Mehr Gehalt für die Beschäftigten in der Altenpflege: Alle Pflegekräfte sollen nach einem Tarifvertrag Gehalt bekommen. Das hat die Bundesregierung laut Medienberichten im Rahmen einer Pflegereform beschlossen.
Gehalt in der Altenpflege
Ein paar allgemeine Informationen zum Gehalt im Pflegewesen insgesamt: In Deutschland arbeiten rund 954 000 Pflege- und Betreuungskräften, die im Jahr 2019 in Pflegeheimen oder ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten tätig waren. 85 Prozent aller Pflegekräfte sind Frauen. Davon arbeiten 616 000 in Teilzeit, teilte das Statistische Bundesamt mit.
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Es gibt mehrere Unterscheidungen, die im Bereich der Bezahlung in der Pflege treffen kann. Zum einen verdienen Beschäftigte in der Krankenpflege deutlich mehr. Der Grund: Dort gibt es häufig einen Tarifvertrag. In der Altenpflege gibt es keinen flächendeckenden Tarifvertrag. Aber es läuft seit Jahren eine Debatte darüber – mehr dazu lesen Sie weiter unten im Text.
Weniger Gehalt in der Altenpflege als in der Krankenpflege
- 3578 Euro brutto Gehalt im Monat verdienten Krankenpflegerinnen und -pfleger verdienten im Jahr 2020 im Durchschnitt
- Fachkräfte in Pflegeheimen kamen auf durchschnittlich 3363 Euro Gehalt,
- in Altenheimen, darunter Altenpflegerinnen und -pfleger, bekamen im Schnitt 3 291 Euro Gehalt.
Die Unterschiede sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Krankenpflege vielfach Tariflöhne gezahlt werden. Insgesamt verdienten alle drei Gruppen 2020 erstmals mehr als Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation in der Gesamtwirtschaft (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen), die durchschnittlich 3 286 Euro im Monat bekamen. Allerdings war die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung 2020 stark durch den vermehrten Einsatz von Kurzarbeit im Zuge der Corona-Krise beeinflusst.
In den Vorjahren hatten die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste von
- 2019 bekamen Fachkräften in Pflegeheimen : 3203 Euro
- in Altenheimen 3116 Euro
- Fachkräfte in Krankenhäusern bekamen 3 502 Euro Gehalt
Altenpfleger Gehalt 2022: Mehr Tariflohn für Pflegebeschäftigte – Pflegereform beschlossen
30. Mai 2021 – Demnach haben sich CDU/CSU und SPD auf eine bessere Bezahlung von Altenpflegern geeinigt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters und die Bild am Sonntag berichten, sollen Altenheime und Pflegedienste ab September 2022 nur noch dann eine Zulassung bekommen, wenn sie Tariflöhne zahlen.
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Tariftreuepflicht: Mehr Gehalt für Pfegekräfte
Der Entscheidung geht eine lange Debatte voraus. So hatten zuletzt Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz (beide SPD) einen Vorschlag gemacht, wie Pflegekräfte besser bezahlt werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte das Vorhaben zunächst kritisiert. Laut Medien hat er nun eingelenkt. So soll nun eine „Tariftreuepflicht“ für Pflegeeinrichtungen verankert werden. Damit stünde mehr Lohn für Pflegebeschäftigte nun nichts mehr im Weg. Das Kabinett wird dem Vorschlag in Kürze zustimmen.
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Arbeitgeber in der Pflege müssen Tarifvertrag abschließen
Das Vorhaben sieht vor, dass Arbeitgeber in der Pflege ab September 2022 Tarifverträge mit der Gewerkschaft abschließen müssen. Oder sie übernehmen regional geltende Tariflöhne. Die Regierung will dafür offenbar einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, sich Tarifverträge über dem regional üblichen Niveau auszusuchen: Die Pflegekassen sollen dafür nicht tarifgebundenen Arbeitgebern den durchschnittlichen Tariflohn der Region plus zehn Prozent erstatten, heißt es in Berichten. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums könnten so die Löhne von Pflegekräften um bis zu 300 Euro im Monat steigen.
