255 Euro Kindergeld gibt es 2025. Jetzt Kindergeld-Rechner nutzen. Alle Familien mit Kindern erhalten durch das Kindergeld Unterstützung. Alles Infos über Höhe, Antrag, Auszahlung des Kindergeldes.
Inhalt Kindergeld und Kinderbonus
- Kindergeld steigt 2025 auf 255 Euro pro Kind
- Kindergeld Erhöhung zum 1. Januar 2023
- Kindergeld: Wie viel gibt es?
- Kindergeld Auszahlung 2023
- Bis zu welchem Alter wird gezahlt
- Anspruch: Eltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern
- Tabelle Kindergeld: Höhe der Zahlung
- Tabelle Kindergeld: Höhe der Zahlung
- Fast 50 Milliarden Euro Kindergeld Auszahlung – Bilanz
- Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
- Kindergeld-Rechner: Jetzt ausrechnen
- Antrag: So beantragen Sie das Kindergeld
- Kindergeld-Antrag jetzt auch online stellen
- Entwicklung Kindergeld 2012 bis 2019
Das Kindergeld zählt zu den zentralen und wichtigen finanziellen Leistungen, die Familien mit Kindern vom Staat bekommen. Der Grund, warum das Kindergeld gezahlt wird, ist relativ einfach: Eltern sind aufgrund ihrer familiären Pflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Bürger. Das Kinder soll deshalb Familien mit Kindern entlasten. Wir zeigen wie hoch das Kindergeld ist und geben weitere Infos über jeweilige Auszahlungstermine, Höhe und Antrag.
Kindergeld 2025: Bundeshaushalt bringt Erhöhungen
Nach einer Nachtsitzung hat sich die Bundesregierung auf den Bundeshaushalt für 2025 geeinigt. Der neue Haushalt bringt gute Nachrichten für Familien: Das Kindergeld steigt um fünf Euro auf 255 Euro an. Der Kindersofortzuschlag für Familien, die Bürgergeld beziehen, soll laut Finanzminister Christian Lindner von 20 Euro auf 25 Euro steigen. Die Details:
Kindergeld 2025
-
- Steigerung um 5 Euro pro Monat
- Neue Höhe: 255 Euro pro Kind und Monat (aktuell 250 Euro)
- Pro Jahr: Plus von 60 Euro pro Kind
- Kindersofortzuschlag:
- Steigerung um 5 Euro pro Monat
- Neue Höhe: 25 Euro pro Monat (aktuell 20 Euro)
- Pro Jahr: Plus von 60 Euro pro Kind
Kindergeld 2025: Keine zusätzlichen Anträge notwendig
Für die Erhöhungen des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlags sind keine zusätzlichen Anträge erforderlich. Die Beträge werden automatisch angepasst.
Kindergeld 2025: Mehr Geld für Familien
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat umfassende Leistungsverbesserungen für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen. Der Kinder- und Grundfreibetrag wird 2025 erhöht, und ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld angehoben. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiterhin zeitgleich steigen. Um berufstätige Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, werden ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich für den Kinderzuschlag zur Verfügung gestellt. Der bestehende Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.
Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler, um mehr Chancen für bessere Bildung zu schaffen. Das Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro fortgesetzt, um eine gute Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Unterstützung für Familien zu verbessern, soziale Ungleichheiten zu verringern und die Bildungs- und Betreuungsqualität zu erhöhen.
Ziel der Erhöhung von Kindergeld
Die Erhöhungen sollen Familien finanziell entlasten und die Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verbessern. Diese Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Regierung, die finanzielle Unterstützung für Familien zu verbessern und soziale Ungleichheiten zu verringern.
Staat und Politik aktuell: Beschlüsse, Leistungen & Sonderzahlungen für Bürgerinnen und Bürger
-
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Erhöhung Kindergeld 2023: 250 Euro für jedes Kind
Die Bundesregierung hatte im Rahmen des dritten Entlastungspaketes beschlossen, das Kindergeld um 18 Euro für das erste und zweite Kind anzuheben. Auf Grund der immensen Inflation hat die Regierung noch einmal nachgebessert. Demnach steigt das Kindergeld nun für das erste, zweite Kind und dritte Kind auf 250 Euro. Das Familienministerium teilt mit: Ab Januar 2023 soll das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro betragen. Das hat der Bundestag beschlossen. Für die ersten beiden Kinder bedeutet das die höchste Kindergelderhöhung seit 1996. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Familien deutlich stärker zu entlasten und das Kindergeld nochmals zu erhöhen“, sagte die Bundesfamilienministerin.
