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Worauf Erzieherinnen und Erzieher bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

Depression
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Erzieherinnen und Erzieher lieben ihren Job. Doch trotz der hohen Zufriedenheit birgt der Job gesundheitliche Risiken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Erzieher kann sinnvoll sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die große Mehrheit der Erzieher und Erzieherinnen machen ihren Job aus Leidenschaft. Trotz der zum Teil schwierigen Arbeitsbedingungen identifizieren sich laut einer Studie 97 Prozent in hohem oder sehr hohem Maße mit ihrem Beruf. 96 Prozent sind überzeugt: Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Das sind sensationelle Werte.

Erzieher: Große Identifikation und enorme Belastungen


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Doch diese große Identifikation täuscht nicht darüber weg, dass Erzieherinnen und Erzieher auch enormen Belastungen ausgesetzt sind. Die tägliche sinnstiftende Arbeit mit Kindern kompensiert viele der täglichen Belastungen, aber nicht alle. So geht über die Hälfte der Erzieherinnen und Erzieher davon aus, dass sie ihre Arbeit nicht bis zur Rente durchhalten können. Erziehungsberufe sind überdurchschnittlich häufig starken körperlichen Belastungen ausgesetzt.

Berufsunfähigkeits-Risiko für Erzieher: Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung

So müssen laut der Auswertung drei Viertel der ErzieherInnen „oft“ oder „sehr häufig“ in ungünstiger Körperhaltung arbeiten. Im Durchschnitt sind es bei anderen Berufen nur 54 Prozent. Auch bei körperlich schweren Arbeiten sind ErzieherInnen häufiger betroffen als andere Berufsgruppen (39 Prozent bei Erziehungsberufen, 31 Prozent bei anderen Berufen).

Berufsunfähigkeits-Risiko für Erzieher: Stetiger Lärm kann belasten

Neben der körperlichen Belastung, durch das Heben von Kindern kommt die stetige Geräuschkulisse hinzu. Besonders bei der arbeitsbedingten Lärmbelastung sind ErzieherInnen gegenüber anderen Berufsgruppen deutlich stärker belastet: Fast neun von zehn Beschäftigten in Erziehungsberufen sind oft oder sehr oft starken Lärmbelastungen ausgesetzt.

Erzieherinnen und Erzieher: Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jürgen Frey/pixelio.de

Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Dies alles sind auf Dauer enorme Belastungen, die Erzieherinnen und Erzieher täglich wegstecken müssen. Besonders mit zunehmenden Alter fällt es jedoch vielen Beschäftigten schwer, die Anstrengungen des Berufsalltags zu kompensieren. Die Folgen: Jeder fünfte Arbeitnehmer wird erwerbsgemindert, zeigt die Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die Einschränkung durch eine Krankheit kann so weit gehen, dass die Person voll berufsunfähig ist. In diesem Fall kann eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig sein. Zu den Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit gehören psychische Erkrankungen sowie Erkrankung des Bewegungsapparats also etwa ein Bandscheibenvorfall auf Grund jahrlanger Fehlhaltung im Job.

Berufsunfähigkeits-Risiko für Erzieher: Burn-Out

Das Institut für Gesundheitsforschung und Soziale Psychiatrie an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Aachen hat in einer Studie 2013 untersucht, wie hoch das Burn-Out-Risiko für Erzieherinnen und Erzieher ist. Das Ergebnis: „Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung weisen mehr als doppelt so viele Erzieherinnen und Erzieher ein deutlich erhöhtes Stressniveau auf.“ Bemerkenswert sei außerdem, dass fast ein Fünftel der befragten ErzieherInnen (18,9 Prozent) unter starken bis sehr starken beruflichen Stressbelastungen leidet und dementsprechend als Hochrisiko-Gruppe für Burnout angesehen werden kann. „Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass arbeitsbezogene Stressbelastungen unter Erzieherinnen und Erziehern relativ weit verbreitet sind; fast ein Fünftel kann als stark Burnout-gefährdet gelten“, so die ForscherInnen.

Berufsunfähigkeit keine Finanzierung aus Rentenkasse

„Obwohl statistisch jeder vierte Arbeitnehmer lange vor der normalen Altersrente erwerbsgemindert wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine Absicherung für den Ernstfall“, warnt etwa der Verbraucherschutz Bundesverband. Die meisten ArbeitnehmerInnen seien sich über Risiken und Ausmaß der Versorgungslücken nicht bewusst: „Dass die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung allenfalls ein Notnagel sind und nach dem 1. Januar 1961 Geborene im Falle ihrer Berufsunfähigkeit aus der Rentenkasse sogar überhaupt keinen Cent, sondern allenfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wissen nur die wenigsten Berufstätigen.“ Nur Versicherte, die am 31. Dezember 2000 schon Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hatten, genießen Besitzstandswahrung, erhalten die Berufsunfähigkeitsrente also weiter. Alle anderen Personen sollten prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit für sie in Frage kommt. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale NRW stellen gemeinsam fest: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der existenziellsten Versicherungen, denn das Risiko berufsunfähig zu werden, ist hoch.“

Tipps für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Jüngere Beschäftigte haben den Vorteil, dass eine Berufsunfähigkeit für sie erschwinglicher ist. Ihr Risiko unmittelbar berufsunfähig zu werden, ist im Vergleich mit Älteren geringer. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich dann dadurch aus, dass sie zahlt, wenn die ArbeitnehmerIn voraussichtlich sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Beschäftigte sollten daher darauf achten, dass der Versicherer im Ernstfall nicht fordern darf, dass man einen anderen Beruf übernehmen muss. Dies darf er, wenn der Versicherungsvertrag ein Recht auf „abstrakte Verweisung“ vorsieht.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Aktuelles Nettovermögen ansetzen

Zudem ist eine ausreichende Höhe der Zahlungen wichtig, die die betroffene Beschäftigte durch die Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können. Denn ist die Berufsunfähigkeitsrente zu niedrig angesetzt, fehlt im Leistungsfall wichtige finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte sich dabei an den zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen bei Berufsunfähigkeit orientieren. Die Verbraucherzentrale rät: „Garant für eine ausreichende Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist zudem die optimale Gestaltung des Versicherungsvertrags. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, für den Ernstfall möglichst das jetzige Nettoeinkommen zu versichern.“

Weitere Tipps gibt es hier… und hier…

Die Studie des DGB zu den Belastungen für Erzieherinnen und Erzieher gibt es hier…

Hier die Studie der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen…


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