Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes gilt als Wunderwaffe im Kampf um Effizienz und Einsparungen. So auch im Koalitionsvertrag 2025 von Union und SPD. Der öffentliche Dienst soll schlanker und digitaler für alle werden. Ein Überblick.
Beim Thema Digitalisierung im öffentlichen Dienst sind sich Union und SPD so einig wie bei keinem anderen Thema. Das liegt daran, dass die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ für diesen Bereich einige Empfehlungen erarbeitet hat. Und diese Arbeitsgruppe ist mit Peer Steinbrück (SPD) und Thomas de Maizière (CDU) parteiübergreifend besetzt – dazu kommen Julia Jäkel (Medienmanagerin) und Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts) zwei unabhängige Experten. Einer der wichtigsten Programmpunkte der Initiative ist die Digitalisierung. Sie soll Verwaltung, Sozialstaat und Justiz effizienter, bürger- und wirtschaftsfreundlicher gestalten.
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Aus Sicht der Initiative hinke Deutschland beim Thema Digitalisierung der Verwaltung hinterher. „Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm, der Frust der Bürger ebenso“, heißt es in ihrem Zwischenbericht dramatisch. Das liege vor allem an der fehlenden politischen Priorisierung und unklaren Kompetenzen. Genau an diesen Punkten setzt der neue Koalitionsvertrag deswegen an.
Digitalisierung im öffentlichen Dienst: Verwaltung soll digitaler werden
Eine „ambitionierte Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ möchte der Koalitionsvertrag 2025 von Union und SPD sein. Die Verwaltung soll „vernetzt, effizient und leistungsfähig sowie niedrigschwellig und nutzerfreundlich für alle erreichbar sein.“ Treibende Kraft hinter dieser Veränderung soll das neue Ministerium für Digitales & Verwaltung sein. Es soll die Standardisierungen und die Interoperabilität vorantreiben. Das bedeutet auch, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu fördern.
Der wichtigste Baustein für Bürgerinnen und Bürger ist hierbei das verpflichtende Bürgerkonto. Es soll als digitale Identität dienen. Es soll ermöglichen, dass Verwaltungsleistungen zukünftig digital und auf einer zentralen Plattform erledigt werden können – ohne Behördengang oder Schriftform. Nur Personen, die dabei Hilfe benötigen, sollen noch vor Ort erscheinen. Für Unternehmen, Selbstständige und Vereine möchte die Regierung Sonderlösungen schaffen. Unternehmensgründungen sollen so innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Für diese ambitionierten Ziele sind allerdings auch konkrete Lösungen bei der IT gefragt, wie die Initiative für einen handlungsfähigen Staat betont. Derzeit gäbe es „mehr als 10.000 einzelne Betriebslösungen über alle Ebenen von Bund bis zu den Kommunen“, rechnet die Arbeitsgruppe vor.
Automatisierte Sozialleistungen
Sind diese Voraussetzungen geschaffen, soll der „Once-Only“-Grundsatz gelten. Der besagt, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen – es soll ein Doppelerhebungsverbot eingeführt werden. Das würde die Verwaltung verpflichten, die bereits erhobenen Daten vollumfänglich auszutauschen.
Das ist auch notwendig, wenn die Bundesregierung ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen möchte – nämlich die Orientierung der Verwaltungsprozesse an der Lebenslage der Bürgerinnen und Bürger. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise nach der Geburt eines Kindes automatisch der Kindergeldbescheid ausgestellt werden soll. Diese Art der Vereinfachung soll eine Blaupause für alle Sozialleistungen sein.
Übersichtliche Bürokratie schaffen
Mit einem digitalen Bürokratieportal möchte sich die neue Regierung eine Übersicht schaffen. Hier sollen Verbesserungsvorschläge eingehen – allerdings klärt der Koalitionsvertrag nicht darüber auf, wer diese Vorschläge einreichen kann. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern und anderen Gesetzgebern konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Vorschriften zu erarbeiten.
Digitalisierung der Justiz und Datenschutz
Die Justiz spielt eine wichtige Rolle bei den Planungen von Union und SPD. Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern neue Standards festlegen, die sich mit der Übermittlung digitaler Dokumente und Behördenakte beschäftigen. Das soll sogenannte „Medienbrüche“ vermeiden. Ein zentrales Justizportal soll als Kommunikationsplattform und Vollstreckungsregister dienen, gleichzeitig aber auch den Bürgerservice (digitale Rechtsantragsstelle, Zugang zum digitalen Rechtsverkehr) vereinfachen. Verfahrensplattformen mit digitalen Beweismitteln sollen die klassischen Akten ersetzen. Auch die Einführung von Online-Verfahren für das Zivilgericht möchte die Bundesregierung prüfen.
Über all diesen Vorhaben schwebt die lapidare Empfehlung der Initiative für einen handlungsfähigen Staat „zu pingelige Vorgaben beim Datenschutz zu lockern“. Zwar sei der Schutz der persönlichen Daten ein verfassungsrechtlich gewährleistet Gut, doch solle in Zukunft stärker mit der Widerspruchslösung gearbeitet werden. Diese sei komfortable und weniger aufwändig als die Einwilligungslösung, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.
Dieses „offenere und positivere Datennutzungsverständnis“, wie es Union und SPD im Koalitionsvertrag nennen, ist die Grundvoraussetzung für den geplanten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Sie soll helfen, Verwaltungsprozesse zu automatisieren, zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Dafür soll der Zugriff auf relevante Daten sichergestellt werden.
Digitalisierung im öffentlichen Dienst als Gradmesser
Beim Thema Digitalisierung legt die neue Bundesregierung von Union und SPD unter Kanzler Friedrich Merz die eigene Messlatte enorm hoch. Die Reform der Verwaltung – bei der die Digitalisierung ein zentraler Baustein ist – charakterisiert der Koalitionsvertrag so: „Grundlegende Strukturreformen sind eine Gelingensbedingung für den Erfolg unserer Regierung.“ Wenn im Juli 2025 die Initiative für einen handlungsfähigen Staat ihren Abschlussbericht vorlegt, dürfte noch klarer werden, wo die Reise hingeht.
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