Finanzierung Pflegereform: mehr Gehalt für Altenpfleger
Auch die Finanzierung dieser Pflegereform ist demnach geklärt: So sollen Kinderlose das Vorhaben mitfinanzieren. Ab 2022 soll ihr Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Der Bund wird sich mit Zuschüssen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich beteiligen.
ver.di fordert Nachbesserung: Warnung vor Dumpingtarifverträgen
ver.di fordert bei dem Vorhaben nachzubessern. „Es gibt im Gesetzentwurf keinen Mechanismus, der Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Pflegeanbietern, die weiterhin keine fairen Löhne zahlen wollen, ausschließt. Auch mit solchen Tarifverträgen wäre dann die Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag erfüllt“, kritisierte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Andere Arbeitgeber könnten dann ebenfalls auf einen solchen Dumpingtarifvertrag bei der Bezahlung abstellen. Das alles sei mehr als missbrauchsanfällig und müsse abgestellt werden. Deshalb sollte ausschließlich auf relevante Flächentarifverträge Bezug genommen werden.
Ältere Meldungen zum Thema
05. Mai 2021
Spahn legt Vorschlag vor
Nachdem die SPD-Minister Heil und Scholz einen Entwurf für ein Pflege-Tariftreuegesetz vorgelegt haben, hat nun auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nachgelegt. Sein Vorschlag soll an bereits laufende Gesetzgebungsverfahren angehängt werden. Dadurch könnte ein Gesetz zur Verbesserung der Gehälter in der Altenpflege noch vor dem Ende der Legislatur umgesetzt werden. Spahns Plan zielt darauf ab, dass vom 1. Juli 2022 an Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sein dürfen, die nach Tarifverträgen oder tarifähnlich bezahlen.
Gehalt Altenpflege: ver.di kritisiert Spahns Entwurf
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußert deutliche Kritik am neuesten Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für ein Gesetz zur tariflichen Bezahlung in der Altenpflege.
„Spahn erweckt den Eindruck, er tue etwas für die Pflege. Tatsächlich aber erweist er ihr einen Bärendienst“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständig ist. Die Pläne des Ministers garantierten keine ausreichenden tariflichen Mindestbedingungen in der Altenpflege. Damit über das Gesetz eine Lösung komme, müsse deutlich nachgebessert werden.
Missbrauch durch Haustarifverträge in der Altenpflege
Dem mit anderen Ressorts noch nicht abgestimmten Entwurf zufolge sollen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, deren Entlohnung sich nach einem bestehenden Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien in dem jeweiligen Bundesland richtet. „Dabei kann ein von irgendwelchen Pseudogewerkschaften in irgendeiner Einrichtung abgeschlossener Haustarifvertrag zum Maßstab genommen werden. Das öffnet Missbrauch Tür und Tor“, kritisierte Bühler.
12. Mai 2021: Proteste zum „Tag der Pflegenden“
Die Gewerkschafterin kündigte Proteste gegen die Politik des Gesundheitsministers an. „Zum Tag der Pflegenden am 12. Mai werden Beschäftigte bundesweit mit Aktionen ihren Unmut über Spahns Pflegepolitik zum Ausdruck bringen. Er hat viel versprochen, aber im beruflichen Alltag sind noch keine Verbesserungen angekommen.“
02. Mai 2021
Arbeitsminister plant Pflege-Tariftreue-Gesetz für Altenpflege
Nach dem die Caritas einem bundesweit geltenden Tarifvertrag für die Altenpflege einen Strich durch die Rechnung gemacht, geht nun das Bundesarbeitsministerium in die Offensive. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit einem Pflege-Tariftreue-Gesetz für verbindliche Tarifgehälter in der Pflegebranche sorgen. Noch diesen Sommer soll es beschlossen werden. Damit will Heil ein Vorhaben der Großen Koalition umsetzen. Diese hat sich vorgenommen, die Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege zu verbessern.
Altenpflege: 600.000 Beschäftigte bekämen mehr Gehalt
Der Kern des Entwurfs: Betreiber von Pflegeeinrichtungen bekommen nur dann Geld aus der Pflegeversicherung, wenn sie ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Heil sagte in der Bild am Sonntag: In der Altenpflege arbeiten 1,2 Millionen Menschen, knapp die Hälfte bekommt Tariflohn. Den anderen gut 600.000 Pflegekräften würde das Gesetz eine Gehaltssteigerung bringen. „Im Schnitt sind so für Vollzeitkräfte über 300 Euro mehr pro Monat möglich.“
Konflikt um Pflege-Gehälter
Eigentlich lag der Ball für eine Gesetzesinitiative bei Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Doch der habe bislang „keine konkrete Lösung vorgelegt“. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits angekündigt, das Gesetz schnell umsetzen zu wollen. Die SPD-Fraktionsvizinnen Bärbel Bas und Katja Mast wollen ein Pflege-Tariftreue-Gesetz: Pflegeeinrichtungen müssen Beschäftigte tariflich oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien entlohnen. „Die Initiative von Olaf Scholz und Hubertus Heil für ein Pflege-Tariftreue-Gesetz ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen in der Pflege. Es sorgt für bessere Löhne und zeigt einen Lösungsweg auf, nachdem ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag sich wegen des Vetos aus den Reihen der kirchlichen Träger und dem massiven Widerstand der großen privaten Arbeitgeberverbände nicht durchsetzen ließ“, so Bas.
