Auch 2024 können sich Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst über eine Inflationsprämie freuen. Doch wer bekommt 2024 wieviel? Wann wird ausgezahlt? Ein Überblick.
Inhalt
- Inflationsprämie öffentlicher Dienst Länder
- Inflationsprämie öffentlicher Dienst Bund und Kommunen
- Inflationsprämie für Bundesbeamte
- Inflationsprämie für Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes
- Inflationsprämie für Beamte der Länder und Kommunen
- Grundlagen zur Inflationsprämie
Inflationsprämie für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder 2024
In der Tarifrunde der Länder ist mit dem Tarifergebnis ebenfalls eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro beschlossen worden. Ähnlich wie für Bund und Kommunen wird die Auszahlung in mehreren Raten vorgenommen. Die Staffelung sieht folgendermaßen aus:
- Im Dezember 2023 gibt es einen Betrag von 1.800 Euro netto
- Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto.
Zusätzlich zur Inflationsprämie gibt es dann eine Steigerung der Tabellenentgelte. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent. So lauten die einzelnen Vorgaben im Tarifergebnis. Erfahrungsgemäß wird es bei der Umsetzung zu Verzögerungen kommen. Besonders die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie muss in den auszahlenden Behörden vorbereitet werden. Die Finanzverwaltung teilte zum Beispiel für die Tarifbeschäftigten mit: „Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.“
Inflationsausgleich für Beamte: Gesetzentwürfe auf dem Weg
Die Beamten sowie die Versorgungsempfänger der Länder werden sich noch etwas länger gedulden müssen, da die Zahlung erst per Gesetz beschlossen werden müssen. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Das NRW-Finanzministerium antwortet auf Anfrage: „Das Landeskabinett hat in dieser Woche den für den Beamten- und Richterbereich erforderlichen Gesetzentwurf über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 verabschiedet. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht.“ Mittlerweile haben viele Landesregierungen Vorauszahlungen veranlasst, obwohl der Gesetzgebungsprozess für den Inflationsausgleich noch nicht beendet wurde.
Über die Lage in den einzelnen Bundesländern, berichten wir in unserem Newsletter.
Umfrage zur Inflationsausgleich bei den Ländern
Die Redaktion von Öffentlicher Dienst News hat deshalb bei den 15 Ländern (außer Hessen) nachgefragt, wie der aktuelle Stand der Auszahlung jeweils ist. Zu folgenden Punkten haben wir uns erkundigt:
- Ist die erst Zahlung der Inflationsprämie von 1800 Euro in ihrem Bundesland fristgerecht an die Angestellten ausgezahlt worden? Wenn nicht, wann erfolgt diese?
- Wann läuft die Auszahlung der monatlichen Inflationsprämie von 120 Euro? (Januar bis Oktober 2024)
- Warum gibt es Verzögerungen?
- Wie ist der Stand zum Anpassungsgesetz der Besoldung in ihrem Bundesland?
Nachfolgend listen wir die Antworten der Bundesländer auf.
Antworten der Landesregierungen zur Inflationsprämie
Die gute Nachricht, fast alle Landesregierungen – in der Regel die Finanzministerien – haben auf unsere Fragen geantwortet. Die Auskünfte finden Sie nachfolgend.
Inflationsausgleich Baden-Württemberg
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat sehr umfangreich auf unsere Anfrage geantwortet: „Die im TV Inflationsausgleich vereinbarten Inflationsausgleichzahlungen werden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt werden. Das umfasst die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro (Auszubildende: einmalig 1.000 Euro bzw. monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) werden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.“
Entsprechend wolle man in den Bereichen Besoldung und Versorgung vorgehen. Für eine systemgerechte Übertragung des TV Inflationsausgleich in diesen Bereichen sei jedoch ein Gesetzgebungsverfahren notwendig. Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung im Vorgriff auf die noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts damit sei erfolgt. Die erforderliche Befassung des Finanzausschusses des Landtags folge im Lauf des Februars.
