Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Berlin wie etwa Feuerwehrleute, Polizeibeamte oder Beschäftigte von Krankenhäusern sollen künftig kostenlos parken können. Wichtige Voraussetzung: Sie arbeiten im Schichtdienst.
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Die Senatorinnen Bettina Jarasch (Mobilität) und Iris Spranger (Inneres) haben Mitte Mai auf ein Modell geeinigt, wie die bereits 2019 im Rahmen des Luftreinhalteplans beschlossene Erhöhung der Kurzeit-Parkgebühren in Berlin mit Ausnahmen für Schichtarbeitende versehen werden kann. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch und Innensenatorin Iris Spranger kamen jetzt überein, den Erlass von Parkgebühren an die sogenannte Wechselschichtzulage beziehungsweise die Erschwerniszulage zu knüpfen.
Berlin: Kostenlos parken im Schichtdienst bei Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämtern
Wer diese Zulagen nachweisen kann – die bei regelmäßigem Schichtdienst oder speziellem Bereitschaftsdienst im Tarif- und im Besoldungsrecht verankert sind – soll künftig auf Antrag beim zuständigen Bezirksamt pauschal eine Gebührenbefreiung für eine bestimmte Parkzone am jeweiligen Arbeitsplatz erhalten können. Von dieser erleichterten Regelung würden Beschäftige
- der Polizei,
- der Feuerwehr,
- der Ordnungsämter und
- der landeseigenen Krankenhausbetriebe Vivantes und Charité profitieren.
Für alle anderen Schichtarbeitenden bleibt wie bisher die Möglichkeit, einen individuellen Antrag auf Parkgebührenerlass mit Nachweis der eigenen Arbeitszeiten zu stellen, heißt es in einer Erklärung.
Polizei und Co. im Dienst zu allen Zeiten
Die Innensenatorin Iris Spranger betont: „Viele Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Dienstkräfte der Ordnungsämter müssen zu allen Zeiten und Unzeiten ihren Dienst antreten. Sie tun das zum Schutz von uns allen. Für diese Kolleginnen und Kollegen ist die neue Regelung eine große Erleichterung und Anerkennung ihrer besonderen Einsatzzeiten im Schicht- und Nachtdienst. Deshalb habe ich mich gleich nach Amtsantritt um dieses Thema gekümmert.“ Die Bezirke werden seitens der Senatsmobilitätsverwaltung zeitnah über das neue Verfahren in Form von Ermessensleitlinien informiert. Damit kann auch die neue Parkgebührenverordnung vorbereitet und im Senat beschlossen werden.