Kindergeld steigt 2023 auf 250 Euro für jedes Kind
Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Künftig soll es für die ersten beiden Kinder monatlich jeweils 31 Euro mehr geben als bisher. Für das dritte Kind ist ein Plus von 25 Euro vorgesehen. Der Satz von 250 Euro für das vierte Kind und alle weiteren Kinder soll unverändert bleiben, heißt es in Medienberichten. Damit gibt es nun für alle Kinder einer Familie die gleiche Summe an Kindergeld.
Kindergeldtabelle ab dem 1. Januar 2023: Höhe der Zahlung
Kindergeld (monatlich in Euro) | |
1. und 2. Kind | 250 |
3. Kind | 250 |
4. Kind und weitere | 250 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Newsletter für Eltern und Familien über staatliche Leistungen, Urteile, Finanzen und Jobs
- News über Leistungen des Staates – Kindergeld, Elterngeld, Kinderbonus, Energiebonus etc.
- Urteile aus dem Familienrecht
- Spannende Jobs für Väter und Mütter
250 Euro Kindergeld Auszahlung 2023
Kindergeld und Kinderzuschlag werden zeitgleich gezahlt, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Die letzte Zahl der jeweiligen Kindergeldnummer (die sogenannte Endziffer) entscheidet darüber, wann die entsprechenden Beträge auf Ihr Konto überwiesen werden. Also etwa xxxFKxxxxx9. Nachfolgend finden Sie die Auszahlungstermine mit den jeweiligen Endnummern. (Alle Angaben ohne Gewähr).
Auszahlung 2023: Tabelle der Auszahlungstermine Kindergeld
2023
- 4. Januar
- 3. Februar
- 3. März
- 5. April
- 4. Mai
- 5. Juni
- 5. Juli
- 3. August
- 5. September
- 5. Oktober
- 6. November
- 5. Dezember
2023
- 5. Januar
- 8. Februar
- 6. März
- 6. April
- 5. Mai
- 6. Juni
- 6. Juli
- 4. August
- 7. September
- 6. Oktober
- 7. November
- 6. Dezember
2023
- 11. Januar
- 9. Februar
- 7. März
- 12. April
- 9. Mai
- 7. Juni
- 7. Juli
- 7. August
- 8. September
- 9. Oktober
- 8. November
- 7. Dezember
2023
- 12. Januar
- 10. Februar
- 08. März
- 13. April
- 10. Mai
- 12. Juni
- 10. Juli
- 10. August
- 11. September
- 11. Oktober
- 9. November
- 8. Dezember
2023
- 13. Januar
- 13. Februar
- 10. März
- 14. April
- 11. Mai
- 13. Juni
- 11. Juli
- 11. August
- 12. September
- 12. Oktober
- 10. November
- 11. Dezember
2023
- 16. Januar
- 14. Februar
- 13. März
- 17. April
- 12. Mai
- 14. Juni
- 12. Juli
- 14. August
- 13. September
- 13. Oktober
- 13. November
- 12. Dezember
2023
- 17. Januar
- 15. Februar
- 14. März
- 18. April
- 15. Mai
- 15. Juni
- 13. Juli
- 15. August
- 14. September
- 17. Oktober
- 14. November
- 13. Dezember
2023
- 18. Januar
- 16. Februar
- 15. März
- 20. April
- 16. Mai
- 16. Juni
- 17. Juli
- 17. August
- 18. September
- 18. Oktober
- 16. November
- 14. Dezember
2023
- 20. Januar
- 17. Februar
- 17. März
- 21. April
- 17. Mai
- 20. Juni
- 18. Juli
- 18. August
- 19. September
- 19. Oktober
- 17. November
- 15. Dezember
2023
- 23. Januar
- 21. Februar
- 20. März
- 24. April
- 22. Mai
- 22. Juni
- 19. Juli
- 21. August
- 21. September
- 20. Oktober
- 20. November
- 18. Dezember
Kindergeld Auszahlung 2022: Tabelle mit allen Terminen
Alle Angaben ohne Gewähr