„Die Auszahlung ist dann erstmals Ende März 2024 mit den Bezügen für den Monat April 2024 (Einmalbetrag und aufgelaufene Monatsbeträge) bzw. in Höhe von jeweils 120 Euro (Anwärter jeweils 50 Euro) mit den Bezügen für die Monate Mai bis Oktober vorgesehen. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt im Landesbereich durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Eine frühere Auszahlung sei nicht erreichbar, da bei der Bearbeitung und Programmierung höchst individuelle und zahlreiche Lebenssachverhalte (bspw. Elternzeit, Teilzeit) durch die Beschäftigten des Landesamtes zu berücksichtigen sind.“
Inflationsausgleich Bayern
Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilte auf Anfrage mit: „Die Einmalprämie und die Monatszahlungen zum Inflationsausgleich für Januar bis März werden in Bayern Ende März in einer Zahlung ausgezahlt. Dies gilt im staatlichen Bereich einheitlich für alle Beschäftigten des Freistaates Bayern – sowohl die tarifbeschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.“ Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss zur Anpassung der Besoldung in Bayern wurde veranlasst, dass die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen auch im Beamtenbereich mit den Bezügen für den Monat April 2024 erfolgen kann.
Inflationsausgleich Berlin
Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen teilte für das Land Berlin mit: „Die erstmalige Auszahlung der Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erfolgt für die Beschäftigten des Landes Berlin in allen Statusgruppen (beamtete Dienstkräfte, versorgungsberechtigte Personen, Tarifbeschäftigte) gemeinsam mit den Bezügen für den Monat März 2024 (beamtete Dienstkräfte) bzw. Februar 2024 (Tarifbeschäftigte) am 29. Februar 2024.
Neben der Einmalzahlung werden zu diesem Zeitpunkt auch die monatlichen Sonderzahlungen für die Monate Januar bis März 2024 für beamtete Dienstkräfte bzw. Januar bis Februar 2024 für Tarifbeschäftigte zur Auszahlung gebracht.“
Inflationsausgleich Brandenburg
Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten des Landes Brandenburg, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, erfolgt Ende Februar 2024 mit der Entgeltzahlung für den Monat Februar 2024. Dies teilte das Brandenburger Finanzministerium mit. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Inflationsausgleichs-Monatszahlung für die Monate Januar und Februar 2024 ebenfalls Ende Februar 2024 ausgezahlt wird.
Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg erhalten die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung sowie die Inflationsausgleichs-Monatszahlung für Januar, Februar und März 2024 Ende Februar 2024 mit den Bezügen für den Monat März 2024. Die gilt auch für die Versorgungsempfänger im Land Brandenburg.
Inflationsausgleich Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen hat für alle berechtigten Statusgruppen die Inflationssonderzahlungen im Januar 2024 umgesetzt, heißt es aus der Bremer Senatsverwaltung für Finanzen. Die Einmalzahlung, sowie die erste/n monatliche/n Rate/n für den Zeitraum ab Januar 2024 wurden mit den Zahlläufen Ende Januar 2024 bereits ausgezahlt. Die weiteren vereinbarten monatsbezogenen Raten sollen dann wie vorgesehen mit den kommenden Monatsterminen ausgezahlt werden.
