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Mehr Gehalt, Tarifverhandlungen & Pension im öffentlichen Dienst 2025

Gehalt und Geld im öffentlichen Dienst 2025: Auch in der Pflege geht es um mehr Gehalt
Es geht ums Geld im öffentlichen Dienst 2025 / Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Tarifverhandlungen ab Herbst, TVöD-Gehaltserhöhung, höhere Pensionen, mehr Geld in der Pflege, Modernisierung des Jobs und Patientenakte. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst stehen in der zweiten Jahreshälfte 2025 einige Änderungen und Events an.

Dem öffentlichen Dienst steht 2025 eine spannende zweite Jahreshälfte bevor. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen bedeuten einen höheren Lohn, allerdings laufen noch die abschließenden Arbeiten am neuen TVöD. Auch die Anpassung der Bundesbesoldung hat bisher noch nicht begonnen. Ab September starten dann die Vorbereitungen für die Tarifverhandlungen der Länder (TVL).

In der Pflege steigen die Mindestlöhne, die Caritas hat eine neue Entgeltvereinbarung und die Regierung evaluiert gerade, wie sie die Modernisierung der Verwaltung umsetzen kann – immerhin ein zentrales Wahlversprechen. Und eines, das neben Erleichterungen im Beruf auch Arbeitsprozesse verändern könnte. Die wichtigsten Neuerungen fassen wir hier und in unserem Newsletter zusammen.

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Öffentlicher Dienst 2025: Mehr Rente und höhere Pension im  – Debatte um Rentenversicherungspflicht für Beamte

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent. Auch ehemals gesetzlich rentenversicherte Angestellte im öffentlichen Dienst profitieren von dieser Erhöhung. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wie pensionierte Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter können ebenfalls mit einem Plus rechnen: Für ehemalige Beamte des Bundes soll es voraussichtlich eine Anpassung der Besoldung bzw. Versorgungsbezüge geben. Ob und wie die Anpassung dem TVöD-Tarifergebnis folgt, muss sich zeigen. Die Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und inhaltsgleiche Anhebung der Besoldung. Zudem startet die Tarifrunde der Länder, die im Nachgang auch den Großteil der Beamten in Deutschland betreffen wird. Insgesamt sind von der Besoldungsrunde 2025 und 2026 rund 1,3 Millionen Personen im Landesdienst und rund 427.000 im Bundesbereich von den Anpassungen betroffen. Wir berichten ab September im Newsletter.

Gleichzeitig gewinnt eine politische Debatte an Fahrt: Sollten auch Beamtinnen und Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Diese Frage ist von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eingebracht worden. Sie möchte mit zusätzlichen Einzahlern in die gesetzliche Rentenversicherung für die Zukunft vorsorgen. Die Beamtengewerkschaften lehnen diesen Vorstoß ab. Sie führen verfassungsrechtliche Gründe an.

Rente und Pension im öffentlichen Dienst: Erhöhung 2025 und 2026 beschlossen

Im öffentlichen Dienst steigen Rente und Pension in den Jahren 2025 und 2026.

  • Ab dem 1. Juli 2025 erhöht sich die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent.
  • Pensionäre des Bundes werden profitieren, wenn das Anpassungsgesetz nach dem TVöD auf den Weg gebracht wurde.
  • 2026 wird dann voraussichtlich auch die Anpassung für die Pensionäre der Länder nach dem dann vorliegenden neuen TVL erfolgen.

TVöD-Gehaltserhöhung: Redaktionsverhandlungen im öffentlichen Dienst Bund / Kommunen angelaufen

Der Prozess zum neuen TVöD 2025 und 2026 läuft aktuell noch. Ob die abschließenden Redaktionsverhandlungen im Juli abgeschlossen werden können, ist nicht öffentlich bekannt. Eine Anfrage in drei Städten zeigt, dass diese mit einer Auszahlung der neuen Entgelte im Juli, spätestens im August rechnen.

Noch etwas mehr Geduld benötigen Bundesbeamte, Soldaten, Versorgungsempfänger des Bundes. Aktuell liegt noch kein Gesetzentwurf für die Anpassung der Bundesbesoldung vor. Wir informieren in unserem Newsletter zum Thema.

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Schichtzulagen steigen ab dem 1. Juli

Ab 1. Juli 2025 steigen die monatlichen Zulagen für ständige Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für ständige Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro. Diese Verdopplung gilt für Bund und Kommunen im TVöD-Bereich und betrifft viele Beschäftigte in Schichtdiensten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

TVL-Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Vorbereitungen starten im September 2025

Das nächste großes Event im öffentlichen Dienst startet im Herbst: Die Tarifverhandlungen der Länder beginnen im Dezember 2025. Im September leitet ver.di den Prozess mit einer Befragung der Mitglieder zu den Forderungen ein. Es wird spannend: Wie stark werden sich die Gewerkschaften bei den Forderungen am TVöD orientieren? Wird es auch Komponenten geben, die zur Entlastung der Beschäftigten beitragen? Wie hoch wird die prozentuale Forderung für die Tabellenentgelte ausfallen? Eines steht bereits jetzt fest: Eine Schlichtung wie bei den Kommunen wird es in der Länderrunde nicht geben, da die Tarifparteien keine Schlichtungsvereinbarung abgeschlossen haben. Es könnte also eine intensive Verhandlung geben.

