Neben der Besoldung für Landesbeamten steht noch die Anpassung der Bundesbesoldung aus. Es wird spannend für die rund 1,8 Millionen Beamten, Richter, Professoren und Soldaten. Am Wochenende entscheidet sich, ob die Tarifparteien den Schlichtungsvorschlag annehmen.
2025 ist ein besonderes Jahr für den öffentlichen Dienst. Seit vielen Jahren gibt es erstmals wieder Tarif- und Besoldungsverhandlungen für alle Angestellten und Beamten.
Anzeige: Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen
Newsletter zur Besoldungsrunde 2025 im öffentlichen Dienst – jetzt abonnieren!
- Mehr als 138.000 Abonnenten
- Monatliche Nachrichten, kostenlos in Ihr Email-Postfach
- Alles über Gehälter und Besoldung
- Vorteile für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Freie Stellen
Besoldungsrunde: Was bringt die Schlichtung?
Die Schlichtung im öffentlichen Dienst 2025 ist abgeschlossen – für die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen wurde eine Einigungsempfehlung vorgelegt. Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, etwa bei der Bundespolizei, dem Zoll oder in Bundesministerien, stellt sich nun die Frage, wie sich das Ergebnis auf ihre Besoldung auswirkt und vor allem: Wann startet die Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung.
Besoldungsrunde 2025: Wann wird die Beamtenbesoldung angepasst?
Das Bundesinnenministerium (BMI) teilte auf Anfrage mit, dass die neue Bundesregierung über eine Gesetzesinitiative zur Übertragung des Tarifergebnisses entscheiden wird. Im Rahmen der Besoldungsrunde 2025 soll auch über Maßnahmen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung beraten werden. Für die Beamten des Bundes könnte das laufende Jahr somit zwei Anpassungen bringen.
Schlichtungsempfehlung: Diese Vorgaben könnten übernommen werden
Bevor die Besoldungsanpassung auf den Weg gebracht werden kann, müssen sich erstmal die Tarifparteien auf einen TVöD-Tarifabschluss verständigen. Am 5. April werden sie dafür noch einmal zur vierten Verhandlungsrunde in Potsdam zusammenkommen. Die Details, die auf dem Verhandlungstisch liegen, lauten:
Die Schlichtung sieht unter anderem eine zweistufige Entgelterhöhung vor:
- Ab 1. April 2025: +3 %, mindestens jedoch 110 Euro monatlich
- Ab 1. Mai 2026: weitere 2,8 %
Zudem sollen Beschäftigte ab 2026 Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln können. Ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 sowie die Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, sind ebenfalls Teil der Empfehlung. Für Schicht- und Wechselschichtarbeit sind Zulagen von 100 bzw. 200 Euro monatlich ab Juli 2025 vorgesehen.
Gehalts- und Besoldungsrunde Länder ab Herbst 2025
Im Herbst starten dann voraussichtlich die Verhandlungen der Länder. Beiden Runden folgt im Nachgang die Anpassung der Besoldung, erst für den Bund, dann für Länder und Kommunen. Zumindest war dies in den vergangenen Jahren stets der Fall. Für die Beamten des Bundes steht außerdem die Erhöhung der Besoldung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus.
Ältere Meldungen zum Thema:
Besoldungsrunde 2025 im öffentlichen Dienst: Es geht ums Geld
Die Folgen durch den Bruch der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz treffen auch die Bundesbeamten. Denn eigentlich hätten SPD, Grüne und FDP den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung längst umsetzen müssen.
Bereits vor drei Jahren hatte das Bundesinnenministerium einen ersten Entwurf für das Gesetz vorgelegt, der aber in der Koalition abgelehnt wurde. Ein zweiter Anlauf in diesem Jahr erfolgte im November das Kabinett und liegt nun im Bundestag. Das BMI verweist auf Nachfrage deshalb auf die beteiligten Fraktionen im Parlament:
Anpassung der Besoldung hätte längst umgesetzt werden müssen
„Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) am 6. November 2024 im Kabinett beschlossen. Damit befindet sich das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren.”
Man möge Fragen zum Thema bitte an die Fraktionen im Deutschen Bundestag senden. Sollte dort keine Beschlussfassung über den Gesetzentwurf mehr erfolgen, werde das BMI dafür Sorge tragen, dass das Vorhaben in der neuen Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird. (Antwort des BMI vom 20. Dezember 2024)
Bundesverfassungsgericht hatte Teile der Landesbesoldungsgesetze als verfassungswidrig eingestuft
Nötig ist diese außerplanmäßige Anpassung, da das Bundesverfassungsgericht Bestandteile der Landesbesoldungsgesetze in Berlin und NRW als nicht verfassungskonform beurteilt hat. Die Landesregierungen hatten bereits Anpassungen vorgenommen.
Die Verfassungsrichter hatten bei ihrer Entscheidung 2020 das Alimentationsprinzip (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) herangezogen. Danach muss der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau (als staatliche Sozialleistung) stets gewährleistet sein, um die verfassungsrechtlich geschuldete Mindestalimentation sicherzustellen.
