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Öffentlicher Dienst: Kann ich 2025 in Altersteilzeit gehen?

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Wie sieht die Zukunft der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst aus? Wer kann 2025 in Altersteilzeit gehen? Wer soll von einem neuen TV FlexAZ profitieren?

Die letzten TVöD-Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst waren eine Hängepartie. Nach vier ergebnislosen Runden kam es zu einer Schlichtung. Dabei blieb die ohnehin längst ungültige Regelung zur Altersteilzeit (TV FlexAZ) auf der Strecke und wurde bis heute weder verlängert noch erneuert. Viele Beschäftigte bei Bund und Kommunen wünschen sich eine Lösung – manche von ihnen dringend.

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Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Die Lage vor den Tarifverhandlungen 2025

Der alte Tarifvertrag zur Altersteilzeit ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Während Arbeitgeber bei Bund und Kommunen kein Interesse daran haben, die Altersteilzeit zu ermöglichen, hat ver.di das Thema auf die Forderungsliste zu den Tarifverhandlungen 2025 gesetzt. Zum Paket der Gewerkschaften gehört neben der Entgeltforderung der Neuabschluss eines Tarifvertrags zur Altersteilzeit mit bevorzugtem Zugang für Beschäftigte in besonders belastenden Berufen. Die kommunalen Arbeitgeber lehnen ab: Es könne nicht mehr darum gehen, Beschäftigte frühzeitig in Pension zu schicken. Ziele müsse es vielmehr sein, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lange im Unternehmen oder der Verwaltung zu halten, sagte eine Sprecherin der Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Anfrage.

Darum fordert ver.di eine Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

Die Forderung der Gewerkschaft fußt auf einer großangelegten Arbeitszeitbefragung aus dem Frühjahr 2024, bei der ver.di 257.647 Stimmen auswerten konnte. Ein zentrales Ergebnis dieser Umfrage war, dass die Mehrheit der Beschäftigten (56 Prozent) davon ausgeht, unter den gegebenen Bedingungen, nicht ohne Einschränkungen (schädigungsfrei) bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten zu können.

Heißt: Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden krank, bevor sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen. Und das hat viel mit dem von der VKA erwähnten Fachkräftemangel zu tun. Denn die Arbeitsbelastung hat enorm zugenommen. Kann der Dienstgeber freigewordene Stellen nicht mehr besetzen, verteilt sich die Arbeit eben auf die Schultern der verbleibenden Kollegen.

Dem Fachkräftemangel dadurch zu begegnen, stark belasteten Beschäftigten die Altersteilzeit vorzuenthalten, sei aus Sicht von ver.di eher kontraproduktiv. „Man muss sich fragen, was passiert, wenn die Leute keine Möglichkeit haben, in Altersteilzeit zu gehen. Vielfach ist es eben so, dass die Menschen dann erkranken und dann auch nicht mehr am Arbeitsplatz sind“, erläutert ein Experte der Gewerkschaft gegenüber Öffentlicher Dienst News. Schon jetzt geben in der ver.di-Arbeitszeitbefragung 65 Prozent der Teilzeit-Beschäftigten an, nicht in Vollzeit zu arbeiten, weil sie gesundheitliche Probleme haben oder die Belastung im Beruf zu hoch sei.

Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Die wichtigsten Argumente in den Tarifverhandlungen

Theoretisch hätte der abgelaufene Tarifvertrag zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst einfach verlängert werden können. Doch dabei gab es drei Stolpersteine.

  • Verzögerte Erhöhung: Der VKA wollte, dass die Erhöhungsschritte der Entgelte um ein paar Monate nach hinten verschoben werden. Dass also die vereinbarte Entgelterhöhung erst später in Kraft hätte treten sollte. Bei dieser Forderung stellte sich jedoch die Bundestarifkommission von ver.di quer.
  • Fachkräftemangel: Der Bund weigerte sich mit Verweis auf den Fachkräftemangel, einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit zu erneuern.
  • Priorisierung: Die Gewerkschaft ver.di möchte, dass verfügbare Plätze zur Altersteilzeit priorisiert und nicht nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben werden – also an die Personen, die den Antrag am schnellsten eingereicht haben.

Wichtigster Punkt aus Sicht der Arbeitgeber ist dabei der Fachkräftemangel. Nach Angaben von ver.di sei die VKA zu einer neuen Regelung bereit gewesen, der Bund allerdings nicht. Erst später habe auch der VKA das Argument übernommen. Das hängt mit den unterschiedlichen Berufen bei Bund und Kommunen zusammen. Während die Beschäftigten beim Bund mehrheitlich in Ministerien und der Verwaltung arbeiten würden, seien unter dem Dach der VKA eben auch sehr viele Pflege- und Sozialberufe vereint, in denen es eine hohe körperliche und psychische Belastung gibt. Hier sei die Möglichkeit zur Altersteilzeit ein einfacher Weg, den Beruf attraktiver zu gestalten.

