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Polizei: Ausbildung, Beruf, Gehalt, Karriere

Polizei
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Ein Job bei der Polizei hat Zukunft. In den kommenden Jahren gehen tausende Polizeibeamte in Pension. Darum suchen Bund und Länder Nachwuchs. Wir zeigen, Ausbildungswege, Dienstgrade, Gehalts- bzw. Besoldungsgruppen und Karrierewege.

Die meisten Polizeibeamten stehen im Dienst der 16 Bundesländer. Zudem beschäftigte der Bund bei der Bundespolizei oder Bundeskriminalamt Beamtinnen und Beamte. Insgesamt gibt es etwas mehr 300 000 Polizeibeamtinnen und -beamte. In der Gunst der Bevölkerung stehen sie weit oben – kurz hinter Feuerwehrleuten und Ärzten. Kein Wunder, dass auch viele junge Frauen und Männer vom Staatsdienst in Uniform träumen. Doch der Weg ist anspruchsvoll. Neben einem gewissen Maß an körperlicher Fitness müssen angehende Beamte auch was im Kopf haben.

Polizeiausbildung: Mittlerer und gehobener Dienst

Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten (so die amtliche Bezeichnung) findet in der Regel in einer Polizeischule statt. So gibt es allen Bundesländern und beim Bund spezielle Schulen, in den Ausbildung stattfindet. Ausgebildet wird in verschiedenen Institutionen und mit unterschiedlichen Laufbahnzielen, so dass sich Dauer und Lehrplan stark unterscheiden. So gibt es – analog zu anderen Beamtenlaufbahnen –Berufsausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst und ein Studium an einer Polizeifachhochschule für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Dabei gibt es Bundesländer, die nur noch Polizeibeamten im gehobenen Dienst ausbilden und Bundesländer, welche sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst ausbilden.

Voraussetzungen für den Polizeidienst

Wie schon erwähnt, müssen angehende Polizistinnen und Polizisten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt angenommen zu werden. Exemplarisch sind hier die Voraussetzung für den Dienst in Berlin aufgeführt. In anderen Bundesländern sind Anforderungen ähnlich. Polizistinnen und Polizisten müssen:

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sein
  • jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
  • eine Führerschein besitzen bzw. diesen zu Beginn der Ausbildung machen
  • fähig sein, eine Strecke von mindestens 200 m ohne Unterbrechung schwimmen zu können und einen etwa ein Schwimmabzeichen „Bronze“ zu besitzen
  • die Einstellungsprüfung bestehen
  • nachweisen, körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein
  • nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, ausreichende Sehfähigkeit festgestellt wird.
  • keine Vorstrafen haben.

Dienstgrade: Amtsbezeichnungen bei der Polizei

Wenn die Ausbildung bestanden ist, stehen den Polizeibeamten verschiedene Karrierewege offen, die sich am jeweiligen Laufbahnrecht orientieren. Wie im Staatsdienst üblich gibt es für den konkreten Job verschiedene Amtsbezeichnungen. Diese sind weitestgehend in allen Ländern und beim Bund identisch. Bei der Kriminalpolizei wird entsprechend ein Kriminal vorangestellt.

Gehalt: Beamtenbesoldung A7 bis A 16

Das Gehalt, dass Polizeibeamte erhalten wird Beamtenbesoldung genannte. Diese gliedert sich in verschiedenen Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen.

Für den Polizeidienst finden Sie hier alle Besoldungstabellen für Bund und Länder…

Besoldung und Laufbahn im Mittleren Dienst

Bezeichnung Abkürzung Besoldung
Polizeimeisteranwärter PMAnw
Polizeimeister PM A 7
Polizeiobermeister POM A 8
Polizeihauptmeister PHM A 9
Polizeihauptmeister mit Zulage PHMZ A 9 mit Amtszulage

Alle Angaben ohne Gewähr

Laufbahn und Besoldung im Gehobenen Dienst

Bezeichnung Abkürzung Besoldung
Polizeikommissaranwärter PKAnw
Polizeikommissar PK A 9
Polizeioberkommissar POK A 10
Polizeihauptkommissar PHK A 11 / A 12
Erster Polizeihauptkommissar EPHK A 13

Alle Angaben ohne Gewähr

Laufbahn und Besoldung im Höheren Dienst

Bezeichnung Abkürzung Besoldung
Polizeireferendar PRef
Polizeirat PR A 13
Polizeioberrat POR A 14
Polizeidirektor PD A 15
Leitender Polizeidirektor LPD A 16

Alle Angaben ohne Gewähr

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