Kindergeldziffer-Endnummer: 0 | Kindergeldziffer-Endnummer: 1 | Kindergeldziffer-Endnummer: 2 | Kindergeldziffer-Endnummer: 3 | Kindergeldziffer-Endnummer: 4 | Kindergeldziffer-Endnummer: 5 | Kindergeldziffer-Endnummer: 6 | Kindergeldziffer-Endnummer: 7 | Kindergeldziffer-Endnummer: 8 | Kindergeldziffer-Endnummer: 9 |
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05.01.2022 | 07.01.2022 | 11.01.2022 | 12.01.2022 | 13.01.2022 | 14.01.2022 | 17.01.2022 | 18.01.2022 | 19.01.2022 | 21.01.2022 |
04.02.2022 | 08.02.2022 | 09.02.2022 | 10.02.2022 | 11.02.2022 | 14.02.2022 | 15.02.2022 | 16.02.2022 | 17.02.2022 | 21.02.2022 |
03.03.2022 | 04.03.2022 | 07.03.2022 | 08.03.2022 | 10.03.2022 | 11.03.2022 | 14.03.2022 | 15.03.2022 | 16.03.2022 | 18.03.2022 |
05.04.2022 | 07.04.2022 | 08.04.2022 | 11.04.2022 | 12.04.2022 | 13.04.2022 | 14.04.2022 | 20.04.2022 | 21.04.2022 | 22.04.2022 |
04.05.2022 | 06.05.2022 | 09.05.2022 | 10.05.2022 | 11.05.2022 | 12.05.2022 | 16.05.2022 | 17.05.2022 | 18.05.2022 | 20.05.2022 |
03.06.2022 | 08.06.2022 | 09.06.2022 | 10.06.2022 | 13.06.2022 | 14.06.2022 | 15.06.2022 | 17.06.2022 | 20.06.2022 | 22.06.2022 |
05.07.2022 | 06.07.2022 | 07.07.2022 | 08.07.2022 | 11.07.2022 | 12.07.2022 | 13.07.2022 | 15.07.2022 | 18.07.2022 | 19.07.2022 |
04.08.2022 | 05.08.2022 | 08.08.2022 | 10.08.2022 | 11.08.2022 | 12.08.2022 | 15.08.2022 | 16.08.2022 | 17.08.2022 | 18.08.2022 |
05.09.2022 | 07.09.2022 | 08.09.2022 | 09.09.2022 | 12.09.2022 | 13.09.2022 | 14.09.2022 | 16.09.2022 | 19.09.2022 | 21.09.2022 |
06.10.2022 | 07.10.2022 | 10.10.2022 | 11.10.2022 | 12.10.2022 | 14.10.2022 | 17.10.2022 | 18.10.2022 | 19.10.2022 | 21.10.2022 |
04.11.2022 | 07.11.2022 | 08.11.2022 | 09.11.2022 | 10.11.2022 | 11.11.2022 | 14.11.2022 | 15.11.2022 | 16.11.2022 | 17.11.2022 |
05.12.2022 | 06.12.2022 | 07.12.2022 | 08.12.2022 | 09.12.2022 | 12.12.2022 | 13.12.2022 | 14.12.2022 | 15.12.2022 | 16.12.2022 |
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Kindergeld, Kinderbonus: Auszahlung an Millionen Familien in Deutschland
Etwas Statistik zur Auszahlung des Kindergeldes im vergangenen Jahr.
- Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat 2022 an 10,24 Millionen Personen Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt.
- Die Familienkasse hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.
- Im Juli 2022 hat die Familienkasse zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt.
- Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt.
Kindergeld Höhe: Keine Anpassung für 2022
Die Bundesregierung hat das Kindergeld zuletzt 2021 erhöht. Festgelegt ist diese Entscheidung im Zweiten Familienentlastungsgesetz: Dieses sah eine Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind vor. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro.
Schon gewusst: Kinderbonus 100 Euro zum Kindergeld
Die Ampel-Koalition hat neben dem Tankrabatt, der Energiepreispauschale, einen einmaligen Kinderbonus beschlossen, um die aktuellen hohen Kosten abzufedern. Am 23. März 2022 einigte sich der Koalitionsausschuss im Rahmen eines Entlastungspakets auf diesen Familienzuschuss zum Kindergeld.
