Im Frühjahr 2026 profitieren Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Gehaltserhöhungen, allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Unsicher ist, ob die Tarifbeschäftigten der Länder ihre Auszahlung pünktlich erhalten. Eine Übersicht.
Gehaltserhöhung öffentlicher Dienst 2026: TV-L steigt zum 1. April, wenn die Tarifparteien zustimmen
Die erste Welle der Gehaltserhöhungen erreicht die Beschäftigten der Bundesländer bereits zum 1. April 2026. Nach der Tarifeinigung vom 14. Februar steigen die Entgelte im TV-L um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Betroffen sind rund 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen – darunter Lehrkräfte, Hochschulpersonal und Verwaltungsbeschäftigte. Die Tarifeinigung sieht insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate vor: Nach der ersten Stufe im April 2026 folgen 2,0 Prozent ab März 2027 und 1,0 Prozent ab Januar 2028. Auszubildende erhalten über die Laufzeit insgesamt 150 Euro mehr.
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Öffentlicher Dienst Länder: Auszahlung könnte sich verzögern
Ob die Gehaltserhöhung ab dem 1. April 2026 tatsächlich pünktlich auf den Konten der Landesbeschäftigten landet, ist derzeit noch unsicher. Der Grund: Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 wird erst rechtskräftig, wenn die Vertragsparteien final zugestimmt haben.
Die Arbeitgeber haben dies bereits getan, wie ein Sprecher des baden-württembergischen Finanzministeriums auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mitteilt: „Der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 steht noch bis zum 13. März 2026 unter einem „Erklärung- bzw. Widerrufsvorbehalt“ der einzelnen Tarifvertragsparteien. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der das Land Baden-Württemberg Mitglied ist, hat dem Tarifabschluss arbeitgeberseitig bereits vorbehaltlos zugestimmt. Anschließend werden die Redaktionsgespräche zur Umsetzung der Tarifeinigung in einen Änderungstarifvertrag zwischen den Gewerkschaften und der TdL beginnen.“
Aktuell läuft die ver.di-Mitgliederbefragung
Bei den Gewerkschaften läuft aktuell die Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst entscheidet im Anschluss endgültig. Nach der letzten TVöD-Tarifrunde hatten dann die redaktionellen Verhandlungen und die technischen Prozesse zur Umsetzung mehr als sechs Monate gedauert und die Auszahlung massiv verzögert. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums: „Die technische Umsetzung ist derzeit in Vorbereitung und soll zeitnah erfolgen. Genauere Prognosen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.“
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Sollte es zu deutlichen Verzögerungen kommen, könnten die Länder – wie bereits in anderen Tarifrunden – auf Abschlagszahlungen zurückgreifen. Die endgültige Abrechnung würde dann mit einer späteren Gehaltszahlung erfolgen, inklusive rückwirkender Nachzahlung ab dem 1. April 2026.
Tarifrunde öffentlicher Dienst Beamte: Anpassung der Besoldung mit vielen Fragezeichen
Geduld werden auch die Landesbeamten haben müssen. Denn neben der Anpassung der Besoldung nach dem Tarifergebnis gilt es für die Länder auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen und umzusetzen. Wie diese Anpassungen konkret umgesetzt werden, ist bisher unklar. Hinzu kommen Landtagswahlen in Baden-Württemberg (8. März 2026) und in Rheinland-Pfalz (22. März 2026). Erst nach der Neubildung der neuen Landesregierungen werden die Gesetzgebungsverfahren dafür auf den Weg gebracht bzw. finalisiert werden können.
Das Finanzministerium Baden-Württemberg teilte dazu mit: „Baden-Württemberg plant den Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten, sowie Richterinnen und Richter zu übertragen.“ Der Übertrag müsse durch den Landtag beschlossen werden. „Das Finanzministerium strebt eine möglichst schnelle und damit eine vorgriffsweise Auszahlung der anzuhebenden Besoldung und Versorgung an“, so ein Sprecher. Das Finanzministerium könne das aber nicht einfach allein entscheiden. „Hierfür brauchen wir einen Beschluss im dann neu konstituierten Ministerrat und die Zustimmung des Finanzausschusses im neu gewählten Landtag. Wir streben an, dass eine vorgriffsweise Auszahlung möglichst vor der Sommerpause erfolgen kann.“
Bayern hat bereits angekündigt, die Übertragung auf die Landesbeamte um sechs Monate zu verzögern. Positive Nachrichten gab es hingegen aus Düsseldorf. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich zu einer Übertragung bekannt. Wir berichten in unserem Newsletter über den weiteren Verlauf der Anpassung bei Bund und den 16 Ländern. Aktuell steht eine umfassende Anfrage von Öffentlicher Dienst News zum Thema aus.
