2025 steigt der Pflegemindestlohn für Altenpflegerinnen, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte. Die Pflegekommission hat diese Gehaltserhöhung einstimmig beschlossen. Ziel ist es unter anderem, mehr Fachkräfte zu gewinnen.
Pflegemindestlohn steigt in Altenpflege ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland erneut. Pflegehilfskräfte verdienen dann mindestens 16,10 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit entsprechender Ausbildung 17,35 Euro, und Pflegefachkräfte erhalten 20,50 Euro pro Stunde. Die Regelung betrifft rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Diese Anpassungen sind Teil eines mehrstufigen Plans der Pflegekommission, um die Entlohnung in der Pflegebranche bundesweit zu verbessern.
Mindestlöhne ab Juli 2025 im Überblick:
- Pflegehilfskräfte: 16,10 €
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 €
- Pflegefachkräfte: 20,50 €
Die neuen Sätze sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Ziel ist es, durch bessere Arbeitsbedingungen den Pflegeberuf attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Pflegekommission, die aus Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht, spricht regelmäßig Empfehlungen für Mindestlöhne aus, die anschließend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Verordnungen umgesetzt werden.
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Pflegemindestlohn deutlich angestiegen in den letzten zwei Jahren
Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen.
- Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde,
- für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und
- für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde.
Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Sie sollen zum 1. Mai 2024 und dann zum 1. Juli 2025 angehoben werden. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.
Mindestlöhne für verschiedene Pflegeberufe
- Für Pflegehilfskräfte:
- Ab 01.05.2024: 15,50 € pro Stunde
- Ab 01.07.2025: 16,10 € pro Stunde
- Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens 1-jährige Ausbildung):
- Ab 01.05.2024: 16,50 € pro Stunde
- Ab 01.07.2025: 17,35 € pro Stunde
- Für Pflegefachkräfte:
- Ab 01.05.2024: 19,50 € pro Stunde
- Ab 01.07.2025: 20,50 € pro Stunde
Zusätzlicher Urlaubsanspruch
- Die Pflegekommission empfiehlt einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche).
Laufzeit der Empfehlung
- Die Empfehlung der Pflegekommission gilt bis zum 30. Juni 2026.
Darum ist der Pflegemindestlohn so wichtig: Pflegebedarf wächst dramatisch
Die Situation in der Pflegebranche spitzt sich zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes könnte die Pflegekräftelücke bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Personen betragen. Hauptursache ist die alternde Bevölkerung in Deutschland, die den Pflegebedarf stark ansteigen lässt. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen hat sich innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt: von 2,34 Millionen auf 4,13 Millionen.
Doch nicht nur die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen ist eine Herausforderung. Viele Pflegekräfte verlassen den Beruf vorzeitig oder planen dies aufgrund der schwierigen Arbeitsbedingungen. Laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung würden mindestens 300.000 Vollzeitkräfte wieder in die Pflege zurückkehren, wenn die Arbeitsbedingungen verbessert würden. Aktuell jedoch führt die zunehmende Ökonomisierung von Pflegeeinrichtungen zu hohen Belastungen und Stress, was die Abwanderung qualifizierter Kräfte weiter befeuert.
Gewerkschaften fordern Reformen
Die Gewerkschaft ver.di sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert umfassende Reformen im Gesundheitswesen über den Pflegemindestlohn hinaus. Sylvia Bühler von ver.di erklärt: „Um den Pflegeberuf attraktiver und nachhaltiger zu machen, müssen Pflegekräfte ihre Fähigkeiten und ihr Training voll in der Praxis einsetzen können.“ ver.di plädiert außerdem für bessere Ausbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten, um den Nachwuchs zu fördern und die Qualität in der Pflege langfristig zu sichern. Der Pflegekräftemangel droht nicht nur die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu gefährden, sondern auch die Belastung der verbleibenden Pflegekräfte weiter zu erhöhen. Ohne grundlegende Reformen könnte die Lücke in der Pflege bis Mitte des Jahrhunderts zu einem der größten Probleme im deutschen Gesundheitswesen werden.
Bundesregierung beschließt Pflegemindestlohn
Die Bundesregierung hat sich auf einen Pflegemindestlohn geeinigt. Sie folgt den Empfehlungen der Pflegekommission. Somit steigen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde. Bereits ab dem 1. September 2021 soll es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben. Eine entsprechende Verordnung tritt am 1. Mai in Kraft.
Pflegemindestlohn für ungelernte Pflegekräfte
Der Pflegemindestlohn für ungelernte Pflegekräfte steigt um 16 Prozent (Ost) bzw. 11 Prozent (West) von derzeit 10,85 Euro bzw. 11,35 Euro pro Stunde schrittweise bis 2022 auf 12,55 Euro pro Stunde; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsentgelt von rund 2.183 Euro.
Pflegemindestlohn: Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung
Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn bis 2022 um 22 Prozent (Ost) bzw. 16 Prozent (West) auf 13,20 Euro pro Stunde; damit liegt bei einer 40-Stunden-Woche das Monatsgrundentgelt bei 2.296 Euro.
Pflegemindestlohn für dreijährig ausgebildete Fachkräfte
Erstmals wird es ab Juli 2021 auch einen Pflegemindestlohn für dreijährig ausgebildete Fachkräfte geben. Dieser beträgt zunächst 15 Euro pro Stunde und er steigt im April 2022 auf 15,40 Euro pro Stunde; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 2.678 Euro. Pflegekräfte haben künftig einen Anspruch von 25 bzw. 26 Tagen Urlaub pro Jahr – ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen Urlaub pro Jahr, betont ver.di.
Zusätzliche Urlaubstage in der Pflege
Zudem gibt es nun zusätzliche bezahlte Urlaubstage für alle Beschäftigte in der Pflege: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 wird der Anspruch auf jeweils sechs zusätzliche Tage steigen.
Pflegemindestlohn: Verbesserungen im Osten und bei kommerziellen Anbietern
Auch die Gewerkschaft ver.di lobte die Vorschläge der Pflegekommission: „Wir haben langjährig erhobene Forderungen durchsetzen können, etwa das Mindestentgelt für Fachkräfte und einen Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Die neuen Regelungen werden für Pflegekräfte insbesondere in den neuen Ländern und bei kommerziellen Anbietern zu deutlichen Verbesserungen führen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Ein bundesweiter Tarifvertrag zu Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege bleibe jedoch weiterhin das Ziel.