Der Kinderbonus 2022 beträgt 100 Euro pro Kind und wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung, teilte die zuständige Bundesagentur für Arbeit mit.
Für Kinder, die 2022 geboren wurden beziehungsweise werden und für die bislang kein Kinderbonus 2022 ausgezahlt wurde (etwa, weil noch nicht über den Kindergeldanspruch entschieden wurde), gilt: Wenn Sie Kindergeld für Ihr im Jahr 2022 neugeborenes Kind beantragt haben, wird der Kinderbonus 2022 automatisch an Sie ausgezahlt. Eltern erhalten den Bonus also auch für Kinder, die noch im Jahr 2022 – nach dem Auszahlungsmonat Juli – geboren werden.
Kinderbonus Auszahlung im Juli 2022: Geld ohne Antrag
Die Auszahlung erfolgt im Juli – wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung, teilte die Bundesregierung mit. „Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden.“
Auszahlung Kinderbonus voraussichtlich im Juli
Bevor die Auszahlung des Kinderbonus erfolgt, muss das Gesetz der Bundesregierung erst beschlossen und in Kraft getreten sein. Die Auszahlung des Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro erfolgt voraussichtlich im Juli 2022.
Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde verbessert
Anspruch auf Kinderkrankentage verdoppelt: Pro Elternteil und Kinder gibt es 2021 insgesamt 20 Kinderkrankentage. Alleinerziehende können bis zu 40 Tage in Anspruch nehmen. Das hat der Deutsche Bundestag wegen der Corona-Pandemie beschlossen.
Kindergeld: Bis zu welchem Alter wird gezahlt
Eine zentrale Frage zum Kindergeld lautet: Bis zu welchem Alter wird das Kindergeld ausgezahlt? Dabei lassen sich grob drei Gruppen einteilen. Kindergeld gibt es grundsätzlich:
- für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Anspruch auf Kindergeld: Eltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern. Aber auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern können einen Antrag für die in Obhut genommen Kindern stellen. Stiefeltern und Großeltern sind dann anspruchsberechtigt, wenn diese das Stief- bzw. Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen haben.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 2022
Alle SteuerzahlerInnen werden 2021 finanziell entlastet: Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, wird angehoben, von 9408 Euro auf 9696 Euro. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57.052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung dieser Einkommensgrenzen vorgesehen. Außerdem dürfen Alleinerziehende künftig höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
2020 | 2021 | 2022 | |
Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag | 9.408 Euro | 9.696 Euro | 10.347 Euro |
Kinderfreibetrag (pro Elternteil) | 2.586 Euro | 2.730 Euro | 2.730 Euro |
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (pro Elternteil) | 1.320 Euro | 1.464 Euro | 1.464 Euro |
Alle Angaben ohne Gewähr
Antrag: So beantragen Sie 250 Euro Kindergeld
Das Familienportal der Bundesregierung stellt dar, wie Eltern Kindergeld beantragen können. Um Kindergeld zu erhalten, müssen ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Familienkasse hält dazu Formulare bereit. Damit kann der Antrag online gestellt werden.
In dem Antrag muss die steuerliche Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben werden. Das Familienportal rät: „Bitte stellen Sie den Antrag bei der Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst angestellt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, dann stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Dienststelle.“
250 Euro Kindergeld 2023 jetzt online beantragen
Seit kurzem können Eltern das Kindergeld digital beantragen. Benötigt wird dafür eine Unterschrift auf einem gültigen Elster-Zertifikat. Das gilt für neugeborene Kinder und spart das Ausdrucken und Versenden des Antrags auf Kindergeld. Generell sollte folgendermaßen vorgegangen werden.
Am besten beantragen Eltern Kindergeld gleich nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das geht in drei Schritten:
- Antrag online ausfüllen und online vorab an die Familienkasse senden
- Dann Antrag ausdrucken und unterschreiben
- Diesen Antrag per Post versenden
Du musst nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen: Die Familienkasse zahlt weiter, solange es keine Veränderungen gibt. Aber: Du musst der Familienkasse mitteilen, wenn Du zum Beispiel umgezogen bist. Dazu kannst Du auch das Online-Formular Veränderungsmitteilung nutzen. Hier findest Du das Formular für den Kindergeldantrag nach der Geburt.
