Beamte Bund

Beamtenpension 2024: Tabelle Pensionäre und Versorgungsempfänger

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Ehemalige Beamte erhalten eine Pension. Der individuelle monatliche Betrag richtet sich unter anderem nach der Dienstzeit, der letzten Besoldungsgruppe und der Anpassung der Beamtenbesoldung. Eine Übersicht

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Eigentlich ist der Begriff Beamtenpension veraltet. Gehen Beamte in den Ruhestand trägt der Staat bzw. der Dienstherr die Beamtenversorgung. Seit der Föderalismusreform im Dienstrecht haben die meisten Länder das bisherige Bunderecht überwiegend inhaltsgleich in Landesrecht überführt oder vollständig eigenständige Gesetze erlassen. Die Versorgungsbezüge oder auch das Ruhegehalt sind ein Teil der Personalkosten und werden allein vom öffentlichen Dienstherrn und unmittelbar aus dem laufenden Haushalt gezahlt. Darum heißen Pensionäre im Amtsdeutsch Versorgungsempfänger. Wobei der Kreis von Versorgungsempfängern auch Witwen und Waisen einschließt.

1,3 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes

Am 1. Januar 2022 gab es 1.380 300 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3170 Euro brutto im Monat (2021: 3160 Euro).

Zusätzlich bezogen rund 377.700 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,3 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2021 auf 52,5 Milliarden Euro, das entsprach rund 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden 8,2 Milliarden Euro aufgewendet.

Pensionäre des Bundes und der Länder

Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2022 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 %. Im Landesbereich stieg deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %, im kommunalen Bereich um 3,6 %. Der Schuldienst im Landesbereich bildet mit einem Anteil von 33,1 % aller Pensionärinnen und Pensionäre die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit 20,9 % die zweitgrößte Gruppe. Die übrigen Pensionärinnen und Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- (10,6 %) und Landesbereich (26,1 %) sowie auf den kommunalen Bereich (7,6 %) und die Sozialversicherung (1,5 %).

Beamtenpension ehemaliger Landesbeamter: Tarifergebnis Länder gilt

Sowohl die Pensionäre des Bundes als auch der Länder bekommen 2024 mehr Geld. Grundlage für den Bund ist das Anpassungsgesetz in Folge zum TVöD-Tarifabschluss. In der Besoldungsrunde der Länder gilt das TVL-Tarifergebnis als maßgebend. Dort richtet sich die Anpassung der Pension nach den jeweiligen Anpassung der Landesregierungen.

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Ruhegehalt als zentrale Größe für Beamtenpension

Zentrale Größe für die Berechnung der Versorgung im Alter ist das Ruhegehalt für Beamte. Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent. (§ 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG). Abhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung wird dieser Prozentsatz bei einigen Dienstherren weiter reduziert, beispielsweise wird der Wert beim Bund mit dem Faktor 0,9901 multipliziert. (§ 5 Abs. 1 Hs. 2 BeamtVG) Der Höchstbetrag wird nach 40 Dienstjahren erreicht.

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt (Beamtenbesoldung Tabellenwert aus Besoldungsgruppe, die Erfahrungsstufe) und der Familien zuschlag (§ 50 Abs. 1 BeamtVG) der Stufe 1. (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Zudem können auch Zulagen in die Berechnung einfließen.

Tabelle Beamtenpensionäre: Größte Gruppe ehemalige A10 bis A13-Bezieher

Besoldungsgruppen Insgesamt Ruhegehalt Witwen-/ Witwergeld Waisengeld
B 11 – A 14, R, W, C ………………………………….. 361.675 283.500 73.580 4590
A 13 – A 10  ……………………………………………… 700.135 573.695 117.180 9265
A 9 – A 6  …………………………………………………. 528.220 385.475 135.290 7455
A 5 – A 1 ………………………………………………….. 75.905 45.540 28.780 1590

Quelle: Statistisches Bundesamt 2021

Schon gewusst: Gesetzliche Renten können auf die Pension eines Beamten angerechnet werden. Mehr dazu auf ver.di.de

Für Bundesbeamte hat das Innenministerium ein umfassendes FAQ zusammengestellt…

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