Für ver.di ist bei den Tarifverhandlungen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst vor allem die Priorisierung wichtig. In Altersteilzeit sollen vorrangig diejenigen gehen können, die einer besonders belastenden Arbeit nachgehen. „Damit sind nicht nur körperlich belastende Bereiche gemeint, wie es sie in Krankenhäusern oder im Straßenbau häufig gibt. Sondern auch solche mit psychischer Belastung – also unter anderem Busfahrer oder Menschen im Rettungsdienst, die häufig körperlichen Angriffen ausgesetzt sind“, so der ver.di-Referent.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst: Kann ich in Altersteilzeit gehen?

Auch wenn die Regeln zum TV FlexAZ ausgelaufen sind, können bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Altersteilzeit gehen. Folgende Aspekte gelten unter anderem:

  • TV FlexAZ: Dieser Tarifvertrag gilt immer noch für alle, „die bis zum 31. Dezember 2022 die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt haben und deren Altersteilzeitverhältnis oder deren flexible Arbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat“, wie es ver.di ausdrückt.
  • Individuelle Regelung: Zwar gibt es keine bundestarifliche Regelung mehr zur Altersteilzeit, das hindert allerdings Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht, individuelle Vereinbarungen zu treffen.
  • Altersteilzeitgesetzes: Gilt für alle Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr. Doch auch dieses AltTZG basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung. Das betont die VKA: „Altersteilzeitarbeitsverhältnisse sind im Bereich der kommunalen Arbeitgeber jedoch weiterhin auf Basis des Altersteilzeitgesetzes möglich.“

Vor allem die individuellen Regelungen haben in den vergangenen Jahren an Popularität gewonnen, sagt der ver.di-Referent. Hierbei gehe es darum, dass weder Unternehmen noch Beschäftigte auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst warten wollen. Diese Vereinbarungen haben den Vorteil, dass auf die individuellen Anforderungen der einzelnen Arbeitgeber und deren Belegschaft eingegangen werden kann. Beispielsweise erlaubte der TV FlexAZ nur eine Altersteilzeitquote von 2,5 Prozent der Belegschaft. Je nach Altersstruktur kann das aber schwer einzuhalten sein.

„Wir haben jüngst eine eigene Regelung mit einem Energieversorger abgeschlossen. Der hat jetzt eine Betriebsvereinbarung zu Altersteilzeit, in der in Teilen auch von der Quote abgewichen werden kann“, erklärt der ver.di-Experte. Und weiter: „Das mach deutlich, dass es den Bedarf gibt.“ Andere Möglichkeiten, die es bereits gäbe, wie beispielsweise Langzeitkonten, seien zwar hilfreich, würden aber Beschäftigten, die schon über 55 Jahre seien, wenig nutzen.

So gehen die Tarifverhandlungen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst weiter

Die jetzige Situation sei „Fluch und Segen“ zugleich, erklärt der ver.di-Referent im Gespräch mit Öffentlicher Dienst News. Zum einen sei natürlich ärgerlich, dass es derzeit keinen Tarifvertrag zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst gäbe, zum anderen eröffnen die Verhandlungen die Möglichkeit, dringend benötigte Verbesserungen durchzuführen – etwa die erwähnte Priorisierung. Ein neuer Tarifvertrag könnte dann gleich für mehrere Jahre gelten. Der Auftakt zur Verhandlung ist für den 25. Januar 2025 angesetzt.

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Hintergrund: Altersteilzeitgesetz

Das Altersteilzeitgesetz soll älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen. Wer es in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 55 Jahre alt und in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es allerdings nicht.

Es gibt zwei Modelle der Altersteilzeit:

  • Gleichverteilte Altersteilzeit: Arbeitszeit wird über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gleichmäßig reduziert (z. B. Halbtagsarbeit).
  • Blockmodell: Arbeitsphase und Freistellungsphase wechseln sich ab (z. B. erst Vollzeit arbeiten, dann komplett freigestellt).

Der Arbeitgeber zahlt während der Altersteilzeit ein reduziertes Gehalt entsprechend der verringerten Arbeitszeit, stockt es aber oftmals auf, um die finanziellen Einbußen für die Beschäftigten zu minimieren. Das Gesetz sieht eine Mindestaufstockung um 20 Prozent vor, in Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen sind höhere Aufstockungsleistungen üblich. Eine finanzielle Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es seit dem Jahr 2009 nicht mehr.

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