Das Streikverbot für Beamte verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Mitte Dezember entschieden, dass das in Deutschland geltende generelle Streikverbot für Beamte nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Diese Entscheidung erging im Rahmen einer Beschwerde von vier verbeamteten Lehrer gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Streikverbot Beamte: Vier Lehrer haben geklagt
Die Beschwerdeführer hatten Disziplinarstrafen erhalten, nachdem sie Warnstreikaufrufen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gefolgt waren. In Deutschland ergab sich das Beamtenstreikverbot nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 2018 aus den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“. Das BVerfG entschied damals, dass die Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 des Grundgesetzes dem Streikrecht in diesem Kontext untergeordnet sei.
DGB will Beamtenrecht weiterentwickeln
Die Beschwerdeführer legten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim EGMR ein und argumentierten, dass dies eine Verletzung der EMRK darstelle. Der EGMR kam jedoch zu dem Schluss, dass das deutsche Beamtenstreikverbot im Einklang mit den Menschenrechten stehe. GEW und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bedauerten die Entscheidung des EGMR. Der DGB fordert jedoch die Notwendigkeit, dass Bund und Länder sich mit den Gewerkschaften zusammensetzen, um das Beamtenrecht in Deutschland demokratisch weiterzuentwickeln.