Inflationsausgleich Hamburg
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg teilte mit: „Die erste Rate von 1800 Euro wurde an alle aktiven Beschäftigten Ende Januar 2024 ausgezahlt. Die Auszahlung der ersten Rate (1.800 Euro) an die aktiven Beamtinnen und Beamten erfolgte Anfang Februar 2024. Ab Anfang März werden die Raten zu 120 Euro monatlich ausgezahlt. Für März erfolgt zusätzlich eine Rückrechnung auf Januar 2024. Die Auszahlung der ersten Rate (1.800 Euro zuzüglich Rückrechnung 120 Euro auf Januar 2024) an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erfolgt Anfang März 2024. Im Anschluss werden die Raten zu 120 Euro monatlich ausgezahlt.“
Inflationsausgleich Hessen
Verhandelt separat / bisher noch kein Tarifergebnis
Inflationsausgleich Mecklenburg-Vorpommern
Für Mecklenburg-Vorpommern teilte uns das Finanzministerium mit: „Sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter erhalten planungsgemäß zum 29. Februar 2024 eine Inflationsabmilderungs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro bzw. in der Ausbildung in Höhe von 1.000 Euro. Hinzu kommt eine Inflationsabmilderungszahlung in Höhe von jeweils 120 Euro in den Monaten Januar bis Oktober 2024 bzw. in der Ausbildung in Höhe von je 50 Euro, die ab Ende März 2024 monatlich ausgezahlt wird.“
Gleiches gelte für die Versorgungsempfänger des Landes entsprechend dem Ruhegehaltssatz der Versorgungsurheberin bzw. des Versorgungsurhebers und dem Anteilssatz für Witwen-/ Witwergeld oder Waisengeld.
Inflationsausgleich Niedersachsen
Das Niedersächsischen Finanzministerium antwortet auf unsere Frage zur Inflationsausgleichszahlung: „Die Einmalzahlung wird mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 geleistet werden. Die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen werden mit den Bezügen für den Monat März 2024 rückwirkend ab Januar 2024 geleistet werden. Ab April 2024 werden diese Zahlungen mit der Abwicklung der jeweiligen Monatsbezüge erfolgen.
Die Beamtinnen und Beamten im Land sollen vorbehaltlich der Landtagsentscheidung voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsauszahlung einmalig in Höhe von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen.
Auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen die Sonderzahlungen in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie die Altersgeldempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes im April erhalten.“
Inflationsausgleich Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen sagte gegenüber Öffentlicher Dienst News: „Die Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 sollen auf Landesebene rückwirkend ab Ende April geleistet werden.
Die Zahlungen an die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und-empfänger sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes erfolgen als Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die entsprechende gesetzliche Regelung. Der zugrunde liegende Abschlagszahlungserlass wurde den kommunalen Spitzenverbänden im Vorfeld mit der Empfehlung zur Kenntnis gegeben, hinsichtlich der Zahlungen an die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei den Kommunen entsprechend zu verfahren.
Das Landeskabinett hat Anfang Februar den für den Beamten- und Richterbereich erforderlichen Gesetzentwurf über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 verabschiedet. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht.“
Inflationsausgleich Rheinland-Pfalz
Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach § 2 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) ist für die Tarifbeschäftigten und die Auszubildenden weit überwiegend Ende Januar 2024 erfolgt, teilte das Finanzminister von Rheinland-Pfalz mit.
Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung an die verbleibenden berechtigten Personengruppen erfolgt aus technischen Gründen frühestens mit der Entgeltzahlung für den Monat Februar 2024. Dies betrifft insbesondere z. B. die am 9. Dezember 2023 ruhenden Arbeitsverhältnisse sowie die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezahlten Beschäftigten.
Die unmittelbaren Landesbeamten in Rheinland-Pfalz können mit Vorgriffszahlungen auf die gesetzlich noch zu beschließenden Inflationsausgleichsbeträge grundsätzlich ab den Märzbezügen – also ab Ende Februar 2024 – rechnen. Die Zahlungen stünden unter der Prämisse der endgültigen parlamentarischen Umsetzung mit entsprechendem Rückforderungsvorbehalt, so eine Sprecherin. Die Umsetzung erfolge über die Bezügestelle des Landes, mithin das Landesamt für Finanzen.
Inflationsausgleich Saarland
Bisher keine Antwort.
