Der Tarifabschluss zahlt sich für Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder aus: 150 Euro mehr in den kommenden drei Jahren, bessere Übernahme und einen schnelleren Stufenaufstieg bei guter Abschlussnote. Das bringt das Tarifergebnis Auszubildenden und dual Studierenden.
Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026 bringt deutliche Verbesserungen für Auszubildende. Während regulär Beschäftigte mit linearen Erhöhungen von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate rechnen können, haben die Gewerkschaften für den Nachwuchs erheblich mehr herausgeholt. Insgesamt 150 Euro mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, eine wieder verankerte Übernahmegarantie und ein beschleunigter Stufenaufstieg nach der Ausbildung sind die Kernelemente.
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Die wohl spürbarste Veränderung ist die deutliche Erhöhung der monatlichen Vergütung. Anders als bei regulär Beschäftigten erhalten Nachwuchskräfte pauschale Zuschläge, unabhängig vom Ausbildungsjahr. Zum 1. April 2026 steigt die Ausbildungsvergütung zunächst um 60 Euro brutto. Ein Jahr später, zum 1. März 2027, kommen weitere 60 Euro hinzu. Den Abschluss bildet eine letzte Erhöhung um 30 Euro zum 1. Januar 2028.
Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten im ersten Jahr, die derzeit etwa 1236 Euro verdient, erhält ab April 2026 bereits 1.296 Euro, ab März 2027 dann 1.356 Euro und ab Januar 2028 schließlich 1.386 Euro. Die pauschalen Beträge sorgen dafür, dass alle Azubis gleichermaßen profitieren, unabhängig vom Ausbildungsjahr.
Tabellen für Auszubildende nach dem TV L BBiG
Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)
ab 1. April 2026
- im ersten Ausbildungsjahr 1.296,82 Euro,
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.350,96 Euro,
- im dritten Ausbildungsjahr 1.4000,61 Euro,
- im vierten Ausbildungsjahr 1.469,51 Euro.
ab 1. März 2027
- im ersten Ausbildungsjahr 1.356,82 Euro,
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.410,96 Euro,
- im dritten Ausbildungsjahr 1.460,61 Euro,
- im vierten Ausbildungsjahr 1.529,51 Euro.
ab 1. Januar 2028
- im ersten Ausbildungsjahr 1.386,82 Euro,
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.440,96 Euro,
- im dritten Ausbildungsjahr 1.490,61 Euro,
- im vierten Ausbildungsjahr 1.559,51 Euro.
Alle Angaben ohne Gewähr
Neuerung durch Tarifabschluss: Azubis im öffentlichen Dienst: Übernahmegarantie gibt Sicherheit
Eine weitere Neuerungen betrifft die Zeit nach der Ausbildung. Die Tarifeinigung sieht vor, dass Auszubildende mit einer Abschlussnote von mindestens „befriedigend“ unbefristet übernommen werden müssen. Diese Regelung gab es in der Vergangenheit bereits, wurde nun aber wieder klar im Tarifvertrag verankert.
Die Übernahmegarantie gibt echte Planungssicherheit. Wer die Abschlussprüfung mit mindestens „befriedigend“ besteht, erhält automatisch ein unbefristetes Arbeitsangebot. Damit kann der öffentliche Dienst Fachkräfte frühzeitig sichern. Laut Beamtenbund fehlen in den kommenden Jahren bis zu 600.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Zudem erleichtert es die Lebensplanung erheblich: Azubis können sich im letzten Ausbildungsjahr voll auf die Prüfung konzentrieren, statt parallel Bewerbungen zu schreiben.
Schneller zu mehr Gehalt nach der Ausbildung
Wer nach der Ausbildung übernommen wird, startet normalerweise in Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe. Bisher dauerte es zwölf Monate, bis der Aufstieg in Stufe 2 erfolgte. Diese Wartezeit wird nun für übernommene Auszubildende mit einer Abschlussnote von mindestens „befriedigend“ halbiert. Bereits nach sechs Monaten steigst du in die nächsthöhere 2 Stufe auf.
Das hat erhebliche finanzielle Auswirkungen. Eine Verwaltungsfachangestellte in Entgeltgruppe 6 verdient in Stufe 1 nach dem neuen TV L etwa 3186 Euro brutto, in Stufe 2 circa 3418 Euro – ein Unterschied von 232 Euro monatlich. Durch den beschleunigten Aufstieg verdient sie im ersten Jahr nach der Ausbildung rund 1400 Euro mehr als nach der alten Regelung. Ein Effekt, der sich über das gesamte Erwerbsleben auszahlt.
Tarifabschluss öffentlicher Dienst der Länder: Abschlussprämie für Auszubildende steigt auf 500 Euro
Neben der regulären Vergütung gibt es eine Abschlussprämie nach bestandener Prüfung. Bisher erhielten alle Auszubildenden 400 Euro, unabhängig von der Note. Ab dem 1. Januar 2027 wird diese Prämie für besonders gute Leistungen erhöht. Wer mit „gut“ oder „sehr gut“ abschließt, erhält nun 500 Euro.
Neue Pflegefachassistenz-Ausbildung integriert
Für den Pflegebereich gibt es eine wichtige Neuerung: Die 18-monatige Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird in den TVA-L Pflege integriert. Die Vergütung erfolgt nach TVA-L BBiG, die Abschlussprämie beträgt 90 Prozent des regulären Satzes, also 360 Euro beziehungsweise 450 Euro bei guten Noten. Die Probezeit liegt bei sechs Monaten. Damit wird eine wichtige Lücke in der Pflegeausbildung geschlossen und der Beruf attraktiver gemacht.
Tarifabschluss öffentlicher Dienst der Länder: Ost-West-Angleichung auch für Azubis
Auszubildende in ostdeutschen Bundesländern profitieren von der schrittweisen Angleichung der Arbeitsbedingungen. Die vermögenswirksamen Leistungen werden für Nachwuchskräfte im Osten auf das West-Niveau von 13,29 Euro angehoben. Das mag auf den ersten Blick nach einem kleinen Betrag klingen, über die gesamte Ausbildungszeit und darüber hinaus summiert sich dieser Unterschied aber durchaus.
Was gilt für dual Studierende?
Dual Studierende profitieren ebenfalls von den pauschalen Erhöhungen um insgesamt 150 Euro. Sie erhalten die gleichen Zuschläge wie Auszubildende nach TVA-L BBiG. Auch für sie gilt die Übernahmegarantie bei entsprechender Leistung sowie der beschleunigte Stufenaufstieg nach sechs Monaten. Damit bleibt ein duales Studium im öffentlichen Dienst der Länder eine attraktive Alternative zur klassischen Ausbildung.
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