Zahlung von 250 Euro Kindergeld rückwirkend
Achtung: Die Familienkasse zahlt nur sechs Monate rückwirkend Kindergeld aus.
Zudem kann der Antrag für über 18-jährige Kinder auch online ausgefüllt werden. Allerdings muss dieser Antrag derzeit noch in Papierform unterschrieben werden und mit den erforderlichen Nachweisen bei der Familienkasse eingereicht werden.
Mehr dazu finden Sie unter www.familienkasse.de.
Kinderzuschlag zum Kindergeld
Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Der Kinderzuschlag steht Bürgern zu, wenn ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, Sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sorgen. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 hat der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) in zwei Etappen stark verbessert – und er gilt jetzt auch für Alleinerziehende. Bis zu 185 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld sind möglich. Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wie Sie den Zuschlag beantragen können.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bietet umfassende Infos zum Kinderzuschlag…
Kinderfreizeitbonus 2021: Einmalzahlung für bedürftige Familien
Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt die Bundesregierung weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien bereit. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Kinderfreizeitbonus: Wann Antrag stellen
Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher kein Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt, teilte die BA mit.
Kindergeld nach der Schule – Kind über 18 Jahre
Der Schulabschluss ist ein Meilenstein für jeden Menschen. Doch auch Eltern müssen aktiv werden, wenn Ihr Kind bald seinen Abschluss macht oder die Schule bereits beendet.
So muss die Familienkasse prüfen, ob Eltern und Kinder weiterhin berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten. Der Tipp der Bundesagentur für Arbeit: „Informieren Sie uns so früh wie möglich darüber, wie es für Ihr Kind nach der Schule weitergeht.“ So können Unterbrechnung bei den Kindergeld Auszahlungen vermieden werden.
Kindergeld im Studium oder in der Ausbildung
Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben die Eltern in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung. Der Frist umfasst bis zu 4 Kalendermonaten.
Damit der Bezug des Kindergeldes im Studium oder während der Ausbildung weiterläuft müssen Eltern in der Regel folgende Dokumente einreichen:
- Schulbescheinigung (bei einer schulischen Berufsausbildung)
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Immatrikulationsbescheinigung der Uni oder Fachhochschule
Achtung: Das hat sich geändert
Die früher geltende Altersgrenze, nach der für Kinder bis zu einem Alter von 27 Jahren Kindergeld gezahlt werden konnte, wurde 2006 in Stufen auf 25 Jahre gesenkt. Die Abstufung sah folgendermaßen aus:
- Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
- Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Kindergeld 2012 bis 2019 (alle Beträge in Euro)
Gültig ab | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | Jedes weiteres Kind |
2019 | 204 | 204 | 210 | 235 |
2018 | 194 | 194 | 200 | 225 |
2017 | 192 | 192 | 198 | 223 |
2016 | 190 | 190 | 196 | 221 |
2015 | 188 | 188 | 194 | 219 |
2014 | 184 | 184 | 190 | 215 |
2013 | 184 | 184 | 190 | 215 |
2012 | 184 | 184 | 190 | 215 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Kindergeld für volljährige Behinderte
Für 245.817 volljährige Kinder mit einer Behinderung wird Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Dies teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Oktober 2020 mit. Statistische Daten für die Familienkassen des öffentlichen Dienstes lägen nicht vor. Der Kindergeldanspruch für ein Kind, das wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bestehe ohne eine Altersbegrenzung, gegebenenfalls also ein Leben lang. Die Familienkassen müssten in angemessenen Zeitabständen überprüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen würden. Dabei sehe das Verfahren so weit wie möglich Vereinfachungen vor, um die Eltern vor überflüssiger Bürokratie zu verschonen.
Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden
Die BA teilt mit: Die Frist zur rückwirkenden Zahlung von Kindergeld beträgt 6 Monate. Beantragen Sie Kindergeld daher rechtzeitig, Nachteile zu vermeiden.
Kindergeld Rückzahlung bei veränderten Verhältnissen
Verändern sich die persönlichen, familiären Verhältnisse, kann das Auswirkungen auf Ihren Anspruch haben. Es kann sein, dass BürgerInnen etwa weniger Kindergeld erhalten. Zu viel erhaltenes Geld wird von der BA zurückgefordert.