Im Juli treten viele neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, zudem geht es in die Sommerferien. Die wichtigste Frage für den öffentlichen Dienst lautet allerdings: Wann wird die TVöD-Entgelterhöhung endlich ausgezahlt. Ein Blick auf den Monat Juli 2025.
Öffentlicher Dienst Juli 2025: Hitze, Gehaltserhöhung, Ferien
Der Sommer hat Deutschland erreicht. Anfang Juli wird es im ganzen Land sommerlich warm. In den ersten drei Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen: In den drei ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Schulen bereits seit Ende Juni geschlossen.
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Sommerferien öffentlicher Dienst
Im Juli folgen nun alle weiteren Bundesländer, außer in Bayern, dort geht es am 1. August in die Ferien:
Ferienbeginn nach Bundesländern
| Baden-Württemberg | 31.07.2025 - 13.09.2025 |
| Bayern | 01.08.2025 - 15.09.2025 |
| Berlin | 24.07.2025 - 06.09.2025 |
| Brandenburg | 24.07.2025 - 06.09.2025 |
| Bremen | 03.07.2025 - 13.08.2025 |
| Hamburg | 24.07.2025 - 03.09.2025 |
| Hessen | 07.07.2025 - 15.08.2025 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 28.07.2025 - 06.09.2025 |
| Niedersachsen | 03.07.2025 - 13.08.2025 |
| Nordrhein-Westfalen | 14.07.2025 - 26.08.2025 |
| Rheinland-Pfalz | 07.07.2025 - 15.08.2025 |
| Saarland | 07.07.2025 - 14.08.2025 |
| Sachsen | 28.06.2025 - 08.08.2025 |
| Sachsen-Anhalt | 28.06.2025 - 08.08.2025 |
| Schleswig-Holstein | 28.07.2025 - 06.09.2025 |
| Thüringen | 28.06.2025 - 08.08.2025 |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
TVöD-Gehaltserhöhung: Redaktionsverhandlungen im öffentlichen Dienst
Für Angestellte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gibt es leider noch keinen Termin, wann die TVöD-Gehaltserhöhungen endlich auf dem Konto ankommen. Die Redaktionsverhandlungen laufen endlich. Allerdings ist bisher nicht öffentlich bekannt, wann diese abgeschlossen sind und der neue Tarifvertrag endlich technisch umgesetzt werden kann.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht online Druck: „Wie uns nun bekannt wurde, ziehen sich die Redaktionsverhandlungen in die Länge, die Auszahlung der erhöhten Tabellenentgelte ist somit frühestens Ende September zu erwarten. Wir fordern die umgehende Zahlbarmachung! Es ist Euer Geld!“
Auch wir bleiben am Ball und informieren in unserem Newsletter, wann mit dem Geld zu rechnen ist. Unseren Newsletter haben mittlerweile fast 145.000 Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst abonniert.
Öffentlicher Dienst: Schichtzulagen steigen ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen höhere Schichtzulagen. Die monatliche Zulage für ständige Schichtarbeit steigt von 40 Euro auf 100 Euro. Für ständige Wechselschichtarbeit erhöht sich der Betrag von 105 Euro auf 200 Euro. Die Verdopplung betrifft den TVöD-Bereich und soll die besonderen Belastungen in Schichtdiensten besser ausgleichen und die Attraktivität der Arbeitsbedingungen steigern.
Rente und Pension: Erhöhung ab Juli 2025 – auch im öffentlichen Dienst
Für Ruheständler im öffentlichen Dienst bringt das Jahr 2025 mehr Geld: Zum 1. Juli steigt die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent – auch für ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst. Wann die Pensionen für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes angepasst werden, steht noch nicht mit Sicherheit fest. Vorab muss per Gesetz die Anpassung der Bundesbesoldung auf den Weg gebracht werden. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben möchten, dann abonnieren Sie unseren Newsletter.
Pflege: Mindestlöhne steigen deutlich
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue, deutlich höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche. Pflegehilfskräfte erhalten nun mindestens 16,10 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro. Pflegefachkräfte verdienen mindestens 20,50 Euro pro Stunde. Auch in der Altenpflege steigen die Löhne. Die Anhebung ist Teil einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege.
Steuererklärung: Frist am 31. Juli nicht verpassen
Für das Kalenderjahr 2024 müssen zur Abgabe verpflichtete Personen ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Erstmals seit 2020 gilt wieder der 31. Juli als fester Stichtag. Wer sich steuerlich beraten lässt, hat bis zum 28. Februar 2026 Zeit – also acht Monate länger.
Bundestagsdiäten steigen um 5,4 Prozent
Die Abgeordnetendiäten steigen ab 1. Juli 2025 um 5,4 Prozent von 11.227 Euro auf 11.833 Euro monatlich. Zusätzlich erhalten die 735 Bundestagsabgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.349 Euro. Diese automatische Anpassung folgt dem Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Der Bundestag bestätigte das seit 2014 geltende Verfahren der jährlichen Anpassung mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen.
Digitale Verwaltung: Pflegeversicherung wird digital
Ab 1. Juli 2025 wird das digitale Nachweisverfahren für die Anzahl der Kinder in der Pflegeversicherung verpflichtend. Das sogenannte DaBPV-Verfahren (Datenaustausch Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung) erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern. Arbeitgeber müssen dieses elektronische Verfahren nutzen, um die Elterneigenschaft und Kinderanzahl ihrer Beschäftigten zu erheben. Dies macht die Bearbeitung effizienter für alle Beteiligten.
Soziale Sicherung: Pfändungsfreigrenze steigt
Die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen erhöht sich zum 1. Juli 2025 von 1.491,75 Euro auf 1.559,99 Euro. Für Personen mit Unterhaltspflichten steigen die Freibeträge entsprechend: Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro. Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro. Diese jährliche Anpassung schützt Schuldner vor existenzieller Not.
SED-Opferrente wird erhöht
Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 auf 400 Euro monatlich und wird ab 2026 jährlich angepasst. Eine zentrale Verbesserung: Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt vollständig, wodurch Opferrente und Unterstützungsleistungen unabhängig vom Einkommen gezahlt werden. Zudem wird die Anerkennung von Gesundheitsschäden erleichtert, da bestimmte Krankheiten automatisch als Folge politischer Verfolgung gelten.
Gewaltopfer erhalten mehr Geld
Die Entschädigungen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte steigen ab 1. Juli 2025 um 3,79 Prozent. Von dieser Anpassung profitieren insgesamt 47.000 Betroffene. Die Erhöhung erfolgt automatisch und trägt der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung. Diese Anpassung ist Teil der kontinuierlichen Verbesserung des sozialen Entschädigungsrechts, um angemessene Unterstützung für Betroffene sicherzustellen. Auch Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst, die Gewalt im Dienst erfahren haben, können unter Umständen ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen.
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