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Öffentlicher Dienst: Innenministerium weist Zahlbarmachung der TVöD-Gehälter an

Das Bundesinneministerium gibt grünes Licht für die Zahlbarmachung der TVöD-Gehälter 2025
Das Bundesinneministerium - Dienstherr im öffentlichen Dienst des Bundes / Copyright: picture alliance / dts-Agentur

Endlich gibt es Bewegung im öffentlichen Dienst: Mehr als drei Monate nach dem TVöD-Tarifabschluss gibt das Bundesinnenministerium grünes Licht, um die neuen Gehälter auszuzahlen. Alle Fakten zum Rundschreiben.

Mit einem 98-seitigen Rundschreiben weist das Bundesinnenministerium die Zahlbarmachung der höheren Entgelte, die seit dem 1. April 2025 gelten, an. In den vergangenen Wochen haben sowohl Angestellte aber auch die Kommunen in Deutschland auf das Ende der Redaktionsverhandlungen gewartet.

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Öffentlicher Dienst: Innenministerium weist Zahlbarmachung der TVöD-Gehälter

Die Angestellten des Bundes können sich nun auf eine kräftige Nachzahlung freuen. Für einen genauen Termin der Auszahlung steht noch eine Antwort auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News beim Bundesinnenministerium aus. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren kostenlosen Newsletter.

Im Rundschreiben vom 15. Juli 2025 teilt das zuständige Referat D 5 im BMI mit:

„Mit diesem Rundschreiben gebe ich Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bitte ich, die höheren Entgelte gemäß diesem Rundschreiben unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung zu berechnen und zu zahlen. Dieses Rundschreiben begründet keine eigenen Entgeltansprüche.“

TVöD-Erhöhung 2025: Bund gibt neue Entgelte zur Auszahlung frei

Nach intensiven Tarifverhandlungen wurde am 6. April 2025 eine Einigung zwischen den Gewerkschaften und dem Bund erzielt. Diese sieht eine zweistufige Anhebung der Tabellenentgelte im öffentlichen Dienst vor. Mit dem aktuellen Rundschreiben vom 15. Juli 2025 gibt das Bundesinnenministerium die neuen Entgelte zur Auszahlung frei. Die Regelung betrifft Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Studierende in dualen Studiengängen sowie Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes.

Der erste Erhöhungsschritt erfolgt zum 1. April 2025:

  • Die Tabellenentgelte steigen um 3,0 %,
  • mindestens jedoch um 110 Euro pro Monat.

Ab dem 1. Mai 2026 folgt der zweite Schritt:

  • Erhöhung um weitere 2,8 %.

Öffentlicher Dienst Bund: Zahlung erfolgt vorläufig

Obwohl das Unterschriftsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erlaubt das BMI mit dem Rundschreiben bereits die vorläufige Zahlung der erhöhten Entgelte. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung. Das Schreiben stellt damit klar: Ein formaler Entgeltanspruch ergibt sich daraus zunächst nicht – aber die Beschäftigten können in Kürze mit den angepassten Bezügen rechnen.

Öffentlicher Dienst Zahlbarmachung: Erhöhung gilt auch für Azubis, Praktikanten und Studierende

Die monatlichen Entgelte für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Studierende im TVSöD werden ebenfalls spürbar angehoben – in Form fester monatlicher Zuschläge:

  • +75 Euro ab 1. April 2025,
  • weitere +75 Euro ab 1. Mai 2026.

Die monatliche Zulage nach § 8 TVSöD bleibt hingegen unverändert. Alle Beträge sind in Anlage 2 des Rundschreibens tabellarisch aufbereitet.

Pflege, Schichtarbeit und Stundenentgelte: Sonderregelungen

Auch für Pflegekräfte, Ärzte und andere spezifische Berufsgruppen wurden Anpassungen beschlossen. Pflegezulagen und Tabellenwerte in medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr werden im gleichen Rahmen erhöht. Schicht- und Wechselschichtzulagen steigen ab 1. Juli 2025 deutlich:

  • Wechselschichtzulage: von 105 auf 200 Euro monatlich,
  • Schichtzulage: von 40 auf 100 Euro monatlich.

Keine Maßregelung bei Teilnahme an Warnstreiks im öffentlichen Dienst

Das BMI stellt in seinem Schreiben klar: Beschäftigte, die sich bis zum 6. April 2025 rechtmäßig an Warnstreiks beteiligt haben, müssen keine disziplinarischen Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen befürchten. Dies geht aus der Maßregelungsklausel der Tarifeinigung hervor.

Deckung des Mehrbedarfs für Tarifergebnis im Bundeshaushalt vorgesehen

Die Bundesregierung hat im Rahmen des zweiten Regierungsentwurfs zum Haushalt 2025 eine zentrale Vorsorge zur Deckung der Personalkosten eingeplant („echte PVM“). Während der aktuellen vorläufigen Haushaltsführung ist deren Inanspruchnahme allerdings noch ausgeschlossen. Eine Freigabe erfolgt erst mit Inkrafttreten des endgültigen Haushaltsgesetzes.

Öffentlicher Dienst 2025: Entlastung für Beschäftigte kommt

Mit der Zahlbarmachung der neuen Entgelte ab April 2025 sendet der Bund ein Zeichen – noch vor der formalen Unterzeichnung der neuen Tarifverträge. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können nun endlich mit spürbar mehr Geld auf dem Konto rechnen. Die Umsetzung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt rechtlicher Wirksamkeit. Ein weiteres Rundschreiben mit den endgültigen Texten der Tarifverträge wird folgen, heißt es in diesem Schreiben.

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