehrarbeit werden steuer- und beitragsfrei gestellt. Zudem wird es steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geben.“ Wie konkret die Steuerbefreiung für Überstunden aussehen soll, ist bisher nicht bekannt. In einem Papier aus dem Bundesfinanzministerium heißt es: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.“ Über die Details berichten wir ab dem 17. Juli in den kommenden Wochen in unserem Newsletter.
Zudem soll das Kindergeld erhöht werden.
Steuerfreie Überstunden: Vorteil für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?
Finanzminister Christian Lindner will mit der Maßnahme dafür sorgen, dass unter anderem der Fachkräftemangel durch mehr Überstunden gemindert wird. In vielen Branchen fehlen Beschäftigte, so auch im öffentlichen Dienst. In Kitas, in der Pflege oder IT-Spezialisten.
Die Beschäftigten in diesen Mangelberufen sollen mit der Steuerbefreiung von Überstunden nun einen Anreiz erhalten, den Mangel an Fachkräften durch Mehrarbeit auszugleichen. Die Frage ist: Funktioniert das? Wollen die Beschäftigten mehr arbeiten? Kritische Stimmen aus der Wissenschaft warnen: „Selbst wenn die Steuerfreistellung von Überstunden wie gehofft wirkt, hätte sie aber absehbar eine Reihe von schädlichen Nebenwirkungen: Eine Besserstellung von Überstunden schafft bei den Unternehmen den Anreiz, lieber auf überlange Arbeitszeiten zu setzen, statt Nachwuchs zu rekrutieren oder auszubilden oder bei Teilzeitbeschäftigten die Voraussetzungen für Mehrarbeit zu schaffen“, warnt der Ökonom Sebastian Dullien von der Hans-Böckler-Stiftung.
Ver.di kritisiert steuerfreie Überstunden
Die Gewerkschaft ver.di, die unter anderem für den öffentlichen Dienst zuständig ist, kritisiert vor allem die Pläne zur Steuerbefreiung von Überstunden. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke sagt: „Die zusammen mit der Haushaltseinigung vorgelegte ‚Wachstumsinitiative‘ bedient die Interessen der Wirtschaft, geht aber an der Lebens- und Arbeitswirklichkeit der Beschäftigten, insbesondere in den privaten und öffentlichen Dienstleistungsbranchen, vorbei. Besonders ärgerlich sind die Pläne der Ampelparteien, die Überstundenbezahlung von Vollzeitbeschäftigten begünstigen zu wollen. Millionen von Menschen, die erzwungenermaßen in Teilzeit arbeiten müssen, darunter sehr viele Frauen, werden dadurch diskriminiert“, so Werneke.
Überstunden im öffentlichen Dienst
Hinzu kommt: Der Überstundenberg im öffentlichen Dienstes ist riesig. Immer mehr Verwaltungsvorschriften, steigende Eintritte in Rente oder Pension, mangelnder Fachkräftenachwuchs sind eine schlechte Mischung für den öffentlichen Dienst. In den Krankenhäusern, bei der Polizei, den Rettungsdiensten, bei den Feuerwehren oder auch in der Verwaltung leisten Beschäftigte jährlich viele tausende Überstunden. Als Beispiel: allein im Jahr 2022 fielen für die rund 27.000 Berliner Polizisten 5.254.856 Stunden Mehrarbeit an. Auch 2023 kamen die Polizeibeamten auf mehr als fünf Millionen Überstunden – nur in Berlin. Ob sich durch die geplanten Maßnahmen nun etwas ändern wird, wird sich zeigen.
Kalte Progression senken, mehr Arbeitsanreiz für Rentner und Teilzeitarbeitnehmer
An anderer Stelle könnten Beschäftigte im öffentlichen Dienst von den Plänen profitieren. So plant die Bundesregierung laut Haushalt 2025 eine Senkung der kalten Progression. So soll der Einkommensteuer entsprechend der Inflation in den nächsten beiden Jahren angepasst werden. Insgesamt sollen Beschäftigte so um 23 Milliarden Euro entlastet werden.
Zudem soll es Anreize geben, damit Menschen in Rente weiterarbeiten. Dafür will die Bundesregierung den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze direkt an den Arbeitnehmer auszahlen, „wenn diese sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden“, heißt es in dem internen Papier.
Zudem können öffentliche Arbeitgebern ausländischen Beschäftigten künftig beim Gehalt einen Bonus zusichern. Für ausländische Fachkräfte will die Bundesregierung steuerliche Anreize zur Arbeitsaufnahme in Deutschland einführen. In den ersten drei Jahren werden 30, 20 und 10 Prozent des Bruttolohnes steuerfrei gestellt.
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Bürokratieabbau: Weniger Regeln durch Datenschutz und Lieferkettengesetz
Nicht nur die Unternehmen fordern einen Bürokratieabbau, auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst fordern weniger Regeln. Da die Bundesregierung beim Bürokratieabbau nicht allzu viel erreicht hat, soll es laut Haushalt 2025 weitere Maßnahmen geben. So sollen vor allem beim Datenschutz Anforderungen reduziert werden und das deutsche Lieferkettengesetz ausgesetzt werden. Stattdessen soll das europäische Lieferkettengesetz schnell in Kraft gesetzt werden. Zudem soll das Vergaberecht reformiert werden. Dazu heiß es im Papier: „Direktauftragswertgrenzen werden erhöht, andere Schwellenwerte angepasst oder eingeführt, bspw. für beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb. Für innovative Leistungen von Start-Ups sollen Direktauftragsausnahmen eingeführt werden.“ Um den Abbau zu forcieren soll es künftig einen Belastungs-Abbaupfad und ein Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz geben. Dazu die Webseite der Bundesregierung.