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Konjunkturpaket: Keine Konsumgutscheine vorgesehen

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Konsumgutscheine oder Konsumschecks wird es nicht geben. Die Bundesregierung hat ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Unter anderem sollen diverse Maßnahmen dazu führen, die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder zu beleben. Die vom Handel geforderten  Konsumgutscheine gehören nicht zum Maßnahmenpaket.

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++Diese Text wird fortlaufend aktualisiert – zuletzt am 3. Juni 2020++

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Konsumschecks oder auch Coronaschecks sollen aus Sicht des Handelsverband Deutschland (HDE) die Konjunktur stützen und wieder für mehr Nachfrage sorgen. Durch das Coronavirus war der Konsum in Deutschland stark zurückgegangen.

Corona: Einbußen für Geschäfte und Kaufhäuser

Eine Studie des HDE zeigt, dass die Konsumlaune der Verbraucher auch im Juni 2020 auf niedrigem Niveau stagniert. Die Einzelhandelsumsätze gingen in der Covid-19-Pandemie zum Teil extrem stark zurück. Insgesamt betrug das Minus im März 2020 zwar nur knapp 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aber in den von Schließungen betroffenen Unternehmen war der Einbruch extrem. Zwischen 30 und 50 Prozent an Einbußen mussten Geschäfte und Kaufhäuser verkraften. Mit dem Corona-Gutscheinen oder Coronaschecks, würde dieser Trend gestoppt.

500 Euro Corona-Gutscheine für die BürgerInnen

Der Handelsverband hat 500 Euro als Konsumguthaben ins Spiel gebracht. Denn, ein zusätzliches Einkommen von 500 Euro je Einwohner würde einen Nachfrageimpuls von bis zu 40 Milliarden Euro bedeuten. Die große Herausforderung sei laut HDE, dieses zusätzliche Einkommen allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet auch, dass dieser Konsumimpuls nicht mit anderen Transfers verrechnet wird.

Konsumgutscheine: Handel macht konkrete Vorschläge

Bereits Ende April hat der Handelsverband konkrete Vorschläge gemacht, wie Konsumgutscheine bei den BürgerInnen ankommen könnte. Der Verband rät zu einem mehrgleisiges Vorgehen:

  • Arbeitnehmer könnten das Geld über die Lohnabrechnung erhalten; über die Anzahl der Kinderfreibeträge könnten auch Minderjährige erfasst werden. Die Finanzämter würden dann eine Erstattung an die Arbeitgeber vornehmen.
  • Für Rentner wäre eine Auszahlung über die Rentenkasse am einfachsten.
  • Transferempfänger (also etwa Hartz IV) ließen sich über die Arbeitsämter erreichen; hier ist über das anzurechnende Kindergeld auch die Anzahl der Minderjährigen bekannt.
  • Freiberufler, Selbständige, andere Unternehmer und sonstige Personen könnten ein ähnliches Antrags- und Auszahlungsverfahren nutzen, wie es für die Soforthilfen an Soloselbständige entwickelt wurde.

Ver.di schlägt 500 Euro Konsumschecks vor

Auch die Gewerkschaft ver.di fordert zur Ankurblung der Konjunktur Konsumschecks in Höhe von 500 Euro pro Person. Ver.di schlägt „Konsumschecks in Höhe von zunächst 500 Euro für Bürger*innen ohne beziehungsweise nur geringem und mittlerem Einkommen“ vor. Vor allem „der stationäre Einzelhandel, Freizeit und Tourismus, Gastronomie und Kultur sollen von diesem Konsumschub profitieren“. Die Schecks sollten nach sechs Monaten verfallen, „weil es darum geht, nicht nur den Bürger*innen, sondern auch den betroffenen Branchen schnell zu helfen“. Auch eine zusätzliche Kindergeldzahlung in Höhe von 200 Euro soll die 15 Millionen kindergeldberechtigten Haushalte unterstützen, betonte ver.di.

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