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Dienstunfähigkeitsversicherung: Unverzichtbar für junge Beamte

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Viele Beamte sind recht gut versorgt, wenn sie wegen Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr arbeiten können. Doch Beamte auf Probe oder Widerruf stehen ohne Absicherung dar. Sie sollten zusätzlich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Auch junge Beamte sollten darüber nachdenken.

Beamte sind im Krankheitsfall über ihren Dienstherrn gut abgesichert. Selbst falls sie dienstunfähig sind, also nicht mehr arbeiten können, werden sie von diesem mit einem Ruhegehalt versorgt. Dennoch ist es gerade für junge Beamte und Beamtinnen sinnvoll, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn das Ruhegehalt erhalten in einem solchen Fall nur Beamte auf Lebenszeit. Und in den ersten Jahren nach Berufsbeginn ist es vergleichsweise niedrig. Eine zusätzliche Absicherung kann Verdienstausfälle auffangen.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist eigentlich ein Zusatzschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann die versicherte Person auf Dauer nicht mehr arbeiten, zahlt die Versicherung die im Vertrag vereinbarte Rente aus. Das soll verhindern, dass durch eine Erkrankung das Einkommen wegbricht. Durch den Zusatz der Dienstunfähigkeitsklausel zielt die Versicherung auf Beamte. Denn eine Dienstunfähigkeit entspricht nicht automatisch einer Berufsunfähigkeit.

Wann ist man dienstunfähig?

Wer aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen dauerhaft seinen Dienst nicht mehr erfüllen kann, ist dienstunfähig. Auch wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate aufgrund einer Erkrankung den Dienst nicht leisten konnte, kann als dienstunfähig eingestuft werden. Sofern nicht innerhalb des nächsten halben Jahres Aussicht auf Besserung besteht. Die Gründe für die Dienstunfähigkeit können Dienstunfälle sein, aber auch Krankheit oder Unfälle in der Freizeit.

Die Dienstunfähigkeit muss ein Amtsarzt bestätigen, letztendlich liegt es aber am Dienstherrn, diese festzustellen. Eine genaue Grenze, ab welcher Einschränkung eine Person als dienstunfähig gilt, gibt es nicht. Legt der Dienstherr die Grenzen großzügig fest, kann ein Beamter schon ab 80 Prozent dienstunfähig sein. Für eine Berufsunfähigkeit bei Angestellten ist dagegen die Voraussetzung, dass der Job nur noch zu 50 Prozent ausgeübt werden kann.

Dienstunfähig können nur Beamte werden. Also zum Beispiel Lehrer, Polizistbeamte, Verwaltungsbeamte, verbeamtete Feuerwehrleute oder Professoren. Außerdem gilt das für Richter, weil diese in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Etwa 17 Prozent aller Neupensionierten sind 2022 aufgrund einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausgeschieden, belegen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Auffällig ist, dass Vollzugsbeamte, also Polizisten, Soldaten oder Zollbeamte, keine höhere Gefahr haben, dienstunfähig zu werden, wie der siebte Versorgungsbericht der Bundesregierung zeigt.

Was der Dienstherr leistet

Wie Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert sind, hängt maßgeblich von ihrem Beamtenstatus ab. Wer auf Lebenszeit verbeamtet ist, fällt vergleichsweise weich. Denn der Dienstherr versetzt die Person dann in den Ruhestand und zahlt ein Ruhegehalt. Voraussetzung ist, dass der Beamte bereits eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat – hier zählen auch Zeiten als Beamter auf Probe oder Widerruf. War ein Dienstunfall die Ursache für die Dienstunfähigkeit, dann erhalten Beamte auf Lebenszeit ein erhöhtes Unfallruhegehalt.

Gleiches gilt für Beamte auf Probe. In allen anderen Fällen, also etwa bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit, werden sie dagegen nicht in den Ruhestand versetzt. Stattdessen werden sie bei Dienstunfähigkeit entlassen und für die Jahre der Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese zahlt dann eine Erwerbsminderungsrente, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Und diese fällt in der Regel deutlich niedriger aus als eine Beamtenversorgung. Bei ihrem Dienstherrn können solche Beamten zusätzlich einen Antrag auf Unterhaltsbeitrag stellen.

Beamte auf Widerruf werden ebenfalls entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. War ein Dienstunfall Grund für die Dienstunfähigkeit, können sie außerdem Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag geltend machen.

So hoch ist das Ruhegehalt

Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit wird individuell berechnet und richtet sich nach den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Mindestens erhalten Beamte entweder

  • ein amtsabhängiges Mindestruhegehalt: Das entspricht 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe

oder

  • ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt: 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 und zuzüglich einen Fixbetrag von 30,68 Euro.

Es wird immer die Regelung angewandt, die im Einzelfall vorteilhafter ist.

Wer eine Dienstunfähigkeitsversicherung braucht

Beamte auf Lebenszeit sind über ihren Dienstherren auch im Falle einer Dienstunfähigkeit vergleichsweise gut abgesichert. Denn das Ruhegehalt fällt in der Regel deutlich höher aus als etwa die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Allerdings sind die Ansprüche gerade bei jungen Beamten – verglichen mit dem vorherigen Verdienst – noch recht niedrig. Denn das Ruhegehalt steigt mit der Anzahl der Dienstjahre. Auch die Mindestversorgung, die gewährt wird, lässt Lücken zur früheren Besoldung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann hier einspringen.

Beamte auf Probe und auf Widerruf haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Werden sie aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen, sind sie kaum gegen den Verdienstausfall abgesichert. Für sie ist es besonders sinnvoll, zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auch Beamte, die planen aus dem Dienst auszuscheiden und in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln, sollten zusätzlich vorsorgen. Ebenso Zeitsoldaten.

Wann die Versicherung zahlt

Im Grunde ist es recht einfach: Sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt und ein Amtsarzt diese bestätigt hat, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente. Der Teufel steckt aber im Detail. Kleine Formulierungen in den Versicherungsbedingungen können dafür sorgen, dass Beamte im Ernstfall doch nicht abgesichert sind.

Gute Dienstunfähigkeitsversicherungen haben die sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“. Gerade Beamte auf Probe oder auf Widerruf sollten auf diese Klausel achten. Sie sorgt zum einen dafür, dass die Versicherung sich der Einschätzung des Dienstherrn anschließt, statt die Dienstunfähigkeit nochmal selbst zu prüfen. Eine Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand lösen also den Versicherungsfall aus. Wichtig ist, dass die Klausel vollständig ist. Also tatsächlich beide Wörter, Entlassung und Versetzung, drinstehen. Sonst erhalten Beamte auf Probe oder Widerruf, die entlassen werden, kein Geld.

Nicht immer stellt der Amtsarzt eine volle Dienstunfähigkeit fest. Wer seinen Dienst teilweise noch leisten kann, muss nicht unbedingt entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Der Dienstherr kann zum Beispiel auch die Arbeitszeit reduzieren. Einkommensverluste gleicht er in solchen Fällen zum Teil aus. Die entstehende Lücke kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließen, sofern auch die Teil-Dienstunfähigkeit mitversichert ist. Dann zahlt sie eine Teil-Rente aus.

Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

Soldaten, Polizisten oder Zollbeamte müssen bei ihrer Versicherung auf eine spezielle Klausel achten: die Vollzugsdienstklausel. Denn diese deckt auch spezielle Dienstanforderungen ab, etwa dass Polizisten eine Waffe bedienen können müssen. Ist ihnen das nicht mehr möglich und werden sie deshalb in den Ruhestand versetzt, dann zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung.

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