Beamte Bund

Beamtenpension 2023: Tabelle Pensionäre und Versorgungsempfänger

Kredit für Rentner und Pensionäre

Ehemalige Beamte erhalten eine Pension. Der individuelle monatliche Betrag richtet sich unter anderem nach der Dienstzeit, der letzten Besoldungsgruppe und der Anpassung der Beamtenbesoldung. Hier gilt für viele ehemalige Beamte: Das letzte Tarifergebnis wird nicht eins zu eins auf die Versorgungsempfänger umgelegt.

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Eigentlich ist der Begriff Beamtenpension veraltet. Gehen Beamte in den Ruhestand trägt der Staat bzw. der Dienstherr die Beamtenversorgung. Seit der Föderalismusreform im Dienstrecht haben die meisten Länder das bisherige Bunderecht überwiegend inhaltsgleich in Landesrecht überführt oder vollständig eigenständige Gesetze erlassen. Die Versorgungsbezüge oder auch das Ruhegehalt sind ein Teil der Personalkosten und werden allein vom öffentlichen Dienstherrn und unmittelbar aus dem laufenden Haushalt gezahlt. Darum heißen Pensionäre im Amtsdeutsch Versorgungsempfänger. Wobei der Kreis von Versorgungsempfängern auch Witwen und Waisen einschließt.

1,3 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes

Am 1. Januar 2022 gab es 1.380 300 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3170 Euro brutto im Monat (2021: 3160 Euro).

Zusätzlich bezogen rund 377.700 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,3 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2021 auf 52,5 Milliarden Euro, das entsprach rund 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden 8,2 Milliarden Euro aufgewendet.

Pensionäre des Bundes und der Länder

Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2022 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 %. Im Landesbereich stieg deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %, im kommunalen Bereich um 3,6 %. Der Schuldienst im Landesbereich bildet mit einem Anteil von 33,1 % aller Pensionärinnen und Pensionäre die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit 20,9 % die zweitgrößte Gruppe. Die übrigen Pensionärinnen und Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- (10,6 %) und Landesbereich (26,1 %) sowie auf den kommunalen Bereich (7,6 %) und die Sozialversicherung (1,5 %).

Beamtenpension: Tarifergebnis Länder, keine Sonderzahlung

Die Versorgungsempfänger profitieren nach den Besoldungsrunden – also der Anpassung der Beamtenbesoldung – auch von den prozentualen Erhöhung. Allerdings ist das Tarifergebnis 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder eine Ausnahme. Denn hier haben die Sozialpartner eine Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro vereinbart. Diese wird so weit bisher abzusehen ist, nicht auf die Versorgungsempfänger übertragen.

Beamtenpension 2022: Nullrunde für Pensionäre

Zum Hintergrund: Nach der Tarifrunde der Länder erfolgte in den vergangenen Jahre die Anpassung der Beamtenbesoldung und damit auch die Anpassung der Pensionsbezüge. In der Regel wurde in der Vergangenheit das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich umgesetzt. Beamte und Versorgungsempfänger haben also direkt von der Lohnsteigerung profitiert. Dieses Jahr sieht es vor allem für die Pensionäre anders aus. Der bisherige Stand der Anpassung zeigt; viele Länder werden die Sonderzahlung von 1300 Euro nicht an die Pensionäre auszahlen. Ihre Bezüge steigen voraussichtlich erst zum 1. Dezember 2022.

Keine Sonderzahlung für Pensionäre und Versorgungsempfänger

„Ohne die Prämie ähnelt die angekündigte „Eins zu eins“-Übertragung auf die Beamtenbezüge für Pensionäre tatsächlich einer Nullrunde: Nachdem ihre Pensionen zuletzt Anfang 2021 um jene 1,4 Prozent angehoben worden waren, dauert es nun insgesamt 23 Monate bis zur nächsten Anhebung im Dezember, trotz hoher Inflation“, schreibt die FAZ.

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Anpassung der Beamtenbesoldung 2022

Fast alle Länder haben angekündigt das Tarifergebnis auch auf die Beamten übertragen zu wollen. Nachfolgend haben wir – wenn möglich (in einigen Ländern laufen die Beratungen noch) – die wörtliche Formulierung aus den öffentlichen Mitteilungen zusammengetragen.

Land Besoldungsanpassung Sonderzahlung Sonderzahlung Pensionäre
Baden-Württemberg zeitgleich und inhaltsgleich Ja Nein
Bayern 1:1 Übertragung Ja Nein
Berlin Übernahme des Tarifergebnisses Ja kA
Brandenburg Tarifabschluss übertragen Ja kA
Bremen zeitgleich und inhaltsgleich Ja kA
Hamburg Übernahme Ja kA
Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich und systemgerecht Ja kA
Niedersachsen inhalts- und wirkungsgleich Ja kA
Nordrhein-Westfalen zeit- und wirkungsgleiche Ja Nein
Rheinland-Pfalz zeitgleich und systemgerecht Ja Nein
Saarland zeit- und inhaltsgleich Ja kA
Sachsen-Anhalt zeitgleich und systemgerecht Ja Nein
Sachsen Gespräche laufen Gespräche laufen kA
Schleswig-Holstein Übertragung 1:1 plus 0,6 Prozent Ja Nein
Thüringen Übertragung Ja kA

Stand: 5. Januar 2022

Ruhegehalt als zentrale Größe für Beamtenpension

Zentrale Größe für die Berechnung der Versorgung im Alter ist das Ruhegehalt für Beamte. Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent. (§ 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG). Abhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung wird dieser Prozentsatz bei einigen Dienstherren weiter reduziert, beispielsweise wird der Wert beim Bund mit dem Faktor 0,9901 multipliziert. (§ 5 Abs. 1 Hs. 2 BeamtVG) Der Höchstbetrag wird nach 40 Dienstjahren erreicht.

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt (Beamtenbesoldung Tabellenwert aus Besoldungsgruppe, die Erfahrungsstufe) und der Familien zuschlag (§ 50 Abs. 1 BeamtVG) der Stufe 1. (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Zudem können auch Zulagen in die Berechnung einfließen.

Tabelle Beamtenpensionäre: Größte Gruppe ehemalige A10 bis A13-Bezieher

Besoldungsgruppen Insgesamt Ruhegehalt Witwen-/ Witwergeld Waisengeld
B 11 – A 14, R, W, C ………………………………….. 361.675 283.500 73.580 4590
A 13 – A 10  ……………………………………………… 700.135 573.695 117.180 9265
A 9 – A 6  …………………………………………………. 528.220 385.475 135.290 7455
A 5 – A 1 ………………………………………………….. 75.905 45.540 28.780 1590

Quelle: Statistisches Bundesamt 2021

Schon gewusst: Gesetzliche Renten können auf die Pension eines Beamten angerechnet werden. Mehr dazu auf ver.di.de

Für Bundesbeamte hat das Innenministerium ein umfassendes FAQ zusammengestellt…