Inflationsausgleich Sachsen-Anhalt
Für Sachsen-Anhalt teilte das Landesfinanzministerium mit: „Die Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt werden die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung mit den Entgelten für den Monat Februar 2024 erhalten.“
„Die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt werden die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung im Vorgriff auf das Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung mit den Bezügen für den Monat März erhalten.“
„Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt werden ihre anteilige Inflationsausgleichs-Einmalzahlung im Vorgriff auf das Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung mit den Versorgungsbezügen für den Monat März erhalten.“
Inflationsausgleich Sachsen
Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen teilte mit, dass die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist mit den Bezügen im Zahltag Februar 2024, spätestens jedoch im Zahltag März 2024 vorgesehen sei.
Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen ist beginnend mit den Bezügen im Zahltag März 2024 rückwirkend ab Januar 2024 geplant. Das für die Umsetzung der Auszahlungen im Freistaat Sachsen zuständige Landesamt für Steuern und Finanzen hat die Landesbeschäftigten auf seiner Website über die vorgesehenen Auszahlungszeitpunkte informiert, siehe:
Inflationsausgleich Schleswig-Holstein
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein teilte mit: „Nach dem Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise steht aktiven Beamtinnen und Beamten wie den Tarifbeschäftigten nach dem TV-L eine steuerfreie Sonderzahlung wie folgt zu:
- 500 Euro für das Jahr 2023 (Bemessungsstichtag 09.12.2023)
- 300 Euro für das Jahr 2024 (Bemessungsstichtag 02.01.2024)
- 120 Euro monatlich von Januar bis einschließlich Oktober 2024
- Teilzeitkräfte erhalten diese Sonderzahlungen im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit.
Die Teilbeträge in Höhe von 1.500 Euro und 300 Euro wurden Ende Januar 2024 ausgezahlt (an Tarifbeschäftigte mit dem Entgelt für Januar, an Beamte und Beamtinnen mit den Februarbezügen). Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro kommen mit dem Gehalt bzw. den Bezügen von Januar bis Oktober 2024 zur Auszahlung; hierbei erfolgt für Beamte und Beamtinnen ebenfalls mit den Februarbezügen die Nachzahlung für den Monat Januar 2024 in Höhe von 120 Euro.
Demnach wurde den Tarifangestellten 1920 Euro (1800 Euro + 120 Euro) Ende Januar und den Beamt*innen 2040 Euro (aufgrund der Auszahlungspraxis der Besoldung Ende Januar bereits für den Februar wie folgt: 1800 Euro Inflationsausgleich, 120 Euro für Januar und 120 Euro für Februar) ausgezahlt. Die steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlung wird auch für die Versorgungsempfänger*innen gezahlt. Sie orientiert sich in der Höhe an der Prozentzahl des erworbenen Ruhegehalts, was bis zu 71,75 Prozent im Falle des Höchstruhegehaltssatzes sein können.“
Inflationsausgleich Thüringen
Das Thüringer Finanzministerium teilte mit: „Nach derzeitigem Kenntnisstand wird unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen können.“ Für die Landesbeamten gilt laut Pressestelle, dass die Zahlungen der Inflationsprämien erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen wird. Dieses befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung.
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Die Bundesregierung gibt Arbeitgebern bis Ende 2024 die Chance, ihren Beschäftigten einen Inflationsausgleichsprämie bis zu 3000 Euro zu zahlen. Diese Prämie ist steuer- und abgabenfrei. In der TVöD-Tarifrunde und in der TVL-Tarifrunde ist diese Prämie beschlossen worden. Damit ist erhalten alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst den Inflationsausgleich. Für Bund und Kommunen ist die Gesamtsumme bereits ausgezahlt. Im Länderbereich gibt es noch bis einschließlich Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro.
Inflationsprämie für Angestellte öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2024
Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ist mit dem Tarifergebnis im April, festgelegt worden, dass Angestellte eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro erhalten. Bevor es eine Steigerung der Tabellenentgelte im März 2024 gibt, wird diese Inflationsprämie in insgesamt acht Schritten ausgezahlt.
