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Ex-Bundesregierung: Ampel-Parteien wollen Kindergeld 2025 auf 255 Euro anheben

255 Euro Kindergeld soll es 2025 geben. Jetzt wollen die vormaligen Ampel-Parteien die Kindergeld-Anpassung gemeinsam auf den Weg bringen. Alle Familien mit Kindern erhalten durch das Kindergeld Unterstützung.

Inhalt Kindergeld und Kinderbonus

Das Kindergeld zählt zu den zentralen und wichtigen finanziellen Leistungen, die Familien mit Kindern vom Staat bekommen. Der Grund, warum das Kindergeld gezahlt wird, ist relativ einfach: Eltern sind aufgrund ihrer familiären Pflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Bürger. Das Kinder soll deshalb Familien mit Kindern entlasten. Wir zeigen wie hoch das Kindergeld ist und geben weitere Infos über jeweilige Auszahlungstermine, Höhe und Antrag.

Kindergeld 2025: SPD, Grüne und FDP bringen Gesetzentwurf ein

Die ehemalige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP strebt noch vor den kommenden Bundestagswahlen eine Kindergelderhöhung und Steuerentlastungen an. Ziel ist es, das Gesetz rechtzeitig zu verabschieden. Dies bestätigte der Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler.

Der Gesetzentwurf, der aus Zeiten der Ampel-Koalition stammt, soll nun von der FDP gemeinsam mit der Minderheitsregierung aus SPD und Grünen verabschiedet werden. Wie aus Fraktionskreisen bekannt wurde, ist jedoch auch die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Zuvor hatte die FDP Änderungen am Entwurf gefordert. Besonders die im Gesetz vorgesehenen Bürokratiekosten für Unternehmen stießen auf Kritik, weswegen sich die FDP nach dem Bruch der Regierung gegen die ursprüngliche Fassung stellte. Die Details:

Kindergeld 2025

    • Steigerung um 5 Euro pro Monat
    • Neue Höhe: 255 Euro pro Kind und Monat (aktuell 250 Euro)
    • Pro Jahr: Ein Plus von 60 Euro pro Kind
  • Kindersofortzuschlag:
    • Steigerung um 5 Euro pro Monat
    • Neue Höhe: 25 Euro pro Monat (aktuell 20 Euro)
    • Pro Jahr: Plus von 60 Euro pro Kind

Kindergeld 2025: Keine zusätzlichen Anträge notwendig

Für die Erhöhungen des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlags sind keine zusätzlichen Anträge erforderlich. Die Beträge werden automatisch angepasst.

Kindergeld 2025: Mehr Geld für Familien

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat umfassende Leistungsverbesserungen für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen. Der Kinder- und Grundfreibetrag wird 2025 erhöht, und ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld angehoben. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiterhin zeitgleich steigen. Um berufstätige Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, werden ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich für den Kinderzuschlag zur Verfügung gestellt. Der bestehende Kindersofortzuschlag wird erhalten und erhöht.

Mit dem Startchancen-Programm unterstützt der Bund ferner mit einer Milliarde Euro jährlich gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler, um mehr Chancen für bessere Bildung zu schaffen. Das Kita-Qualitätsgesetz wird mit rund zwei Milliarden Euro fortgesetzt, um eine gute Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Unterstützung für Familien zu verbessern, soziale Ungleichheiten zu verringern und die Bildungs- und Betreuungsqualität zu erhöhen.

Ziel der Erhöhung von Kindergeld

Die Erhöhungen sollen Familien finanziell entlasten und die Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verbessern. Diese Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Regierung, die finanzielle Unterstützung für Familien zu verbessern und soziale Ungleichheiten zu verringern.

