3.000 Euro erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst als Inflationsprämie. Wer die Summe anlegen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Die richtige Wahl hängt auch davon ab, wann das Geld ausgegeben werden soll. Eine Übersicht.
Spätestens im Frühjahr haben die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ihre ersten Tranchen der Inflationsprämie erhalten. Insgesamt 3.000 Euro bekommt jeder, aufgeteilt in einen Einmalbetrag von 1.800 Euro netto und monatliche Zahlungen von 120 Euro. Da die Umsetzung des Tarifbeschlusses Zeit brauchte, sollten die meisten inzwischen eine Nachzahlung des Einmalbetrags und der Monate seit Jahresbeginn auf ihren Konten haben. Nun läuft die monatliche Auszahlung der 120 Euro-Beträge noch bis Oktober. Wer bisher nicht wusste, was er mit dem Geld machen soll: Hier kommen Tipps zur Geldanlage.
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Geldanlage Inflationsprämie: Tagesgeld für Flexible
Urlaub geplant oder Immobilienfinanzierung in Sicht? Wer das Geld bald braucht, sollte es sicher, aber flexibel anlegen. Ein Tagesgeldkonto eignet sich dafür am besten. Dort liegt die Summe getrennt vom Girokonto – das verhindert, dass die Sparsumme versehentlich ausgegeben wird. Sparer haben darauf dennoch jederzeit Zugriff und können auch die noch kommenden Beträge der Inflationsprämie darauf überweisen.
Seit einigen Monaten gibt es wieder attraktivere Zinsen auf Spareinlagen, die in der Regel höher sind als auf dem Girokonto, geschweige denn auf einem Sparbuch. Wer die Angebote verschiedener Anbieter vergleicht, kann Konten finden, die aktuell (Stand: Juli 2024) rund 3 Prozent Zinsen bieten. Allerdings kann die Bank diesen Zins jederzeit ändern. Neukunden erhalten manchmal sogar mehr, wenn auch nur für wenige Monate. Achten Sie deshalb bei der Auswahl darauf, welcher Zinssatz nach diesem Lockangebot gilt. Oder wechseln Sie gleich nach Ablauf der Aktion das Konto.
Wer hohe Zinsen möchte, aber keine Lust auf Konto-Hopping hat, findet in Geldmarktfonds eine Alternative zum Tagesgeldkonto. Die Anteile werden an der Börse gehandelt und versprechen oft eine Rendite, die etwas über den aktuellen Zinsen aufs Tagesgeld liegt. Trotzdem gelten sie als sichere Geldanlage. Allerdings gibt es – im Gegensatz zu einer Anlage auf einem Konto – keine Einlagensicherung. Und es sind Kursverluste möglich, außerdem fallen für den Kauf und Verkauf der Anteile Gebühren an.
Inflationsprämie anlegen: Länger binden auf dem Festgeldkonto
Falls Sie das Geld nicht sofort benötigen, aber dennoch sicher anlegen möchten, kommt ein Festgeldkonto infrage. Die Zinsen dort sind höher als auf einem Tagesgeldkonto. Gute Angebote bieten für einjähriges Festgeld derzeit bis zu 3,6 Prozent. Je länger Sie sich binden, desto höher ist in der Regel auch der Zins, den Sie erhalten. Für die vereinbarte Vertragsdauer ist er garantiert. Gängige Laufzeiten liegen zwischen einem und zehn Jahren. Das verspricht Planungssicherheit. Gleichzeitig verzichten Sparer damit auf Flexibilität. Denn während der Laufzeit kommen sie nicht an das Ersparte heran. Die Summe wird außerdem auf einen Schlag eingezahlt – kommende Raten der Inflationsprämie lassen sich nicht nachträglich überweisen.
Mehr Rendite an der Börse möglich
Wer die gezahlte Inflationsprämie längerfristig anlegen möchte, kann das Geld an der Börse investieren. Eine Investition in Aktien bietet die Chance auf höhere Renditen als auf einem Konto. Allerdings bedeutet das auch ein höheres Risiko von Verlusten durch die Schwankungen am Kapitalmarkt. Deshalb sollte nur Geld in Aktien fließen, das für mindestens zehn Jahre, besser noch länger, nicht angetastet werden soll. Denn über einen längeren Zeitraum fallen die Schwankungen weniger ins Gewicht. Börsentiefs können ausgesessen werden.
3000 Euro Inflationsprämie: ETF streuen das Risiko breit
Wichtig ist, das Geld nicht in eine einzelne Aktie zu stecken. Um das richtige Papier zu erwischen, braucht man entweder ein glückliches Händchen oder muss sich sehr gut auskennen. Nicht einmal Profis gelingt das immer. Für Kleinanleger eignen sich besser Fonds, die verschiedene Wertpapiere zusammenfassen. Etwa Indexfonds, sogenannte ETFs. Diese folgen in ihrer Entwicklung einem Index, der ganze Märkte, Branchen, Regionen oder Technologien abbildet. Weil ein ETF dessen Entwicklung nur nachvollzieht, sind die Gebühren von Indexfonds vergleichsweise niedrig. Sinnvoll ist, ETFs zu wählen, die breit streuen. Also zum Beispiel Aktien von Unternehmen aus möglichst vielen Branchen und möglichst vielen Ländern zusammenfassen. Oft genannt werden ETFs etwa auf den MSCI World oder den MSCI All Country World. Ähnliche Indizes bieten auch andere Anbieter wie FTSI.
Flexible Geldanlage in ETF
Mit ETFs bleiben Anleger flexibel. Sie können sie jederzeit verkaufen, falls sie Geld benötigen – gegebenenfalls aber mit Verlusten. Gleichzeitig ist es möglich, jederzeit in Indexfonds zu investieren. So wäre es zum Beispiel möglich, alle Tranchen der Inflationsprämie, die bislang schon geflossen sind, auf einen Schlag anzulegen. Von den Summen der kommenden Monate könnten dann in einem Sparplan weitere ETF-Anteile gekauft werden.
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Inflationsprämie ist ein Erfolg
Die Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen können, ist ein politischer Erfolg, wie eine aktuelle Analyse zeigt. Demnach haben fast 26 Millionen Beschäftigte mehr als 52 Milliarden Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten. Das hat die Wirtschaft stabilisiert und die Sorgen der Menschen verringert, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen, die eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten, empfinden die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise. Von den Beschäftigten mit Tarifvertrag bekamen 77 Prozent mindestens eine Inflationsausgleichsprämie, wobei die Auszahlungssumme bei Vollzeit durchschnittlich 2272 Euro betrug. Ohne Tarif beträgt die Quote 61 Prozent und die Summe im Schnitt 1838 Euro. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: Während 77 Prozent der Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalrat eine Prämie ausgezahlt wurde, sind es bei denjenigen ohne eine solche Vertretung 59 Prozent. Erstere haben im Schnitt 2225 Euro bekommen, Letztere 1822 Euro. Da fast der gesamte öffentlichen Dienst durch den TVöD und den TVL tarifgebunden ist, haben so auch alle Beschäftigten – Angestellte wie Beamte – die Ausgleichszahlung erhalten. Die Studie zeigt allerdings nicht, welche Form der Geldanlage die Bezieher gewählt haben.