Seit vier Jahren gilt die neue Entgeltordnung in den Pflegeberufen. Darauf hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber 2016 geeinigt. Hier gibt es Infos zur Eingruppierung.
Ab Januar 2017 gibt es neue Regelungen zur Eingruppierung der Gesundheitsberufe. Das Ziel von Gewerkschaften und Arbeitgebern ist es, die Pflegeberufe mit einer neuen Entgeltordnung aufzuwerten. So wird für die Pflege eine neue Entgelttabelle „P“ eingeführt. Sie löst die bisherige Kr-Tabelle ab. In den Entgeltgruppen P 7 (bislang Kr. 7a) und P 8 (Kr. 8a) wird die Stufe 1 gestrichen, damit steigen die BerufsanfängerInnen höher ein. Für die Entgeltgruppen P 9 bis P 14 (bislang Kr. 9a bis Kr. 11a) gibt es künftig eine Stufe 6, also mehr Geld für die Beschäftigten mit langer Berufserfahrung, wie ver.di mitteilt. Achtung: Alle Angaben ohne Gewähr.
TVöD: Eingruppierung Pflege
Zu den aktuellen TVöD-Entgelttabellen Pflege…
Wissenschaftliche Leitungskräfte: Künftig Entgeltgruppe 13
Neue Tätigkeitsmerkmale werden für Leitungskräfte eingeführt. Die bislang ausschließlich von Unterstellungsverhältnissen abhängigen Merkmale gibt es zukünftig nicht mehr. Lehrkräfte für die Gesundheitsberufe mit wissenschaftlicher Hochschulbildung sollen künftig nach der Entgeltgruppe 13 bezahlt werden.
Entgeltordnung gilt für alle Beschäftigten 2019
Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung am 1. Januar 2017 sind alle Beschäftigten in die neue Entgeltordnung eingruppiert. Herabgruppierungen oder eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung dürfen nicht erfolgen, teilte ver.di mit. Wer in eine höhere Entgeltgruppe (EG oder P) eingruppiert werden könnte, muss einen Antrag stellen. Welche Entgeltgruppe gilt für wen? Hier einige Beispiele (Alle Angaben ohne Gewähr).
Entgeltgruppe P 5
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe P 6
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe P 7
Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe P 8
Pflegerinnen und Pfleger der Entgeltgruppe 7a, deren Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe 7a heraushebt
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und einer den Anforderungen nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Pflegeberufsgesetz
Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt
Für welche Berufsgruppen gilt die Entgelttabelle TVöD Pflege?
Weitere ausführliche Informationen für alle Berufe im Pflegebereich gibt es von ver.di…