Staat und Politik aktuell: Gehälter, Beschlüsse, Leistungen für Bürgerinnen und Bürger

 

Kindergeldtabelle ab dem 1. Januar 2025: Höhe der Zahlung

Kindergeld (monatlich in Euro)
1. und 2. Kind 255
3. Kind 250
4. Kind und weitere 250

Alle Angaben ohne Gewähr

255 Euro Kindergeld Auszahlung 2025

Kindergeld und Kinderzuschlag werden zeitgleich gezahlt, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Die letzte Zahl der jeweiligen Kindergeldnummer (die sogenannte Endziffer) entscheidet darüber, wann die entsprechenden Beträge auf Ihr Konto überwiesen werden. Also etwa xxxFKxxxxx9. Nachfolgend finden Sie die Auszahlungstermine mit den jeweiligen Endnummern. (Alle Angaben ohne Gewähr).

Auszahlung 2025: Tabelle der Auszahlungstermine Kindergeld

Kindergeldziffer-Endnummer: 0

Auszahlungstermine 2025

  • 8. Januar
  • 5. Februar
  • 5. März
  • 3. April
  • 6. Mai
  • 4. Juni
  • 3. Juli
  • 5. August
  • 3. September
  • 7. Oktober
  • 5. November
  • 3. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 1

Auszahlungstermine 2025

  • 8. Januar
  • 7. Februar
  • 6. März
  • 7. April
  • 7. Mai
  • 5. Juni
  • 4. Juli
  • 6. August
  • 5. September
  • 7. Oktober
  • 6. November
  • 4. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 2

Auszahlungstermine 2025

  • 10. Januar
  • 10. Februar
  • 7. März
  • 9. April
  • 8. Mai
  • 6. Juni
  • 7. Juli
  • 7. August
  • 8. September
  • 9. Oktober
  • 7. November
  • 5. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 3

Auszahlungstermine 2025

  • 13. Januar
  • 12. Februar
  • 10. März
  • 10. April
  • 12. Mai
  • 11. Juni
  • 9. Juli
  • 8. August
  • 10. September
  • 10. Oktober
  • 11. November
  • 8. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 4

Auszahlungstermine 2025

  • 14. Januar
  • 13. Februar
  • 12. März
  • 11. April
  • 13. Mai
  • 12. Juni
  • 10. Juli
  • 12. August
  • 11. September
  • 13. Oktober
  • 12. November
  • 9. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 5

Auszahlungstermine 2025

  • 15. Januar
  • 14. Februar
  • 13. März
  • 14. April
  • 14. Mai
  • 13. Juni
  • 11. Juli
  • 14. August
  • 15. September
  • 14. Oktober
  • 13. November
  • 10. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 6

Auszahlungstermine 2025

  • 16. Januar
  • 17. Februar
  • 14. März
  • 15. April
  • 16. Mai
  • 16. Juni
  • 14. Juli
  • 15. August
  • 16. September
  • 16. Oktober
  • 14. November
  • 11. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 7

Auszahlungstermine 2025

  • 17. Januar
  • 18. Februar
  • 17. März
  • 16. April
  • 19. Mai
  • 17. Juni
  • 17. Juli
  • 18. August
  • 17. September
  • 17. Oktober
  • 17. November
  • 12. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 8

Auszahlungstermine 2025

  • 22. Januar
  • 19. Februar
  • 18. März
  • 17. April
  • 21. Mai
  • 18. Juni
  • 18. Juli
  • 19. August
  • 18. September
  • 20. Oktober
  • 18. November
  • 15. Dezember
Kindergeldziffer-Endnummer: 9

Auszahlungstermine 2025

  • 23. Januar
  • 21. Februar
  • 20. März
  • 23. April
  • 22. Mai
  • 23. Juni
  • 21. Juli
  • 21. August
  • 19. September
  • 21. Oktober
  • 20. November
  • 16. Dezember

Kindergeld-Rechner: Jetzt Höhe ausrechnen


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Kindergeld: Bis zu welchem Alter wird gezahlt

Eine zentrale Frage zum Kindergeld lautet: Bis zu welchem Alter wird das Kindergeld ausgezahlt? Dabei lassen sich grob drei Gruppen einteilen. Kindergeld gibt es grundsätzlich:

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Anspruch auf Kindergeld: Eltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern. Aber auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern können einen Antrag für die in Obhut genommen Kindern stellen. Stiefeltern und Großeltern sind dann anspruchsberechtigt, wenn diese das Stief- bzw. Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 2022

Alle SteuerzahlerInnen werden 2021 finanziell entlastet: Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, wird angehoben, von 9408 Euro auf 9696 Euro. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57.052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung dieser Einkommensgrenzen vorgesehen. Außerdem dürfen Alleinerziehende künftig höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

2020 2021 2022
Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag 9.408 Euro 9.696 Euro 10.347 Euro
Kinderfreibetrag (pro Elternteil) 2.586 Euro 2.730 Euro 2.730 Euro
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (pro Elternteil) 1.320 Euro 1.464 Euro 1.464 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr

Antrag: So beantragen Sie 255 Euro Kindergeld

Das Familienportal der Bundesregierung stellt dar, wie Eltern Kindergeld beantragen können. Um Kindergeld zu erhalten, müssen ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Familienkasse hält dazu Formulare bereit. Damit kann der Antrag online gestellt werden.

In dem Antrag muss die steuerliche Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben werden. Das Familienportal rät: „Bitte stellen Sie den Antrag bei der Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst angestellt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, dann stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Dienststelle.“

250 Euro Kindergeld jetzt online beantragen

Seit kurzem können Eltern das Kindergeld digital beantragen. Benötigt wird dafür eine Unterschrift auf einem gültigen Elster-Zertifikat. Das gilt für neugeborene Kinder und spart das Ausdrucken und Versenden des Antrags auf Kindergeld. Generell sollte folgendermaßen vorgegangen werden.

Am besten beantragen Eltern Kindergeld gleich nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das geht in drei Schritten:

  • Antrag online ausfüllen und online vorab an die Familienkasse senden
  • Dann Antrag ausdrucken und unterschreiben
  • Diesen Antrag per Post versenden

Du musst nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen: Die Familienkasse zahlt weiter, solange es keine Veränderungen gibt. Aber: Du musst der Familienkasse mitteilen, wenn Du zum Beispiel umgezogen bist. Dazu kannst Du auch das Online-Formular Veränderungsmitteilung nutzen. Hier findest Du das Formular für den Kindergeldantrag nach der Geburt.

Zahlung von 255 Euro Kindergeld rückwirkend

Achtung: Die Familienkasse zahlt nur sechs Monate rückwirkend Kindergeld aus.

Zudem kann der Antrag für über 18-jährige Kinder auch online ausgefüllt werden. Allerdings muss dieser Antrag derzeit noch in Papierform unterschrieben werden und mit den erforderlichen Nachweisen bei der Familienkasse eingereicht werden.

Mehr dazu finden Sie unter www.familienkasse.de.

Kindergeld nach der Schule – Kind über 18 Jahre

Der Schulabschluss ist ein Meilenstein für jeden Menschen. Doch auch Eltern müssen aktiv werden, wenn Ihr Kind bald seinen Abschluss macht oder die Schule bereits beendet.

So muss die Familienkasse prüfen, ob Eltern und Kinder weiterhin berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten. Der Tipp der Bundesagentur für Arbeit: „Informieren Sie uns so früh wie möglich darüber, wie es für Ihr Kind nach der Schule weitergeht.“ So können Unterbrechnung bei den Kindergeld Auszahlungen vermieden werden.

Kindergeld im Studium oder in der Ausbildung

Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben die Eltern in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung. Der Frist umfasst bis zu 4 Kalendermonaten.

Damit der Bezug des Kindergeldes im Studium oder während der Ausbildung weiterläuft müssen Eltern in der Regel folgende Dokumente einreichen:

  • Schulbescheinigung (bei einer schulischen Berufsausbildung)
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Immatrikulationsbescheinigung der Uni oder Fachhochschule
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