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Entlastungen für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst

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Wie wirken sich die geplanten Entlastungen im öffentlichen Dienst aus? Wie profitieren Angestellt, Beamte, Erzieher, Pflegekräfte, Verwaltungsangestellt und Co.? Eine Analyse.

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung enthält viele Maßnahmen, um die hohe Inflation und die enormen Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger einzudämmen. Doch welche Maßnahmen kommen den Angestellten und Beamte im öffentlichen Dienst zugute? Wovon profitieren auch Erzieherinnen, Pflegekräfte, Verwaltungsmitarbeiter oder Beschäftigte in öffentlichen Entsorgungsunternehmen?

Entlastungen für öffentlichen Dienst: Welche Maßnahmen gelten für Angestellte und Beamte?

Das im August vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Entlastungspaket der Bundesregierung hat ein Volumen von insgesamt 65 Milliarden Euro. Wie viel Beschäftigte konkret einsparen, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. So kommt die Erhöhung des Kindergeldes nur Eltern zu Gute. Die nun geplante Energiepauschale geht diesmal ausschließlich an Rentner und Pensionäre. Die Einführung des Bürgergeldes richtet sich vor allem an Bezieher der bisherigen Hartz IV-Leistungen. Folgende Maßnahmen können deshalb je nach Berufssituation für Entlastungen im öffentlichen Dienst sorgen.

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Steuerfreier Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro durch die Arbeitgeber

Ein zentrales Element, um Beschäftigte zu entlasten, ist die Steuerbefreiung einer nun möglichen Inflationsprämie. Bis zu 3000 Euro Sonderzahlung sollen Arbeitgeber 2023 an ihre Mitarbeiter zahlen können, ohne dass darauf Steuern berechnet werden. Bundeskanzler Olaf Scholz hat mehrfach für eine Sonderzahlung durch die Arbeitgeber an die Beschäftigte geworben. Der zentrale Weg, um diese Zahlung auf den Weg zu bringen, sind Tarifverhandlungen. Somit haben vor allem Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen Chancen, dass in den anstehenden TVöD-Tarifverhandlungen ab Januar 2023 eine solche Inflationsprämie verhandelt wird.

Wie es um die Beschäftigten der Länder steht, ist ungewiss, da die nächste Länder-Tarifrunde voraussichtlich erst im Herbst 2023 ansteht. Die Tarifvereinigung der Länder (TdL), der Arbeitgeberverband, dem außer Hessen alle Bundesländer angehören, teilte auf Anfrage nach einer Inflationsprämie mit: „Aktuell stellt sich die Frage nicht, da im Tarifvertrag eine entsprechende Zahlung nicht vorgesehen ist. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023.“

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Entlastung für Familien: Kindergeld wird erhöht

Um Familien zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Das gilt für die Jahre 2023 und 2024.

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Energiepauschale für Rentner und Pensionäre

Auch Pensionäre und Versorgungsempfänger sollen nun die Energiepauschale von 300 Euro erhalten. Die Vorbereitungen für die Auszahlung auf Bundesebene laufen, auch einige Länder wie Bayern, NRW und andere planen eine Zahlung.

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Entlastung durch Gaspreisdeckel soll Kosten dämpfen

Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Gasumlage wegfallen soll und stattdessen einen Gaspreisdeckel die Kosten für Wirtschaft und Bürger bremsen soll. Bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung im Rahmen eines neuen, schuldenfinanzierten „Abwehrschirm“ bereitstellen. Eine Expertenkommission hat im Oktober einen Bericht vorgelegt. Darin schlägt das Gremium zwei Schritten vor, um die Bürger vor hohen Gaspreisen zu entlasten.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie ermittelt, dass ein Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch der deutschen Privathaushalte den Staat je nach Ausgestaltung zwischen 15,6 Milliarden Euro und 36,5 Milliarden Euro für das Jahr 2023 kosten würde. „Am günstigsten wäre ein Gaspreisdeckel, bei dem ein subventionierter Grundverbrauch abhängig von der Zahl der Personen im Haushalt gewährt wird. Bei diesem Modell würde die Entlastung faktisch relativ stark fokussiert auf Haushalte mit kleinen Wohnungen und/oder niedrigem Gasverbrauch im Verhältnis zur Personenzahl und entsprechend niedrigeren Heizkosten. Ab einer mittleren Wohnungsfläche pro Person fiele der Anteil an der aktuell drastischen Gaspreissteigerung, den die staatliche Subventionierung abfängt, entsprechend geringer aus. Knapp doppelt so teuer wäre ein Gaspreisdeckel, der als Referenz den Vorjahresverbrauch (beispielsweise 80 Prozent davon) benutzt“, schreiben die ForscherInnen der Böckler-Stiftung.

In diesem Modell wäre die Entlastungswirkung dann aber absolut und entsprechend auch für Haushalte mit mittleren und größeren Wohnungsflächen und damit hohem Gasverbrauch pro Person deutlich größer. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Entlastung durch Abbau der Kalten Progression

Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif sollen angepasst werden. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, heißt es laut Bundesregierung. Die Werte werden im Herbst angepasst, wenn der Progressions- und Existenzminimumbericht vorliegt.

Deckelung des Strompreises für den Grundbedarf

Eine Strompreisbremse soll eine Basisversorgung zu billigeren Preisen möglich machen. Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken, heißt es auf der Seite des Finanzministeriums. Der Anreiz zum Energiesparen bleibe erhalten.

Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben

Um Bürger nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent

Ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent berechnet.

Entlastungen für öffentlichen Dienst durch die Entfristung der Home-Office Pauschale

Die Home-Office Pauschale soll entfristet und verbessert werden: Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Entlastet werden auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.

Wegfallende Besteuerung von Rentenbeiträgen

Vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro.

Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.

Anhebung der Fernpendlerpauschale

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

Nachfolger des 9-Euro-Tickets

Ein bundesweites Nahverkehrsticket soll eingeführt werden. Ziel ist ein Ticket von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat anzubieten.

Mehr zum Entlastungspaket gibt es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums

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