Ehemalige Beamte erhalten eine Pension. Der individuelle monatliche Betrag richtet sich unter anderem nach der Dienstzeit, der letzten Besoldungsgruppe und der Anpassung der Beamtenbesoldung. Hier gilt für viele ehemalige Beamte: Das letzte Tarifergebnis wird nicht eins zu eins auf die Versorgungsempfänger umgelegt.
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Eigentlich ist der Begriff Beamtenpension veraltet. Gehen Beamte in den Ruhestand trägt der Staat bzw. der Dienstherr die Beamtenversorgung. Seit der Föderalismusreform im Dienstrecht haben die meisten Länder das bisherige Bunderecht überwiegend inhaltsgleich in Landesrecht überführt oder vollständig eigenständige Gesetze erlassen. Die Versorgungsbezüge sind ein Teil der Personalkosten und werden allein vom öffentlichen Dienstherrn und unmittelbar aus dem laufenden Haushalt gezahlt. Darum heißen Pensionäre im Amtsdeutsch Versorgungsempfänger. Wobei der Kreis von Versorgungsempfängern auch Witwen und Waisen einschließt.
Beamtenpension 2022: Tarifergebnis Länder, keine Sonderzahlung
Die Versorgungsempfänger profitieren nach den Besoldungsrunden – also der Anpassung der Beamtenbesoldung – auch von den prozentualen Erhöhung. Allerdings ist das Tarifergebnis 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder eine Ausnahme. Denn hier haben die Sozialpartner eine Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro vereinbart. Diese wird so weit bisher abzusehen ist, nicht auf die Versorgungsempfänger übertragen.
Beamtenpension 2022: Nullrunde für Pensionäre
Zum Hintergrund: Nach der Tarifrunde der Länder erfolgte in den vergangenen Jahre die Anpassung der Beamtenbesoldung und damit auch die Anpassung der Pensionsbezüge. In der Regel wurde in der Vergangenheit das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich umgesetzt. Beamte und Versorgungsempfänger haben also direkt von der Lohnsteigerung profitiert. Dieses Jahr sieht es vor allem für die Pensionäre anders aus. Der bisherige Stand der Anpassung zeigt; viele Länder werden die Sonderzahlung von 1300 Euro nicht an die Pensionäre auszahlen. Ihre Bezüge steigen voraussichtlich erst zum 1. Dezember 2022.
Keine Sonderzahlung für Pensionäre und Versorgungsempfänger
„Ohne die Prämie ähnelt die angekündigte „Eins zu eins“-Übertragung auf die Beamtenbezüge für Pensionäre tatsächlich einer Nullrunde: Nachdem ihre Pensionen zuletzt Anfang 2021 um jene 1,4 Prozent angehoben worden waren, dauert es nun insgesamt 23 Monate bis zur nächsten Anhebung im Dezember, trotz hoher Inflation“, schreibt die FAZ.
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Anpassung der Beamtenbesoldung 2022
Fast alle Länder haben angekündigt das Tarifergebnis auch auf die Beamten übertragen zu wollen. Nachfolgend haben wir – wenn möglich (in einigen Ländern laufen die Beratungen noch) – die wörtliche Formulierung aus den öffentlichen Mitteilungen zusammengetragen.
Land | Besoldungsanpassung | Sonderzahlung | Sonderzahlung Pensionäre |
Baden-Württemberg | zeitgleich und inhaltsgleich | Ja | Nein |
Bayern | 1:1 Übertragung | Ja | Nein |
Berlin | Übernahme des Tarifergebnisses | Ja | kA |
Brandenburg | Tarifabschluss übertragen | Ja | kA |
Bremen | zeitgleich und inhaltsgleich | Ja | kA |
Hamburg | Übernahme | Ja | kA |
Mecklenburg-Vorpommern | zeitgleich und systemgerecht | Ja | kA |
Niedersachsen | inhalts- und wirkungsgleich | Ja | kA |
Nordrhein-Westfalen | zeit- und wirkungsgleiche | Ja | Nein |
Rheinland-Pfalz | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Nein |
Saarland | zeit- und inhaltsgleich | Ja | kA |
Sachsen-Anhalt | zeitgleich und systemgerecht | Ja | Nein |
Sachsen | Gespräche laufen | Gespräche laufen | kA |
Schleswig-Holstein | Übertragung 1:1 plus 0,6 Prozent | Ja | Nein |
Thüringen | Übertragung | Ja | kA |
Stand: 5. Januar 2022
Ruhegehalt als zentrale Größe für Beamtenpension
Zentrale Größe für die Berechnung der Versorgung im Alter ist das Ruhegehalt für Beamte. Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent. (§ 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG). Abhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung wird dieser Prozentsatz bei einigen Dienstherren weiter reduziert, beispielsweise wird der Wert beim Bund mit dem Faktor 0,9901 multipliziert. (§ 5 Abs. 1 Hs. 2 BeamtVG) Der Höchstbetrag wird nach 40 Dienstjahren erreicht.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt (Beamtenbesoldung Tabellenwert aus Besoldungsgruppe, die Erfahrungsstufe) und der Familien zuschlag (§ 50 Abs. 1 BeamtVG) der Stufe 1. (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Zudem können auch Zulagen in die Berechnung einfließen.
Tabelle Beamtenpensionäre: Größte Gruppe ehemalige A10 bis A13-Bezieher
Besoldungsgruppen | Insgesamt | Ruhegehalt | Witwen-/ Witwergeld | Waisengeld |
B 11 – A 14, R, W, C ………………………………….. | 361.675 | 283.500 | 73.580 | 4590 |
A 13 – A 10 ……………………………………………… | 700.135 | 573.695 | 117.180 | 9265 |
A 9 – A 6 …………………………………………………. | 528.220 | 385.475 | 135.290 | 7455 |
A 5 – A 1 ………………………………………………….. | 75.905 | 45.540 | 28.780 | 1590 |
Quelle: Statistisches Bundesamt 2021
Schon gewusst: Gesetzliche Renten können auf die Pension eines Beamten angerechnet werden. Mehr dazu auf ver.di.de
Für Bundesbeamte hat das Innenministerium ein umfassendes FAQ zusammengestellt…