Mit den seit Juni ausgezahlten Teilbeträgen summieren sich die Zahlungen dann auf insgesamt 3000 Euro. Das Tarifergebnis hat den Vorschlag einer Schlichtungskommission übernommen. Diese hatte eine Auftakt-Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 vorgeschlagen. Gefolgt von weiteren monatlichen Zahlungen von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Diesen Vorschlag haben Gewerkschaften und Arbeitgeber von Bund und Kommunen in einen eigenständigen Tarifvertrag gegossen.
Inflationsprämie für Bundesbeamte
Nach einem langem Gesetzgebungsprozess, der erst Mitte November abgeschlossen wurde, steht nun auch eine Inflationsausgleichsprämie für Bundesbeamte und Soldaten fest. Diese sieht analog zur Regelung für die Angestellten, die nach dem TVöD bezahlt werden, eine gestaffelte Auszahlung der Sonderzahlung von insgesamt 3000 Euro vor.
Grundlage dafür ist der „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (TV Inflationsausgleich), der für die Tarifbeschäftigten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro vorsieht. Diese Zahlung wird auch für die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übernommen.
Bundesbeamte und Soldaten haben im Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro erhalten sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro.
Empfänger von Anwärterbezügen erhielten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 620 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro.
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Sonderzahlungen für Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes
Lange mussten sich die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes gedulden. Da eine Entscheidung über die Auszahlungen einer Inflationsprämie ebenfalls abhängig war vom Gesetzgebungsprozess für aktive Bundesbeamte. Nun steht seit Mitte November das Gesetz. Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten die jeweiligen Beträge des Inflationsausgleichs in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängern der Fall gewesen ist. Das Bundesinnenministerium hat auf Anfrage einige Rechenbeispiele zugeliefert, die verdeutlich, wie hoch die Inflationsprämie für Pensionäre des Bundes ausfallen:
Beispiele für die anteilige Übertragung der Sonderzahlung im Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro sowie der monatlichen Sonderzahlungen von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024:
„Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger, deren Ruhegehaltsberechnung den maximal möglichen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent zugrunde liegt, sollen für den Monat Juni 2023 eine Sonderzahlung i.H.v. 889,70 Euro = (1 240 Euro x 71,75 %) sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 157,85 Euro = (220 Euro x 71,75 %) erhalten. In der Summe entspricht das 2.152,50 Euro.“
„Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Ruhegehaltssatzes der Versorgungszugänge 2021 von 67 Prozent ergibt sich folgendes Bild: Die Sonderzahlung für den Monat Juni 2023 beträgt 830,80 Euro (1 240 Euro x 67 %); die Sonderzahlung für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils 147,40 Euro (220 Euro x 67 %). In der Summe entspricht das 2 010 Euro.“
„Im Fall des (amtsabhängigen) Mindestruhegehalts beträgt der Ruhegehaltssatz 35 Prozent. Die Sonderzahlung beträgt in diesen Fällen für den Monat Juni 2023 434 Euro = (1 240 Euro x 35 %), die für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils 77 Euro = (220 Euro x 35 %). In der Summe entspricht das 1 050 Euro.“
Grundlagen zur Inflationsprämie
Wer kann eine Inflationsprämie steuerfrei erhalten? Eine steuerfreie Inflationsprämie können laut Bundesfinanzministerium folgende Personen von ihrem Arbeitgeber bekommen:
- Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit,
- kurzfristig Beschäftigte,
- Minijobber,
- Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft,
- Auszubildende,
- Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende),
- Arbeitnehmer in Kurzarbeit,
- Arbeitnehmer in Elternzeit,
- Arbeitnehmer mit Bezug von Krankengeld,
- Freiwillige im Sinne des §2 Bundesfreiwilligendienstgesetz und Freiwillige im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz,
- Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, ehrenamtlich Tätige, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist,
- Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist,
- Arbeitnehmer in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit,
- Beziehende von Vorruhestandsgeld