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Private Haftpflichtversicherung: Tarife für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Daumen rauf
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Eine private Haftpflichtversicherung schont im Schadensfall Nerven und Portemonnaie. Versicherer bieten für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gesonderte Optionen an.

Wer kennt das nicht: Ein Verwandter bittet einen auf einer Familienfeier, ein Foto zu machen. Doch noch bevor es dazu kommt, fällt einem das Smartphone oder die teure Spiegelreflexkamera zu Boden. Das Gerät ist ein Totalschaden. Aus einem kleinen Fauxpas kann schnell eine kleine finanzielle Katastrophe werden. Eine private Haftpflichtversicherung hilft, diese kleinen und großen Schadensfälle des Alltags abzusichern.


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Haftpflichtversicherung: Was passiert im Schadensfall?

Kommt es zum Schadensfall, prüft die Versicherung, ob die Forderung berichtet ist. Trifft dies nicht zu, wird die Forderung abgewehrt. Andernfalls zahlt die Haftpflichtversicherung für den Schaden. Dazu zählen in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Je nach vereinbarter Deckungssumme sind Versicherte über die Haftpflichtversicherung in zweistelliger Millionenhöhe geschützt.

Was deckt eine private Haftpflichtversicherung ab?

Eine private Haftpflichtversicherung deckt einen großen Teil der alltäglichen Lebensbereiche in der Regel ab. So springt sie ein, wenn der Versicherte im Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Skater einen Unfall verursacht. Gleiches gilt für den Bereich Sport oder Vorfälle im Haushalt. Über Familientarife lassen sich der Partner und Kinder mitversichern. Die Stiftung Warentest stellt fest: „Eine private Haftpflichtversicherung deckt Risiken des alltäglichen Lebens ab, die den finanziellen Ruin bedeuten können. Sie ist damit die wichtigste Versicherungs-Police überhaupt.“ Die Versicherer bieten Beschäftigten im öffentlichen Dienst spezielle Tarife für eine private Haftpflichtversicherung an.

Privaten Haftpflichtversicherung: Eigenanteil selbst festlegen

Bei einer privaten Haftpflichtversicherung können die potentiellen Versicherungsnehmer entscheiden, ob sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren wollen. Kommt es zum Schadensfall, müssen die Versicherten dann die entstandenen Kosten bis zum gewählten Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen. Ab da übernimmt die Versicherung. Diese Tarife mit Eigenanteil sind in der Regel günstiger als Angebote ohne Eigenanteil.

Diensthaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Zudem sollten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zudem eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.

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