Der August bringt Beschäftigten im öffentlichen Dienst mehr als Sommerferien. In Nordrhein-Westfalen steigen Lehrkräfte nach A 13 auf, mehrere Länder zahlen die Besoldungserhöhung nach, und für die Jahressonderzahlung läuft eine Frist ab. Der Überblick über die wichtigsten Termine.
Tauschtage: Der Antrag muss bis zum 1. September vorliegen
Angestellte bei Bund und Kommunen, die im kommenden Jahr mehr freie Tage haben wollen, müssen im August aktiv werden: Wer einen Teil der Jahressonderzahlung 2026 in freie Tage umwandeln will, muss das bis zum 1. September beantragen. Möglich sind bis zu drei volle Tage. Der Antrag geht in Textform an den Arbeitgeber, unter Angabe der gewünschten Zahl. Anspruch hat nur, wer im laufenden Jahr mindestens fünf Zwölftel der Sonderzahlung erhält.
Den Wert eines Tauschtags berechnet der Arbeitgeber auf Stundenbasis nach § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. September. Gekürzt wird die Sonderzahlung mit der Abrechnung Ende November 2026, frei nehmen lassen sich die Tage erst 2027.
Bund und Kommunen behandeln nicht genommene Tage unterschiedlich. Beim Bund verfallen sie zwar, es entsteht aber ein finanzieller Ausgleichsanspruch, zahlbar bis zum 31. März des Folgejahres. Im kommunalen Bereich ist eine Abgeltung nach Darstellung des Rehm-Verlags nur in zwei eng umrissenen Ausnahmefällen möglich.
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Öffentlicher Dienst im August: Nordrhein-Westfalen hebt alle Lehrkräfte auf A 13
Freude in den Lehrerzimmern an Rhein und Ruhr. Zum 1. August überführt Nordrhein-Westfalen alle verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13. Das teilt die Finanzverwaltung NRW mit. Damit endet ein Stufenplan, der 2022 beschlossen wurde.
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte folgt daraus in der Regel eine Höhergruppierung und damit ein höheres Entgelt, wie die GEW NRW mitteilt. Die Gewerkschaft verweist zugleich auf offene Fragen bei Beförderungsämtern und der Zulage A 13 Z.
Besoldung: Baden-Württemberg zahlt im Vorgriff
Baden-Württemberg zahlt die Besoldungserhöhung erstmals mit den Augustbezügen, überwiesen Ende Juli. Der Finanzausschuss des Landtags stimmte am 2. Juli einem Vorgriff zu, das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte folgen. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung, so das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Auch in Berlin wird mit einer Auszahlung im August gerechnet.
Grundlage für die Besoldungsrunde 2026 ist der TV-L-Abschluss vom 14. Februar 2026. Er sieht ein Plus von 2,8 Prozent zum 1. April 2026 vor, mindestens 100 Euro monatlich, dazu 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die meisten Länder übernehmen den Abschluss, einige gehen deutlich darüber hinaus wie Schleswig-Holstein oder Brandenburg. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat neue Regeln für die amtsangemessene Alimentation festgelegt. Nur Freistaat Bayern geht einen anderen Weg: Bayern verschiebt jeden Schritt um sechs Monate und zahlt erst ab Oktober.
Beim Bund bewegt sich in Sachen Besoldungsanpassung aktuell nichts. Der Entwurf zum neuen Bundesalimentationsgesetz wird im Bundesinnenministerium nochmal überarbeitet. Erst nach der Sommerpause soll es nun weitergehen.
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August: Ganztagsanspruch und KI-Regeln treffen die Verwaltung des öffentlichen Dienstes
Zum 1. August greift der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Erstklässler. Dieser geht auf das Ganztagsförderungsgesetz zurück. Bis zum Schuljahr 2029/30 wächst er Jahrgang für Jahrgang auf die Klassen eins bis vier. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Landkreise und kreisfreie Städte.
Einen Tag später gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung nach Artikel 50. Behörden müssen kennzeichnen, wenn Bürgerinnen und Bürger mit einem Chatbot sprechen oder KI-erzeugte Inhalte erhalten. Auf Ausnahmen und Regeln weist die Bundesnetzagentur hin. Die strengeren Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschieben sich dagegen auf den 2. Dezember 2027.
Öffentlicher Dienst: Heißer Herbst nach der Sommerpause
Der Bundestag tagt im August nicht. Die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause beginnt am 7. September. Danach steht der Haushalt 2027 an, den das Kabinett am 6. Juli beschloss. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Bundesverwaltung 1,2 Milliarden Euro einsparen, der Stellenabbau läuft weiter.
Offen bleiben auch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli. Dazu zählen die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, höhere steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit ab 2027 und eine Einkommensteuerreform in zwei Stufen. Die Gesetzentwürfe kommen frühestens im Herbst.
Wichtig: Die Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein, sonst droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro je Monat. Und in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland beginnt das Schuljahr bereits am 10. August.
Verwendete Quellen
