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Versicherung gegen Berufsunfähigkeit: Tarife für den öffentlichen Dienst

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Viele Berufe im öffentlichen Dienst sind körperlich oder psychisch belastend. Nicht alle Beschäftigte schaffen es gesund in Rente und müssen vorher aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte kann daher sinnvoll sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch für Beamte kann sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung lohnen.

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Versicherung gegen Berufsunfähigkeit kann wichtig werden

„Obwohl statistisch jeder vierte Arbeitnehmer lange vor der normalen Altersrente erwerbsgemindert wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine Absicherung für den Ernstfall“, warnt etwa der Verbraucherschutz Bundesverband. Die meisten ArbeitnehmerInnen seien sich über Risiken und Ausmaß der Versorgungslücken nicht bewusst: „Dass die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung allenfalls ein Notnagel sind und nach dem 1. Januar 1961 Geborene im Falle ihrer Berufsunfähigkeit aus der Rentenkasse sogar überhaupt keinen Cent, sondern allenfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wissen nur die wenigsten Berufstätigen.“ Nur Versicherte, die am 31. Dezember 2000 schon Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hatten, genießen Besitzstandswahrung, erhalten die Berufsunfähigkeitsrente also weiter. Alle anderen Personen sollten prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit für sie in Frage kommt. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale NRW stellen gemeinsam fest: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der existenziellsten Versicherungen, denn das Risiko berufsunfähig zu werden, ist hoch.“

Was ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jüngere Beschäftigte haben den Vorteil, dass eine Berufsunfähigkeit für sie erschwinglicher ist. Ihr Risiko unmittelbar berufsunfähig zu werden, ist im Vergleich mit Älteren geringer. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich dann dadurch aus, dass sie zahlt, wenn die ArbeitnehmerIn voraussichtlich sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Beschäftigte sollten daher darauf achten, dass der Versicherer im Ernstfall nicht fordern darf, dass man einen anderen Beruf übernehmen muss. Dies darf er, wenn der Versicherungsvertrag ein Recht auf „abstrakte Verweisung“ vorsieht.

Wann und für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine BU ist für fast alle Berufstätigen sinnvoll – egal ob Angestellte im öffentlichen Dienst, Selbständige oder Freiberufler. Denn Krankenheiten oder Unfälle können jeden treffen und dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Allerdings gibt es Berufsgruppen die darüber hinaus ein größeres Risiko tragen. Dazu gehören vor allem Menschen, die hart körperlich arbeiten. Aber auch Berufe mit einer hohen mentalen Belastung können hiervon betroffen sein. In den vergangenen 20 Jahren ist der Anteil von Menschen, die auf Grund psychischer Erkrankungen aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, deutlich gestiegen. Lesen Sie dazu auch folgende Beiträge:

Berechnung: Ausgaben und Einnahmen bei Berufsunfähigkeit ansetzen

Zudem ist eine ausreichende Höhe der Zahlungen wichtig, die die betroffene Beschäftigte durch die Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können. Denn ist die Berufsunfähigkeitsrente zu niedrig angesetzt, fehlt im Leistungsfall wichtige finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte sich dabei an den zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen bei Berufsunfähigkeit orientieren. Die Verbraucherzentrale rät: „Garant für eine ausreichende Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist zudem die optimale Gestaltung des Versicherungsvertrags. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, für den Ernstfall möglichst das jetzige Nettoeinkommen zu versichern.“

Abschluss einer BU-Versicherung: Vorvertragliche Anzeigepflichten

Vor Vertragsabschluss müssen die jeweiligen Antragsteller alle Fragen des Versicherers beantworten. In vielen Fällen gehören dazu auch Aspekte wie der aktuelle Gesundheitszustand, besondere, berufliche Unfallrisiken (also etwa als Bundeswehrsoldat im Einsatz) oder auch nach möglichen Extremsportarten (Fallschirmspringen, Apnoetauchen etc), die der künftige Versicherungsnehmer eventuell betreibt.

Das Landgericht Coburg hat mit einem Urteil bestätigt, dass Versicherungsnehmer bei den Angaben zu Vorerkrankungen absolut ehrlich sein müssen. So konnte ein Versicherungsunternehmen zu Recht einen Versicherungsvertrag anfechten, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss nicht ehrlich bei den Angaben seiner Vorerkrankungen war. Darum gilt: Ehrlichkeit beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt sich am Ende aus.

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Grundsätzlich kann eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt werden. Zudem können Kunden den Vertrag häufig beitragsfrei stellen. Die Details dazu stehen in den AGBs zur jeweiligen BU.

 

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