In der Besoldungsrunde 2025 geht es um die Anpassung der Besoldung für Beamte bei Bund, Ländern und Kommunen. Zudem steht weiterhin die Anpassung der Bundesbesoldung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Es wird spannend für die rund 1,8 Millionen Beamten, Richter, Professoren und Soldaten.
2025 ist ein besonderes Jahr für den öffentlichen Dienst. Seit vielen Jahren gibt es erstmals wieder Tarif- und Besoldungsverhandlungen für alle Angestellten und Beamten. Im Frühjahr läuft die TVöD-Runde für Bund und Kommunen. Die Gewerkschaften fordern für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen 8 Prozent mehr Gehalt und Besoldung – mindestens 350 Euro pro Monat. Im Herbst starten dann voraussichtlich die Verhandlungen der Länder. Beiden Runden folgt im Nachgang die Anpassung der Besoldung, erst für den Bund, dann für Länder und Kommunen. Zumindest war dies in den vergangenen Jahren stets der Fall. Für die Beamten des Bundes steht außerdem die Erhöhung der Besoldung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus.
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Besoldungsrunde 2025 im öffentlichen Dienst: Es geht ums Geld
Die Folgen durch den Bruch der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz treffen auch die Bundesbeamten. Denn eigentlich hätten SPD, Grüne und FDP den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung längst umsetzen müssen. Bereits vor drei Jahren hatte das Bundesinnenministerium einen ersten Entwurf für das Gesetz vorgelegt, der aber in der Koalition abgelehnt wurde. Ein zweiter Anlauf in diesem Jahr passierte im November das Kabinett und liegt nun im Bundestag. Das BMI verweist auf Nachfrage deshalb auf die beteiligten Fraktionen im Parlament:
„Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) am 6. November 2024 im Kabinett beschlossen. Damit befindet sich das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren.“ Man möge Fragen zum Thema bitte an die Fraktionen im Deutschen Bundestag senden. Sollte dort keine Beschlussfassung über den Gesetzentwurf mehr erfolgen, werde das BMI dafür Sorge tragen, dass das Vorhaben in der neuen Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird. (Antwort des BMI vom 20. Dezember 2024)
Nötig ist diese außerplanmäßige Anpassung, da das Bundesverfassungsgericht Bestandteile der Landesbesoldungsgesetze in Berlin und NRW als nicht verfassungskonform beurteilt hat. Die Landesregierungen hatten bereits Anpassungen vorgenommen. Die Verfassungsrichter hatten bei ihrer Entscheidung 2020 das Alimentationsprinzip (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz) herangezogen. Danach muss der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der untersten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau (als staatliche Sozialleistung) stets gewährleistet sein, um die verfassungsrechtlich geschuldete Mindestalimentation sicherzustellen. „Zugleich ist die Ausstrahlwirkung der verfassungsrechtlich geschuldeten Mindestalimentation auf das gesamte Besoldungsgefüge zu beachten, das von dem zwischen den Besoldungsgruppen geltenden Abstandsgebot als eigenständigem hergebrachten Grundsatz und in enger Anbindung zum Leistungsgrundsatz geprägt ist. Zudem hat der Gesetzgeber die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen“, heißt es im Papier.
Wie es mit dieser Anpassung weitergeht, hängt nun von den Fraktionen im Deutschen Bundestag ab. Kann sich die FDP bei diesem Thema mit den alten Ampel-Koalitionspartnern zusammenraufen? Oder finden SPD und Grüne bei der CDU/CSU-Fraktion Mitstreiter?
Besoldungsrunde 2025 für den Bund
Spannend wird zudem die Besoldungsrunde des Bundes im Anschluss an die TVöD-Tarifverhandlungen. Da die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfindet, wird bei der voraussichtlich letzten und dritten Verhandlungsrunde Mitte März noch keine neue Bundesregierung bzw. ein/e neuer/neue Bundesinnenminister oder Bundesinnenministerin im Amt sein. Die Amtsinhaberin Nancy Faeser (SPD) wird bei allen drei angesetzten Verhandlungsterminen auf der Arbeitgeberseite als Verhandlungsführerin dabei sein.
Auf Anfrage hat das Bundesinnenministerium mitgeteilt:
„Es sind drei Verhandlungsrunden mit den Gewerkschaften ver.di und dbb vereinbart, die voraussichtlich an folgenden Terminen stattfinden:
- Verhandlungsrunde: 24. Januar 2025
- Verhandlungsrunde: 17./18. Februar 2025
- Verhandlungsrunde: 14.-16. März 2025
Die letzte Verhandlungsrunde liegt damit zeitlich nach dem aktuell geplanten Termin zur Neuwahl des Deutschen Bundestages (23. Februar 2025). Die derzeitige Bundesregierung wird auch nach dem Zusammentreten des neuen Bundestages die Regierungsgeschäfte weiterführen, bis der Prozess zur Bildung einer neuen Bundesregierung abgeschlossen ist. Daher ist gesichert, dass die Bundesregierung in der anstehenden Tarifrunde kontinuierlich handlungsfähig ist.“
Die anschließende Anpassung der Besoldung könnte dann allerdings von einem neuen Dienstherren auf den Weg gebracht und beschlossen werden. In der Regel gibt der Bund das Tarifergebnis 1 zu 1 an seine Beamten, Richter und Soldaten weiter. Ob es diesmal auch so kommt, hängt auch von den neuen Koalitionspartnern ab. Allerdings ist es kaum vorstellbar, dass es sich ein neuer Innenminister oder eine neue Innenministerin den Auftakt im Amt durch eine verzögerte oder geringe Besoldungsanpassung mit den untergebenen Beamten verscherzt.
Öffentlicher Dienst: Besoldungsrunde der Länder im Herbst 2025
Zum 31. Oktober 2025 läuft der aktuell geltende Tarifvertrag der Länder aus. Spätestens im Herbst wird also auch über einen neuen TVL verhandelt werden. Die Tarifforderungen werden die Gewerkschaften wahrscheinlich im Sommer debattieren und dann im Spätsommer öffentlich machen. Da die Länder den Großteil der Beamten beschäftigen, hat die TVL-Runde einen großen Einfluss auf die Anpassung von Lehrern, Polizeibeamten, verbeamteten Feuerwehrleuten, Justizvollzugsbeamten und Versorgungsempfängern der Länder. Wir berichten ab Sommer über die Tarif- und Besoldungsrunde. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter.
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