ver.di begrüßt Plan als sinnvollen Zwischenschritt
Ver.di begrüßt den Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz. Es bedarf jetzt einer Lösung“, stellt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke fest. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag (siehe unten) für alle Beschäftigten in der Altenpflege bleibt der wirksamste und unkomplizierteste Weg für faire Löhne in der Altenpflege. Er bleibt daher das Ziel von ver.di. Den jetzigen Plan, ein Pflege-Tariftreue-Gesetz auf den Weg zu bringen, bezeichnet Werneke als sinnvollen Zwischenschritt. Heil will die Refinanzierung von Leistungen aus der Pflegekasse an die Anwendung eines Tarifvertrages durch die Betreiber von Pflegeeinrichtungen knüpfen.
Faire Löhne in der Altenpflege: Gefahr durch Gefälligkeitstarifverträge
Werneke warnt hingegen: „Damit diese Regelung von gewinnorientierten, kommerziellen Anbietern nicht unterlaufen werden kann, bedarf es klarer Voraussetzungen. Wichtig ist, dass nur relevante Flächentarifverträge für eine Refinanzierung aus der Pflegekasse zu Grunde gelegt werden können – und dann entsprechend die Entlohnung der Beschäftigten erfolgt. Solche Tarifregelungen bestehen für die kommunalen Altenpflegeeinrichtungen und eine Reihe von freigemeinnützigen Trägern in der Pflege.“ Eine Bezugnahme auf irgendwo in der Pflegebranche bestehende Haustarife reiche nicht aus. Das sei geradezu eine Einladung, im Bereich der privaten Pflegekonzerne Gefälligkeitstarifverträge abzuschließen und auf diese Weise ungehindert weiter schlechte Löhne zahlen zu können.
04. April 2021
Offener Brief zu Tarifvertrag Altenpflege: ver.di fordert Caritas auf, erneut zu beraten
Die Caritas hat Ende Februar 2021 einen bundesweit geltenden Tarifvertrag für die Altenpflege abgelehnt. Die Gewerkschaft ver.di unternimmt nun einen neuen Anlauf, um die Caritas von einem bundesweit geltenden Tarifvertrag für die Altenpflege zu überzeugen. In einem offenen Brief fordert ver.di die arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie auf, noch einmal über die bundesweite Erstreckung des zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverbandes BVAP ausgehandelten Tarifvertrags Altenpflege zu beraten. „Helfen Sie, den Weg frei zu machen, dass der Tarifvertrag bundesweit erstreckt werden kann. Das ist der einzige Weg, um kurzfristig bessere Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen“, heißt es in dem Offenen Brief. Ver.di fragt: „Wer, wenn nicht Caritas und Diakonie, die beiden bedeutenden kirchlichen Wohlfahrtsverbände sollte die Größe haben, eine Entscheidung, die sich als nicht richtig herausstellt, zu revidieren?“
25. Februar 2021
„Das ist ein bitterer Tag für die Beschäftigten in der Pflege“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel das Votum der Caritas. Der christliche Wohlfahrtsverband lehnt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege ab.
Caritas lehnt Tarifvertrag Altenpflege ab
ver.di hatte sich zuletzt mit der BVAP in der Pflegebranche auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann. Das wird so nun nicht kommen.
Verlauf der Debatte um Tarifvertrag für die Altenpflege
Januar 2021
Der Tarifvertrag Altenpflege soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege steigen demnach im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich an. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas, teilte ver.di mit.
Gehalt Altenpfleger: Mindeststundenentgelte steigen in vier Stufen
Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag vor, die Mindeststundenentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten – beginnend ab dem 1. August 2021 – deutlich zu erhöhen und die Schlechterstellung der Beschäftigten in Ostdeutschland vorzeitig zu beenden.
- Pflegehelferinnen und Pflegehelfer erhalten demnach ab dem 1. August 2021 ein Entgelt von mindestens 12,40 Euro pro Stunde,
- ab dem 1. Januar 2022 mindestens 13,80 Euro,
- ab dem 1. Januar 2023 mindestens 14,15 Euro und
- ab dem 1. Juni 2023 mindestens 14,40 Euro.
- Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung bekommen ab dem 1. August 2021 mindestens 13,10 Euro pro Stunde;
- ihre Mindeststundenentgelte erhöhen sich ab 1. Januar 2022 auf 14,50 Euro,
- ab 1. Januar 2023 auf 15,00 Euro und
- ab 1. Juni 2023 auf 15,25 Euro.
- Die Mindeststundenentgelte für examinierte Pflegefachpersonen liegen demnach ab 1. August 2021 bei 16,10 Euro,
- ab 1. Januar 2022 bei 17,00 Euro,
- ab 1. Januar 2023 bei 18,50 Euro und ab 1. Juni 2023 bei 18,75 Euro.
Quelle: ver.di 2021
Ver.di teilte mit, dass diese Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn von insgesamt 25 Prozent entspreche.
Gehalt Altenpflege: ab Juni 2023 mehr als 3000 Euro
Im Juni 2023 werden bei einer 39-Stunden-Woche dann mindestens folgende Monatsgehälter gezahlt:
- 440,00 Euro für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer,
- 585,00 Euro für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und
- 180 Euro für Pflegefachpersonen.
Bessere Regelungen bleiben unberührt
Pflegepersonen in der Altenpflege haben zudem künftig Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage pro Jahr und ein zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500,00 Euro. Der Tarifvertrag regelt Mindestbedingungen in der Altenpflege; bessere Regelungen bleiben davon unberührt und sind auch weiterhin möglich.
September 2020
Erste Grundlagen für Tarifvertrag im September 2020 vereinbart
ver.di und die Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich auf die Grundlagen für einen Tarifvertag in der Altenpflege geeinigt. Der Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Mitte September haben sich beide Seiten auf ein vorläufiges Tarifergebnis geeinigt. Der Regeln sollen dann vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden. Der Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bis dahin sei ausreichend Zeit, alle vom Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen, so Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist.
Tarifvertrag Pflege: Gehalt für AltenpflegerInnen
- In drei Schritten würden demnach die Mindestentgelte angehoben, so dass examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat.
- Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten demnach mindestens 14,15 Euro, mit ein- bis zweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde.
- Außer den Stundenlöhnen haben sich ver.di und BVAP auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen geeinigt.
Altenpflege durch Gehalt wieder attraktiver machen
„Das ist ein ordentliches Mindestniveau, das bessere Tarifverträge selbstverständlich unberührt lässt“, erläuterte Bühler. „Dem Lohndumping insbesondere von kommerziellen Trägern wird so ein Riegel vorgeschoben.“ Die politische Entscheidung, die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu überlassen, habe einen Verfall der Löhne verursacht. „Heute ist die Altenpflege der Mangelberuf schlechthin. Mit einem Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Pflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver werden“, erklärte Bühler. „Die vorgesehenen Mindestentgelte können sich sehen lassen. Sie sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn.“
Gleiches Gehalt in Ost und Westdeutschland
Anders als beim Pflegemindestlohn sieht das Verhandlungsergebnis von Anfang an in Ost- und Westdeutschland die gleiche Bezahlung vor. „Zum 30. Jahrestag der Vereinigung Deutschlands wollen wir auf keinen Fall eine schlechtere Bezahlung der Kolleginnen und Kollegen im Osten zulassen“, so Bühler. Bühler rief die kommerziellen Pflegeunternehmen auf, ihren Widerstand gegen einen flächendeckenden Tarifvertrag endlich aufzugeben. „Die Altenpflege braucht gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Nur so werden sich in Zukunft genug Menschen für diesen so wichtigen und wunderbaren Beruf finden“, betonte die Gewerkschafterin.
Höhere Ausbildungsvergütung in der Pflege ab 2021
Für die Mitgliedsunternehmen des BVAP haben sich ver.di und der Arbeitgeberverband zudem auf einen Tarifvertrag für Auszubildende geeinigt, der allerdings nicht erstreckt werden kann.
- Ab Anfang kommenden Jahres sieht dieser Tarifvertrag je nach Ausbildungsjahr eine Vergütung zwischen 1.100 und 1.250 Euro monatlich vor.
- Im September 2022 steigen diese Beträge auf 1.250 bis 1.400 Euro.
- Hinzu kommen Regelungen zu Einsätzen vor und nach Unterrichtsphasen und Zuschlägen sowie eine Jahressonderzahlung, freie Tage zur Prüfungsvorbereitung und 28 Urlaubstage im Jahr.
Quelle: ver.di-Meldung…
TVöD-Entgelttabellen für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst gibt es hier…