Darum hat Bundesverfassungsgericht Landesbesoldungsgesetze als verfassungswidrig eingestuft
„Zugleich ist die Ausstrahlwirkung der verfassungsrechtlich geschuldeten Mindestalimentation auf das gesamte Besoldungsgefüge zu beachten, das von dem zwischen den Besoldungsgruppen geltenden Abstandsgebot als eigenständigem hergebrachten Grundsatz und in enger Anbindung zum Leistungsgrundsatz geprägt ist. Zudem hat der Gesetzgeber die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen“, heißt es im Papier.
Wie es mit dieser Anpassung weitergeht, hängt nun von den Fraktionen im Deutschen Bundestag ab. Kann sich die FDP bei diesem Thema mit den alten Ampel-Koalitionspartnern zusammenraufen? Oder finden SPD und Grüne bei der CDU/CSU-Fraktion Mitstreiter?
Besoldungsrunde 2025 für den Bund
Spannend wird zudem die Besoldungsrunde des Bundes im Anschluss an die TVöD-Tarifverhandlungen. Da die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfindet, wird bei der voraussichtlich letzten und dritten Verhandlungsrunde Mitte März noch keine neue Bundesregierung bzw. ein/e neuer/neue Bundesinnenminister oder Bundesinnenministerin im Amt sein.
Die Amtsinhaberin Nancy Faeser (SPD) wird bei allen drei angesetzten Verhandlungsterminen auf der Arbeitgeberseite als Verhandlungsführerin dabei sein. Auf Anfrage hat das Bundesinnenministerium mitgeteilt:
„Es sind drei Verhandlungsrunden mit den Gewerkschaften ver.di und dbb vereinbart, die voraussichtlich an folgenden Terminen stattfinden:
- Verhandlungsrunde: 24. Januar 2025
- Verhandlungsrunde: 17./18. Februar 2025
- Verhandlungsrunde: 14.-16. März 2025
Die letzte Verhandlungsrunde liegt damit zeitlich nach dem aktuell geplanten Termin zur Neuwahl des Deutschen Bundestages (23. Februar 2025). Die derzeitige Bundesregierung wird auch nach dem Zusammentreten des neuen Bundestages die Regierungsgeschäfte weiterführen, bis der Prozess zur Bildung einer neuen Bundesregierung abgeschlossen ist. Daher ist gesichert, dass die Bundesregierung in der anstehenden Tarifrunde kontinuierlich handlungsfähig ist.“
Anpassung der Besoldung könnte von neuem Dienstherren beschlossen werden
Die anschließende Anpassung der Besoldung könnte dann allerdings von einem neuen Dienstherren auf den Weg gebracht und beschlossen werden. In der Regel gibt der Bund das Tarifergebnis 1 zu 1 an seine Beamten, Richter und Soldaten weiter. Ob es diesmal auch so kommt, hängt auch von den neuen Koalitionspartnern ab.
Allerdings ist es kaum vorstellbar, dass es sich ein neuer Innenminister oder eine neue Innenministerin den Auftakt im Amt durch eine verzögerte oder geringe Besoldungsanpassung mit den untergebenen Beamten verscherzt.
Öffentlicher Dienst: Besoldungsrunde der Länder im Herbst 2025
Zum 31. Oktober 2025 läuft der aktuell geltende Tarifvertrag der Länder aus. Spätestens im Herbst wird also auch über einen neuen TVL verhandelt werden. Die Tarifforderungen werden die Gewerkschaften wahrscheinlich im Sommer debattieren und dann im Spätsommer öffentlich machen.
Da die Länder den Großteil der Beamten beschäftigen, hat die TVL-Runde einen großen Einfluss auf die Anpassung von Lehrern, Polizeibeamten, verbeamteten Feuerwehrleuten, Justizvollzugsbeamten und Versorgungsempfängern der Länder. Wir berichten ab Sommer über die Tarif- und Besoldungsrunde. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.
Top-News:
Koalitionsvertrag 2025: Was Union und SPD mit dem öffentlichen Dienst vorhaben
Tarifabschluss öffentlicher Dienst: Gehaltsplus 5,8 Prozent, Laufzeit 27 Monate
Prognose für die TVöD-Entgelttabelle 2025
500-Milliarden Euro: Kann die Mega-Investition die Tarifverhandlungen retten und den öffentlichen Dienst modernisieren?
Öffentlicher Dienst 2025: Das kommt auf Beamte und Angestellte zu
Wie geht es weiter für Beamte bei Bund und Ländern: Besoldungsrunde 2025 im öffentlichen Dienst
TVöD-Tarifrunde 2025: Alle Fakten, alle News
Personalkrise in der Verwaltung, Überstunden, Jobfrust – Analyse zur Lage im öffentlichen Dienst
KI-Webinar: Einführung in ChatGPT – JETZT ANMELDEN
Stellenbörse für den öffentlichen Dienst: Lukrative Jobs im Staatsdienst
Aktuelle Informationen zu Gehalt & Besoldung im öffentlichen Dienst
-
- Kostenloser Newsletter für Beamte und Angestellte
- TVöD: Gehalt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen
- TVöD Entgeltordnung
- TV-L: Gehalt im öffentlichen Dienst der Länder
- Beamtenbesoldung: Besoldungstabellen
- A13 Beamtenbesoldung für Lehrer, Hauptkommissare und Co.
- Bundeswehr: Besoldung für Soldaten & Offiziere
- Gehalt & Besoldung von Bürgermeistern
Für öffentliche Arbeitgeber!
Jetzt günstige Stellenanzeigen schalten – monatlich 650.000 Fachkräfte erreichen