Caritas: Neue AVR ab Juli 2025

Die Caritas hat für 2025 und 2026 neue Entgeltsteigerungen beschlossen, die rund 700.000 Beschäftigte und 49.000 Auszubildende betreffen. In zwei Stufen steigen die Entgelte ab dem 1. Juli 2025 um 3 Prozent (mindestens 110 Euro) und ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent. Auch Auszubildende und Studierende profitieren mit jeweils 75 Euro mehr im Monat. Besonders spürbar sind die Verbesserungen für Mitarbeitende im Schichtdienst: Die Schichtzulage wird auf 100 Euro monatlich angehoben, die Wechselschichtzulage beträgt künftig bis zu 250 Euro – je nach Einrichtung.

Für Ärztinnen und Ärzte gelten gesonderte Regelungen mit drei Entgelterhöhungen und einer einheitlichen Zulage von 315 Euro ab 2026. Die Änderungen gelten als Reaktion auf den Fachkräftemangel, bleiben jedoch hinter strukturellen Reformforderungen zurück. Die Caritas verhandelt ihre Arbeitsbedingungen über den sogenannten dritten Weg. Es gibt keine Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, sondern mit der Mitarbeitervertretung.

Höherer Mindestlohn in der Pflege

Auch die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte in der Pflege verbessern sich deutlich. Bereits seit 1. Juli 2025 gelten neue Pflegemindestlöhne:

  • Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 16,10 Euro pro Stunde.
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 17,35 Euro pro Stunde.
  • Pflegefachkräfte erhalten mindestens 20,50 Euro pro Stunde.
  • Für Beschäftigte in der Altenpflege folgt eine Erhöhung zum 1. Juli 2025.

Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

Im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist die Modernisierung der Verwaltung ein Vorzeigeprojekt der aktuellen Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist von nichts weniger als einem „Mentalitätswechsel“ die Rede. „Unsere Verwaltung soll vernetzt, effizient und leistungsfähig sowie niedrigschwellig und nutzerfreundlich für alle erreichbar sein“, heißt es in dem Papier von Union und SPD. Den Parteien dürfte klar sein, dass sie hier keine Zeit zu verlieren haben, weswegen bereits Ende 2025 die Agenda für dieses Vorhaben stehen soll.

Im Zentrum soll dabei die Verwaltungsmodernisierung der Sozialleistungen stehen. Das Ergebnis soll dann als Blaupause für andere Verwaltungsakte dienen. Generell geht es darum, eine zentrale Plattform zu schaffen. Behördengänge und Schriftform sollen überflüssig werden. So sollen bis zum Jahr 2029 auch acht Prozent der Stellen in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden wegfallen. Ein detaillierter Fahrplan soll noch 2025 erarbeitet werden.

Passend zur Modernisierung und Digitalisierung soll ebenfalls noch im Jahr 2025 die elektronische Patientenakte stufenweise ausgerollt werden. Sie soll den Austausch zwischen Arztpraxen, Versicherungen und Patienten erleichtern.

Dauerthema Pflege

Die Pflege in Deutschland wird die Politik noch Jahrzehnte begleiten. Wegen des demografischen Wandels und der schlechten Arbeitsbedingungen steuert die Branche auf einen massiven Personalnotstand zu. Immerhin wurde jetzt an zwei Stellschrauben in der Pflegeversicherung gedreht, die ab 1. Juli 2025 greifen sollen. Zum einen in der Pflegeversicherung und zum anderen bei der sogenannten Verhinderungspflege. Diese Form der Pflege soll pflegende Angehörige entlasten, wenn sie vorübergehend die Pflege nicht übernehmen können.

In der Pflegeversicherung gibt es zukünftig ein einheitliches Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Von 3.539 Euro pro Jahr. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 zur Verfügung – unabhängig von der Leistungsart. Das bedeutet, dass keine separaten Anträge mehr nötig sind und auch die meist unübersichtliche Anrechnung von Restbeträgen entfällt.

Auch die Regelungen zur Verhinderungspflege kommen den pflegenden Personen jetzt mehr entgegen. So wurde die maximale Anspruchsdauer von sechs auf acht Wochen pro Jahr verlängert und das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege weiterhin zur Hälfte ausgezahlt. Außerdem entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten – der oder die Pflegebedürftige muss also vor Inanspruchnahme nicht mindestens sechs Monate gepflegt worden sein.

Neuerungen bei der Witwenrente

Ab dem 1. Juli 2025 werden alle gesetzlichen Renten, einschließlich der Witwen- und Witwerrenten, um 3,74 Prozent erhöht. Diese Erhöhung geschieht automatisch und ist einheitlich für Ost und West. Grundsätzlich werden weiterhin fast alle Einkommensarten auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, da diese einen teilweisen Ersatz für den Unterhalt des verstorbenen Partners darstellen soll. Der Freibetrag für anrechenbares Netto-Einkommen steigt zum 1. Juli 2025 von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro monatlich (bundeseinheitlich). Bleibt das anrechenbare Netto-Einkommen unter diesem Freibetrag, wird die Hinterbliebenenrente ungekürzt ausgezahlt.

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