Gehalt öffentlicher Dienst: TVöD folgt am 1. Mai
Zum 1. Mai 2026 steigen die TVöD-Gehälter für die Beschäftigten von Bund und Kommunen um 2,8 Prozent. Dies ist die zweite Stufe des TVöD-Tarifabschlusses vom April 2025. Die erste Erhöhung um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) war bereits zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Auszubildende und Praktikanten erhielten ab April 2025 monatlich 75 Euro mehr und bekommen ab Mai 2026 nochmals 75 Euro zusätzlich. Da es sich um die zweite Entgeltsteigerung nach dem Tarifabschluss vor einem Jahr handelt, sollte die Auszahlung ohne Verzögerung stattfinden.
| Bereich | Termin | Umfang |
|---|---|---|
| TV Länder | 01. April 2026 | + 2,8 %, mindestens 100 Euro |
| TV Länder SuE | 01. April 2026 | + 2,8 %, mindestens 100 Euro |
| TV Länder Kr | 01. April 2026 | + 2,8 %, mindestens 100 Euro |
| TV Länder Fahrer | 01. April 2026 | + 2,8 %, mindestens 100 Euro |
| TV Länder | 01. April 2026 | + 2,8 %, mindestens 100 Euro |
| TV L Ärzte | 01. April 2026 | + 2,8 %, mindestens 100 Euro |
| TV Hessen | Tarifrunde läuft | |
| TVöD Bund | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| TVöD VKA | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| TVöD SuE | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| TVöD Pflege | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| TVöD Sparkasse | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| TVöD Entsorgung, Flughäfen, Verwaltung | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| TV Ärzte VKA | 01. Juni 2026 | +2,0 % |
| TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) | 01. Juni 2026 | +1,25 % |
| TV Autobahn GmbH | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| TV Bundesagentur für Arbeit | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| Deutsche Rentenversicherung | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| IKK | 01. Mai 2026 | +3,0 % |
| Berufsgenossenschaft | 01. Mai 2026 | +2,8 % |
| Alle Angaben ohne Gewähr |
TV-V Anpassung folgt im Juni 2026
Die Beschäftigten der kommunalen Versorgungsbetriebe können sich im Juni über mehr Geld freuen. Für sie gilt der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V), der zum 1. Juni 2026 eine weitere Entgelterhöhung um 1,25 Prozent vorsieht. Diese Erhöhung folgt auf die bereits am 1. Juni 2025 wirksam gewordene Anhebung im Durchschnitt von 5,1 Prozent.
Der TV-V gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben wie Stadtwerken, die in den Bereichen Strom-, Wasser- und Gasversorgung tätig sind. Die Tarifeinigung wurde im März 2025 nach schwierigen Verhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Gewerkschaft ver.di erzielt.
TV Hessen: Dritte Verhandlungsrunde Ende Februar
Während in den Bundesländern, in denen der TV L angewendet wird, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 bereits feststeht, geht das Land Hessen am 27. Februar 2026 in die erste Verhandlungsrunde. Das Land verhandelt eigenständig über den Tarifvertrag Hessen (TV-H) und ist nicht an das Potsdamer Ergebnis gebunden.
Die Gewerkschaften fordern für die hessischen Landesbeschäftigten ebenfalls eine Entgelterhöhung von 7 Prozent, mindestens jedoch 300 Euro. Wir berichten im Newsletter über das mögliche Tarifergebnis.
Höhere Gehälter 2026: Autobahn, DRV, Berufsgenossenschaft und BA
Neben den großen Tarifwerken TV-L und TVöD profitieren auch Beschäftigte in spezialisierten Bereichen des öffentlichen Dienstes von Gehaltserhöhungen im Frühjahr 2026. Die meisten orientieren sich dabei am TVöD-Abschluss und übernehmen die vereinbarte Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026.
Dies betrifft unter anderem die Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes, deren Tarifvertrag (TV-Autobahn) sich seit dem 1. März 2024 an der Entgelttabelle des TVöD Bund orientiert. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit steigen die Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Gleiches gilt für die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften, während die Angestellten der Innungskrankenkassen (IKK) zum 1. Mai 2026 eine Erhöhung um 3,0 Prozent erhalten.
Auch die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern bekommen mehr Gehalt. Für sie gilt der TV-Ärzte/VKA, der zum 1. Juni 2026 eine Erhöhung um 2,0 Prozent vorsieht. Diese Erhöhung ist die dritte Stufe eines Tarifabschlusses, der im Januar 2025 zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund erzielt wurde. Bereits zum 1. Juli 2024 waren die Gehälter rückwirkend um 4,0 Prozent gestiegen, zum 1. August 2025 folgten weitere 2,0 Prozent.
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